Wer hat die Nachweispflicht

25. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
zfw
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer hat die Nachweispflicht

Guten Tag,

Ich brauche eure Hilfe bei der unten stehenden Frage:

Erst nach dem Vertragsabschluss über ein unfallfreies Auto, jedoch vor der Übergabe wurde die Nachlackierung an dem Fahrzeug (Türschwellen und Seitenwänden hinten von beiden Seiten komplett) festgestellt. Wer hat die Nachweispflicht, ob das Fahrzeug noch unfallfrei bleibt? Verkäufer (Autohändler) oder Käufer(privat)?

Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von zfw):
Erst nach dem Vertragsabschluss über ein unfallfreies Auto

Genauer Wortlaut?
Ein "unfallfrei während es der Verkäufer hatte" ist nämlich keine Zusicherung das das KfZ unfallfrei ist.

Sollte tatsächlich "unfallfrei" als vereinbarte Beschaffenheit vereinbart sein, müsste der Händler im Rahmen der Beweislastumkehr nachweisen, das es kein "Unfall" in dem Sinne war.



Zitat (von zfw):
Wer hat die Nachweispflicht, ob das Fahrzeug noch unfallfrei bleibt?

Keiner. Schlicht weil niemand in die Zukunft sehen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zfw
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke

andere Frage, der KFZ-Sachverständige oder Gutachter kann bei einer Untersucheung feststellen, ob ein Fahrzeug wirklich unfallfrei ist?

danke

0x Hilfreiche Antwort

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