Gerichtsvollzieher vergißt Zinsen – was nun?

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Raffineur
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Gerichtsvollzieher vergißt Zinsen – was nun?

Der Obergerichtsvollzieher hat meinen Titel beim Schuldner vollstreckt. Dabei ist ihm ein Fehler unterlaufen: Er hat nur die Zinsen ab dem 26. März 2017 eingetrieben. Im Gerichtsurteil stand aber ab dem 26. März 2015. Was mache ich jetzt?

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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
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Hast du den Titel noch? Dann nochmals losschicken wegen der Zinsen.

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#2
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Nein. Ich mußte ihm den Titel zur Verwertung im Original übersenden. Auf dem Protokoll ist vermerkt, daß er ihn dem Schuldner gegeben hat :sad:

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was hat der GV dazu gesagt, dass er da etwas vergessen hat?

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#4
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Noch nichts. Kann ihn erst am Montag telefonisch erreichen.

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#5
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Antwort vom Gerichtsvollzieher: Er sei davon ausgegangen, daß es sich bei der Erstattung der außergerichtlichen Kosten um den von mir ausgerechneten Zinsbetrag handle. Lesen ist offenbar gar nicht so einfach ;) Jetzt benötigt er eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des Urteils :sad:

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde nun erst mal dem Schuldner diese Situation schildern und auf die Mehrkosten einer zweiten Ausfertigung bzw. Vollstreckung hinweisen. Also die Frage stellen: Möchtest du das freiwillig bezahlen oder muss ich es pfänden und dann kommen wieder einige Kosten auf dich zu?

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#7
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Gerichtsvollzieher hat sich entschuldigt ("Bei ca. 2000 Verfahren im Jahre können solche Fehler passieren.") und vorgeschlagen, den Schuldner erst einmal anzuschreiben. So wie ich letzteren einschätze, wird er kaum freiwillig bezahlen. Aber wer kommt dann für die Mehrkosten auf? Der Schuldner, weil er sie hätte vermeiden können, oder der Gerichtsvollzieher, weil der Fehler bei ihm passiert ist?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der GV ist halt auch nur ein Mensch. Dann lass es den GV probieren.

Zitat:
Aber wer kommt dann für die Mehrkosten auf?

Zunächst der Schuldner. Wenn dieser sich wehrt, könnte das Gericht die Mehrkosten niederschlagen, weil der Fehler nicht beim Schuldner lag. Dann kommt "keiner" dafür auf bzw. am Ende der Steuerzahler irgendwie.

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#9
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

Schuldner hat auf das zweite Anschreiben des Gerichtsvollziehers, also ohne Zweitausfertigung des Titels, bezahlt. Die Welt ist nicht ganz so schlecht wie gedacht ;)

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