Inkassobriefe nach Gerichtsvollzieher

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkassobriefe nach Gerichtsvollzieher

Hallo. Ich habe folgendes Anliegen:

Anfang des Jahres kam ein Schreiben vom Beitragsservice (GEZ) mit einer Zahlungsaufforderung für den Zeitraum von Ende 2013 bis Ende 2014. Ab Anfang 2014 war ich aber GEZ befreit und davor hatte ich ein Einkommen weniger als Hartz 4. Ich legte also Widerspruch ein, um Zeit zu gewinnen, die Sache zu klären. Der Widerspruch wurde komplett ignoriert und ohne weitere Mahnungen oder sonstiges wurde der Fall einfach an den Gerichtsvollzieher abgegeben. Den interessiert es natürlich nicht, ob da ein Widerspruch läuft und ob die Forderung rechtens ist. Aus Gründen, die ich hier nicht erklären will, habe ich daher entschieden, die eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben und den Schufaeintrag zu akzeptieren, bis ich wieder mehr Geld habe. Mir ist natürlich bewusst, dass die Forderung damit nicht aufgehoben ist, aber ich dachte, sie liegt damit zumindest erstmal auf Eis. Nun kam ein Brief einer Inkassofirma für die selbe Forderung, mit dem deutlichen Hinweis, dass wenn ich nicht zahle, Mehrkosten auf mich zukommen. Ist das denn rechtens? Darf der Gläubiger ein Inkassounternehmen im Nachhinein einschalten, obwohl er wusste, dass es bei mir im Moment nichts zu holen gibt? Immerhin hat er ja den Vollstreckungstitel schon. Und die Kosten noch weiter nach oben zu treiben hilft ja nicht, die Schulden zu bezahlen. Ist das nicht irgendwo Betrug?

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Natürlich darf ein IB beauftragt werden. Die Kosten für die Beauftragung werden allerdings kaum durchsetzungsfähig sein. Anders sieht es bei ZV Maßnahmen (GV, Kontopfändung, Pfändung Gehalt, Kaution, ...) aus, diese sind von dir voll zu tragen.

Ich weiß nicht woher das Gerücht kommt, dass mit Abgabe der VA Ruhe sei. Die VA zeigt dem Gläubiger nur wo er versuchen kann zu pfänden.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich legte also Widerspruch ein,

Wie und wo? Kannst du das beweisen? (Einschreibeleg o.ä.)?
Die Bestätigung der Befreiung für wenigstens 2014 hast du noch?

Zitat:
Nun kam ein Brief einer Inkassofirma für die selbe Forderung, mit dem deutlichen Hinweis, dass wenn ich nicht zahle, Mehrkosten auf mich zukommen

Wie ist der genaue Wortlaut dazu?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
fb398747-45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Was ist ZV? Also dürfen die das konto pfänden? Obwohl bestätigt wurde, dass ich nur Sozialleistungen erhalte und weit unterm selbstbehalt liege?

In dem brief stand: Ihre Landesrundfunkanstalt hat unsere Organisation mit der Einziehung ihres rechtskräftigen Beitragsbescheids beauftragt, um diese Forderung auch schnellstmöglich zu realisieren. dies betrifft ihre Beiträge für den Zeitraum Datum.

wir verstehen uns als Vermittler zwischen Ihnen und und der Landesrundfunkanstalt und bieten Ihnen hiermit die Chance weitere auf Sie zukommen kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden begleichen Sie dazu bitte umgehend ihrer derzeitigen forderungssaldo in Höhe von soundso. bitte beachten Sie unbedingt die Festsetzung ihre Zahlungsfrist bis spätestens 26.05.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

ZV = Zwangsvollstreckung.

Zitat:
Also dürfen die das konto pfänden

Ja
Zitat:
Obwohl bestätigt wurde, dass ich nur Sozialleistungen erhalte und weit unterm selbstbehalt liege?

Ja.
Für solche Situationen hat der Gesetzgeber das Pfändungsschutzkonto vorgesehen.

Ansonsten scheinen die Sätze eher harmlos.

Kannst du dir übrigen Fragen noch beantworten?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Angesichts der ev sind vollstreckungsversuche i.d.r fruchtlos.

Hast Du p Konto ?
Kids? Verh. ?

P.s
Die Abgabe ans Inkasso ist bei GEZ,/beitragsservice automatisiert
,ergo : cool bleiben

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

hatte den widerspruch per einschreiben geschickt, allerdings ist der ja vor gericht nichtssagend weil ja sonstwas in dem brief gestanden haben könnte. die befreiung für 2014 habe ich auch noch. darum geht es ja auch nicht, denn selbst wenn ich vor gericht ziehe, gilt die ev ja trotzdem bis der gerichtstermin ist.

pfändungsschutzkonto habe ich nicht, weil es zu teuer ist und ich es bisher nicht gebraucht habe. ob ich kinder habe oder verheiratet bin, ist nicht relevant, da ich sowieso weit unterm selbstbehalt liege

inkasso bei gez stimmt auch nicht. die hatten schonmal eine forderung an mich von anfang 2013 und da haben die einfach das konto gepfändet ohne inkasso

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
weil ja sonstwas in dem brief gestanden haben könnte

Solche Einwände sind eher was für die Uni.

Zitat:
darum geht es ja auch nicht

Na wenn du lieber Geld verschenkst...

Zitat:
gilt die ev ja trotzdem bis der gerichtstermin ist.

Es gibt für so etwas die Möglichkeit, per einstweiligen Vollstreckungsschutz das ganze aufheben zu lassen.

Zitat:
pfändungsschutzkonto habe ich nicht, weil es zu teuer ist

Ein P-Konto darf nicht teurer sein als das gleiche normale GIrokonto.

Aber deine Entscheidung

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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