Hallo,
ich wollte mich einfach mal schlau machen.
Ich habe letzten Monat eine Rolle Tapete bei einem Marketplace-Händler auf Amazon bestellt.
Dies sollte über GLS geliefert werden. Da ich diese Tapete dringend erwartete und lt. Amazon der Status "Versendet" war, aber keine Info per Mail zum Eingang des Paketes kam, bzw. nicht einmal eine Karte durch GLS eingeworfen wurde, hatte ich Kontakt zum Verkäufer aufgenommen.
Lt. dessen Antwort lag das Paket bereits länger bei einem Paketshop. Eine Abholung am Folgetag (Auf Grund der Ladenöffnungszeiten) war leider zu spät, denn da war dieses Paket an den Händler zurück gegangen.
Nun sollte ich einmal die Retoure bezahlen und die erneute Versendung. Ich habe den Kauf nach einem kleinen hin und her mit dem Kundenservice storniert. Nun wird mir, lt. Kundenservice nur der Betrag - abzüglich beider Versandkosten zurückerstattet.
Leider finde ich im I-Net auch nichts wirklich brauchbares darüber in wie weit dies korrekt ist.
Lt. Verkäufer hätte ich eine Mail und eine Einwurfkarte erhalten, die Mail haben sie mir bis heute nicht geschickt, die dies bestätigt, aber eine Kopie der angeblichen Einwurfkarte - die ganz klar nicht in meinem Briefkasten lag, denn sonst hätte ich mein Paket geholt und wäre sehr zufrieden gewesen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hierzu eine konkrete Antwort bekommen könnte, denn dann weiß ich künftig auch, ob sich das ewige Vorgeschreibe mit einem Kundenservice überhaupt noch lohnt.
Vielen lieben Dank
Übernahme Versandkosten bei Rücksendung - Kein Zettel von Lieferdienst erhalten
18. Mai 2017
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Frage vom 18. Mai 2017 | 14:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Versandkosten bei Rücksendung - Kein Zettel von Lieferdienst erhalten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2017 | 21:15
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
du bist also vom Kaufzurückgetreten, somit lohnt einfach ein Blick in die AGB des VK, da steht dann drin, wer die Versandkosten bei einem Rücktritt vom Kauf zu tragen hat, meisst ist das der K...
#2
Antwort vom 18. Mai 2017 | 21:51
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitataber eine Kopie der angeblichen Einwurfkarte - die ganz klar nicht in meinem Briefkasten lag :
Wie auch? Woher sollen die Kopie der Karte aus dem Briefkasten haben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Mai 2017 | 18:02
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, dann weiß ich jetzt bescheid. Dann läuft das also doch über den Rücktritt. Hab ich mir auch fast schon gedacht, aber danke. Ich war mir bzgl. der Widerrufsfrist nicht sicher.
Und jetzt?
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