Teilzeit....Urlaub, Krankheitstage,... Wie in stundenberechnung rechnen?

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
me76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit....Urlaub, Krankheitstage,... Wie in stundenberechnung rechnen?

Hallo,
Ich hab nach Diskussion heute an Arbeit mal ne frage, ob es da ne richtige, offizielle Regelung gibt für "mein Problem"

Ich arbeite Teilzeit mit 21h ( Krippe), jedoch normalerweise nur an 3 Tagen, also 7h dann pro Tag. Aber ich habe einen ganz normalen Vertrag über 5-Tage Woche, und auch Urlaubstage für 5 Tage Woche (30).

Wenn ich ganze Wochen Urlaub mache ( oder auch krank bin,...) ist das ja alles ganz klar.
Aber das Problem beginnt, wenn ich nur einzelne Tage Urlaub habe.
Laut der alten Chefin ( und wie heute erfahren habe, sagt das wohl auch die mitarbeitervertreterin) so wäre offiziell die Stunden laut dienstplan relevant ( also 7h).
Andere in der Kita rechnen aber mit der wöchentlichen durchschnittszeit, was bei mir 4,2h sind.
Demnach würde ich mit jedem Tag Urlaub oder krank 2,8h minus machen?!

Meine Version wäre laut einer Kollegin quasi beschiss .


Was ist denn da die offizielle Regelung? Bzw gibt's für die Version überhaupt eine?


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Relevant für 'erlaubte Abwesenheit' = also Urlaub wie auch Krankheit - sind die tatsächlichen Verhältnisse, die betriebs- resp. dienst-
oder einsatzplanmäßige Arbeitszeit. In deinem Fall also 3 Tage /Woche. Anders gesagt: Bei Urlaub und Krankheit ist man zu stellen, also ob AN gearbeitet hätte.
Du beantragst ja auch keinen Urlaub für Tage, an denen du nicht arbeiten musst. Oder meldest dich auch nicht krank an solchen Tagen. Der AV mit seinen Pflichten gilt eben nur für die Zeit der Arbeitspflicht.

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#2
 Von 
me76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, genauso ist es ja eben nicht..
Wenn ich ne komplette Woche Urlaub nehme, dann sibd das 5 Tage Urlaub.

Und die drei Tage die ich in der Woche arbeite sind jetzt auch nicht immer fest. Normalerweise schon, aber wenn jemand anderes Urlaub hat/krank ist arbeite ich auch mehr bzw an mehreren Tagen.
Oder als die eine Kollegin ( studiert noch) anders Uni hatte habe ich meine Stunden auch auf 4 Tage aufgeteilt gehabt.

Also die drei Tage sind nicht vertraglich festgehalten..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

//// Nee, genauso ist es ja eben nicht..

So ist es aber richtig. Wenn es - in der Praxis - ein relativ sicheres Muster gibt, dann ist eben dies zugrunde zu legen, auf ein paar Abweichungen/Ausnahmen sei gepfiffen.
Sollte die Arbeitstage aber seeehr unregelmäßig sein, bleibt nur, übers Jahr die Arbeitstage zu zählen und dann ins Verhältnis zu einer Vollzeitkraft zu setzen. Sehe ich in deinem Fall aber nicht.

/// Wenn ich ne komplette Woche Urlaub nehme, dann sibd das 5 Tage Urlaub.

Und so ist es falsch. Dein Frei geht den AG nichts an.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Und so ist es falsch. Dein Frei geht den AG nichts an.


Die Fragestellerin hat nun aber nicht plötzlich Anspruch auf 10 Wochen Urlaub im Jahr, weil im Arbeitsvertrag 30 Tage stehen und sie immer nur 3 Tage Urlaub pro Woche nimmt.

Wenn aus dem Arbeitsvertrag klar hervorgeht, dass sich die 30 Tage Urlaubsanspruch auf eine 5-Tage-Woche beziehen, dann dürfen natürlich pro Woche auch 5 Tage abgerechnet werden. Der AG darf bei so einer Konstellation sogar das Nehmen einzelner Tage als Urlaub ablehnen und verlangen, dass immer nur eine ganze Woche genommen wird.

Besser und geschickter wäre da eine Umrechnung auf die tatsächlichen Arbeitstage. Dann würde nur ein Anspruch auf 18 Tage (= 6 Wochen) Urlaub bestehen. Alternativ kann man sich auch darauf einigen, dass pro Urlaubstag nur 4,2h gutgeschrieben werden, was aber nicht gesetzeskonform wäre.

Bei Krankheit sieht es anders aus. Da ist die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Sie immer 3 Tage arbeiten dann sollte auf jeden Fall die Berechnungsgrundlage angepasst werden! So kann das ja nur zu einem Durcheinander führen.
Wenden Sie sich an die MA-Vertretung, die kann Ihnen weiterhelfen eine rechtskonforme Lösung einzufordern.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
me76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also das größte Chaos ist demnach eigentlich dem Vertrag über die 5 Tage Woche "geschuldet"... Den wird man mir aber sehr wahrscheinlich nicht oder nur sehr unwillig ändern...

Es wäre also so wie aktuell durchaus richtig dass ich bei einzelnen Tagen Urlaub nur 4,2h quasi habe und dann immer nen minus von 2,8h mache dadurch?!?
Bei Krankheit aber weiterhin die 7h aufschreiben darf?!
Wie ist das dann, wenn ich einen Tag mit überstunden daheim bleibe? Da zieh ich mir bisher ja auch 7h ab...wären das dann eigentlich auch nur 4,2h die ich abziehen müßte?!

Chefin hatte letzt Gespräch mit Mav, die sagten ja eben das die Dienstzeit angerechnet werden soll... Was ja aber scheinbar gar nicht richtig ist?!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
me76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also das größte Chaos ist demnach eigentlich dem Vertrag über die 5 Tage Woche "geschuldet"... Den wird man mir aber sehr wahrscheinlich nicht oder nur sehr unwillig ändern...

Es wäre also so wie aktuell durchaus richtig dass ich bei einzelnen Tagen Urlaub nur 4,2h quasi habe und dann immer nen minus von 2,8h mache dadurch?!?
Bei Krankheit aber weiterhin die 7h aufschreiben darf?!
Wie ist das dann, wenn ich einen Tag mit überstunden daheim bleibe? Da zieh ich mir bisher ja auch 7h ab...wären das dann eigentlich auch nur 4,2h die ich abziehen müßte?!

Chefin hatte letzt Gespräch mit Mav, die sagten ja eben das die Dienstzeit angerechnet werden soll... Was ja aber scheinbar gar nicht richtig ist?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


Das Urlaubsentgelt ist in der Höhe des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen zu zahlen. Wenn hier also ein Tag Urlaub genommen wird, sind 7 Stunden zu entlohnen. Die Stundenberechnung, die bei Ihnen stattfindet ist definitiv falsch und geht zu Ihren Lasten.

Das Chaos mit der komischen MInusberechnung entsteht ja nur, weil hier eine falsche Berechnungsgrundlage angewendet wird.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Die Sachlage kommt mir aus der Firma meiner LG bekannt vor. Du bist quasi 5 Tage die Woche a 4,2h eingestellt, arbeitest aber nur 3 Tage. Das heißt, 2 Tage bleibst du zuhause, läufst ins Minus. An den anderen gleichst du das Minus aus und vervollständigst deine 21h. Soweit gut. Du hast 30 Tage Urlaub, also 6 Wochen. Auch gut. Somit nimmst du für eine Woche Urlaub auch 5 Tage. Immer noch alles gut. Und jetzt kommt das Problem: du wirst krank. Du sagst jetzt, ich arbeite nur 3 Tage, also Krankmeldung auch nur 3 Tage. FALSCH! Dein AG berechnet nämlich 5x4,2 Stunden, und somit läufst du dann jede Krankwoche 8,4h ins Minus. Lösung: die ganze Woche krankschreiben lassen, AUCH wenn du schon z.B. Den Montag gearbeitet hast. Dann kriegst du nämlich auch die entsprechende Zeit gutgeschrieben!

Gruß
Markus

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