Folgender Fall:
Täter X wird der qualifizierte Unterschlagung überführt. X hat bei seinem ehemaligen Arbeitgeber binnen 2 Jahren Waren im Wert von ca. 20.000€ unterschlagen und weiterverkauft.
X ist 27 Jahre alt, verheiratet und hat ein Kind im Alter von 2 Jahren.
Vorstrafen:
2013: 7 Monate Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung
wegen Geldfälschung, Inverkehrbringen von Falschgeld und Betrug. Die Bewährungsunterstellung wurde nach 2 Jahren aufgehoben. (Tatzeitraum: Mai 2012 bis August 2012)
2017: 80 Tagessätze zu je 40€ wegen §202c - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten UND Unterschlagung. X nutzte Zugangscodes und schadete so seinem ehemaligen Arbeitgeber, bei welchem er auch die o.g., aktuelle Unterschlagung begangen hat.
Wie ist nun Ihre Einschätzung zum Unterschlagungsurteil?
Qualifizierte Unterschlagung - Ihre Urteilseinschätzungen
29. Mai 2017
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Frage vom 29. Mai 2017 | 08:54
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Qualifizierte Unterschlagung - Ihre Urteilseinschätzungen
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#1
Antwort vom 29. Mai 2017 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:X ist 27 Jahre alt,
Vorstrafen:
2013: 7 Monate Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung (Tatzeitraum: Mai 2012 bis August 2012)
Das kann nicht sein. Wenn er heute 27 ist, ist er 1989 oder 1990 geboren, war somit 2012 entweder 22 oder 23 Jahre alt. Da ist Jugendrecht nicht mehr möglich.
Die 80 Tagessätze sind gesamtstrafenfähig mit der Unterschlagung. Es wird eine Freiheitsstrafe > 1 Jahr geben. Mit günstiger Sozialprognose wohl -trotz der einschlägigen Vorstrafen- mit Bewährung (somit max. 2 Jahre)..
#2
Antwort vom 29. Mai 2017 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Gibt es bereits eine Anklageschrift? Wenn ja, zu welchem Gericht hat die StA die Verfahrenseröffnung beantragt? Amtsgericht -Strafrichter- oder Amtsgericht -Schöffengericht- ??
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#3
Antwort vom 30. Mai 2017 | 12:54
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGibt es bereits eine Anklageschrift? Wenn ja, zu welchem Gericht hat die StA die Verfahrenseröffnung beantragt? Amtsgericht -Strafrichter- oder Amtsgericht -Schöffengericht- ?? :
Hallo,
danke für die Antwort! Im Eröffnungsbeitrag wurde ein paar Informationen verdreht, ich stelle daher hier nochmal richtig:
Täter ist 25 Jahre alt.
Verurteilung Nr. 1 wegen Geldfälschung und Betrug zu 7 Monaten Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung sowie Geldauflage von 1000€ durch Schöffengericht.
Verurteilung Nr. 2 ist noch gar nicht durch. Das war eine falsche Information. Dieser Fall, also der §202c sowie die Unterschlagung, befinden sich im Moment noch im Ermittlungsstatus.
Fall Nr. 3, also die qualifizierte Unterschlagung (Schadenssumme ca. 20k) ist ebenfalls im Ermittlungsstatus.
#4
Antwort vom 30. Mai 2017 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Täter ist 25 Jahre alt.
Was immer noch sehr knapp ist, bezügl. Jugendrecht, aber egal. Kommt in diesem Fall nicht drauf an, ob es Jugend- oder Erwachsenenrecht war.
Zitat:Verurteilung Nr. 2 ist noch gar nicht durch. Das war eine falsche Information. Dieser Fall, also der §202c sowie die Unterschlagung, befinden sich im Moment noch im Ermittlungsstatus.
Fall Nr. 3, also die qualifizierte Unterschlagung (Schadenssumme ca. 20k) ist ebenfalls im Ermittlungsstatus.
Dann ist aus alledem eine Gesamtstrafe zu bilden, die im bereits genannten Bereich liegen wird.
#5
Antwort vom 30. Mai 2017 | 17:51
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Täter ist 25 Jahre alt.
Was immer noch sehr knapp ist, bezügl. Jugendrecht, aber egal. Kommt in diesem Fall nicht drauf an, ob es Jugend- oder Erwachsenenrecht war.
Zitat:Verurteilung Nr. 2 ist noch gar nicht durch. Das war eine falsche Information. Dieser Fall, also der §202c sowie die Unterschlagung, befinden sich im Moment noch im Ermittlungsstatus.
Fall Nr. 3, also die qualifizierte Unterschlagung (Schadenssumme ca. 20k) ist ebenfalls im Ermittlungsstatus.
Dann ist aus alledem eine Gesamtstrafe zu bilden, die im bereits genannten Bereich liegen wird.
Weshalb glauben Sie dass es eine erneute Bewährung wird?
#6
Antwort vom 30. Mai 2017 | 18:14
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Und wie sieht es bzgl. Einer Schadensersatzforderung aufgrund 202c aus? Z.b wegen Umstellung der IT-Systeme und Passwörter ändern etc
#7
Antwort vom 30. Mai 2017 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat/quote] :
Weshalb glauben Sie dass es eine erneute Bewährung wird?
Weil die erste Bewährung offenbar unfallfrei überstanden wurde, die Schadenshöhe noch keine Strafe oberhalb von 2 Jahren (die nicht mehr bewährungsfähig wäre) "zwingend" notwendig erscheinen lässt und weil insoweit (lt. Beschreibung) keine schlechte Sozialprognose erkennbar ist. ... wobei das Gericht natürl. insbesondere bzgl. Letzerem andere Erkenntnisquellen haben wird, als ich hier im Forum, und die die Sache in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten.
Zitat:Und wie sieht es bzgl. Einer Schadensersatzforderung aufgrund 202c aus? Z.b wegen Umstellung der IT-Systeme und Passwörter ändern etc
Der Geschädigte kann natürl. jeglichen Schaden, den der Täter verursacht hat (unmittelbar oder mittelbar) gegen den Täter geltend machen, also entsprechenden Schadenersatz einklagen. Das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und keine strafrechtliche.
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