Mietvertrag schriftlich, Kündigung vor Vertragsbeginn

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)
Mietvertrag schriftlich, Kündigung vor Vertragsbeginn

Hallo

in einem Zweifamilienhauses würde eine Wohnung zur Vermietung angeboten

der Mietvertrag wurde im Mai mit Beginn 01.07.2017 geschlossen... anderen Interessenten abgesagt

der Mieter hat sich verträglich zu arbeiten verpflichtet welche die Entrümpelung und Renovierung des Treppenhäuser sowie die Anlage eines Gartens beinhalten

zum Datum x müssen diese Arbeiten abgeschlossen sein oder ab der Kaution bezahlt werden

der Mieter hat bereits arbeiten vorgenommen, dabei kam es zu Meinungsverschiedenheiten mit den anderen Bewohnern

der Vermieter hat mit beiden Parteien gesprochen

der Mieter welcher sich zu arbeiten verpflichtet und dessen Mietverhältnis zum 01.07. beginnt hat bereits einen Schlüssel zum Haus jedoch nicht zur Wohnung erhalten... er hat nun mit Zugang am 10.06. das Mietverhältnis aus persönlichen und richtigen Gründen gekündigt

Mein Sachverstand sagt das hier die gesetzl. Kündigungsfrist von drei Monaten greift

Die Gründe liegen laut WhatsApp Nachricht In den Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bewohnern begründet, Also nicht verschuldet vom Vermieter

Welche Ansprüche könnte der Vermieter wohl gelten machen und konnte der Mieter mit einer Kündigung mit sofortiger Wirkung durch?

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34 Antworten
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#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

1. und wichtigste Frage, hat der Mieter formgerecht gekündigt? Sprich in Schriftform?

Nächste Frage, ist der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht?

Zitat (von please_help):
Welche Ansprüche könnte der Vermieter wohl gelten machen


Mietzahlung bis Vertragsende und Zahlung der Kaution, wenn vereinbart.

Zitat (von please_help):
und konnte der Mieter mit einer Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) mit sofortiger Wirkung durch?


Aus meiner Sicht nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Vertrag ist schriftlich ohne Kundigungsverzicht oder Befristung, Kündigung erfolgte per Einschreiben Rückschein mit sofortiger Wirkung aus persönlichen und richtigen Gründen

heißt Vertrag läuft mit Frist bis Ende September ...

-- Editiert von please_help am 10.06.2017 21:01

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ohne die genauen Gründe zu kennen, kann keiner beurteilen, ob eine fristlose Kündigung berechtigt ist. Ein Verschulden des Vermieters ist nicht zwingend erforderlich. Relevant ist es aber schon (siehe § 543 BGB ). Im Übrigen wird man auch prüfen müssen, zu welchen Arbeiten der Mieter trotz Kündigung verpflichtet ist und welche Mietzahlungen zu leisten sind.

Versuch erstmal rauszubekommen, was da alles vorgefallen ist. Wenn andere Bewohner z.B. schwerwiegende Drohungen gegenüber dem Neumieter ausgesprochen haben und du bei deinen Gesprächen diese nicht aus dem Weg schaffen konntest, dann kann eine fristlose Kündigung durchaus berechtigt sein. In dem Fall hättest du aber vermutlich Ansprüche gegen den Droher. Aber das sind Gedankenspiele, solange nicht klar ist, was da genau vorgefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

es geht darum
das Haus gehörte meinen Eltern die es vernachlässigt haben

Diese haben Wohnrecht

es sollen im Außenbereich Einfache Holzbauten, Hühnerstall abgerissen werden und ein neuer Schuppen entstehen

im Treppenhaus gestrichen werden, sowie Eingang Fenster... zu diesen Arbeiten Hat dich der neue Mieter verpflichtet diese entsprechend den Weisungen des Vermieters auszuführen ... dafür ist ein Zeitraum bis 01.10 festgelegt

erfolgt dies zählt der Vermieter zwei Monatsmieten Kaution ein, erfolgt es nicht muss der Mieter bis 15.11 Kaution leisten

der neue Mieter hat arbeiten ausgeführt jedoch wild, einreiß arbeiten sodass gelagert Sachen beschädigt wurden die den Wohnberechtigten gehören oder zum Haus wie zum Beispiel Dachziegeln die gelagert waren, Anweisung lautete einvernehmlich arbeiten ausführen unter Absprache mit den Wohnberechtigten

Jeder möchte Recht haben wie was zu machen ist und daraus entstehen Meinungsverschiedenheiten

weil ja die Wohnberechtigten für den Zustand verantwortlich sind... fallen so Sachen "Des Ja nich mein Dreck" usw

Also wird gestichelt und beleidigt ... Kindergarten halt

der sagt das der des...

das Verhältnis vorher war normal da es der Enkel der Wohnberechtigten ist und beim Vermieter wird dann gepetzt weil dies so und das so









-- Editiert von please_help am 10.06.2017 21:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von please_help):
der neue Mieter hat arbeiten ausgeführt jedoch wild, einreiß arbeiten sodass gelagert Sachen beschädigt wurden

Unfälle passieren, insbesondere wenn man man Laien mit sowas beauftragt.



Zitat (von please_help):
Also wird gestichelt und beleidigt ... Kindergarten halt

Je nach Ausprägung wäre eine fristlose Kündigung berechtigt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von please_help):
das Verhältnis vorher war normal da es der Enkel der Wohnberechtigten

Der Mieter ist dein Verwandter (Sohn ?), die Probleme gabs mit den Großeltern und du fragst in einem Rechtsforum nach Rat? Was ist das denn für eine Familie? Kann man das nicht unjuristisch lösen?

Im Übrigen: Man kann Probleme auch hinaufbeschwören. Und genau das habt ihr gemacht. Dem einen gehört das Haus, den anderen gehörte vermutlich mal das Haus und der dritte soll renovieren. Also wollen drei Parteien sagen, was da zu tun ist. Das kann nur im Streit enden. Sollte ihr nochmal vermieten wollen, so vermeidet besser solche Tretmienen und kümmert euch selber um die Renovierung. UNd beim aktuellen Fall versuch das Problem so zu lösen, dass die Familie nachher nicht komplett in Scherben liegt. 3 Mieten werden das sicherlich nicht wert sein.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

nicht mein Sohn Nein

vorher war alles gut da er ja immer geholfen hat... und unbedingt die Wohnung haben wollte, Hatten wir den anderen Interessenten abgesagt

und jetzt das reinste Chaos...

Ja das die vielleicht gar nicht erst einziehen ist vielleicht doch besser nur kann ja ich als Vermieter nichts dafür, war ja nich dabei
den Schaden hab aber ich

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich sehe es hier als problematisch an, dass Sie - so liest es sich, wenn es nicht so ist, dann entschuldigen Sie - Ihre privaten Dispute auf dem Rücken des neuen Mieters austragen wollten. Dieser ist gescheitert bei dem Versuch (den Sie evt auch vorab schon erfolglos antraten), die Mietsache optisch in Ordnung zu bringen, sprich die Liegenschaft zu entrümpeln und zu säubern. Dies scheiterte wohl an den wehrhaften Eltern, die ein Wohnrecht innehaben.

Keine Ahnung, was zwischen dem neuen Mieter und den Wohnrechtinhabern vorgefallen ist, jedoch hat der neue Mieter aufgrund dessen wohl direkt die Schlussmarke gesetzt.

Ich kann von hier aus nicht beurteilen, ob der Mieter ein Recht hatte sofort zu kündigen, aber die Vermutung liegt bei dieser Konstellation nahe. Hier könnte der Mieter druchaus mit dem Täuschungsargument kommen, und da hätte er wohl ein Recht das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, damit wäre er dann mE aus der Sache raus. Jedoch ist das nur eine Vermutung meinerseits basierend auf der Grundlage, dass auch hier nur tröpfchenweise die relevanten Informationen geliefert werden.

-- Editiert von AltesHaus am 11.06.2017 10:39

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#9
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

der Faktor, großer Anteil sind vermutlich die Wohnberechtigten egal wer einziehen würde
nur wie kann man diese in die Schranken weisen wenn reden nix nützt

das es Veränderung geben wird und geben muss war von vornherein klar sonst hätte man sich den Aufwand finanziell nicht antun müssen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von please_help):
nur wie kann man diese in die Schranken weisen wenn reden nix nützt

Notfalls per Anwalt und Gericht.



Als erstes sollte man mal schauen, wie genau das Wohnrecht ausgestaltet ist, welche Grenzen esgibt, welche Interpretationen möglich wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Desweiteren sollte man neuen Mitmietern über die Differenzen aufklären, damit es hier nicht wieder Theater gibt.

Bliebe mE zu klären, ob man die Wohnrechtsinhaber bezüglich des entgagenen Mietzinsen haftbar machen könnte, dies sollte aber mit einem Anwalt geklärt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Notfalls per Anwalt und Gericht.
Zitat (von AltesHaus):
dies sollte aber mit einem Anwalt geklärt werden.


In diesem Fall würde ich von Anwalt oder Gerichten abraten, denn das wird die zwischenmenschnlichen Probleme innerhalb der Familie nicht lösen können. Und da die Eltern als Wohnrechtsinhaber noch länger da wohnen werden, würde eine gerichtliche Klärung langfristig vermutlich eher kontraproduktiv sein. Vielleicht kann man sich mit einem Mediator zusammensetzen und klare Grenzen ziehen. Erst wenn das alles scheitert und die Situation nicht tragbar ist, dann wäre eine gerichtliche Lösung sinnvoll. Eben notfalls ...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Harry van Sell):
Notfalls per Anwalt und Gericht.
Zitat (von AltesHaus):
dies sollte aber mit einem Anwalt geklärt werden.


In diesem Fall würde ich von Anwalt oder Gerichten abraten, denn das wird die zwischenmenschnlichen Probleme innerhalb der Familie nicht lösen können. Und da die Eltern als Wohnrechtsinhaber noch länger da wohnen werden, würde eine gerichtliche Klärung langfristig vermutlich eher kontraproduktiv sein. Vielleicht kann man sich mit einem Mediator zusammensetzen und klare Grenzen ziehen. Erst wenn das alles scheitert und die Situation nicht tragbar ist, dann wäre eine gerichtliche Lösung sinnvoll. Eben notfalls ...


Mein Rat einen Anwalt zu befragen war hinsichtlich des evtl. Schadensersatz wg entgangenem Mietzinses.

MIr erscheint es eher fraglich einen Mediator mit derartigen Sachen zu bemühen, gerade bei familientrechtlichen Streitigkeiten sind die Fronten oft derart verhälrtet, dass eine Mediation, die auch nicht kostenfrei ist, mE lediglich Zeit- und Kostenverschwendend ist.

-- Editiert von AltesHaus am 11.06.2017 13:18

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Mein Rat einen Anwalt zu befragen war hinsichtlich des evtl. Schadensersatz wg entgangenem Mietzinses.
Schon klar. Nur ist das meiner Meinung nach das kleinste Problem. Da geht es um maximal 3 Monate Mietzahlungen. Langfristig muss jedoch eine Lösung gefunden werden, die
1) die Familie nicht komplett zerstört,
2) die Immoblie nicht verfallen lässt,
3) alle Bewohner in Frieden leben lässt und
4) finanziell tragbar ist.
Keine leichte Aufgabe, die gerichtlich nicht wirklich zu lösen ist. Mediation könnte auch über andere Familienmitglieder oder Freunde versucht werden. Und natürlich kann man sich auch rechtlich zu seinen Möglichkeiten beraten lassen. Ich glaube nur, dass es absolut nicht hilfreich ist, mit einem Rechtsanwalt gegen die eigenen Verwandten (Eltern=Wohnrechtsinhaber, Neffe = Exmieter) vorzugehen. Es erscheint mir schon sehr befremdlich, dass der Exmieter per Einschreiben bei seinen eigenen Verwandten kündigt. Wenn diese Art der Auseinandersetzung, welche bei nicht-verwandten Mietern und Vermietern ja durchaus normal ist, in der Familie weitergeführt wird, dann sehe ich auf Dauer kein friedliches Miteinander mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Genau so seh ich es eigentlich auch...

daher habe ich von vornherein gesagt das es bei Problemen ein vernünftiges miteinander geben muss nur war es dann so das es wie bei kleinen Kindern war die petzen und keiner von mir recht bekam

das man etwas Rücksicht aufeinander nimmt wäre ja so einfach gewesen, Aber scheint wie ein Machtkampf
das Wohnrecht beschränkt sich auf whg im EG mit Garten und Garagennutzung

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von please_help):
Genau so seh ich es eigentlich auch...


Wünschenswert wäre es, oft leider nur eine Traumalternative

Zitat:
daher habe ich von vornherein gesagt das es bei Problemen ein vernünftiges miteinander geben muss


wem wurde das gesagt?

Zitat:
nur war es dann so das es wie bei kleinen Kindern war die petzen und keiner von mir recht bekam


Das ist doch schon etwas überheblich. Sie haben einen Mieter, sie wollen Geld und Arbeit von ihm und haben ihn offensichtlich in Ihre familären Zwistigkeiten einbezogen, ohne dass der Mieter sich über dessen Ausmaße bewusst war.

Zitat:
das man etwas Rücksicht aufeinander nimmt wäre ja so einfach gewesen,


... das kann man vom Forum aus schlecht beurteilen, ich stelle mir das so vor: Fremdmieter möchte es sich schön machen, geht einen Kuhhandel ein bezgl. der Kaution (da wären bei mir schon alle Alarmglocken angegangen), hat es mit einem wehrhaften Ex-Eigentümer mit lebenslangem Wohnrecht zu tun, der einem das Leben zur Hölle macht. Wer bitte, möchte in so eine Mietsache einziehen? Es obliegt nicht dem Mieter hier für die "Rangordnung" zu sorgen, das müssen Sie schon mal im Vorfeld klären.

Zitat:
Aber scheint wie ein Machtkampf


Es scheint eher so, dass die Ex-Eigentümer sich über das Wort "Ex" und dessen Bedeutung nicht im Klaren sind.

Zitat:
das Wohnrecht beschränkt sich auf whg im EG mit Garten und Garagennutzung[


und genau das sollten Sie vor der nächsten Vermietung klären, ob mit Mediation oder Richter is wurscht, sonst wird da auf Dauer keiner bleiben wollen und Sie müssen auf die MIeteinnahmen verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von please_help):
Genau so seh ich es eigentlich auch...


Wünschenswert wäre es, oft leider nur eine Traumalternative

Zitat:
daher habe ich von vornherein gesagt das es bei Problemen ein vernünftiges miteinander geben muss


wem wurde das gesagt?
Beiden

Zitat:
Zitat:
nur war es dann so das es wie bei kleinen Kindern war die petzen und keiner von mir recht bekam


Das ist doch schon etwas überheblich. Sie haben einen Mieter, sie wollen Geld und Arbeit von ihm und haben ihn offensichtlich in Ihre familären Zwistigkeiten einbezogen, ohne dass der Mieter sich über dessen Ausmaße bewusst war.


ist ja mein Neffe der Enkel der war sich dessen bewusst Da er die Geschichte Warum und wieso ichdas Haus übernommen habe auch kennt

Zitat:
Zitat:
das man etwas Rücksicht aufeinander nimmt wäre ja so einfach gewesen,


... das kann man vom Forum aus schlecht beurteilen, ich stelle mir das so vor: Fremdmieter möchte es sich schön machen, geht einen Kuhhandel ein bezgl. der Kaution (da wären bei mir schon alle Alarmglocken angegangen), hat es mit einem wehrhaften Ex-Eigentümer mit lebenslangem Wohnrecht zu tun, der einem das Leben zur Hölle macht. Wer bitte, möchte in so eine Mietsache einziehen? Es obliegt nicht dem Mieter hier für die "Rangordnung" zu sorgen, das müssen Sie schon mal im Vorfeld klären.


es war ein Angebot das vom Mieter ausging Da er sich auch Geld für die Kaution sparen wollte

Zitat:
Zitat:
Aber scheint wie ein Machtkampf


Es scheint eher so, dass die Ex-Eigentümer sich über das Wort "Ex" und dessen Bedeutung nicht im Klaren sind.


Richtig, wenn man über 40jahre was sein eigen nennt und es dann durch eigene Dummheit verliert
Zitat:

Zitat:
das Wohnrecht beschränkt sich auf whg im EG mit Garten und Garagennutzung[


und genau das sollten Sie vor der nächsten Vermietung klären, ob mit Mediation oder Richter is wurscht, sonst wird da auf Dauer keiner bleiben wollen und Sie müssen auf die MIeteinnahmen verzichten.


Ja ausführlich und deutlich, wobei mir gerade eine Nachricht zuging das änder persönliche Gründe vorliegen würden, Habe angeboten die Arbeiten selbst auszuführen wenn der Mieter die Kaution zählt, somit wäre der Faktor Streit in diesem Bezug weg wobei ja wegen anderen Dingen gestritten wurde

und ich daher die fristlose Kündigung nicht annehme


wer will findet Wege Wer nicht will findet Gründe


der Verdacht erhärtet sich das der Mieter eventuell gar nicht in der Lage ist Miete zu zahlen, Da es Familie ist und man weiß das der Junge Mann Arbeit hat wurde auf Mieter Schufa verzichtet

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Richtig, wenn man über 40jahre was sein eigen nennt und es dann durch eigene Dummheit verliert


Das erklärt vieles und - mal ganz ehrlich - Ihre Erklärungen haben rein gar nix bewirkt, da müssen Sie wohl härtere Geschütze auffahren. Es kann ja nicht sein, dass der Ex-Eigentümer Ihnen die Mieter vergällt, da sind Sie gefragt.

Zitat:
der Verdacht erhärtet sich das der Mieter eventuell gar nicht in der Lage ist Miete zu zahlen, Da es Familie ist und man weiß das der Junge Mann Arbeit hat wurde auf Mieter Schufa verzichtet


Bei mir erhärtet sich eher der Verdacht, dass der Familien-Mieter an derartige Konfrontatiionen nicht gewöhnt ist und in diese nicht mit hineingezogen werden will.
Tja ... das wird lustig, wenn Sie außerhalb der Familie vermieten wollen (müssen, da sich evtl. innerhalb keiner mehr finden wird, der hier in einen Kleinkrieg hineingezogen werden möchte). Guter Rat von mir, legen Sie sich - wenn nicht schon vorhanden - eine ordentliche Rechtsschutzversicherung zu, hier ist Ärger vorprogrammiert und da sind Sie mit einem Anwalt besser beraten, egal was cauchy meint ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

der Rechtschutz ist vorhanden

Ich glaube fast ich benötige eine ordentliche Portion Shampoo ... damit allen beteiligten Der Kopf gewaschen werden kann, denn die Details was wer waNa, war klar miteinander vereinbart

im schlimmsten Fall geht es bei solchen Dickkopfen nur mit juristische Hilfe, weil die ja am Ende sich noch im Recht sehen, Da deren Streitereien ja nix mit der situation zu tun hatten sondern eher mit Dreckwäsche waschen... wer angefangen hat ist für mich aus der Sicht des Vermieters doch egal



Ich danke Für die vielen antworten ...

und werde mich bezüglich des Verhaltens der Wohnberechtigten informieren... Kann ja nicht sein das die mich mit dem Verhalten in finanzielle Schieflage bringen können, zudem man sie vor dem Auszug auf ihrem eigenen bitten bewahrt hat






-- Editiert von please_help am 11.06.2017 21:36

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von please_help):


und werde mich bezüglich des Verhaltens der Wohnberechtigten informieren... [/editmessage]


Wenn der Notar seinen Job ordentlich gemacht hat, wirst du mit denen noch viel Spaß haben.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von please_help):
der Rechtschutz ist vorhanden

Ich glaube fast ich benötige eine ordentliche Portion Shampoo ... damit allen beteiligten Der Kopf gewaschen werden kann, denn die Details was wer waNa, war klar miteinander vereinbart


Nein gerade nicht. Sie sollten an die Sache herangehen wie an ein Geschäft. Der Mieter kann aufgrund der Störung des Hausfriedens durch den Ex-Eigentümer schon arg beeinträchtigt sein, das haben Sie zu regeln und hier würde ich die persönliche Seite außen vor lassen und es angehen wie einen ordentlichen Vertrag.

Bezgl. der Händel wg der Kaution war vermutlich schon Ärger vorprogrammiet, den Sie sich selber nicht zumuten wollten, regeln Sie das vor der nächsten Vermietung.

Und da Sie RS versichert sind, suchen Sie einen Anwalt auf und vesuchen die Dinge (vor Neuvermietung) im Vorfeld zu klären. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Beste Grüße
AltesHaus

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Vielleicht kann man sich mit einem Mediator zusammensetzen und klare Grenzen ziehen.


Seit 1.10.2000 gibt es die aussergerichtliche Streitschlichtung: "Erst Schlichten, dann Richten".

Wäre in diesem Fall wohl anzuraten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von please_help):
der Rechtschutz ist vorhanden

Ich glaube fast ich benötige eine ordentliche Portion Shampoo ... damit allen beteiligten Der Kopf gewaschen werden kann, denn die Details was wer waNa, war klar miteinander vereinbart


Nein gerade nicht. Sie sollten an die Sache herangehen wie an ein Geschäft. Der Mieter kann aufgrund der Störung des Hausfriedens durch den Ex-Eigentümer schon arg beeinträchtigt sein, das haben Sie zu regeln und hier würde ich die persönliche Seite außen vor lassen und es angehen wie einen ordentlichen Vertrag.

Bezgl. der Händel wg der Kaution war vermutlich schon Ärger vorprogrammiet, den Sie sich selber nicht zumuten wollten, regeln Sie das vor der nächsten Vermietung.

Und da Sie RS versichert sind, suchen Sie einen Anwalt auf und vesuchen die Dinge (vor Neuvermietung) im Vorfeld zu klären. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Beste Grüße
AltesHaus


Der neue Mieter versuchte dem Wohnberechtigten anzuweisen ... geht ja nicht da er ihm nicht weisungsberechtigt ist, er kann ja niemanden verpflichten etwas zu tun wenn das gar nicht in seinem Handlungsbereich liegt

Allerdings muss der Mieter Rücksicht auf Eigentum des Wohnberechtigten, und Eigentum was noch zu verwerten ist des Vermieters nehmen er kann nicht wild bei Abriss von Sachen oder Renovierung drauf los

Was für arbeiten durchgeführt werden wurde vorher besprochen, auch wurde den Wohnberechtigten mitgeteilt das diese arbeiten der neue Mieter durchführt bis dahin war ja alles gut nur wenn dann persönliche Disbute entstehen und diese auf Vermieters Schultern lasten sollen begründet das für mich keine fristlose Kündigung

Erwachsene Menschen sollten mit Respekt und Anstand durchs Leben gehen und nicht wie die Axt im Wald oder andere Menschen beleidigen,

die Verantwortung des Vermieters die Wohnung zum vereinbarten Termin bereitzustellen ist gegeben - Wohnung stünde zum Bezugstermin 01.07. zur Verfügung


Alles andere wie Garten Renovierung etc. ist im Mietvertrag festgehalten und sollte zum 31.10. fertig sein

Der Wohnberechtigte muss sich vom neuen Mieter nicht beleidigen lassen weil er sein Haus samt Grundstück verkauft hat oder es in einem ungepflegten Zustand war, zum anderen hätte man meinen sollen das zwei Menschen die sich vorher unterstützt haben das auch nach Abschluss eines Mietvertrages können schließlich sind sie ja mit ausreichend Wissen und Kenntnissen die Sache eingegangen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich kann von hier aus nicht beurteilen was "besprochen" wurde, habe aber in den letzten 30 Jahren die Erfahrung gemacht (und diese auch bezahlen dürfen), dass das gesprochene Wort vor Gericht nichts wert ist, hier ist das geschriebene Wort eindeutig. Sie haben mehrfach durchblicken lassen, dass die Ex-Eigentümer recht schwierig sind, nun soll es auf einmal der Mieter sein, aber auch das ist egal.

Alles andere geschriebene ist emotional, damit kann ich in einem Vertragsverhältnis nichts anfangen. Jetzt sind es auf einmal die Mieter, die beleidigt haben, im Eingangspost waren es noch die Wohnrechtinhaber, sie soltlen sich überlegen, ob Sie auf dieser Schiene weiter fahren, oder die Sache geschäftsmäßig angehen wollen. Im Sinne der bisher entgangenen Einnahmen (und der wohl noch anstehenden Räumung/Instandsetzung an der/um die Liegenschaft) kann ich nur dazu raten, die Vermietung als ein Geschäft anzusehen, und dies dann auch so zu behandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

der eine beleidigt hin der andere zurück

so scheint es zu sein, Kindergarten schrieb ich Anfangs schon

der Mieter verpflichtet sich zur Hilfe und Arbeitsleistung schriftlich, er weiß das er diese Leistung erbringen muss das es die Umstände dafür in der Verantwortung der Wohnberechtigten liegen

ist ja dessen Enkel

nimmt sich dann raus diesen Anzureisen «seinen Dreck wegzuräumen, weil es ja seiner ist»

Geht nicht... und so gingen einige Dinge hin und her

hat alles aber aus meiner Sicht nichts damit zu tun das es der Vermieter zu verantworten hätte


nach Rücksprache mit den Beteiligten sind noch mehr Beleidigungen ausgehend von Mieter gefallen oder Gerüchte gestreut worden, Da dies die Unterhaltung mit dem Mieter bestätigt

wie gesagt versucht man zu schlichten und hört sich beide Seiten an und holt nach Möglichkeit alle an einen Tisch

wie der Mieter nun äußerte gäbe es andere Private Gründe, wo es nun abzuwägen gilt ob es die fristlose Kündigung rechtfertigt


wenn einer einen Streit provoziert um es zu seinem Vorteil zu nutzen egal wer kann doch der Vermieter nicht der Leidtragende sein


Die Frage Die sich mir stellt, schriftlich zu Respekt miteinander aufrufen ... beide

Kündigung fristlos nicht akzeptieren mit der Begründung das die Verschuldung nicht beim Vermieter liegt und auf ordentliche Kündigung verweisen zum 30.9

Habe ich bereits mündlich schriftlich folgt, Da ein Vertrag Ein Rechtsgeschäft ist und keine private Party


der Vermieter/Eigentümer hat seine Pflichten ja erfüllt

ob das Familie ist oder nicht darf und kann keine Rolle spielen... darauf wurde mehrmals hingewiesen beide wurden dazu aufgerufen sich zu einigen, so dass der eine sein Eigentum noch aufräumen kann und der andere seine Leistung erbringen kann

der Vermieter ist doch kein Erzieher; -)










-- Editiert von please_help am 12.06.2017 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von please_help):
nur wie kann man diese in die Schranken weisen wenn reden nix nützt

Notfalls per Anwalt und Gericht.



Als erstes sollte man mal schauen, wie genau das Wohnrecht ausgestaltet ist, welche Grenzen esgibt, welche Interpretationen möglich wären.


so steht es in der Urkunde:
1. Wohnungs- und Mitbenützungsrecht
Der Erwerber räumt den Berechtigten ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungsrecht am Hausgrundstück Fl.Nr. ***** (Anwesen***********) ein, mit der Befugnis zur alleinigen und ausschließlichen Benützung der Wohnung im Erdgeschoss mit einer Wohnfläche von insgesamt ca. 68,70 m2 samt der Ga­rage.
Die Berechtigten dürfen ferner die zum gemeinsamen Gebrauch der Hausbe­wohner bestimmten Räume, Anlagen und Einrichtungen mitbenützen, insb. das Treppenhaus, den Keller, die Waschküche, den Garten, die Werkstatt und die Ver­und Entsorgungsanlagen.
Sie können zu allen ihrem Wohnungs- und Mitbenützungsrecht unterliegenden Teilen des Anwesens frei ein- und ausgehen.
Die derzeit vermietete Wohnung im Obergeschoss sowie das vermietete Zim­mer im Kellergeschoss (vom Kellereingang aus gesehen links, ca. 12 m2) sind zur alleinigen und ausschließlichen Verwendung durch den Eigentümer bestimmt.
Die Ausübung des Rechts, etwa Vermietung oder Untervermietung, darf ohne Zustimmung des Eigentümers Dritten über den in § 1093 Abs. 2 BGB bestimmten Personenkreis hinaus nicht überlassen werden.



Dingliche Sicherung
Der Erwerber bestellt zugunsten der Berechtigten für das Wohnungs- und Mit­benützungsrecht nach Ziffer 1 eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit
gemäß § 1093 BGB
und für die Ansprüche gemäß Ziffern 2 und 3 eine
Reallast
jeweils am Grundstück FI.Nr. ***** der Gemarkung ****** als Gesamtbe­rechtigte gemäß § 428 BGB .
Zur Löschung der Rechte genügt der Nachweis des Todes oder des Wohnungs­wechsels des jeweiligen Berechtigten.
Es wird
bewilligt und beantragt,

-- Editiert von Moderator am 12.06.2017 20:28

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nach Studium der Satellitenbilder bin ich auch der Meinung, da ist zuviel Gerümpel im Garten- das muss weg.
Oder die Adresse aus dem oberen Post. Edier deinen Beitrag doch bitte noch mal

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

edit geht nicht mehr, hab leider übersehen hoffe meine Meldung an die Administratoren ist erfolgreich

ja ist schon einiges weg von den Sachen (Gerümpel) :-)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke an die Admins,

so Neuigkeiten

Ich habe mit den Mietern Kontakt aufgenommen um nochmal zu reden...

dabei wurde erwähnt das die Dienste mit den anderen Bewohnern nichts mit der Kündigung zu tun hätten sondern andere Private Gründe

Jetzt die Frage ... Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung

nehme an das nun festgestellt wurde das die finanziellen Mittel nicht ausreichen, weil man möchte für die geleistete Arbeit eine Vergütung

ist es richtig wenn ich auf die gesetzliche Frist bestehe und mir weitere Schadensersatzanspruche vorbehalte

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#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von please_help):
ist es richtig wenn ich auf die gesetzliche Frist bestehe und mir weitere Schadensersatzanspruche vorbehalte
moralisch oder rechtlich?

Rechtich gesehen reicht "kein Geld" nicht für eine fristlose Kündigung. Wenn der Mieter offiziell andere Gründe angibt, dann muss man sich das anschauen.

3 Dinge musst du dir dennoch überlegen: Wie groß ist das Risiko, dass der Mieter doch ausreichende Gründe hat? Wie wahrscheinlich ist es, dass du bei einem deiner Meinung nach klammen Mieter in Zukunft jemals an Geld kommst? Möchtest du gegen deinen Neffen gerichtlich vorgehen?

Über welche "weiteren Schadensersatzansprüche" denkst du nach? Ohne Kündigungsverzicht ist die Miete für die gesetzlich Frist eher das Maximum, was du rechtlich rausholen kannst.

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