Krankenkasse droht Mitgliedschaft zu beenden.

27. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankenkasse droht Mitgliedschaft zu beenden.

Hallo zusammen,
folgende Situation: Meine Krankenkasse (AOK NordWest) hat mir vor etwa zwei Monaten mitgeteilt, dass ich (Studentin) vor 2 und vor 3 Jahren zu viel verdient habe, um in der Familienversicherung zu sein. D.h. ich musss nun die Beiträge aus zwei Jahren nachzahlen. Ich habe also ca. 2000€ Schulden. Das Problem ist: Ich habe keine 2000€.
Nun ist es so, dass ich im Moment durch mein Studium bedingt genau so viel arbeiten kann, dass mir mein Geld monatlich auf den Cent genau zum Leben reicht. Ich zahle jeden Monat die ca. 90€ Beitrag für die Krankenkasse, kann aber wirklich nicht mehr bezahlen. Selbst 10€ zusätzlich sind einfach nicht drin. Nun habe ich also die AOK darum gebeten die Schulden zu Stunden. Ich dachte mir nach zwei bis drei Jahren kann man auch noch ein paar Monate warten. Ab Oktober würde ich auch wieder BaföG bekommen (Höchtstatz) und dann würde es mir leichter fallen, den Betrag abzuzahlen. Die AOK lässt da aber nicht mit sich reden. Sie beharren darauf, dass ich ab sofort mit ca. 20€ pro Monat anfange die Schulden abzuzahlen. Wie gesagt, sind das bei mir 20€, die ich einfach nicht habe. Ich zahlte also weiter meinen monatlichen Beitrag und hoffte bis Oktober Ruhe zu haben. Jetzt droht die AOK mir aber damit, dass, sollte ich den gesamten Beitrag von knapp 2000€ nicht zahlen, sie den Beitrag zwangsweise einziehen. Ich weiß nicht genau was das bedeutet. Der Beitrag liegt nicht auf meinem Konto, daher mache ich mir auch keine Sorgen, dass da was eingezogen werden kann. Ich mache mir aber Sorgen, dass mein Konto gepfändet wird oder ähnliches. Ist das möglich?

Weiterhin steht da: "Ist der Rückstand 14 Tage nach Erhalt dieses Schreibens höher als der Beitrag für einen Monat, ruhen Ihre Leistungsansprüche in der Krankenversicherung (§ 16 Abs. 3a SGB V)."
Was genau bedeutet das? Mein Rückstand ist doch durch die 2000€ ohnehin schon höher als der Beitrag für einen Monat. Und wenn meine Leistungsansprüche "ruhen" bin ich ja quasi nicht mehr versichert, oder? Heißt das ich könnte mich dann bei einer anderen Versicherung versichern lassen?

Ich muss ehrlich sagen, dass es mir nichts ausmacht, wenn ich nicht mehr versichert sein sollte (wenn das denn überhaupt möglich ist), da ich nie krank oder beim Arzt bin (ich weiß klingt verantwortungslos, steinigt mich nicht).
Sie drohen mir aber auch damit, meine Uni zu benachrichtigen, was angeblich meine Exmatrikulation bedeuten könnte.

Lange Rede kurzer Sinn: Meine Fragen sind vor allem die, ob eine Pfändung möglich ist, wie denn meine Leistungsansprüche ruhen können, obwohl ich monatlich bezahle und ob ich in dem Fall trotzdem versichert bleibe oder meine Krankenkasse dann wechseln kann.

Ich habe bei der AOK zu Ende Oktober gekündigt. Könnten die mich jetzt vorher rauswerfen? Und müsste ich dann keine Beiträge mehr zahlen? Wenn ich keine Ansprüche habe, muss ich ja auch keinen Beitrag zahlen oder?

Ich danke euch für eure Hilfe.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von erbse25):
Ich habe bei der AOK zu Ende Oktober gekündigt

Und schon eine neue gefunden?



Zitat (von erbse25):
Und müsste ich dann keine Beiträge mehr zahlen?

Natürlich müsste man die Schulden genau wie die noch fälligen Beiträge zahlen.



Zitat (von erbse25):
sie den Beitrag zwangsweise einziehen. Ich weiß nicht genau was das bedeutet.

Man pfändet Dein Konto und alles andere was pfändbar wäre.



Zitat (von erbse25):
Und wenn meine Leistungsansprüche "ruhen" bin ich ja quasi nicht mehr versichert, oder?

Strak verkürzt: Es gibt nur noch eine Notfallversorgung. Also quasi wenn Lebensgefahr besteht wird geholfen, alles andere kann man vergessen.



Zitat (von erbse25):
Ich muss ehrlich sagen, dass es mir nichts ausmacht, wenn ich nicht mehr versichert sein sollte (wenn das denn überhaupt möglich ist), da ich nie krank oder beim Arzt bin

Tja, unverhofft kommt oft.
Ein gebrochenes Bein ist dann mal schnell mit einer Rechung von 15.000 EUR verbunden.
Dann hätte man 17.000 EUR Schulden ...



Zitat (von erbse25):
Heißt das ich könnte mich dann bei einer anderen Versicherung versichern lassen?

Erstmal müsste man bei der AOK kündigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ich bin ab November bei der TK, tut das was zur Sache?

Mir ist klar, dass ich die Schulden zahlen muss. Aber wieso muss ich Beiträge zahlen, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht? Oder umgekehrt: Wie kann mein Versicherungsschutz auf Eis gelegt werden, wenn ich doch Beiträge zahle? Ist das rechtens?

Gekündigt habe ich ja wie gesagt. Aber zu Ende Oktober. Wenn die mir jetzt ab Juni oder Juli den Leistungsanspruch auf Eis legen, kann ich dann direkt woanders hin? Oder muss ich mich trotzdem an die Kündigungsfrist bis Oktober halten?

Wie kann denn eine Zahlung verlangt werden, auch wenn ich nicht zahlen kann? Ich meine, was soll ich denn tun, wenn ich das Geld einfach nicht habe? Soll ich auf der Straße wohnen, nur damit die AOK jetzt sofort ihr Geld hat? Wie können die dann einfach mein Konto pfänden?

-- Editiert von erbse25 am 27.05.2017 22:30

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wie kann denn eine Zahlung verlangt werden, auch wenn ich nicht zahlen kann? Weil es kein Gesetz gibt, welches das verbietet. Wenn irgendwann später mal jemand bei Ihnen Schulden hat, werden Sie da noch sehr froh drüber sein...
Wie können die dann einfach mein Konto pfänden? Indem sie einen Gerichtsvollzieher zur Bank schicken.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Na wenn das so ist. Bei mir gibt es nichts zu pfänden. :D

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#5
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie kann denn eine Zahlung verlangt werden, auch wenn ich nicht zahlen kann? Weil es kein Gesetz gibt, welches das verbietet. Wenn irgendwann später mal jemand bei Ihnen Schulden hat, werden Sie da noch sehr froh drüber sein...
Wie können die dann einfach mein Konto pfänden? Indem sie einen Gerichtsvollzieher zur Bank schicken.


Beantwortet meine Frage nicht wirklich. Wenn es kein Geld gibt, gibts kein Geild... Durch die Pfändung werden auch nicht durch Zauberhand 2000€ auf dem Konto liegen ;)
Ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt...

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#7
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Flo Ryan,

-- Editiert von erbse25 am 28.05.2017 09:30

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#8
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Flo Ryan, ich bin mir sicher in den nächsten 30 Jahren habe ich das Geld abbezahlt :D

Warum so aggressiv? Wenn du nicht antworten kannst / willst, dann lass es doch bitte :)
Ansonsten lies dir meinen Beitrag doch noch einmal durch. Mir ging es darum, es für ein paar Monate zu Stunden. Wenn die ab Oktober mein BaföG einziehen, ist mir das recht.
So richtig hat noch niemand meine Fragen beantwortet. Mein Hauptanliegen war u.a. meine Uni. Aber da scheinbar meine Versicherung nicht beendet wird, kann ich auch nicht exmatrikuliert werden.

Danke für eure HIlfe und danke für eure "Hilfe".

-- Editiert von erbse25 am 28.05.2017 09:29

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Na, dann wollen wir mal sortieren:

Und wenn meine Leistungsansprüche "ruhen" bin ich ja quasi nicht mehr versichert, oder?
Naja. Siehe hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=1226
"Gar nicht versichert" ist nicht richtig, es werden nur noch weniger Leistungen erbracht. Das praktische Problem ist, dass Sie bei ruhenden Leistungsansprüchen jeden Arzt und jeden Apotheker selbständig darauf aufmerksam machen müssen, dass Ihre Ansprüche ruhen, damit der Arzt / Apotheker keine Leistungen erbrigt, nicht nicht abgedeckt sind. Wenn der Arzt "nomale Kassenleistungen" erbringt, weil Sie ihm nicht gesagt haben, dass Ihre Ansprüche ruhen, dann müssen Sie die Arztrechnung aus eigener Tasche bezahlen.

Ich muss ehrlich sagen, dass es mir nichts ausmacht, wenn ich nicht mehr versichert sein sollte (wenn das denn überhaupt möglich ist),
Nein, das ist nicht mehr möglich.

Lange Rede kurzer Sinn: Meine Fragen sind vor allem die, ob eine Pfändung möglich ist,
Ja. Wenn bei der Pfändung nichts zu holen ist, dann ist das halt so. Dann geht es Ihnen wie tausenden anderen Bewohnern dieses Landes: Sie haben Schulden. Schulden aus einem rechtskräftigen Bescheid verjähren erst nach 30 Jahren. Und wenn Pfändungen auf dem Konto liegen, dann werden Banken und andere Schufa-Vertragpartner erfahrungsgemäß sehr hektisch. Denn - willkürliche Beispiele - Banken, Online-shops, Handyanbieter machen ungern Verträge mit Kunden, die Zahlungsschwierigkeiten haben - da hat Flo Ryan völlig zu recht darauf hingewiesen. ich gehe mal davon aus, dass 25 Ihr Alter ist und damit der Großteil des Lebens noch vor Ihnen iegt. Eine bestehende Pfändung kann einem das Leben ganz schön schwer machen - gerade wenn der Start ins Berufsleben ansteht. Ich würde starke Anstrengungen unternehmen, ein Pfändung möglichst zu vermeiden.

Ich habe bei der AOK zu Ende Oktober gekündigt. Könnten die mich jetzt vorher rauswerfen?
Nein, nur den Leistungsanspruch ruhend stellen - siehe oben.

Und müsste ich dann keine Beiträge mehr zahlen?
Da sie nicht rausgeworfen werden können, müssen Sie auch weiter die Beiträge zahlen.

Mir ging es darum, es für ein paar Monate zu Stunden.
Das Probelem ist, dass die Krankenkasse nicht von sich aus zu einem Anbieten von Zahlungserleichtrungen (Stundung, Ratenzahlung) verpflichtet ist.
http://www.anwaltseiten24.de/versicherungsrecht/tipps/news/beitragsruckstand-krankenkasse-muss-keine-ratenzahlung-anbieten-1.html

Ganz wichtig:
Die neue krankenkasse wird keine vollen Leistungen bringen, so lange bei der alten Krankenkasse noch Schulden offen sind. Die alte Krankenkasse meldet den "Schuldenstand" nämlich an die neue Krankenkasse. Ein Wechsel löst also das Problem nicht.
http://www.krankenkassenforum.de/offene-beitrge-alte-kk-wechsel-zu-einer-anderen-kk-vt3704.html


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von drkabo am 28.05.2017 10:43

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

drkabo, danke für deine ausführliche Antwort.
Mir bleibt dann nur zu hoffen, dass die Krankenkasse mir mangels Möglichkeiten entgegenkommt. Abbezahlen ist bei knapp 600€ Einkommen (und 400€ Miete) einfach nicht drin.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von erbse25):
Mir bleibt dann nur zu hoffen, dass die Krankenkasse mir mangels Möglichkeiten entgegenkommt.

Korrekt.
Wobei das wohl derzeit nicht so zu sein scheint, das die noch "entgegenkommen" wollen.



Zitat (von erbse25):
Wenn es kein Geld gibt, gibts kein Geild... Durch die Pfändung werden auch nicht durch Zauberhand 2000€ auf dem Konto liegen

Nun die 600 EUR je Monat werden ja nicht per Brieftaube gebracht, die werden wohl ganz normal auf dem Konto eingehen. Dann ist ja was da und dann wird gepfändet.
Von daher sollte man bereits jetzt ein P-Konto beantragen, um die Schutzfunktion zu bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist ein P-Konto?
Und doch ich bekomme mein Gehalt Cash auf die Hand und gebe es Cash meiner Mitbewohnerin, die dann die Miete zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Eltern, die 20€ im Monat für die Ratenzahlung zuschießen können, gibt's auch nicht?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

400 € für die Wohnung aber keine 20 € für die Ratenzahlung, obwohl die Forderung aus unerlaubter Handlung (Täuschung hinsichtlich Familienversicherung) resultiert.

Vielleicht sollte man seine eigene Situation mal neu positionieren.

Zitat (von erbse25):
Mein Hauptanliegen war u.a. meine Uni. Aber da scheinbar meine Versicherung nicht beendet wird, kann ich auch nicht exmatrikuliert werden.


Das dürfte eine weitere Fehleinschätzung sein. Einmal googeln nach "exmatrikulation fehlende krankenversicherung" bringt da erstaunliche Erkenntnisse.

Zitat (von erbse25):
Mir bleibt dann nur zu hoffen, dass die Krankenkasse mir mangels Möglichkeiten entgegenkommt.


Die AOK ist Dir bereits durch das Ratenzahlungsangebot entgegen gekommen! Nur willst Du darauf nicht eingehen, weil du eigene Prioritäten hinsichtlich der Verteilung des Dir zur Verfügung stehenden Geldes setzt.

Und 20 € im Monat kann man auch zusätzlich noch erarbeiten. Bei 2 bis 3 Stunden Sonntags an der Tanke jobben und die Zeit gleichzeitig zum lernen nutzen, wäre eine solche Möglichkeit.

Zitat (von erbse25):
ch muss ehrlich sagen, dass es mir nichts ausmacht, wenn ich nicht mehr versichert sein sollte (wenn das denn überhaupt möglich ist), da ich nie krank oder beim Arzt bin
Und das wird auch so in Zukunft bleiben? Nie Zahnschmerzen oder die absolute Gewissheit, dass man nie einen Unfall erleidet, der noch nicht mal selbstverschuldet sein muss? Von schweren Erkrankungen (mit Operationen und langem KH Aufenthalt) will ich gar nicht erst schreiben. Einfach mal selber drüber nachdenken.
Passiert doch mal was und man bezieht Leistungen, die wegen der Notfallabsicherung nicht von der KK ersetzt werden und kann diese dann nicht bezahlen, rutscht man ins Strafrecht ab.

Außerdem, die anderen haben es ja schon erwähnt, mit einer Zwangsvollstreckung und der damit verbundenen Eintragung ins Schuldnerverzeichnis kann man sich das zukünftige Leben ganz schon erschweren.
Alle Vertragsabschlüsse, die von einer Bonitätsprüfung abhängig sind, werden für Jahre unmöglich.
Auch Vermieter neigen in den letzten Jahren verstärkt dazu, die Bonität der Bewerber zu prüfen.

Ich rate dazu, von der rosaroten Wolke herunter zu kommen und sich den Fakten auch den zu erwartenden zu stellen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
erbse25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Sir Berry, danke für deine Bereicherung und deine wertvollen Ratschläge für mein Leben. Du weißt weder was ich im Leben mache noch wo ich arbeite noch was für Verpflichtungen ich im Leben habe.
Ich habe meine Krankenkasse nicht absichtlich getäuscht.
Und ich wohne in Hamburg, wo die Mieten nun mal hoch sind. Da sind 400€ schon günstig. Und nein, ich kann mir keine 20€ zusätzlich erarbeiten. Ich arbeite schon mehr als ich es neben dem Studium eigentlich kann. Mehr ist nicht drin. (Pampigkeiten editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)

-- Editiert von Moderator am 03.06.2017 15:07

1x Hilfreiche Antwort

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