Beweissicherung in WEG

17. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)
Beweissicherung in WEG

Hallo,

leider haben wir den Super-GAU: unzuverlässige Verwaltung (diplomatisch ausgedrückt) und merkwürdige Miteigentümer (kleine WEG mit 4 Parteien).
Da der Verwalter grundsätzlich nicht reagiert, habe ich mir angewöhnt alle eMails auch per Fax mit Faxprotokoll zu senden, damit ich auf möglichst einfache Weise den Eingang der Schreiben beweisen kann.

Nun lese ich das hier:

Zitat:
Faxsendungen sind grundsätzlich keine Originale ! Faxe werden daher nur von Gerichten / Behörden und auch von diesen nur dann als fristwahrend anerkannt, wenn sie korrekt unterschrieben sind und genau dieses gefaxte Dokument (kein Duplikat hiervon) alsbald im Original nachgereicht wird. Das Fax selbst ersetzt ein Dokument, das die Schriftform wahren muss, nicht !!!! Ein Fax von einem unterschriebenem Original gilt im privaten / geschäftlichen Rechtsverkehr als Kopie und daher nicht nicht als wirksam unterschriebenes Original !


Eventuell wäre die relevante juristische Frage, ob bspw. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung in WEG-Versammlungen in "Schriftform" im rechtlichen Sinne vorliegen müssen.

Ein weiteres Problem sind die WEG-Versammlungen selbst. Diese müssen ja im Kreise der WEGemeinschaft bleiben, allenfalls sind Verwandte in direkter Linie oder andere Miteigentümer oder der Verwalter selbst möglich. Man kiann aber z.B. keinen neutralen Beobachter kommen lassen- und falls ein solcher unzuverlässiger Verwalter selbst das Protokoll schreibt, wird man nicht viel daraus lesen können. In einem reinen Ergebnisprotokoll werden nur die Beschlüsse zusammengefasst- was aber ist, wenn noch nicht einmal die richtig zustande gekommen sind (weil die Beschlüsse schlampig mit "in die Runde fragen" ohne Beschlussverkündung nachher als richtiger Beschluss im Protokoll stehen)? Die übrigen Eigentümer sind grundsätzlich entweder desinteressiert oder versuchen, z.B. bei einem falschen Protokoll, ihre eigenen Vorteile daraus zu ziehen. Wie soll man bei einem solchen Setting Beweise sammeln?

Signatur:

Wenn ich mich nicht irre (Sam Hawkens)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Funkybull):
Wie soll man bei einem solchen Setting Beweise sammeln?

Nicht am falschen Ende sparen.
Gerichtsfeste Zustellnachweise verwenden, also mindestesn Einschreiben-Einwurf. Bei ganz wichtigen Sachen würde ich sogar die Zustellung per Gerichtsvollzieher betreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Funkybull):
Wie soll man bei einem solchen Setting Beweise sammeln?

Nicht am falschen Ende sparen.
Gerichtsfeste Zustellnachweise verwenden, also mindestesn Einschreiben-Einwurf. Bei ganz wichtigen Sachen würde ich sogar die Zustellung per Gerichtsvollzieher betreiben.


OK, das gilt für die Korrespondenz mit dem Verwalter.

Was aber mache ich bei Eigentümerversammlungen? Im Idealfall ist das Protokoll richtig und enthält -aus meiner Sicht besser- auch über die Beschlüsse hinausgehende Informationen ("Verlaufsprotokoll"). Nur ist eben nicht alles immer richtig wiedergegeben. Bemängelt man das Protokoll nachzher, so stehen dann schnell Aussagen gegen Aussagen, so dass eine weitere, vom Protokoll unabhängige Beweissicherung, offenbar sinnvoll ist. Das beste wäre eien Audioaufzeichnung, aber dazu wird wohl kaum jemand zustimmen. Ein paar eigene Notizen bleiben dann noch.... Schwieriges Thema....

Signatur:

Wenn ich mich nicht irre (Sam Hawkens)

0x Hilfreiche Antwort

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