Guten Morgen, ich habe letzte Woche ein Brief von meinem Anwalt erhalten den ich vor 2 Jahren aufgrund einer Anzeige wegen Körperverletzung im August 2015 zu Rate gezogen habe.
Er hat mir beim ersten Termin direkt den Zettel für die Gerichtskostenbeihilfe (da ich zu diesem Zeitpunkt noch Schüler war)
gegeben und meinte ich müsse das alles ausfüllen dann werden die Kosten übernommen.
Bei diesem ersten Termin hat er sich die Angelegenheit Schildern lassen und hat mit gesagt er werde erst einmal die Akte anfordern.
Dann kam es dazu das er mir mitteilte, dass ich noch eine Anzeige wegen Körperverletzung hätte, die ich eine Woche nach der ersten begangen haben soll und Teilte mir mit das er das ganze erstmal so liegen lässt, da ich nicht einmal selbst davon etwas wusste und auch keinen Brief oder ähnliches vom Staatsanwalt bekommen habe.
Zur Erklärung an diesem Abend war ich auf einer Party und wurde selbst Opfer einer Schlägerei die 5 andere Leute angefangen hatten, ich war leider so stark alkoholisiert, dass ich mich nicht gegen diese 5 Menschen wehren konnte und wurde bewusstlos geschlagen. Das ganze geschah auf dem Parkplatz wo die Polizei sowieso schon im Großaufgebot versuchte eine Unruhige Menschenmasse unter Kontrolle zu bekommen, diese Griff dann unter Einsatz von Pfefferspray ein und nahm mich und die 5 Täter mit auf die Wache, dort wurde mir Blut abgenommen und ich glaube ich habe da auch Anzeige erstattet aber das weiß ich nicht mehr so genau danach durfte ich wieder gehen und hab mich nicht mehr drum gekümmert. Der eine hat wohl Anzeige gegen mich erstattet, weil ich ihn beim versuch mich zu wehren ein Blaues Auge verpasst habe bevor ich zu Boden ging.)
Naja im Frühling 2016 bekam ich dann ein Schreiben von meinem Anwalt, dass das Verfahren (von der Party mit den 5 Leuten) eingestellt worden sei. Vom Staatsanwalt oder der Polizei hatte ich auch bis dahin keinen einzigen Brief erhalten.
Nun das Verfahren wegen dem ich den Anwalt eigentlich aufsuchte, sollte erst einmal Außergerichtlich beim Täter Opfer ausgleich geklärt werden, ich war aber nicht bereit mich beim "Opfer" zu entschuldigen und ihm 500€ Schmerzenzgeld zu Zahlen, da ich ihn ja nicht ohne Grund geschlagen hatte sondern aus Notwehr.
Zur Erklärung er hatte einen Handfesten streit mit seiner Freundin und ich ging dazwischen, dann holte er aus und wollte mich schlagen ich bin ihm ausgewichen und hab ihn 2 Schläge ins Gesicht verpasst worauf er zu Boden ging.
Seine Freundin war die einzige Zeugin und die hat natürlich gegen mich ausgesagt, damit war ich also der Täter der ohne Grund laut seiner und ihrer Aussage jemanden zu Boden geschlagen und dann noch getreten haben soll.
Das ganze ging dann vors Jugend Gericht. Im Endeffekt habe ich 150€ an den Weißen Ring zahlen müssen, der Richter meinte der 2. Schlag wäre zu viel gewesen, dass war keine Notwehr. Nach der Zahlung von den 150€ wurde das Verfahren eingestellt. Der Richter sah von einem Schmerzensgeld ab und meinte zum "Opfer", er könne das Zivilrechtlich versuchen, aber er will sein Verhalten nicht noch belohnen. Der Richter kannte das "Opfer" schon einschlägig aus diversen anderen Delikten allerdings nicht als Opfer...
Ich hatte und habe bis jetzt also auch keine Vorstrafen.
Daraufhin hat sich der Anwalt von dem "Opfer" an meinen gewand und eine Schmerzensgeldforderung in höhe von 1000€ gestellt. Mein Anwalt hat mir dieses Schreiben zukommen lassen mit bitte um Antwort.
Ich habe geschreiben, dass ich nicht mehr als 300€ zahlen würde.
Mein Anwalt hat das "Angebot" geschickt und hat daraufhin eine Forderung in höhe von 500€ bekommen (im Januar 2017) worauf ich dann nicht mehr geantwortet habe weil mir das ganze zu blöd war.
Nun habe ich folgende Rechnung bekommen
http://www.directupload.net/file/d/4729/6gcz3jeh_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/4729/gbk7kgka_jpg.htm
Punkt 1 mit der Sache vom 30.8. habe ich ihn doch niemals Beauftragt
Punkt 2 wieso Rechnet er die Schmerzensgeldforderung mit 1000€ ab ich bin doch auf gar nichts eingegangen ?
Punkt 3 Ich hatte doch den Zettel für die Gerichtskostenbeihilfe ausge[/link]füllt und bei meinem Anwalt abgegeben wieso stellt er mir jetzt ne Rechnung ?
2051,57€ na super als Azubi kann man sowas unrealistisches sicher zahlen wenigstens war er so nett und hat mir eine Sachgemäße Ratenzahlung angeboten. Selbst 50€ im Monat wären nicht mal drin....
Kann ich dagegen vorgehen ohne noch weitere Kosten zu verursachen
Gruß
-- Editier von pal404285-64 am 22.05.2017 11:27
-- Editier von pal404285-64 am 22.05.2017 11:30
-- Editier von pal404285-64 am 22.05.2017 11:31
-- Editier von pal404285-64 am 22.05.2017 11:31
Anwaltskosten enorm hoch ?!
22. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Mai 2017 | 11:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten enorm hoch ?!
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 22. Mai 2017 | 16:05
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
Zitat:Punkt 1 mit der Sache vom 30.8. habe ich ihn doch niemals Beauftragt
Aber der Anwalt hat die Akte angefordert, kopiert ist mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt getreten und hat da eine Einstellung erreicht - so steht es zumindest auf der Rechnung. Dass sich ein Anwalt bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich(!) für Sie ins Zeug legt, ohne beauftragt zu sein - das kommt ziemlich unglaubwürdig daher.
Zitat:Punkt 2 wieso Rechnet er die Schmerzensgeldforderung mit 1000€ ab ich bin doch auf gar nichts eingegangen ?
Der Anwalt hat Sie aber erfolgreich gegen die Forderung von 1000€ verteidigt. - Auf irgendwas müssen Sie am Ende aber doch eingegangen sein, denn es wird eine Einigungsgebühr abgerechnet, was voraussetzt, dass es eine Einigung gegeben hat.
Zitat:Punkt 3 Ich hatte doch den Zettel für die Gerichtskostenbeihilfe ausge[/link]füllt und bei meinem Anwalt abgegeben wieso stellt er mir jetzt ne Rechnung ?
Weil - wie Flo Ryan schon schrieb - die "Gerichtkostenbeihilfe" im Strafrecht nur die (einmalige) anwaltliche Beratung abdeckt, aber nicht die Verteidigung vor Gericht. Letztere muss man selbst zahlen.
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#3
Antwort vom 31. Mai 2017 | 16:58
Von
Status: Praktikant (794 Beiträge, 407x hilfreich)
ZitatDer Anwalt hat Sie aber erfolgreich gegen die Forderung von 1000€ verteidigt. :
... Das heißt, wenn ich ohne Anwalt erstmal sage, ich hätte gerne 10000€ und der sagt "ne, ich zahle 100€" und ich das annehme, dann zahlt der andere richtig Asche an seinen Anwalt? Was wie schützt man sich vor sowas? negative Feststellungsklage, damit ich zu 99% Recht bekomme und der meine Gebühren zahlen muss?
#4
Antwort vom 31. Mai 2017 | 21:58
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
Zitat:Das heißt, wenn ich ohne Anwalt erstmal sage, ich hätte gerne 10000€ und der sagt "ne, ich zahle 100€" und ich das annehme, dann zahlt der andere richtig Asche an seinen Anwalt?
Im Prinzip: Ja
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Wert um den gestritten wird (deshalb "Streitwert") - nicht nach dem Betrag, der nachher herauskommt.
Zitat:Was wie schützt man sich vor sowas?
In dem man bei offensichtlich unbegründeten / überhöhten Forderungen erstmal keinen Anwalt beauftragt, sondern wartet bis der Forderungssteller gerichtliche Schritte einleitet.
#5
Antwort vom 1. Juni 2017 | 07:03
Von
Status: Praktikant (794 Beiträge, 407x hilfreich)
ZitatIn dem man bei offensichtlich unbegründeten / überhöhten Forderungen erstmal keinen Anwalt beauftragt, sondern wartet bis der Forderungssteller gerichtliche Schritte einleitet. :
Hier war der Anwalt ja schon wegen des strafrechtlichen Aspektes beschäftigt. Das scheint mir ziemlich schwierig zu sein. Den Trick muss ich mir merken
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