Hallo,
mein Arbeitsvertrag geht bis 31.12., ich habe noch den ganzen Jahresurlaub weil ich bisher den Urlaub vom Vorjahr genommen habe. Meine Frage:
Muss ich den Resturlaub beantragen und bis wann ? Gibt es hierzu eine gesetzliche Vorschrift?
Könnte dieser verweigert werden, d.h., dass man verlangt den Resturlaub anstelle zu nehmen, auszubezahlen (was ich nicht will)?
Die Resturlaubstage sind in einer Urlaubsdatei für jeden Mitarbeiter vom jeweiligen Vorgesetzten einzusehen, d.h., der Vorgesetzte weiß wie viel Urlaub seine Untergebene jeweils haben ( ist also keine Überraschung für den Chef).
Muss Resturlaub vor Vertragsende beantragt werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein. Es ist deine Entscheidung Urlaub zu nehmen oder nicht.ZitatMuss ich den Resturlaub beantragen..... :
@Laie, danke erst mal,
Also muss ich den Chef auch nicht drauf hinweisen oder einen Antrag auf Resturlaub stellen?
Könnte man verlangen, dass ich den Urlaub auf splitte, also schon vorher Teile davon nehmen muss, weil das betrieblich besser passen würde?
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NeinZitatAlso muss ich den Chef auch nicht drauf hinweisen oder einen Antrag auf Resturlaub stellen? :
Wie, wo, wann? Vor was? Wenn du keinen Urlaub nimmst, dann brauchst du auch keinen zu splitten.ZitatKönnte man verlangen, dass ich den Urlaub auf splitte, also schon vorher Teile davon nehmen muss, weil das betrieblich besser passen würde? :
Allerdings solltest du den AG schon darüber in kenntnis setzen von wann bist wann du Urlaub nehmen willst. Noramlerweise sagt man ja auch ohne Kündigung nicht "och und übrigens ab morgen bin ich 3 Wochen im Urlaub" ;-)
Bevor hier Missverständnisse auftauchen. Wenn du den Urlaub nicht beantragst, dann kriegst du aber auch keinen. Was spricht denn dagegen den Urlaub einfach zu beantragen, so dass beide Seiten wissen woran sie sind und planen können?
Dein AG hat den Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren, du hast ihn allerdings auch im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Natürlich kann dein AG betriebliche Gründe dafür gelten machen, dass du keine 4 Wochen am Stück bekommen kannst. Ebenso kann er natürlich betriebliche Gründe geltend machen, wenn du einen Tag vor Urlaubsantritt mit deinem Antrag um die Ecke kommst. Du solltest den Urlaub der dir noch zusteht ganz normal beantragen und nehmen. Ansonsten läufst du doch Gefahr, ihn am Ende ausbezahlt zu bekommen.
@ratlose Mama,
das habe ich aber in den vorherigen Antworten anders verstanden. Es gibt wohl keine "Vorschrift", die einem bei auslaufenden AV sagt, dass man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den Resturlaub - der ja nichts Unbekanntes ist - noch beantragen muss.
Der Arbeitgeber weiß, dass der Vertrag endet. Und er selbst "schreibt" einem ja vor, dass man den Resturlaub vor Ausscheiden nehmen muss. Es könnte sein, dass der AG den Arb. Vertrag wieder verlängern möchte, aber das wurde bei der jetzigen Verlängerung zu kurzfristig mitgeteilt (genau gesagt, 6 Monate nachdem ich wegen der Verlängerung entgegengekommen bin) und es wurde auch nicht mein Wunsch auf Teilzeit berücksichtigt. Eine Planung für mich war deshalb schwierig. Ehrlich gesagt, bereue ich es der Verlängerung zugestimmt zu haben und überlege ob ich nicht doch schon vorher kündigen soll.
@Vetlanda
Zitatdas habe ich aber in den vorherigen Antworten anders verstanden. :
Dann hast du da wohl irgend etwas falsch verstanden, denn niemand hat etwas anderes geschrieben.
Du hast explizit gefragt:
ZitatMuss ich den Resturlaub beantragen und bis wann ? :
Nein, du brauchst in diesem Jahr keinen Urlaub mehr zu beantragen wenn du keinen nehmen möchtest, dann arbeitest du halt bis zum Schluß ohne Urlaub weiter. Nicht mehr und nicht weniger. Niemand wird dich zwingen Urlaub zu nehmen.
-- Editiert von -Laie- am 14.06.2017 13:42
Naja. Der Urlaub darf aber vom AG nur dann ausbezahlt werden, wenn es vor dem Ausscheiden des AN nicht möglich war diesen zu nehmen (das hat dann betriebliche Gründe und nicht den Grund "AN hatte keinen Bock auf Urlaub").
Der AG kann dann verlangen ,dass der gesamte Urlaub an Ende genommen werden muss. Urlaub soll ja die Erholung des AN gewährleisten.
@calimero 2010,
mein Arbeitsvertrag endet am 31.12. und vorher möchte ich meinen Urlaubsanspruch nehmen und auf keinen Fall will ich den Urlaub ausbezahlt bekommen, da würde sich ja nur das Finanzamt freuen.
Ich war nur unsicher wann ich den Resturlaub beantragen soll oder sogar muss. Dass noch viel Urlaub da ist, ist ja nichts Neues.
Am liebsten wäre meinem Vorgesetzten, dass ich den Urlaub jede Woche mit einem Tag bis zum Jahresende "aufdrösel", bei gleicher Arbeitsmenge, aber nachdem ich mich entschlossen habe den Vertrag auslaufen zu lassen, will ich das nicht mehr, (ist auch viel zu stressig) ich will dann einfach nur noch raus.
Dann stelle wie gewohnt deinen Urlaubsantrag und fertig. Wenn der abgelehnt wird ist der Chef ja in Zugzwang das zu begründen.
Und warum schreibst du nicht von Anfang an was du eigentlich möchtest?
Wenn du Urlaub möchtest, dann musst du diesen beantragen. Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen muss er aber nicht unbedingt genehmigt werden. Es wäre also schlecht, wenn du heute einen Antrag abgibst, dass du morgen in Urlaub gehen möchtest. Das muss der AG nicht genehmigen. Du solltest also so früh wie möglich deine Urlaubsanträge abgeben.
@ratlose Mama,
genau das will ich ja, nämlich meinen ganzen Resturlaub nehmen vor dem Ausscheiden. Der AG verlangt es ja i. d. Regel vom AN, dass dieser seinen ihm noch zustehenden Urlaub nimmt und nicht, dass er ausbezahlt wird.
Betriebliche Belange, also jede Menge Arbeit stehen sowieso an und es sind sowieso viel zu wenig Mitarbeiter dafür da, aber ich bin für die Personalplanung nicht zuständig. Daran ändert auch mein Ausscheiden nichts, das müsste jetzt schon vorausschauend anderes geplant werden, aber davon sind sie noch weit entfernt.
Natürlich kann ich sagen oder im "Tool" meinen Gesamturlaub am Ende des Vertrages eintragen (also beantragen), ändern wird dies allerdings nichts. Ich war mir nur nicht sicher, ob ich einen bestimmten Zeitraum vorher das tun muss, weil es eine Vorschrift gibt. Und natürlich sage ich nicht einen Tag vorher tschüss aber morgen bin ich im Urlaub.
ZitatUnd warum schreibst du nicht von Anfang an was du eigentlich möchtest? :
Wenn du Urlaub möchtest, dann musst du diesen beantragen. Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen muss er aber nicht unbedingt genehmigt werden. Es wäre also schlecht, wenn du heute einen Antrag abgibst, dass du morgen in Urlaub gehen möchtest. Das muss der AG nicht genehmigen. Du solltest also so früh wie möglich deine Urlaubsanträge abgeben.
Muss ich den Resturlaub beantragen und bis wann ? Gibt es hierzu eine gesetzliche Vorschrift?
Könnte dieser verweigert werden, d.h., dass man verlangt den Resturlaub anstelle zu nehmen, auszubezahlen (was ich nicht will)?
Habe ich doch ?
Dann beantrage ihn doch bereits jetzt.
Tageweise, wie dei nAG das gerne hätte geht eh nicht. Er muss dir Urlaub so gewähren ,dass du mindestens 1x 14 Tage am Stück frei hast.
Ich würde den Urlaub jetzt beantragen und abwarten wie der AG sich dazu stellt. Lehnt er ab, dann muss er es ja mit Begründung tun und dann kannst du immer noch entscheiden, ob und wie du dagegen vorgehst
@ratlose Mama,
ja, das werde ich in Kürze tun. Ich wollte nur wissen, ob es hier Fristen gibt die ich einhalten muss. Und ich habe noch einige Vorstellungsgespräche in den nächsten Tagen, sodass es sein könnte, dass ich doch schon zum vorherigen Kündigungsterrmin gehe, das überlege ich mir noch, dann wäre der Urlaubsantrag zum Jahresende überflüssig.
Es wurde nicht wirklich darüber gesprochen, aber es stand im Raum, dass ich den Urlaub deshalb wochenweise nehmen sollte, weil eventuell der AG mich ab 2018 in Teilzeit weiter beschäftigen will, aber nachdem die jetzige Verlängerung erst 6 Monate nach dem Gespräch verlängert wurde, möchte ich darüber gar nicht mehr nachdenken. Es geht nur darum, mich auf "Halde" zu halten, falls doch noch Bedarf sein sollte (aber der Bedarf wird da sein, ich weiß nicht was die Verantwortlichen sich dabei denken) und es gibt natürlich auch keine Garantie, dass es anstelle der Teilzeit doch wieder Vollzeit wird.
Das ist für mich aber keine Planung und nicht in meinem Interesse.
Nein. Das hast du dir mit dem geschriebenen Text vielleicht so gedacht. Die Leser können aber nur das beurteilen was da steht und nicht was du dir dabei gedacht hast.ZitatHabe ich doch ? :
Dir ist bekannt, dass man als Vollzeitarbeiter einen Anspruch auf eine Reduzierung auf Teilzeit hat?Zitat.....und es gibt natürlich auch keine Garantie, dass es anstelle der Teilzeit doch wieder Vollzeit wird. :
Das ist für mich aber keine Planung und nicht in meinem Interesse.
-- Editiert von -Laie- am 14.06.2017 15:10
@Dir ist bekannt, dass man als Vollzeitarbeiter einen Anspruch auf eine Reduzierung auf Teilzeit hat?@
War mir so nicht bekannt, habe aber einen befristeten Vertrag und vielleicht ist es da anders.
Jedenfalls habe ich jetzt zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt und den Resturlaub vor Ausscheiden beantragt.
Mir war das einfach zu blöd (auch dort weiter zu arbeiten). Da ich nicht auf einen Job angewiesen bin, war es so für mich am besten.
Danke für die Antworten.
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