Garantie bei gebrauchten Elektro-Kleingeräten ausschließen möglich?

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
deuban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie bei gebrauchten Elektro-Kleingeräten ausschließen möglich?

Wie kann ich als Ladeninhaber gebrauchte Klein-Elektroware (ein par Euro je Stück) ohne Garantie verkaufen?

Ich kann ja schlecht Garantie z.B. für einen gebrauchten Schalter geben. Kann ich da etwas ausschließen?

Oder kann ich diese Dinge privat über Kleinanzeigenportale verkaufen, aber wie trenne ich dann vom Ladengeschäft?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von deuban):
Wie kann ich als Ladeninhaber gebrauchte Klein-Elektroware (ein par Euro je Stück) ohne Garantie verkaufen?
Da Garantie eine freiwillige Sache ist, kann darauf ganz einfach verzichtet werden. Was die Gewährleistung betrifft, die muss man geben.

Zitat (von deuban):
Ich kann ja schlecht Garantie z.B. für einen gebrauchten Schalter geben. Kann ich da etwas ausschließen?
Die Gewährleistung muss man geben, kann diese aber bei gebrauchten sachen auf 1 Jahr verkürzen.

Zitat (von deuban):
Oder kann ich diese Dinge privat über Kleinanzeigenportale verkaufen, aber wie trenne ich dann vom Ladengeschäft?
Klingt nach Umgehungsversuch der Gewährleistung der Steuer etc.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
deuban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antwort! Es sind nur wenige Sachen, wenn ich aber die Gewährleistung von 1 Jahr immer geben muss, kommt der Verkauf nicht in Frage (zumal das ja gebrauchte Einzelstücke wären, nicht reparabel und kein Ersatz möglich).

Privatverkauf muss doch möglich sein auch für jemanden, der ein Geschäft hat? Es sind Dinge, die tatsächlich aus meinem privaten Haushalt stammen. (Ich wollte sie im Laden verkaufen, weil da sowieso offen ist, und ich nicht erst inserieren brauche).



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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von deuban):
Privatverkauf muss doch möglich sein auch für jemanden, der ein Geschäft hat?
Jupp, durch die strikte Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen.

Zitat (von deuban):
(Ich wollte sie im Laden verkaufen, weil da sowieso offen ist, und ich nicht erst inserieren brauche).
Kleiner Hinweis. Hier ist keine Trennung erkennbar

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Auch Unternehmer können ihre privaten Sachen zu den Bedingungen eines Privatmannes verkaufen. Also auch die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) komplett ausschließen.



Zitat (von deuban):
Ich wollte sie im Laden verkaufen, weil da sowieso offen ist, und ich nicht erst inserieren brauche

Das sollte man besser lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
deuban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die Infos! Also werde ich deutlich Privat und Geschäft trennen, und den Verkauf der Privatsachen im Laden nicht durchführen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe bei solchen Fragen immer nicht, warum man keine Gewährleistung geben will; noch dazu wenn es eigene Geräte sind (die kennt man doch). Der maximaler Schaden ist doch der Verkaufspreis.
Bei einem Autohändler kann ich das vielleicht noch nachvollziehen, weil es da so viele Teile gibt die man niemals alle überprüfen kann. Aber bei so Dingen wie einem Schalter (das Beispiel kam ja)??? - bei sowas gebe ich manchmal sogar als Privatperson eine Funktionsgarantie (verkauft sich dann einfach besser).

Bei einem Händler der irgendwie versucht die Gewährleistung auszuschließen würde ich jedenfalls nicht kaufen. Denn wenn jemand beurteilen kann ob ein Gerät OK ist, dann ist das der Händler und/oder der Vorbesitzer (hier identisch); ergo weiß er vermutlich mehr als er zugibt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der maximaler Schaden ist doch der Verkaufspreis.

Das haben Gerichte schon anders gesehen. Siehe "Fließen-Fall".



Zitat (von reckoner):
Aber bei so Dingen wie einem Schalter

Gerade da. Man kann ja nicht reinsehen, wie ist der Verschleiß etc.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man kann ja nicht reinsehen, wie ist der Verschleiß etc.
Doch, kann man, oder noch besser, solche Dinge sind meist weitgehend verschleißfrei (entweder funktioniert es, oder nicht - und das kann man leicht feststellen).
Jedenfalls kann man imho das Risiko eingehen, wer das nicht will der sollte lieber gar kein Gewerbe betreiben (es findet sich bestimmt zu jedem Problemchen ein fieses Urteil).

Wie gesagt, bei einem Auto mag ich die Befürchtung teilen (wer baut schon beispielsweise ein Getriebe auseinander, um vor Überraschungen gefeit zu sein?). Nicht aber bei den hier genannten Produkten.

Stefan

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