Gutschein nach Stornierung

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466440-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein nach Stornierung

Hallo, folgender Sachverhalt:
Es wird im Möbelhaus XY ein Bett bestellt und vollständig angezählt mit 1400€. Nach dem erneuten Ausmessen des Zimmers wird festgestellt das dieses Bett nicht passt und wird am gleichen Tag nur 3h später Storniert.
Nun hat das Möbelhaus Ausflüchte gesucht und gesagt das der Mitarbeiter keine Stornierung durchführen hätte können.
Trotzdem würde nach 2 Monaten 1000€ Rücküberwiesen aber die restlichen 400€ wurden nur als Gutschein ausgegeben der einen Mindestbestellwert von 1400€ voraussetzt.
Auf dem Kaufvertrag ist kein Widerruf aufgeführt, nur Warenrücknahme mit einer Wertminderung von 35% aber die Ware wurde noch nicht einmal bestellt.

Ist das Rechtens?
Welche Möglichkeiten habe ich vorzugehen?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von fb466440-17):
Es wird im Möbelhaus XY ein Bett bestellt

Damit scheidet ein Widerruf aus, da der Verbraucherwiderruf nur bei bestimmten Vertriebsformen möglich ist. Bei einer Bestellung im Möbelhaus nicht.

Eine wirksame Anfechtung kommt aufgrund eines unbeachtlichen Motivirrtums auch nicht in Betracht.

Iwiefern das Verhalten des Möbelhauses kundenfreundlich ist, ist allerdings fraglich.

Im übrigen gilt: Pacta sunt servanda.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wenn man beweisen könnte, dass bei der Stornierung eine 100%-Rückzahlung in Geld zugesagt wurde, dann könnte man was machen (auch wenn der Mitarbeiter das gar nicht hätte zusagen dürfen).
Aber ich vermute mal, dass es eine solche Zusage (100% Rückzahlung in Geld) nicht gab, oder sie nicht beweisbar ist.
Dann lohnt es sich nicht zu streiten, denn entgangener Gewinn ist auch ersatzfähiger Schaden. Und der Gewinn entgeht dem Möbelhaus ja auch, wenn das Bett beim Hersteller noch nicht bestellt wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb466440-17):
Nun hat das Möbelhaus Ausflüchte gesucht
Pacta sund servanda - Verträge sind einzuhalten. Wenn man sich vom Kaufvertrag lösen möchte obwohl kein rechtlicher Anspruch dazu besteht so ist dies reine Verhandlungssache und hat nichts mit "Ausflüchten" zu tun..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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