Privat-Auktionen auf eBay

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
help.at.ebay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat-Auktionen auf eBay

Folgendes fiktives Szenario:

Ein Käufer sieht auf eBay drei Angebote des gleichen privaten Anbieters.
Bei allen dreien ist er sich mit dem VK einig geworden. Die eine Auktion hat er bezahlt via PayPal.
Die beiden anderen wurden gekauft, jedoch sollte eine Versandzusammenfassung stattfinden - deshalb
bat der K den VK eine korrigierte Rechnung zu stellen, der VK jedoch beendete alle Angebote und brach
damit die bereits rechtsgültig (?) getätigten Käufe. Seine Antwort auf Nachfragen war: "Der Preis ist mir zu lapprig".
Dies ist doch kein Grund?

Der K hat dem VK ein Schreiben zugesandt, in welchem er ihn mit Frist von 5 Tagen auffordert die Waren
erneut einzustellen und anschließend zu liefern.

Auf dieses Schreiben hin meldete sich der VK und sagte dem K er solle erst zahlen,was K tun würde,
wenn die Auktionen erneut eingestellt werden würden.

Bis dato nichts, die Frist ist abgelaufen. Keine Reaktion. In den Nachrichten sind Drohungen und Beleidigungen ggü.
dem K, klar formuliert, da der K den VK aufforderte seinen Vertrag zu erfüllen.

Aktuell ist Stand der Dinge:
- K beharrt auf Erfüllung des Kaufvertrags
- VK unternimmt nichts
- K würde zur Polizei gehen, wenn er wüsste, dass es was bringt
- Was kann K tun um an die Ware/Wert der Ware zu kommen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Was heißt man ist sich einig geworden ? Welches Angebotsformat, Auktion, Preisvorschlag, Sofortkauf, hat man via Nachricht gehandelt ?
Und wurden einfach die Angebote vom VK beendet, oder hat man diese auch schon gekauft und er hat danach die Transaktion abgebrochen ?

Auf das erneute Einstellen besteht so aber kein Anspruch, wenn wirklich ein Kaufvertrag vorliegen sollte, dann kann der K das Geld ganz einfach per PayPal an den Käufer senden und fertig.

-- Editiert von Droid am 17.05.2017 12:30

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#2
 Von 
help.at.ebay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist durch das SOFORTKAUFEN (Option in Ebay) ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen (Meiner Info nach). Der VK kann nicht einfach mit der Begründung abbrechen, der Preis ist zu lapprig, wenn er selbst den Preis eingestellt hat.
Und der K kann ja nicht einfach blind an PayPal Betrag X überweisen ohne dass belegt ist wofür.
Der K war sich mit dem VK einig, dass keine zwei mal versandkosten gezahlt werden, ist ja klar, und dann war es so, dass der K wartete bis die korrigierte Rechnung kommen sollte - aber: dann der überraschende abbruch ohne wirklichen relevanten grund

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#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Der K soll nicht an PayPal zahlen, sondern mit. Und das funktioniert natürlich, Email des Käufers und Betrag eingeben, als Verwendungszweck Ebay-Auktion XY und fertig.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

da sind aber schon ein paar Widersprüche in der Schilderung.

Einerseits ist man sich einig gewesen (bezüglich der Versandkosten), dann wieder "bat" der Käufer um Versand in einer Sendung.
Weiter ist mir nicht klar, welcher der 3(?) Kaufverträge überhaupt geschlossen wurden.

Zitat:
K würde zur Polizei gehen, ...
Und was will er da machen?

Stefan

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#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ein Sofortkauf kann doch gar nicht einseitig abgebrochen werden.
Dafür bedarf es die Zustimmung des Käufers innerhalb einer bestimmten Frist.

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#6
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Doch, solange nicht bezahlt wurde, z.b. weil der Käufer noch auf die Anpassung der Versandkosten wartet, geht das.

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