zukünftige Mietzahlungen durch Privatinsolvenz loswerden

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
zukünftige Mietzahlungen durch Privatinsolvenz loswerden

Eine Privatperson hat einige Räume von mir für 5 Jahre gemietet.
Beginn Mietvertrag: 01.04.2017
Ende Mietvertrag: 31.03.2022

Der Mietvertrag wurde im November 2016 unterschrieben.
Der Mieter geht jetzt (18.05.2017) in Privatinsolvenz. Damit muss er die Mieten für April und Mai 2017 nicht mehr an mich bezahlen.
Was ist mit den Mieten für die Jahre von Juni 2017 bis März 2022 ? Muss der Mieter diese Mieten dann auch nicht mehr an mich bezahlen?

Ich habe es so verstanden:
Wenn der Mieter jetzt in Verbraucherinsolvenz geht, muss er die Mietzahlungen an mich ab Juni 2017 bis März 2022 trotzdem bezahlen. Die kann er nicht durch die Privatinsolvenz loswerden, weil diese Schulden erst in der Zukunft entstehen werden.

Ist meine Vermutung richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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29 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

http://www.vermieter-ratgeber.de/im-fokus/der-mieter-der-insolvenz

Zitat (von happy2):


Wenn der Mieter jetzt in Verbraucherinsolvenz geht, muss er die Mietzahlungen an mich ab Juni 2017 bis März 2022 trotzdem bezahlen. Die kann er nicht durch die Privatinsolvenz
loswerden, weil diese Schulden erst in der Zukunft entstehen werden.


Entweder der Insolvenzverwalter zahlt oder kündigt bzw. man vereinbart einen Aufhebungsvertrag.

Ob ein Eingehungsbetrug des Mieters vorliegt, lässt sich schwer sagen.

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#2
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

danke.

wovon hängt es ab, ob ein Eingehungsbetrug vorliegt?

Der Mieter hat nicht mal eine einzige Monatsmiete bezahlt!!
Er hat noch nicht mal die Kaution bezahlt!!

Der Mieter hat mir eine Mieterselbstauskunft unterschrieben, dass er die Miete bezahlen kann und monatlich 7.500 € verdient. Die Mieterselbstauskunft war sehr positiv. Deswegen habe ich den Mietvertrag unterschrieben.

Was würdet ihr mir raten???
Strafanzeige wegen welcher Straftat?? Betrug?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Strafanzeige wegen welcher Straftat?? Betrug?


Wegen Verdacht des Betrugs. Bringt einem aber auch kein Geld.

Zitat (von happy2):
wovon hängt es ab, ob ein Eingehungsbetrug vorliegt?


Davon, ob ihm das im November schon bekannt sein musste und/oder die Selbstauskunft überhaupt stimmte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich würde Anzeige erstatten und die Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anmelden. Wenn das durchgeht und der Schuldner diesem Merkmal nicht widerspricht ist die Schuld nicht von der RSB erfasst. Widerspricht der Schuldner kann man immer noch schauen wie man weiter verfährt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Du solltest außerdem den Mietvertrag widerrufen wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise(!) fristlos kündigen meiner Ansicht nach.
Falls der Mieter schon eingezogen ist: kurze (!) Räumungsfrist setzen und danach sofort Räumungsklage. Alles andere hieße, gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Du solltest außerdem den Mietvertrag widerrufen wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise(!) fristlos kündigen meiner Ansicht nach.
Falls der Mieter schon eingezogen ist: kurze (!) Räumungsfrist setzen und danach sofort Räumungsklage. Alles andere hieße, gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen.


Die Forderungsanmeldung ist kostenfrei ebenso die Anzeige.

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 19.05.2017 14:13

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#7
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

danke.

Den Mietvertrag habe ich vor ein paar Tagen fristlos wegen 2 fehlenden Monatsmieten gekündigt. Der Mieter ist gerade dabei auszuziehen.

1) Soll ich trotzdem noch den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten?? Was bringt mir das?? Der Mieter zieht ja jetzt schon aus.

2) Also erstatte ich Strafanzeige wegen Betruges. Ich gebe der Polizei dann die Selbstauskunft des Mieters, in der steht, dass er die Miete und Kaution zahlen kann und 7500 € pro Monat verdient.
Soll ich der Polizei noch irgendwas geben (außer den Mietvertrag natürlich)? Gibt es noch irgendwelche Beweise, die ich sichern sollte?? Noch irgendwas, was ich der Polizei mitteilen sollte?

Er hat bisher weder Miete noch Kaution bezahlt.

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von happy2):
Der Mieter ist gerade dabei auszuziehen.



Was trägt der denn so aus den gemieteten Räumen raus??


Vermieterpfandrecht;

https://dejure.org/gesetze/BGB/562.html


Zitat (von happy2):
Der Mieter geht jetzt (18.05.2017) in Privatinsolvenz.



Woher stammt diese Auskunft? Vom Mieter?

Man geht nicht am XY.2017 in Inso, sondern man beantragt die Eröffnung des Verfahrens.
Ob und wann das Verfahren eröffnet wird, kann der Schuldner in meinen Augen nicht wissen.

Außerdem wäre bei einer Privatinsolvenz ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig. Ich gehe mal davon aus,
dass du dazu nicht angeschrieben wurdest.

Irgendwas stimmt hier nicht und stinkt!


Du solltest herausfinden, ob der Mieter schon eine Vermögensauskunft abgegeben hat und wenn ja, solltest
du dir diese besorgen.

Dort muss auch das Einkommen angegeben werden. Sollte er z.B. vor Unterzeichnung eine VA abgegeben haben
und dort z.B. ein Einkommen von 1500€ genannt haben und in deiner Mieterauskunft dann 7500€, würde ich das
fast schon als Beweis für einen Eingehungsbetrug sehen.


gruß charly


PS:
Zitat (von happy2):
Eine Privatperson hat einige Räume von mir für 5 Jahre gemietet.

Zitat (von happy2):
Der Mieter hat mir eine Mieterselbstauskunft unterschrieben, dass er die Miete bezahlen kann und monatlich 7.500 € verdient.



Es ist klar, das einige Leute sehr gutes Geld verdienen, aber 7500,-€ ?? (Ich geh bei einer Mieterauskunft von netto aus!?)
Das wären bei SK1 fast 14.000,--€ brutto.

War man da nicht vielleicht auch ein bisschen leichtgläubig?

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Mieter hat Gewerberäume bei mir gemietet. Er trägt jede Menge Möbel aus den Räumen raus. Ich habe das fotografiert. Zeugen haben das auch gesehen. Vorher habe ich natürlich von mein Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht. Das hat den Mieter nicht interessiert. Ich habe den Mieter jetzt wegen Pfandkehr angezeigt.
Was mache ich, wenn der Mieter behauptet, dass die Möbel nicht sein Eigentum sind?

Der Mieter sagte mir, dass er in Privatinsolvenz gehen wird. Daher stammt die Info.

Zitat:"Du solltest herausfinden, ob der Mieter schon eine Vermögensauskunft abgegeben hat und wenn ja, solltest
du dir diese besorgen."

Wie finde ich das heraus und wo bekomme ich die Vermögensauskunft? Was bringt mir die Vermögensauskunft??

In der Mieterauskunft hat er geschrieben, dass er 7500 € verdient. Ob netto oder brutto steht nicht da. Würde man das jetzt als netto oder brutto auslegen?

2) Für mich ist meine Ursprungs-Frage ganz wichtig. Wenn er jetzt in Privatinsolvenz geht, was ist dann mit den zukünftigen Mietzahlungen bis zum Jahr 2022 ???

Zitat von Retels :"Entweder der Insolvenzverwalter zahlt oder kündigt bzw. man vereinbart einen Aufhebungsvertrag."

Warum soll ich einen Aufhebungsvertrag vereinbaren??? Der Insolvenzverwalter kann doch gar nicht den Mietvertrag kündigen.

Helft mir mal bitte! Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Der Insolvenzverwalter kann doch gar nicht den Mietvertrag kündigen.


Doch, §109 InsO .

Zitat (von happy2):
Warum soll ich einen Aufhebungsvertrag vereinbaren???


Um ihn rauszuhaben. Aber er räumt ja jetzt schon.

Zitat (von happy2):
Der Mieter sagte mir, dass er in Privatinsolvenz gehen wird.


Also ist es noch längst nicht soweit. Hier heißt es also Schadensbegrenzung -> Räumung, Neuvermietung und Titel über ausstehende Zahlungen erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

danke.

Der Insolvenzverwalter braucht den Mietvertrag gar nicht zu kündigen. Ich habe den Mietvertrag außerordentlich fristlos wegen 2 fehlenden Monatsmieten gekündigt. Der Mieter muss aber trotzdem die zukünftigen Mieten bezahlen, wenn die Räume leerstehen !!
Das weiß ich genau. Ich bin mir auch sicher, dass die Räume die nächste Zeit erstmal leerstehen werden, weil es immer sehr schwer war einen Mieter zu finden.

Daher ist immer noch meine Frage: Was ist mit den zukünftigen Mieten bis 2022 ??? Muss der Mieter sie trotz seinem Privatinsolvenzverfahren bezahlen, wenn ich keinen neuen Mieter finde???? Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass der Mieter in Insolvenz gehen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Der Mieter muss aber trotzdem die zukünftigen Mieten bezahlen, wenn die Räume leerstehen !!
Das weiß ich genau.

Ach der Fall spielt gar nicht in Deutschland?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Der Mieter muss aber trotzdem die zukünftigen Mieten bezahlen, wenn die Räume leerstehen !!
Das weiß ich genau.


Aber den Ablauf kennst du offenbar nicht genau.

Zitat (von happy2):
Daher ist immer noch meine Frage: Was ist mit den zukünftigen Mieten bis 2022 ??? Muss der Mieter sie trotz seinem Privatinsolvenzverfahren bezahlen,



Es gibt keine Mieten mehr, denn du hast ja den Mietvertrag gekündigt - ergo schuldet der Mieter keinen Mietzins mehr.
Wenn dir ein Schaden entsteht, kannst du diesen natürlich fordern.


Zitat (von happy2):
Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass der Mieter in Insolvenz gehen wird.


Zitat (von happy2):
Muss der Mieter sie trotz seinem Privatinsolvenzverfahren bezahlen, wenn ich keinen neuen Mieter finde????


Wenn er in Inso geht, bekommst du ein Briefchen und da kannst du dann deine Forderungen (Schadensersatz)
zur Tabelle anmelden.

Auf die VbuH wurdest du ja schon hingewiesen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Fall spielt in Deutschland.

Zitat von charlty14:" Aber den Ablauf kennst du offenbar nicht genau."

Wie ist denn der Ablauf??

Ich weiß genau, dass der Mieter den zukünftigen Schaden ersetzen muss, der mir dadurch entsteht, wenn meine Räume die nächsten Jahre leerstehen. Vielleicht nennt man das dann nicht "Miete" sondern "Schadensersatz". Das mag sein.

Nehmen wir mal an, dass meine Forderung an den Mieter nicht als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anerkannt wird.

Angenommen der Mieter geht heute in Privatinsolvenz. Meine zukünftigen Forderungen bis zum Jahr 2022 kann ich doch noch gar nicht beim Insolvenzverwalter anmelden !!! Ich kann doch nur die entgangenen Mieteinnahmen seit Vertragsbeginn bis zum heutigen Tag als Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, oder ?????

Das heißt es ist für mich immer noch die Frage offen: Was ist mit den zukünftigen Mieteinnahmen bis zum Jahr 2022, die mir fehlen werden? Kann der Mieter diese Schulden durch seine Privatinsolvenz loswerden, wenn er heute in Privatinsolvenz geht???
(Wir gehen weiterhin mal davon aus, dass meine Forderung nicht als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anerkannt wird)

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#15
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

-

-- Editiert von happy2 am 21.05.2017 11:26

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#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Das heißt es ist für mich immer noch die Frage offen: Was ist mit den zukünftigen Mieteinnahmen bis zum Jahr 2022, die mir fehlen werden? Kann der Mieter diese Schulden durch seine Privatinsolvenz loswerden, wenn er heute in Privatinsolvenz geht???



Ja, da der Anspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestand.
Es handelt sich nicht um eine Neuforderung die nicht von der Insolvenz erfasst werden würde.

Würde theoretisch der Mietvertrag noch bestehen, könntest du die Miete als Masseverbindlichkeit geltend machen und
der Insoverwalter müsste die Miete aus der vorhandenen Masse bedienen.
Aus diesem Grund werden in der Regel alle möglichen Verträge vom Insoverwalter gekündigt, da er
dafür verantwortlich wäre.

Da der Mietvertrag aber schon gekündigt ist, kannst nur eine Insolvenzforderung anmelden.


gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat von charlty4: "Du solltest herausfinden, ob der Mieter schon eine Vermögensauskunft abgegeben hat und wenn ja, solltest du dir diese besorgen."

Wie finde ich das heraus und wie bekomme ich diese alte Vermögensauskunft ???

2) Zitat von charlty4:" Da der Mietvertrag aber schon gekündigt ist, kannst nur eine Insolvenzforderung anmelden."
Und welchen Betrag soll ich da als Insolvenzforderung angeben?

Der Mieter muss jeden Monat 6000 € Miete an mich zahlen bis zum Jahr 2022.
Soll ich dann 12* 6000 * 5 Jahre = 360.000 € als Insolvenzforderung angeben??

3) Wäre es besser gewesen den Mietvertrag nicht zu kündigen ? Ich glaube, dass es richtig war, dass ich den Mietvertrag gekündigt habe.

4) Der Mieter hat gewerblich gemietet. Er wohnt woanders. Es wäre laut Mietvertrag auch eine ordentliche Kündigung möglich gewesen, aber ich glaube dann hat er 3 Monate Zeit zum Ausziehen und ich wollte ihn ja schnellstmöglich loswerden, weil er ja auch Heizung, Wasser usw. verbraucht und diese Nebenkosten ja nicht bezahlt. Auf den Kosten bleibe ich ja dann sitzen.

5) Ich muss ja einen Nachmieter suchen. Reicht es dazu aus, wenn ich eine Anzeige ins Internet stelle auf einem Immobilienportal? So habe ich das bisher immer gemacht und auf diese Weise auch diesen Mieter bekommen.

6) Sind die anderen hier auch der Meinung, dass er den Schadensersatz durch die mir entgehenden zukünftigen Mietteinnahmen bis zum Jahr 2022 durch seine jetzige Privatinsolvenz loswerden kann ??? (Wir gehen weiterhin davon aus, dass es keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung ist).
Ich habe bei der Schuldnerberatung die gleiche Frage gestellt und der hat mir das Gegenteil von charlty4 gesagt. Der Schuldenberater meinte, dass der Mieter diese zukünftigen Schulden, nicht durch die Insolvenz loswerden kann.

Die Mietzahlungen für die Jahre 2020 usw. sind ja noch gar nicht fällig.





-- Editiert von happy2 am 21.05.2017 12:40

-- Editiert von happy2 am 21.05.2017 12:41

-- Editiert von happy2 am 21.05.2017 12:42

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von happy2):
Ich habe bei der Schuldnerberatung die gleiche Frage gestellt und der hat mir das Gegenteil von charlty4 gesagt. Der Schuldenberater meinte, dass der Mieter diese zukünftigen Schulden, nicht durch die Insolvenz loswerden kann.



Dann mach es halt so wie die Schuldnerberatung sagt.


Diverse Gerichte sind da anderer Ansicht.


Unbeachtlich ist, dass eine solche Forderung ggf. noch nicht fällig ist. Allerdings muss der Anspruch der Insolvenzgläubiger vor Eröffnung bzw. im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens „begründet" sein. Das bedeutet nicht, dass die Forderung bereits durchsetzbar gewesen sein muss. Erforderlich ist aber, dass vor bzw. im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung die Grundlage des Schuldverhältnisses besteht, aus dem sich der Anspruch ergibt.

http://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/nach-insolvenzeroeffnung-ansprueche/



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Die Mietzahlungen für die Jahre 2020 usw. sind ja noch gar nicht fällig.

Begreif doch mal endlich, das KEINE Mietzahlungen mehr gibt die überhaupt fällig werden könnten.
Dazu wäre ein gültiger Mietvertrag nötig, den es aber Dank Deiner Kündigung nicht mehr gibt. Der Mieter räumt auch, somit ist der Drops "Mietzahlung/Nutzungsentschädigung" gelutscht.

Alles was bleibt, ist ein möglicher Schadenersatz. Und der kann dann Dank Insolvenz auf 360.000 EUR auf 0 EUR sinken.



Zitat (von happy2):
Der Schuldenberater meinte, dass der Mieter diese zukünftigen Schulden, nicht durch die Insolvenz loswerden kann.

Auf welcher Rechtsgrundlage? Was hat er denn für §§ genannt?



Zitat (von happy2):
Reicht es dazu aus, wenn ich eine Anzeige ins Internet stelle auf einem Immobilienportal?

Kommt auf die genauen Umstände an.
Wenn es ein bekanntes Portal mit hohen Zugriffszahlen ist, könnte das ausreichend sein.
Wenn es z.B. noch kostenlose Kleinanzeigenportale gibt, könnte es auch zumutbar sein, dort die Immobolie zu bewerben.
Auch eines dieser "zu vermieten"-Schilder sollte manauf jeden Fall aufstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Da der Mietvertrag ordentlich gekündigt werden durfte, darf auch Schadensersatz nur max. für den Zeitraum verlangt werden, den der Mietvertrag noch gelaufen wäre, hätte der Mieter ordentlich gekündigt. Verabschiede dich also vom Traum eines Schadensersatzes bis 2022.

Wir reden hier von einem Zeitraum bis max. August 2017. Aber eben auch nur, wenn es dir nachweislich nicht möglich war, einen Nachmieter zu finden.


Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.
Der Mietvertrag wurde für genau 5 Jahre abgeschlossen. Eine frühere Kündigung ist ausgeschlossen.

Habe ich also wirklich keinen Schadensersatzanspruch bis 2022 ?? Ich glaube schon!!
Bei Haus & Grund wurde mir gesagt, dass ich einen Schadensersatzanpruch habe (ich habe aber nicht gefragt, ob bis 2022).

Zitat: "Auf welcher Rechtsgrundlage? Was hat er denn für §§ genannt?"
Er hat gar keine §§ genannt. Deswegen habe ich ja hier nachgefragt.

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Der Mietvertrag wurde für genau 5 Jahre abgeschlossen. Eine frühere Kündigung ist ausgeschlossen.


Zitat (von happy2):
Es wäre laut Mietvertrag auch eine ordentliche Kündigung möglich gewesen,


Du kannst nicht einmal die einfachsten Fakten klar darlegen.


Zitat (von happy2):
Habe ich also wirklich keinen Schadensersatzanspruch bis 2022 ?? Ich glaube schon!!



Dann solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen und deine Forderung durchsetzen lassen.


Zitat (von happy2):
Bei Haus & Grund wurde mir gesagt, dass ich einen Schadensersatzanpruch habe (ich habe aber nicht gefragt, ob bis 2022)



Und das ganze Spiel wieder ohne eine rechtliche Grundlage zu nennen.


gruß charly


PS: Du wirst dein Problem nicht in einem Forum gelöst bekommen.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Es wäre laut Mietvertrag auch eine ordentliche Kündigung möglich gewesen,

Zitat (von happy2):
Eine frühere Kündigung ist ausgeschlossen.

Na für eine Variante sollte man sich jetzt schon mal entscheiden ...



Zitat (von happy2):
Habe ich also wirklich keinen Schadensersatzanspruch bis 2022 ?? Ich glaube schon!!

Glaube ist was schönes, wenn man seinem bevorzugten Höheren Wesen huldigt. Vor Gericht kann das teuer werden ...



Zitat (von happy2):
Bei Haus & Grund wurde mir gesagt, dass ich einen Schadensersatzanpruch habe

Stimmt ja auch. Nur ist die endgültige Höhe derzeit ungewiss.
Bei der Insolvenz anmelden kann man derzeit nur die Schätzung.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Gehen wir davon aus, dass eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Ich konnte dazu im Mietvertrag nichts finden.
Es steht aber drin dass der Mietvertrag bis 31.03.2022 läuft.
Dann ist es doch eindeutig, dass ich einen Schadensersatzanspruch für die mir entgangenen Mieten bis 31.03.2022 habe, oder?

Also kann ich dem Insolvenzverwalter eine Forderung von 6000*12 Monate*5 Jahre melden = 360.000 €. Wäre das so korrekt?
Was ist wenn ich in den nächsten Jahren doch noch einen neuen Mieter finde? Dann sinkt ja eigentlich meine Schadensersatzforderung (360.000 €). Wird der Insolvenzverwalter meine Forderung dann kürzen?

danke für Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Dann ist es doch eindeutig, dass ich einen Schadensersatzanspruch für die mir entgangenen Mieten bis 31.03.2022 habe, oder?

Nö, ersetzt werden muss halt nur der tatsächliche Schaden. Und den kann man mangels Glaskugle hatnoch nciht bestimmen.
Und der Vermieter unterliegt einer Schadenminderungspflicht.


Die Erfüllung der Schadenminderungspflicht sollte man im eigenen Interesse ausführlich dokumentieren. Den ein Verstoß dagegen könnte bedeuten das der Schadenersatz auf 0 EUR schrumpft.




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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#28
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

OK und was ist mit dieser Frage:

Also kann ich dem Insolvenzverwalter eine Forderung von 6000*12 Monate*5 Jahre melden = 360.000 €. Wäre das so korrekt? Man kann den Schaden ja jetzt im Moment nur schätzen. Und das wäre doch im Moment die richtige Schätzung, oder?
Was ist wenn ich in den nächsten Jahren doch noch einen neuen Mieter finde? Dann sinkt ja eigentlich meine Schadensersatzforderung (360.000 €). Wird der Insolvenzverwalter meine Forderung dann kürzen?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Also kann ich dem Insolvenzverwalter eine Forderung von 6000*12 Monate*5 Jahre melden = 360.000 €. Wäre das so korrekt? Man kann den Schaden ja jetzt im Moment nur schätzen. Und das wäre doch im Moment die richtige Schätzung, oder?

Korrekt



Zitat (von happy2):
Was ist wenn ich in den nächsten Jahren doch noch einen neuen Mieter finde? Dann sinkt ja eigentlich meine Schadensersatzforderung (360.000 €). Wird der Insolvenzverwalter meine Forderung dann kürzen?

Dann wäre man meines Wissens nach zur Meldung verpflichtet und der Anspruch würde sich eventuell reduzieren.



Signatur:

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