Darf der Vermieter bei Auszug Provision vom Mieter für den Aufwand verlangen?

13. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schachtmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Vermieter bei Auszug Provision vom Mieter für den Aufwand verlangen?

Hallo,
ich habe am 1.2. eine eigene Wohnung bezogen, der Mietvertrag läuft voraussichtlich 2 Jahre, also bis zum 31.1.2019.
Nun habe ich wegen meiner psychischen Probleme jedoch gekündigt, um in eine Einrichtung für junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen zu gehen. Ich kann nicht alleine sein und hielt es dort nicht mehr aus, selbstverletzendes Verhalten usw.

Jetzt habe ich regulär gekündigt mit vorzeitigem Auszug voraussichtlich am 1.6.2017. Mein Vermieter verlangt eine Provision von einer Monatsmiete für den Aufwand des Auszuges und der damit verbundenen Mietersuche. Da ich in einem Ballungsraum lebe, die Wohnung nicht im Plattenbau ist und dennoch unter dem durchschnittlichen Mietpreis pro Quadratmeter liegt sollte es kein Problem sein, einen Nachmieter mit Kusshand zu finden.

Bis jetzt hatten Wir allerdings erst eine Besichtigung (Mieter, die nicht übernommen werden) und bald ist der Mai zuende.
Kann es sein, dass der Vermieter mich nur ausnutzt? Immer heißt es: "nächste Woche, nächste Woche." Er wusste nicht von meiner Erkrankung, als ich eingezogen bin (von der psychosomatischen Klinik aus, und die haben nicht mal verhindert, dass ich da einziehe, obwohl das Suizid auf Raten ist) und könnte jetzt eine "goldene Gans" in mir sehen, da ich keine Grenzen ziehen kann und naiv/hilflos erscheine.

Darf er einfach Provision dafür verlangen und das Mietverhältnis soweit heraus zögern? Und wenn da tatsächlich "etwas im Busch" sein könnte, an wen muss ich mich dann wenden?

MfG Schachtmann

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Schachtmann):
ch habe am 1.2. eine eigene Wohnung bezogen, der Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) läuft voraussichtlich 2 Jahre, also bis zum 31.1.2019.


Was heisst voraussichtlich?

Was steht dazu ganz genau im Mietvertrag? Kannst du überhaupt regulär kündigen?


gruß charly



Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Läuft voraussichtlich bis ..., Auszug voraussichtlich am ...

Geht es auch genauer?

Läuft der Vertrag, wegen Befristung, tatsächlich bis 31.1.2019 kann er gar nicht gekündigt werden.

Ist tatsächlich ein Kündigungsverzicht bis 31.1.20189 vereinbart werden, kann er vorher nicht gekündigt werden.

Trifft beides nicht zu und Du hast tatsächlich form- und fristgerecht gekündigt, ziehst Du zum Ende der Kündigungsfrist aus, fertig.

Sollte derzeit jedoch eine Kündigung nicht möglich sein kann der Vermieter eine vorzeitige Vertragsentlassung schon an bestimmte Bedingungen knüpfen.

Zum Beispiel das Du die Kosten der erneuten Mietersuche trägst.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Schachtmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Im Mietvertrag ist es so geregelt, dass der Mieter vor dem 31.01.2019 nicht aus dem Vertrag heraus kommt. Wenn ich ordentlich gekündigt hätte, wäre das Mietverhältnis an diesem Tag zu Ende, ich ziehe aus und weiter passiert nichts.

Ich habe mithilfe des sozialpsychiatrischen Dienstes (allein habe ich mich das nicht getraut) eine Regelung mit dem Vermieter vereinbart. Es ist, wie Du, Anitari, punktgenau formulierst, eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag.

Jetzt bin ich der Geleimte. Das mit den Kosten ist ja in Ordnung (solang es rechtlich möglich ist) aber die Ungewissheit, ob sich da jemand bis zum 1.6. findet auf meine kosten ist schlimmer. Am liebsten würde ich auf die ganze Kaution (2MM) verzichten und jetzt schon ausziehen, damit das endlich ein Ende hat.

Kann der SPDi da nochmal einschreiten ohne es sich mit dem Vermieter zu versalzen oder sollte ich vorerst keine schlafenden Hunde wecken? Was ist mit unzurechnungsfähigkeit? Ich konnte die Gefangenschaft ,die mit einem Mietvertrag einhergeht, nicht einschätzen und denke immer nur an weglaufen (nur dann gibt es noch mehr Ärger)

LG

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Schachtmann):
ch habe mithilfe des sozialpsychiatrischen Dienstes (allein habe ich mich das nicht getraut) eine Regelung mit dem Vermieter vereinbart.


Und was wurde da genau vereinbart?


Zitat (von Schachtmann):
Am liebsten würde ich auf die ganze Kaution (2MM) verzichten und jetzt schon ausziehen, damit das endlich ein Ende hat.



Ausziehen kannst du jeder Zeit wenn es dich zu sehr belastet, aber du wirst dich an das vertraglich vereinbarte
halten müssen.


Zitat (von Schachtmann):
und denke immer nur an weglaufen (nur dann gibt es noch mehr Ärger)



Mach es einfach nicht - zieh es durch und du wirst sehen es macht dich stärker.


Zitat (von Schachtmann):
Mein Vermieter verlangt eine Provision von einer Monatsmiete für den Aufwand des Auszuges und der damit verbundenen Mietersuche.


Wenn das euer Deal ist, dann ist dein Vermieter scheinbar kein Unmensch und sieht deine Probleme und ist bereit
dir entgegen zu kommen. Das ist doch schon wieder positiv.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Schachtmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo charly,
wir haben vereinbart, dass ich zum 31.01.2019 Kündige, allerdings mit vorzeitiger Entlassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens am 01.06.2017 und ich mich bei allen anderen Belangen (Provision!) nach den Bedingungen des Vermieters richte.

Wenn ich weglaufe und eine leere Wohnung hinterlasse habe ich wahrscheinlich noch solang Mietkosten zu tragen wie kein Nachmieter gefunden wurde. Wenn ich da bleibe kann immer gesagt werden "Es hat sich eben keiner gefunden, wir verlängern die Frist" Es ist für den Vermieter IMMER bequemer an das Geld zu kommen, wenn er mich dort elendig verenden lässt wie ein ******* in der Abferkelungsmaschine.

Aber die meisten Menschen sind leider so. Wenn ein Amt (der SPDi ist ja vom Gesundheitsamt finanziert) dahintersteht würde jeder erstmal einwilligen und am Ende schauen, wie sich Profit aus der Sache schlagen lässt. Und das es darum geht haben die letzten Wochen mir wieder mal bestätigt.

LG




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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Also ich weiß nicht, was Sie erwarten. Der Vermieter hatte einen Mietvertrag, der ihm die Miete bis 2019 garantiert hat. Nu lässt er Sie FREUNDLICHERWEISE vorzeitig aus dem Vertrag raus, was er nicht müsste und Sie jammern und lamentieren immer noch herum.

Lt. Ihrer Aussage können Sie zum 1.6. aus dem Vertrag heraus, also ist doch alles gut. Daß Sie dem Vermieter im Grunde Schadensersatz Schulden, sollten Sie schon im Auge behalten. Aber offenbar ist der Vermieter ja bereit Ihnen entgegen zu kommen, was er strenggenommen nicht müsste.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Schachtmann):
Es ist für den Vermieter IMMER bequemer an das Geld zu kommen, wenn er mich dort elendig verenden lässt wie ein ******* in der Abferkelungsmaschine.

1.) Verträge sind einzuhalten, das ist nun mal so. Das erfüllen einer Verpflichtung ist nun mal in der Gesellschaft anerkannt und auch im Gesetz so festgelegt. Und dennoch hat der Vermieter abseits von alle dem darauf verzichtet.
Aber warum soll der Vermieter einen finanziellen Schaden erleiden, nur weil DU keine Lust mehr hast? Kein Grund ihm eine Vorwurf zu machen.

2.) Und wegen der Ansicht mit der "Abferkelungsmaschine": such dir jemanden der Dir hilft das zu bewältigen. Sonst wirst Du noch sehr lange unglücklich sein.
Das ist nämlich Standard in der Gesellschaft, das man Verpflichtungen erfüllen muss.



Zitat (von Schachtmann):
Wenn ein Amt (der SPDi ist ja vom Gesundheitsamt finanziert) dahintersteht würde jeder erstmal einwilligen

Unfug.
Das Amt hat nur freudlich "Bitte" gesagt. Hätte er "nein" gesagt, wäre da nichts bei rumgekommen, denn das Amt hat derzeit schlicht keine Rechtsgrundlage ihn dazu zu zwingen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Schachtmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
@fb367463-2: Ich erwarte Klarheit, ob der Vermieter meine Lage zu seinem Zwecke ausnutzen wird oder nicht. Ich bin bereit, die Provision zu zahlen. Bloß im Dunklen tappen schaffe ich nicht mehr... Wenn er zum 1.6. keinen findet dann weiß ich nichts mehr. Mein Auszug ist seit Ende April bekannt.

Ich habe nie erleben dürfen, dass jemand etwas "rein aus Gefälligkeit" tut, wer als Erwachsener keine "Zähne", keinen Biss hat, der wird ständig hereingelegt. Ich bin emotional im Entwicklungsrückstand. Ich habe mir ja nicht ausgesucht ob ich leben will. Es fällt mir schwer, zu glauben, das würde alles hinhauen. Wieso sollte es wenn ich mein ganzes Leben nur Fehlentscheidungen treffe und deswegen in aussichtslose Situationen gerate?

@Harry van Sell: 1) Verträge dienen u.a. dazu, dass die Menschen nicht übereinander herfallen. Durch das darauf verzichten begeben beide sich auf ein Terrain, das man als dünnes Eis bezeichnen könnte.

Es geht nicht um Lust sondern um Leben und Tod, ich zahle ja, ich will einfach nur die Gewissheit: "Ich darf Raus", damit die Qual endlich ein Ende hat.

2)Ich bin ja schon dabei, dafür muss ich allerdings erst einmal aus dieser Wohnung raus.

Menschen bleiben emotionale Wesen, trotz aller Rechte und Pflichten. Wenn ein Amt dahintersteht kommen sie grundsätzlich ins Schwitzen und sind Kooperationsbereiter. Ein popeliger Mieter X wird schneller abgewimmelt als eine mächtige Frau Y vom Amt für Z und @. Das ist evolutionär so festgelegt. Wenn dich ein Chihuahua angreift ist es etwas anderes als wenn dies ein Pitbull tut und früher musste sich darauf eingestellt werden,je nachdem ob der Feind mit 10 oder 100 Mann kam.
Je mächtiger die Bedrohung desto defensiver die Reaktion.
Jetzt ist er auf Rache aus und trachtet den schutzlosen Pitbull Welpen (also mir) nach dem Leben.

LG

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

Du solltest mal wortwörtlich die Klausel posten, die besagt, dass Du erst so spät kündigen kannst. Wenn Du glück hast und diese schlecht formuliert ist, könntest Du evtl. ganz normal kündigen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wenn Du glück hast und diese schlecht formuliert ist, könntest Du evtl. ganz normal kündigen.

Mit einer normalen Kündigung hätte man ja mindestens 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Warum sollte man also normal kündigen und seine Lage verschlechtern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Schachtmann):
Jetzt habe ich regulär gekündigt mit vorzeitigem Auszug voraussichtlich am 1.6.2017.


Wir wissen ja nicht, wann er gekündigt hat ? Evtl. schon am 01.03.2017 ??
Dann würde das mit der Provision schon mal flach fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wir wissen ja nicht, wann er gekündigt hat ?

Irrelevant?
Zitat (von Schachtmann):
wir haben vereinbart, dass ich zum 31.01.2019 Kündige, allerdings mit vorzeitiger Entlassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens am 01.06.2017

Zum 01.06 muss man aus der Wohnung raus sein, dann ist der Vertrag beendet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Schachtmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Klausel lautet: "Das Mietverhältnis beginnt am 1.2.2017. Das MV läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt.
Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich. Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzl. Vorschriften und beträgt derzeit drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung von Forderungen aus dem Mietvertrag ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz nur fordern, wenn dem Vermieter wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung der Mietsache durch den Vormieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt."

Ich habe nicht zum 1.3. gekündigt, ich wünschte ich hätte es getan, außerdem was hätte ich von einer doppelten Kündigung? Um Provision komme ich nicht herum.

LG Schachtmann

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Schachtmann):
"Das Mietverhältnis beginnt am 1.2.2017. Das MV läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt.


Das könnte u. U. unwirksam sein. Denn aus der Formulierung geht nicht hervor das der Kündigungsverzicht beidseitig, also für Mieter und Vermieter, gelten soll.

Im E-Fall kann das aber nur ein Richter beurteilen.

Zitat (von Schachtmann):
Um Provision komme ich nicht herum.


Das sehe ich leider auch so.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schachtmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anitari,
wieso sollte denn einen Richter hinzugezogen werden, wenn ich ohnehin nicht ordentlich gekündigt habe und es auch leider zu spät dafür ist?
Ich hoffe, es kommt nicht so weit.

LG

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