Liefertermin wird nicht eingehalten.

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
amejsar
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Liefertermin wird nicht eingehalten.

Guten Tag, habe zwei Teuere Eingangstüren bestellt, im Kaufvertrag stand drin Lieferung bis zu 12 Wochen. Die 12 Wochen sind abgelaufen.... Habe mit Firma telefoniert und ausrede war sehr Komisch dass die haben produktionsprobleme und das kann noch bis zu 8 Wochen dauern.

Was kann ich machen? Geld zurück anfordern oder Rabatt als Entschädigung?

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6 Antworten
Sortierung:
amejsar hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von amejsar):
Was kann ich machen? Geld zurück anfordern oder Rabatt als Entschädigung?

Kannst Du beides machen. Ist halt Verhandlungssache auf was man sich dann mit dem Verkäufer einigt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amejsar
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wenn die Firma gibt kein Rabatt und geld zurück, was kann ich machen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Dann müsste man erst mal wissen, wie der Wortlaut diesbezüglich

Zitat (von amejsar):
Lieferung bis zu 12 Wochen
lautet und was genau in den restlichen vertraglichen Vereinbarungen (AGB) steht.

Dann könnte man diskutieren, welche Schritte als nächste erfolgversprechend wären.


Meist wäre das erstmal eine Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestesn) mit Zustellnachweis.
Wenn nach Fristablauf keine Lieferung erfolgt ist, könnte man auch ohne Zustimmung des Verkäufers vom Vertrag zurücktreten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von amejsar):
im Kaufvertrag stand drin Lieferung bis zu 12 Wochen.



Wie schon gesagt wurde, ist wichtig was vertraglich vereinbart wurde.

Bei einer unverbindlichen Lieferfrist wird man nochmal bis zu sechs Wochen zugeben müssen.
Anschließend kann man den Händler unter Fristsetzung auffordern zu liefern.
Dann wärst du in etwa bei deinen 8 Wochen.


gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von amejsar
#6

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihren Angaben wurde Ihnen ein Liefertermin verbindlich zugesichert.
Sie sollten dem Möbelhaus hier schriftlich eine Frist von mindestens 2 Wochen zur Vertragserfüllung setzen und sich einen Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich vorbehalten. Damit Sie den Zugang Ihres Schreibens im Falle des Bestreitens durch die Gegenseite beweisen können, sollten Sie das Schreiben per Einschreiben verschicken. Läuft die Frist ab, könnten Sie ggf vom Vertrag zurücktreten. Eine Minderung kommt ohne Weiteres nicht in Betracht, da kein Mangel an der Kaufsache vorliegt. Sollte Ihnen durch die verspätete Lieferung jedoch ein bezifferbarer Schaden entstehen, könnten Sie Schadensersatz verlangen.

Ich weise jedoch darauf hin, dass sich viele Firmen sich in Ihren AGB für diesen Fall absichern, so dass ein Anspruch ggf hierdurch ausgeschlossen sein könnte. Dies wäre zu prüfen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511-12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

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