Hallo,
nehmen wir an, jemand hat bei ebay einen Artikel gekauft von einer Firma (Nahrungsergänzungsmittel, 2 Jahre haltbar) und diesen Artikel zu einer Packstation schicken lassen.
Nachdem der Artikel verschickt worden ist, hat der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, er möchte das Paket in der Packstation lassen bis es automatisch zurückgeschickt wird (9 Werktage bleibt es in der Packstation).
Die Firma schreibt ihm, daß er das Paket innerhalb von 7 Tagen zurückschicken soll, sonst erlischt die Rücknahme, bei ebay gibts es einen Button, daß die Rücknahme erlischt wenn er das Paket nicht innerhalb von 7 Tage zurückgeschickt hat.
Kann die Firma das machen? Ich dachte das Widerrufsrecht gilt innerhalb von 14 Tage NACH Erhalt des Paketes und er hat das Paket ja noch nicht mal erhalten.
Verkäufer möchte Paket innerhalb von 7 Tagen vs. 14 Tage Widerspruchsrecht ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
NöZitatKann die Firma das machen? :
ZitatKann die Firma das machen? :
Die Tatsache das die Firma es bereits macht, macht diese Frage irgendwie sinnlos ...
ZitatIch dachte das Widerrufsrecht gilt innerhalb von 14 Tage NACH Erhalt des Paketes und er hat das Paket ja noch nicht mal erhalten. :
Sofern die Firma in Deutschland oder zumindest innerhalb der EU sitzt, ist das auch korrket wenn die Firma an einen Verbraucher verkauft.
Insofern wird die Firma nicht mit dieser 7-Tage-Frist durchkommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
mal ganz ehrlich gefragt, wieso willst du so vorgehen?
Der Rücktransport des Paketes kostet dann trotzdem etwas, also wenns dir nur um die Rücksendkosten gehen sollte, die wirst du dan wohl auch so zu tragen haben...
Er hat den Vertrag aber schon widerrufen, es geht also nicht um eine Widerrufsfrist, sondern eine Rücksendefrist nach Widerruf. Und da diese Frist 14 Tage ab Widerruf beträgt, könnte der Käufer je nach Zeitpunkt des Widerrufs u.U wirklich nur noch 7 Tage für den Rückversand haben. Die Unzulänglichkeiten der Kaufabwicklung von Ebay und damit evtl verbundener Kosten für den Verkäufer sind aber in keinem Fall das Problem des Käufers.
Wenn das Paket nicht aus der Packstation abgeholt wird, wird es zurückgeschickt nach 9 Tagen und der Käufer müßte keine Rücksendekosten tragen.
Nehmen wir an am 07.06. hätte der Käufer die Vertrag widerrufen, daraufhin fordert der Verkäufer und ebenso ebay, daß der Käufer den Artikel bis zum 14.06. zurücksendet (genau 7 Tage).
Rechtens, obwohl der Käufer das Paket noch nicht erhalten hat?
ZitatWenn das Paket nicht aus der Packstation abgeholt wird, wird es zurückgeschickt nach 9 Tagen und der Käufer müßte keine Rücksendekosten tragen. :
Eventuell schon, falls nämlich dem Verkäufer Kosten entstehen und ein gewisser Warenwert nicht überschritten wird.
ZitatRechtens, obwohl der Käufer das Paket noch nicht erhalten hat? :
Rechtens ist die Forderung schon, nur halt nicht durchsetzbar.
Spätestens 14 Tage nach Widerruf, § 357 BGB ist da sehr eindeutig und unabdingbar.
Und selbst danach muss der Händler das noch Paket annehmen, Verweigerung des Widerrufs ist nicht möglich. Allerdings könnte der säumige Kunde für nachweislich dadurch entstehende Schäden haftbar gemacht werden.
ZitatWenn das Paket nicht aus der Packstation abgeholt wird, wird es zurückgeschickt nach 9 Tagen und der Käufer müßte keine Rücksendekosten tragen. :
Genau da ist der Käufer auf dem Holzweg.
Natürlich fallen dann dennoch Rücksendekosten an - sogar höhere, als wenn der Käufer das Paket selbst und von ihm frankiert auf den Rückweg bringt. Und natürlich muss der Käufer die dann höheren Rücksendekosten tragen.
ZitatNatürlich fallen dann dennoch Rücksendekosten an - sogar höhere, als wenn der Käufer das Paket selbst und von ihm frankiert auf den Rückweg bringt. :
Die kostenfreie Rücksendung ist bei "Annahme verweigert" in der Regel enthalten.
Wenn der Händler ungünstigere Verträge abschließt, könnte es sein, das er diese Kosten nicht dem Verbraucher auferlegen kann, weil dieser nicht damit rechnen musste.
Zitat:
Genau da ist der Käufer auf dem Holzweg.
Natürlich fallen dann dennoch Rücksendekosten an - sogar höhere, als wenn der Käufer das Paket selbst und von ihm frankiert auf den Rückweg bringt. Und natürlich muss der Käufer die dann höheren Rücksendekosten tragen.
oder jemand anders ist auf dem Holzweg, gerade bei DHL angerufen, es gilt wie "Annahme verweigert" wenn man das Paket nicht abholt und es fallen keine Rücksendekosten an
Zitatoder jemand anders ist auf dem Holzweg, gerade bei DHL angerufen, es gilt wie "Annahme verweigert" wenn man das Paket nicht abholt und es fallen keine Rücksendekosten an :
Das ist allerdings schon der zweite Fall, in dem sowas behauptet wird (das andere war der Typ, der einmal bestellt hat und zweimal beliefert wurde, das unbekannte Paket nicht abgeholt hat und nun dafür zahlen soll). Hat da jemand mal was mit nachprüfbarer Quelle?
ZitatDas ist allerdings schon der zweite Fall, in dem sowas behauptet wird :
Ganz einfach: es gibt gesonderte Verträge für Firmenkunden und Großkunden
Da zahlt man bei DHL dann z.B. 2 EUR je Paket bis 20 kg.
Dafür muss man es nach deren Vorgaben labeln (so das die Verteilzentren das dirket scannen können), die Daten elektronisch in dern System einbuchen, die Pakete selbst in deren Wechselbrücke stapeln, die Versicherung fällt weg und "Sonderservice" (mehrmalige Zustellung, Rücksendung bei "verweigert, unbekannt, etc.") wird alles extra berechnet.
Was genau da dann zu welchem Preis vereinbart wird ist Verhandlungssache.
Und wenn der Unternehmer einen solchen Sondertarif hat, dann kostet ihn "Annahme verweigert" halt Geld.
Ergebnis: Das Paket wurde nach 9 Werktagen von der Packstation abgeholt und zurückgeschickt ("Annahme verweigert"), der Verkäufer hat ohne weitere Worte das Geld erstattet, Rücksendekosten sind wie schon gesagt nicht angefallen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
55 Antworten
-
9 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten