Guten Tag, habe zwei Teuere Eingangstüren bestellt, im Kaufvertrag stand drin Lieferung bis zu 12 Wochen. Die 12 Wochen sind abgelaufen.... Habe mit Firma telefoniert und ausrede war sehr Komisch dass die haben produktionsprobleme und das kann noch bis zu 8 Wochen dauern.
Was kann ich machen? Geld zurück anfordern oder Rabatt als Entschädigung?
Liefertermin wird nicht eingehalten.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatWas kann ich machen? Geld zurück anfordern oder Rabatt als Entschädigung? :
Kannst Du beides machen. Ist halt Verhandlungssache auf was man sich dann mit dem Verkäufer einigt.
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Und wenn die Firma gibt kein Rabatt und geld zurück, was kann ich machen?
Dann müsste man erst mal wissen, wie der Wortlaut diesbezüglich
lautet und was genau in den restlichen vertraglichen Vereinbarungen (AGB) steht.ZitatLieferung bis zu 12 Wochen :
Dann könnte man diskutieren, welche Schritte als nächste erfolgversprechend wären.
Meist wäre das erstmal eine Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestesn) mit Zustellnachweis.
Wenn nach Fristablauf keine Lieferung erfolgt ist, könnte man auch ohne Zustimmung des Verkäufers vom Vertrag zurücktreten.
.
Zitatim Kaufvertrag stand drin Lieferung bis zu 12 Wochen. :
Wie schon gesagt wurde, ist wichtig was vertraglich vereinbart wurde.
Bei einer unverbindlichen Lieferfrist wird man nochmal bis zu sechs Wochen zugeben müssen.
Anschließend kann man den Händler unter Fristsetzung auffordern zu liefern.
Dann wärst du in etwa bei deinen 8 Wochen.
gruß charly
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihren Angaben wurde Ihnen ein Liefertermin verbindlich zugesichert.
Sie sollten dem Möbelhaus hier schriftlich eine Frist von mindestens 2 Wochen zur Vertragserfüllung setzen und sich einen Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich vorbehalten. Damit Sie den Zugang Ihres Schreibens im Falle des Bestreitens durch die Gegenseite beweisen können, sollten Sie das Schreiben per Einschreiben verschicken. Läuft die Frist ab, könnten Sie ggf vom Vertrag zurücktreten. Eine Minderung kommt ohne Weiteres nicht in Betracht, da kein Mangel an der Kaufsache vorliegt. Sollte Ihnen durch die verspätete Lieferung jedoch ein bezifferbarer Schaden entstehen, könnten Sie Schadensersatz verlangen.
Ich weise jedoch darauf hin, dass sich viele Firmen sich in Ihren AGB für diesen Fall absichern, so dass ein Anspruch ggf hierdurch ausgeschlossen sein könnte. Dies wäre zu prüfen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511-12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
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