Verkäuferinnen forderten mich zum Ausziehen

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466374-87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäuferinnen forderten mich zum Ausziehen

Ich wurde beim H&M von einem Detektiv beim Diebstahl erwischt. Ich habe ihm meine Taschen gezeigt und es zugegeben, also keineswegs gewehrt. Danach wurde ich in einen Raum gebracht, in dem 2 Verkäuferinnen auf mich gewartet haben. Die haben mich aufgefordert, mich komplett auszuziehen, inklusive BH. Ich habe erst was dagegen gesagt, aber im Endeffekt habe ich es trotzdem getan, weil wehren nichts gebracht hat und dazu bin ich auch noch nicht ein mal Volljährig. Meine Klamotten lagen auf einem Tisch und ich fragte ob das reichen würde, es kam nur ein 'Ja'. Meine Kleidung wurden dann nicht einmal durchgeschaut. Klar, wären es Polizistinnen gewesen, wäre es kein Problem gewesen. Aber ich wollte jetzt einfach mal wissen, ob die das Recht dazu haben, es sind ja 'nur' Verkäuferinnen? Der Vorfall ist jetzt schon eine Weile her, aber ich denke trotzdem immer wieder daran. Kann ich jetzt noch rechtlich was dagegen tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb466374-87):
Aber ich wollte jetzt einfach mal wissen, ob die das Recht dazu haben, es sind ja 'nur' Verkäuferinnen?


Nein.

Zitat (von fb466374-87):
Kann ich jetzt noch rechtlich was dagegen tun?


Nein.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb466374-87):
im Endeffekt habe ich es trotzdem getan, weil wehren nichts gebracht hat und dazu bin ich auch noch nicht ein mal Volljährig

Diese Einstellung kann in bestimmten Situationen unangenehme Folgen haben. Nein heißt nein, das sollte man in eigener Sache entsprechend vertreten und sich angemessen wehren. Maßnahmen wie Durchsuchungen und körperliche Untersuchungen fallen in den Verantwortungsbereich der Polizei. Der Fall geht eh per Strafanzeige an die Polizei, das kannst Du auch durch Deine Kooperation nicht vermeiden.

Rückwirkend kannst Du jetzt nichts mehr dagegen unternehmen, Du hast freiwillig und ohne Anwendung unmittelbaren Zwanges durch die Verkäuferinnen kooperiert, mehr als die eindringliche Aufforderung durch die Verkäuferinnen gab es nicht, und das ist nicht strafbar.

Mach Dir aber auch Gedanken über die Folgen des Diebstahls, da dürfte noch ein bisserl was nachkommen.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb466374-87):
Kann ich jetzt noch rechtlich was dagegen tun?

Eine Anzeige wegen Diebstahl kann man nicht Abwenden.

Zitat (von Osmos):
Mach Dir aber auch Gedanken über die Folgen des Diebstahls, da dürfte noch ein bisserl was nachkommen.

Korrekt, wenn es die erste Anzeige war, dann sind die Folgen gering.
Für die Zukunft sollte man lernen, Diebstahl zahlt sich nicht aus, und man gerät schnell auf die schiefe Bahn.

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#4
 Von 
fb466374-87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Strafanzeige wegen des Diebstahls wurde schon längst fallen gelassen, da es das Erste und auch Letzte mal war. Mir geht es nicht um den Diebstahl im Allgemeinen. Lediglich darum, ob die Verkäuferinnen jemanden dazu auffordern dürfen, sich auszuziehen. Ich bin mir sicher, ich bin nicht die Einzige, bei der so eine Art von Durchsuchung gemacht wurde. Es gibt mit Sicherheit noch weitere Menschen, die wie ich, in solchen Momenten nicht Nein sagen können. Der Schock selbst und die Angst, dann überhaupt noch etwas zu sagen ist groß. Mir ist bewusst, dass es eine Straftat ist. Aber mal angenommen, ich hätte mich geweigert mich auszuziehen. Die Polizisten kamen im Endeffekt ja so oder so. Am Ende würde in der Strafanzeige noch stehen, dass ich mich gewehrt hätte und den Diebstahl nicht zugeben wollte, also überhaupt nicht kooperativ. Das hätte dazu geführt, dass man die Strafanzeige gar nicht erst fallen gelassen hätte.

Und wie Osmos schon erwähnt hat, 'Maßnahmen wie Durchsuchungen und körperliche Untersuchungen fallen in den Verantwortungsbereich der Polizei'. Also sind die Verkäuferinnen nicht berechtigt, eine solche Durchsuchung auszuführen.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb466374-87):
Also sind die Verkäuferinnen nicht berechtigt, eine solche Durchsuchung auszuführen.

Nein das ist nicht ganz korrekt. Sie sind nicht berechtigt sie gegen Deinen Willen durchzuführen, das dürfte nur die Polizei (Stichwort Gewaltmonopol des Staates). Da Du Dich nach Aufforderung freiwillig entblößt hast gibt es nichts was man den Verkäuferinnen - juristisch - anlasten könnte.

Die feine englische Art ist das freilich nicht, sondern bestenfalls eine Art von Pragmatismus, um sich lästige Wartezeiten bis zum Eintreffen der Polizei zu ersparen. Aber Pragmatismus im legalen Rahmen ist per se nichts verbotenes.

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