Leider haben wir immer wieder Probleme mit hoher Lärm und Geruchsbelästigung durch eine direkt neben unserem Haus betriebene Gaststätte. Da diese häufig von jüngeren Menschen besucht wird, ist die Lärmbelästigung durch ausschweifende Gespräche mit lauten Gelächtern sowie durch getunte Autos (Auspuff, Soundanlage) wirklich extrem störend. Häufig werden die Motoren minutenlang laufen gelassen und dann mit starker Beschleunigung der Parkplatz verlassen. Darüber hinaus stören die Gerüche aus der Küche (inkl Fettflug) doch sehr. Anscheinend ist diese betriebene Anlage zu alt oder schlecht ausgestattet. Darüber hinaus ist der Parkplatz der Gaststätte sehr klein, sodass viele Gäste an der Straße parken trotz dortigem Parkverbot.
Gerne wüsste ich nun, was kann ich rechtlich machen? Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es gewisse Auflagen die erfüllt werden müssen um Anwohner nicht zu stören? Auch muss es eine bestimmte Menge an Parkplätzen geben?
Bin über jede Hilfe dankbar, denn ich will das nicht mehr hinnehmen.
Gaststätte nebenan, Lärm und Geruchsbelästigung. Parkende Autos am Straßenrand.
20. Mai 2017
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Frage vom 20. Mai 2017 | 20:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gaststätte nebenan, Lärm und Geruchsbelästigung. Parkende Autos am Straßenrand.
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 20. Mai 2017 | 21:37
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
Falsches Forum, das gehört eher zu Nachbarschaftsrecht.
ZitatAuch muss es eine bestimmte Menge an Parkplätzen geben? :
Wo soll das stehen?
Sonst dürfte es in keiner Fußgängerzone Gaststätten geben.
ZitatDa diese häufig von jüngeren Menschen besucht wird, ist die Lärmbelästigung durch ausschweifende Gespräche mit lauten Gelächtern sowie durch getunte Autos (Auspuff, Soundanlage) wirklich extrem störend. :
Draußen ist der Betreiber nicht für die Leute verantwortlich.
#2
Antwort vom 20. Mai 2017 | 22:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Bezüglich Geruchsbelästigung und Fettflug: Hier könnte das Ordnungsamt Abhilfe verschaffen.
Bezüglich der getuntenFahrzeige wäre die Polizie der korrekte Anprechpartner.
Es sieht es jedoch bezüglich Mietminderung etc. nicht so gut aus, wenn man dort erst hingezogen ist, nachdem die Gaststäte dort eröffent hat.
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#3
Antwort vom 21. Mai 2017 | 07:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBezüglich Geruchsbelästigung und Fettflug: Hier könnte das Ordnungsamt Abhilfe verschaffen. :
Bezüglich der getuntenFahrzeige wäre die Polizie der korrekte Anprechpartner.
Es sieht es jedoch bezüglich Mietminderung etc. nicht so gut aus, wenn man dort erst hingezogen ist, nachdem die Gaststäte dort eröffent hat.
Wir haben ein Haus und das war VOR der Gaststätte bereits hier.
#4
Antwort vom 21. Mai 2017 | 09:16
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatWir haben ein Haus und das war VOR der Gaststätte bereits hier. :
Das Haus oder auch dort gewohnt?
#5
Antwort vom 21. Mai 2017 | 10:38
Von
Status: Unbeschreiblich (38485 Beiträge, 14013x hilfreich)
Das ist doch ziemlich einerlei. Wichtig ist, ob die Gaststätte die Auflagen erfüllt, die sie erfüllen muss. Und da kann das Ordnungsamt weiterhelfen. Das ist so der Einstieg. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
#6
Antwort vom 21. Mai 2017 | 11:14
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatDas ist doch ziemlich einerlei. :
Genau hier liegt das Problem, wenn die Auflagen eingehalten werden:
http://www.berliner-zeitung.de/stoerende-imbissgerueche-15925784
Auflagen kann ein Amt in der Anfangszeit einer Erlaubnis ändern, wenn sich die Anfangs gestellten Auflagen als nicht ausreichend gezeigt haben. 5 Jahre später wird man eher bei den Ämtern auf Taube Ohren stoßen.
#7
Antwort vom 21. Mai 2017 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38485 Beiträge, 14013x hilfreich)
Wir sind uns insoweit ja einig. Nur, das hat nichts damit zu tun, wer eher da war.
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