Fehlendes Zeugnis & fehlende Lohnsteuerbescheinigung -> Herausgabeklage?

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3787
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Fehlendes Zeugnis & fehlende Lohnsteuerbescheinigung -> Herausgabeklage?

Hallo zusammen,

vorab zur Erklärung geht es um meinem Ex-Arbeitgeber, bei dem ich vom 01.03.2015-31.08.2015 angestellt war.
Wir haben uns nicht im Guten voneinander getrennt und seitdem schlage ich mich mit ihm rum :fight:

Die fristlose Kündigung hat er nach der Kündigungsschutzklage zurückgezogen, weil es hierfür keinen Grund gab.

Jedoch hat er mir absolut KEINE Papiere ausgehändigt.
Sprich weder ein Arbeitszeugnis, noch eine Lohnsteuerbescheinigung für die 6 Monate (noch meine 15 Tage Resturlaub gewährt oder ausgezahlt, aber das ist nur nebensächlich).

Noch kam das Finanzamt nicht auf mich zu. Jedoch befürchte ich, dass wenn ich meine Lohnsteuererklärung für 2016 einreiche, ich aufgefordert werde die für 2015 nachzureichen (zumal ich in 2015 knapp 2 Monate arbeitslos gewesen bin und ALGI bezogen habe).

Ich war bereits beim Anwalt, dieser konnte jedoch mit seinen Schreiben nichts erreichen, weil mein Arbeitgeber die Angewohnheit hat Briefe ungeöffnet zurückzuschicken, wenn er weiß, worum es geht (z.B. Knöllchen oder in dem Fall um MEINEN Anwalt).

Mit meinem Ex-Arbeitgeber habe ich abgeschlossen, er wird definitiv nicht auf Schreiben reagieren. Habe mich lang genug geärgert und festgestellt, dass es keinen Sinn macht, da er sich wie ein kleines, stures Kind benimmt :crazy:

Jetzt überlege ich mir eine Klage zur Herausgabe der Dokumente einzureichen.
Jedoch hatte ich zu dem Zeitpunkt keine Rechtsschutzversicherung und würde gerne wissen, wonach sich der Streitwert berechnet und wie hoch die Kosten für diese Klage wären :sweat:

Gibt es eine außergerichtliche Möglichkeit dies zu klären?
Evtl. über das Finanzamt??


Vielen Dank vorab und beste Grüße :engel:

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nutzer3787
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Abend zusammen,
kann mir niemand helfen? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3787):
Jetzt überlege ich mir eine Klage zur Herausgabe der Dokumente einzureichen.

Könnte nach 2 Jahren etwas spät sein (zumindest für das Zeugnis).
Oftmals verjähren Ansprüche recht schnell im Arbeitsrecht, mitunter innerhalb von 3 Monaten.




Zitat (von Nutzer3787):
wonach sich der Streitwert berechnet

Dafür wird oft ein Jahresbruttogehalt herangezogen.
Bei 6 Monaten Gesamtbeschäftigungszeit könnte es aber auf 50% reduziert werden.



Zitat (von Nutzer3787):
und wie hoch die Kosten für diese Klage wären

Das wird der Anwalt sagen können was er berechnet.
Dann treten auch keine unangenehmen Überraschungen bei der Abrechung auf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nutzer3787
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich war zuerst geschockt, als ich als Streitwert das (Halb-)Jahreseinkommen gesehen habe.
Für ein paar Papiere wäre mir das definitiv zu hoch angesetzt.

Beim Zeugnis bin ich mir nicht sicher, ob ich das quilifizierte verlangen soll.
Auch wenn das wohlwollend sein muss, weiß ich, dass mein Ex-Arbeitgeber dies anders sehen wird, zumal er keine Ahnung hat, was Rechtsgrundlagen angeht (so hat er mir damals verklickern wollen, dass er mir das Urlaubsgeld nicht ausbezahlen muss, weil es nicht im Vertrag geregelt ist. Er hat mir aber gesagt, dass er mir aus "betrieblichen" Gründen den Resturlaub von 15 Tagen nicht gewähren kann. Somit hat er sich 15 Urlaubstage gespart).

10% pro Monatsbruttoeinkommen finde ich total akzeptabel, zumal ich nur in Teilzeit angestellt war und in der Probezeit weniger verdient habe.

Ich benötige dieses Dokument, da ich sonst wahrscheinlich Probleme mit dem Finanzamt bekommen werde und das möchte ich vermeiden.

Muss ich denn mit meinem Anliegen zum Anwalt oder kann ich direkt zum Arbeitsgericht gehen und die Herausgabeklage einreichen?

Vielen Dank und beste Grüße!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3787):
Muss ich denn mit meinem Anliegen zum Anwalt oder kann ich direkt zum Arbeitsgericht gehen und die Herausgabeklage einreichen?


Direkt hin, dort hilft man beim Aufsetzen. Bisherigen Schriftverkehr mitnehmen.

Das Finanzamt kennt die übermittelten Daten übrigens schon.

0x Hilfreiche Antwort

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