Erotische Webseite: Hinweis auf erotische Inhalte

26. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Max-I-Mumm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Erotische Webseite: Hinweis auf erotische Inhalte

Hallo zusammen
Ich helfe einer Domina Ihre persönliche Webseite zu überarbeiten und wir sind unsicher, ob es einen Hinweis auf erotische Inhalte auf der Startseite braucht.
Zum Beispiel:

Zitat:
Mit dem Besuch dieser Webseite bestätigen Sie, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die Seiten enthalten BDSM-bezogenes Material für Erwachsene. Wenn Sie keine entsprechenden Inhalte sehen wollen oder dürfen und wenn Sie empfindlich sind bei Themen wie Domination, Fetisch und Sadomasochismus, verlassen Sie diese Webseite bitte jetzt.


- Es ist eine .com Adresse
- Die Website wird mit *** erstellt und der Serverr ist in den USA
- Die Domina tätigt Ihre Dienstleistung in der Schweiz (Zürich)
- Es wird KEIN Pornografisches Material gezeigt (Keine Brustwarzen oder Geschlechtsteile)
- Die Texte handeln natürlich von Sexuellen-Praktiken und Fetisch-Fantasien

Ich bin mir sicher, dass es keine Altersabfrage (wie bei Alkohol- oder Porno Seiten) benötigt.
Aber braucht es wirklich diesen mindestens 18 Jahre Hinweis?

Vielen Dank für die Hilfe.

Freundliche Grüsse.
Max

-- Editier von Max-I-Mumm am 26.05.2017 10:08

Signatur:

vom hören sagen lernt man lügen

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Forget it.

Hier kann dir keiner helfen, da es um schweizer Recht geht.

Vorschlag: Aufgrund des Jugendschutzes etc. würde ich die Seite dort hosten, wo es einem nicht interessiert...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Vorschlag: Aufgrund des Jugendschutzes etc. würde ich die Seite dort hosten, wo es einem nicht interessiert...

Tja, die Schweizer sind da ähnlich wie die Deutschen: wenn der Firmensitz in der Schweiz ist, ist der Unternehmer für sie greifbar. Selbst wenn die Site in Timbuktu gehostet würde.


In der Schweiz wird der Jugendschutz nicht nur durch den Bund geregelt, sondern auch durch die 26 Kantone.

Wird also etwas Arbeit, die Gesetze alle ab zu klappern.



Kann mir aber vorstellen, das es Schweizer Anwälte gibt die sich damit schon mal beschäftigt haben. Wird ja nicht die erste Erotik-Site eines Schweizer Unternehmers sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Vorschlag: Aufgrund des Jugendschutzes etc. würde ich die Seite dort hosten, wo es einem nicht interessiert...

Tja, die Schweizer sind da ähnlich wie die Deutschen: wenn der Firmensitz in der Schweiz ist, ist der Unternehmer für sie greifbar. Selbst wenn die Site in Timbuktu gehostet würde.


In der Schweiz wird der Jugendschutz nicht nur durch den Bund geregelt, sondern auch durch die 26 Kantone.

Wird also etwas Arbeit, die Gesetze alle ab zu klappern.



Kann mir aber vorstellen, das es Schweizer Anwälte gibt die sich damit schon mal beschäftigt haben. Wird ja nicht die erste Erotik-Site eines Schweizer Unternehmers sein.


Heutzutage ist es kein Problem eine Firma in Malta oder Delaware zu registrieren...

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Heutzutage ist es kein Problem eine Firma in Malta oder Delaware zu registrieren...

Sehe ich genauso. Es wird wohl das einfachste sein eine offshore-Ltd. zu gründen und dann die Server zusammen mit CloudFlare im Ausland zu betreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Max-I-Mumm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Interessante Diskussion und Beiträge.

Es gibt natürlich viele solcher Seiten in der Schweiz. Praktisch jede professionelle Domina betreibt eine eigene Homepage.
Wenn man sich duch all diese Seiten (egal ob in Deutschland, der Schweiz oder Österreich) klick, hat etwa die Hälfte einen solchen mindestens 18 Jahr Hinweis und die andern eben nicht.

Lassen wir mal das Hosting und der Server weg.
Ich möchte lediglich wissen, braucht man für eine solche Website diesen Hinweis?
Ist lediglich der schweizer jugendschutz das "Problem"?

Danke und liebe Grüsse,
Max

Signatur:

vom hören sagen lernt man lügen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Es wird wohl das einfachste sein eine offshore-Ltd. zu gründen und dann die Server zusammen mit CloudFlare im Ausland zu betreiben.

Das Gewerbe wird in Zürich ausgeübt und nicht Offshore ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von The Mentalist):
Es wird wohl das einfachste sein eine offshore-Ltd. zu gründen und dann die Server zusammen mit CloudFlare im Ausland zu betreiben.

Das Gewerbe wird in Zürich ausgeübt und nicht Offshore ...


Wayne juckts? Hast du nicht einmal geschrieben, dass keiner sich traut im Ausland zu klagen? Die Staatsanwaltschaft wird wegen einem kleinen Vergehen kaum den ganzen Apparat in Bewegung bringen und Ressourcen verschwenden...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Max-I-Mumm):
Vielen Dank für die Interessante Diskussion und Beiträge.

Es gibt natürlich viele solcher Seiten in der Schweiz. Praktisch jede professionelle Domina betreibt eine eigene Homepage.
Wenn man sich duch all diese Seiten (egal ob in Deutschland, der Schweiz oder Österreich) klick, hat etwa die Hälfte einen solchen mindestens 18 Jahr Hinweis und die andern eben nicht.

Lassen wir mal das Hosting und der Server weg.
Ich möchte lediglich wissen, braucht man für eine solche Website diesen Hinweis?
Ist lediglich der schweizer jugendschutz das "Problem"?

Danke und liebe Grüsse,
Max


Du denkst leider zu kurz: Nach deutschen Recht darf kein jugendlicher ran. Bedeutet, du musst sicher gehen, dass die Seiten geschützt sind vor Minderjährigen. Und fakt ist: das kannst du kaum rechtssicher machen. Ist mit ein Grund, weswegen nur sehr wenige Firmen in Deutschland hosten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Wayne juckts? Hast du nicht einmal geschrieben, dass keiner sich traut im Ausland zu klagen? Die Staatsanwaltschaft wird wegen einem kleinen Vergehen kaum den ganzen Apparat in Bewegung bringen und Ressourcen verschwenden...

Dir ist schon klar, das Zürich in der Schweiz und nicht im Ausland liegt?
Die Schweizer müssen also gar nicht ins Ausland, notfalls sammelt man die Dame dann vor Ort ein.

Wie strebsam die Schweizer bei der Verfolgung solcher Vergehen sind, ist mir jedoch unbekannt.



Zitat (von asd1971):
Nach deutschen Recht

Irrelevant



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Max-I-Mumm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Ideen mit offshore Firma und Servern in Timbuktu finde ich arg übertrieben.
Es handelt sich um eine einzelne Lady, die zwischendurch in einem Dominastudio arbeitet und für ihre Dienstleistungen und Buchung eine Website betreibt.
Wie schon gesagt, NICHTS pornografisches.
Ich glaube, wir lassen diesen Text-Hinweis einfach auf der Seite.
Danke für eure (zielführende) Hilfe. Hatte gehofft, dass es eine klare Antwort auf die Frage geben könnte
Liebe Grüsse,
Max

Signatur:

vom hören sagen lernt man lügen

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Max-I-Mumm):
Hatte gehofft, dass es eine klare Antwort auf die Frage geben könnte

Wenn man berücksichtigt, das hier in dem Forum um deutsches Recht geht, gab es doch eine:
Zitat (von Harry van Sell vom 26.5.2017 / 11:35):
In der Schweiz wird der Jugendschutz nicht nur durch den Bund geregelt, sondern auch durch die 26 Kantone.

Wird also etwas Arbeit, die Gesetze alle ab zu klappern.



Kann mir aber vorstellen, das es Schweizer Anwälte gibt die sich damit schon mal beschäftigt haben. Wird ja nicht die erste Erotik-Site eines Schweizer Unternehmers sein.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen