Hallo ich hoffe bin hier richtig,
Meine Schwägerin hat Schulden und mehrere Kontopfändungen auf dem Konto. Sie hat ein P Konto so lange wie die Pfändungen ruhend waren konnte sie auch über den Freibetrag verfügen etc.
Nun hat sie bevor sie am 13.6 Lohn bekam noch 500€ auf dem Konto gehabt. Lohn kam schon war der Kontostand1500€. Gleichzeitig mit dem Lohn kam eine neue Pfändung u die alten wurden zum leben erwAcht.
Die erste Frage wäre: Errechnet sich das Pfändbare Einkommen nach dem was in dem Monat auf dem Konto eingegangen ist(1000€ Lohn) oder nach dem aktuellen Kontostand zum Zeitpunkt wo die Pfändung aktiv wird?
Sie hat 1073€ Freibetrag u 428€ wurden gepfändet. Wenn man in die Tabelle schaut dürfen ( wenn es nach dem Kontostand geht) nur 298€ gepfändet werden. Die Bank sagt alles was über den Freibetrag liegt darf gepfändet werden. Wozu gibt's da diese Pfändungstabellen?
Pfändbares Einkommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Ruhendstellung gibt es nicht. Das ist quasi ein frei erfundenes Rechtskonstrukt, was das Gesetz nicht vorsieht.
Oder anders ausgedrückt: Es ist ein Vertrag zwischen Bank, Schuldner und Gläubiger. Der Gläubiger verzichtet darauf, gegen die Bank vorzugehen, wenn Raten gezahlt werden und die Bank verzichtet auf Pfändungen.
Dass die Pfändung "wieder auflebt", kann nur bedeuten, dass die Bank alles so stellt, wie es passiert wäre, würde die Pfändung nicht ruhend gestellt worden sein. IMHO würde man also für diesen Monat ein Guthaben von 1500€ berechnen müssen und sich daraus ergebend die zu pfändende Summe.
Würde die Bank das nicht tun, würde sie sich angreifbar machen.
Zur zweiten Frage: Lies hier am Besten mal das da durch: https://www.p-konto-info.de/kontopfaendung/regelungen-zur-kontopfaendung.html
Ich persönlich denke aber nicht, dass hier ein Antrag auf Anhebung des Freibetrages Erfolg verspricht. Denn letztendlich hatte sie ja 500€ Guthaben und bei Pfändungen in Guthaben zieht die Pfändungstabelle nicht. Die zieht bei Arbeitseinkommen.
Da die "Schwägerin" wohl verheiratet ist und scheinbar nur den Grundfreibetrag von 1073,00 EUR hat sollte sie sich vor allem um Erhöhung des Freibetrages wg. evtl. Unterhaltspflichten etc kümmern.
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