Verkäufer möchte Paket innerhalb von 7 Tagen vs. 14 Tage Widerspruchsrecht ?

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
uwe70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer möchte Paket innerhalb von 7 Tagen vs. 14 Tage Widerspruchsrecht ?

Hallo,

nehmen wir an, jemand hat bei ebay einen Artikel gekauft von einer Firma (Nahrungsergänzungsmittel, 2 Jahre haltbar) und diesen Artikel zu einer Packstation schicken lassen.

Nachdem der Artikel verschickt worden ist, hat der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, er möchte das Paket in der Packstation lassen bis es automatisch zurückgeschickt wird (9 Werktage bleibt es in der Packstation).

Die Firma schreibt ihm, daß er das Paket innerhalb von 7 Tagen zurückschicken soll, sonst erlischt die Rücknahme, bei ebay gibts es einen Button, daß die Rücknahme erlischt wenn er das Paket nicht innerhalb von 7 Tage zurückgeschickt hat.

Kann die Firma das machen? Ich dachte das Widerrufsrecht gilt innerhalb von 14 Tage NACH Erhalt des Paketes und er hat das Paket ja noch nicht mal erhalten.

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von uwe70):
Kann die Firma das machen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von uwe70):
Kann die Firma das machen?

Die Tatsache das die Firma es bereits macht, macht diese Frage irgendwie sinnlos ...



Zitat (von uwe70):
Ich dachte das Widerrufsrecht gilt innerhalb von 14 Tage NACH Erhalt des Paketes und er hat das Paket ja noch nicht mal erhalten.

Sofern die Firma in Deutschland oder zumindest innerhalb der EU sitzt, ist das auch korrket wenn die Firma an einen Verbraucher verkauft.

Insofern wird die Firma nicht mit dieser 7-Tage-Frist durchkommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

mal ganz ehrlich gefragt, wieso willst du so vorgehen?

Der Rücktransport des Paketes kostet dann trotzdem etwas, also wenns dir nur um die Rücksendkosten gehen sollte, die wirst du dan wohl auch so zu tragen haben...

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#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Er hat den Vertrag aber schon widerrufen, es geht also nicht um eine Widerrufsfrist, sondern eine Rücksendefrist nach Widerruf. Und da diese Frist 14 Tage ab Widerruf beträgt, könnte der Käufer je nach Zeitpunkt des Widerrufs u.U wirklich nur noch 7 Tage für den Rückversand haben. Die Unzulänglichkeiten der Kaufabwicklung von Ebay und damit evtl verbundener Kosten für den Verkäufer sind aber in keinem Fall das Problem des Käufers.

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#5
 Von 
uwe70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn das Paket nicht aus der Packstation abgeholt wird, wird es zurückgeschickt nach 9 Tagen und der Käufer müßte keine Rücksendekosten tragen.

Nehmen wir an am 07.06. hätte der Käufer die Vertrag widerrufen, daraufhin fordert der Verkäufer und ebenso ebay, daß der Käufer den Artikel bis zum 14.06. zurücksendet (genau 7 Tage).

Rechtens, obwohl der Käufer das Paket noch nicht erhalten hat?

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von uwe70):
Wenn das Paket nicht aus der Packstation abgeholt wird, wird es zurückgeschickt nach 9 Tagen und der Käufer müßte keine Rücksendekosten tragen.


Eventuell schon, falls nämlich dem Verkäufer Kosten entstehen und ein gewisser Warenwert nicht überschritten wird.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von uwe70):
Rechtens, obwohl der Käufer das Paket noch nicht erhalten hat?

Rechtens ist die Forderung schon, nur halt nicht durchsetzbar.
Spätestens 14 Tage nach Widerruf, § 357 BGB ist da sehr eindeutig und unabdingbar.


Und selbst danach muss der Händler das noch Paket annehmen, Verweigerung des Widerrufs ist nicht möglich. Allerdings könnte der säumige Kunde für nachweislich dadurch entstehende Schäden haftbar gemacht werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von uwe70):
Wenn das Paket nicht aus der Packstation abgeholt wird, wird es zurückgeschickt nach 9 Tagen und der Käufer müßte keine Rücksendekosten tragen.

Genau da ist der Käufer auf dem Holzweg.
Natürlich fallen dann dennoch Rücksendekosten an - sogar höhere, als wenn der Käufer das Paket selbst und von ihm frankiert auf den Rückweg bringt. Und natürlich muss der Käufer die dann höheren Rücksendekosten tragen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Natürlich fallen dann dennoch Rücksendekosten an - sogar höhere, als wenn der Käufer das Paket selbst und von ihm frankiert auf den Rückweg bringt.

Die kostenfreie Rücksendung ist bei "Annahme verweigert" in der Regel enthalten.

Wenn der Händler ungünstigere Verträge abschließt, könnte es sein, das er diese Kosten nicht dem Verbraucher auferlegen kann, weil dieser nicht damit rechnen musste.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
uwe70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

Genau da ist der Käufer auf dem Holzweg.
Natürlich fallen dann dennoch Rücksendekosten an - sogar höhere, als wenn der Käufer das Paket selbst und von ihm frankiert auf den Rückweg bringt. Und natürlich muss der Käufer die dann höheren Rücksendekosten tragen.


oder jemand anders ist auf dem Holzweg, gerade bei DHL angerufen, es gilt wie "Annahme verweigert" wenn man das Paket nicht abholt und es fallen keine Rücksendekosten an

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#11
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von uwe70):
oder jemand anders ist auf dem Holzweg, gerade bei DHL angerufen, es gilt wie "Annahme verweigert" wenn man das Paket nicht abholt und es fallen keine Rücksendekosten an


Das ist allerdings schon der zweite Fall, in dem sowas behauptet wird (das andere war der Typ, der einmal bestellt hat und zweimal beliefert wurde, das unbekannte Paket nicht abgeholt hat und nun dafür zahlen soll). Hat da jemand mal was mit nachprüfbarer Quelle?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Das ist allerdings schon der zweite Fall, in dem sowas behauptet wird

Ganz einfach: es gibt gesonderte Verträge für Firmenkunden und Großkunden

Da zahlt man bei DHL dann z.B. 2 EUR je Paket bis 20 kg.
Dafür muss man es nach deren Vorgaben labeln (so das die Verteilzentren das dirket scannen können), die Daten elektronisch in dern System einbuchen, die Pakete selbst in deren Wechselbrücke stapeln, die Versicherung fällt weg und "Sonderservice" (mehrmalige Zustellung, Rücksendung bei "verweigert, unbekannt, etc.") wird alles extra berechnet.

Was genau da dann zu welchem Preis vereinbart wird ist Verhandlungssache.
Und wenn der Unternehmer einen solchen Sondertarif hat, dann kostet ihn "Annahme verweigert" halt Geld.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
uwe70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ergebnis: Das Paket wurde nach 9 Werktagen von der Packstation abgeholt und zurückgeschickt ("Annahme verweigert"), der Verkäufer hat ohne weitere Worte das Geld erstattet, Rücksendekosten sind wie schon gesagt nicht angefallen

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