Hallo,
Ich habe bisher keine Steuererklärung abgeben müßen. (Angestellter, St.Kl. I, keine Nebeneinkünfte) Nun möchte ich mein Geld in Tagesgeld und später in ETF-Fonds anlegen.
Kann ich mir die Steuerklärung immer noch sparen, wenn ich der Bank einen Freistellungsauftrag erteile und mit den Zinseinkünften unter 801 € bleibe?
Im Netz habe ich widersprüchliche Aussagen gefunden. So habe ich an mehreren Stellen gelesen, dass ab zwei Einkommensarten ( Arbeitslohn & Zinsertrag? ) die Abgabe obligatorisch ist, woanders aber, das die Anlage KAP weggelassen werden könnte, da unter Freibetrag.
Irgendwo habe ich da einen Denkfehler, denn das ergibt für mich keinen Sinn.
Steuerklärungspflicht bei Kapitalerträgen unter 801€ pro Jahr?
20. Mai 2017
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Frage vom 20. Mai 2017 | 22:14
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuerklärungspflicht bei Kapitalerträgen unter 801€ pro Jahr?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2017 | 06:36
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Ja. Auch wenn Sie darüber kommen, müssen sie wegen der Abgeltungssteuer, die die Bank einbehält, nicht zwingend eine Erklärung abgeben.Zitat:Kann ich mir die Steuerklärung immer noch sparen, wenn ich der Bank einen Freistellungsauftrag erteile und mit den Zinseinkünften unter 801 € bleibe?
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