Guten Tag,
Ich brauche eure Hilfe bei der unten stehenden Frage:
Erst nach dem Vertragsabschluss über ein unfallfreies Auto, jedoch vor der Übergabe wurde die Nachlackierung an dem Fahrzeug (Türschwellen und Seitenwänden hinten von beiden Seiten komplett) festgestellt. Wer hat die Nachweispflicht, ob das Fahrzeug noch unfallfrei bleibt? Verkäufer (Autohändler) oder Käufer(privat)?
Danke im Voraus
Wer hat die Nachweispflicht
25. Mai 2017
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Frage vom 25. Mai 2017 | 16:34
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer hat die Nachweispflicht
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2017 | 16:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatErst nach dem Vertragsabschluss über ein unfallfreies Auto :
Genauer Wortlaut?
Ein "unfallfrei während es der Verkäufer hatte" ist nämlich keine Zusicherung das das KfZ unfallfrei ist.
Sollte tatsächlich "unfallfrei" als vereinbarte Beschaffenheit vereinbart sein, müsste der Händler im Rahmen der Beweislastumkehr nachweisen, das es kein "Unfall" in dem Sinne war.
ZitatWer hat die Nachweispflicht, ob das Fahrzeug noch unfallfrei bleibt? :
Keiner. Schlicht weil niemand in die Zukunft sehen kann.
#2
Antwort vom 25. Mai 2017 | 17:03
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
Für was macht man da jetzt einen neuen Thread auf?
http://www.123recht.net/Kauf-eines-Jahreswagens-__f520291.html
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#3
Antwort vom 25. Mai 2017 | 17:24
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
danke
andere Frage, der KFZ-Sachverständige oder Gutachter kann bei einer Untersucheung feststellen, ob ein Fahrzeug wirklich unfallfrei ist?
danke
Und jetzt?
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