Steuerklärungspflicht bei Kapitalerträgen unter 801€ pro Jahr?

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
DasersteFragezeichen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuerklärungspflicht bei Kapitalerträgen unter 801€ pro Jahr?

Hallo,

Ich habe bisher keine Steuererklärung abgeben müßen. (Angestellter, St.Kl. I, keine Nebeneinkünfte) Nun möchte ich mein Geld in Tagesgeld und später in ETF-Fonds anlegen.

Kann ich mir die Steuerklärung immer noch sparen, wenn ich der Bank einen Freistellungsauftrag erteile und mit den Zinseinkünften unter 801 € bleibe?

Im Netz habe ich widersprüchliche Aussagen gefunden. So habe ich an mehreren Stellen gelesen, dass ab zwei Einkommensarten ( Arbeitslohn & Zinsertrag? ) die Abgabe obligatorisch ist, woanders aber, das die Anlage KAP weggelassen werden könnte, da unter Freibetrag.
Irgendwo habe ich da einen Denkfehler, denn das ergibt für mich keinen Sinn.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Kann ich mir die Steuerklärung immer noch sparen, wenn ich der Bank einen Freistellungsauftrag erteile und mit den Zinseinkünften unter 801 € bleibe?
Ja. Auch wenn Sie darüber kommen, müssen sie wegen der Abgeltungssteuer, die die Bank einbehält, nicht zwingend eine Erklärung abgeben.

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