Verkauf einer Gewerbeimmobilie

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bau123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer Gewerbeimmobilie

Hallo
Ich habe folgende Frage.
Die gemietete Immobilie soll verkauft werden.
Ich habe einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen beginn 01.01.1998 und der endet am 31.12.2007. Wörtlich steht darin:
Es verlängert sich jeweils um 2 Jahre, falls es nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Ablauf gekündigt wird.
Meine Frage wann kann der Vermieter mir kündigen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

-- Editier von Bau123 am 10.06.2017 09:11

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Vertrag endet am 31.12.2019, wenn er bis zum 31.12.2018 gekündigt wird, sonst am 31.12.2021, wenn er bis 31.12.2020 gekündigt wird, am sonst am 31.12.2023 wenn ...

-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 10.06.2017 12:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Bau123):
Meine Frage wann kann der Vermieter mir kündigen.


Jederzeit.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Jederzeit.

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bau123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß dass der Vermieter mir jederzeit kündigen kann. Mir geht es darum zu wissen wenn er mir zum Beispiel am 07.07.2017 die Kündigung schickt bis wann muss ich ausziehen. Wie lange ist meine Kündigungszeit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Für mich sind diese "Pseudo"-Antworten wirklich beschämend.

Man kann alles. Die Frage ist nur, ist alles rechtens. Hier ist die Frage ja eindeutig gestellt.

Kündigt der Vermieter (oder neue Vermieter) jetzt, dann gilt der Vertrag bis zum 31.12.2018.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bau123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Original Mietvertrag endete am 31.12.2007 und verlängert sich immer um 2 Jahre, falls er nicht mit einer Frisst von 12 Monaten vor seinem Ablauf gekündigt wird. Das heißt doch er verlängert sich 2008-2009 2010-2011 2012-2013
2014-2015 und 2016-2017. und da er mir nicht bis zum 31.12.2016 gekündigt wurde verlängert er sich von 2018-2019. Heißt das nicht wie Burkhard - Coesfeld geschrieben hat der Vermieter kann mir ,wenn er mir jetzt kündigt erst zum 31.12.2019 kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja natürlich. Die Klausel ist doch wirklich eindeutig. Die Laufzeit verlängert sich immer in Schritten von 2 Jahren. Eine Kündigung zu Ende 2018 ist nicht möglich.

1x Hilfreiche Antwort

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