Streit zwischen Unter-, Nach- und Hauptmieter

10. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go465512-4
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Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit zwischen Unter-, Nach- und Hauptmieter

Hallo liebes Forum,
folgende Situation:

Meine Partnerin wohnt seit August letzten Jahres als erlaubte Untermieterin mit einem Freund in einer anderen Stadt. Bereits zu Beginn des Mietverhältnisses war eigentlich klar, dass es nur eine kurzfristige Lösung ist und ihr Bekannter (als Hauptmieter der Wohnung) diese Wohnung nach einigen Monaten kündigen würde, da er auf der Suche nach einer Eigentumswohnung war.
Im März kündigte er dann die Wohnung zum 30.5 und meine Partnerin und ich setzten uns mit dem Vermieter in Verbindung, da Interesse daran bestand, dass wir die Wohnung dann quasi fließend übernehmen. Diesem hatte der Vermieter dann nach Vorlage sämtlicher Unterlagen zugestimmt, so dass wir einen Mietvertrag ab dem 1.6 für die Wohnung haben. Das alles war dem noch aktuellen Hauptmieter bekannt und es gab keine ersichtlichen Probleme.

Nun kam es zu mehreren unerfreulichen Ereignissen. Der Hauptmieter kaufte sich eine Eigentumswohnung am anderen Ende der Stadt und konnte diese bereits, entgegen der zuvor geäußerten Ankündigungen, bereits ab Ende April beziehen. Einen Teil des Inventars der aktuellen Wohnung konnte ich von ihm erwerben (Küche, Garderobe, Badschrank, etc.), es gab aber einige Dinge (darunter sämtliche Lampen, Waschmaschine), die er mitnehmen wollte, was an sich natürlich vollkommen okay ist.
Ohne vorherige Ankündigung seines Umzugs, schraubte er an einem Samstagabend die Lampen ab und schraube auch die Waschmaschine von den Anschlüssen ab (ist zwar sein Recht, aber dennoch nicht die feine Art). Da meine Partnerin logischerweise ohne Licht und ohne Waschmaschine schlecht einen Monat lang dort wohnen konnte, kümmerte ich mich schnellstmöglich um Ersatz. Strom und Internet meldete er ebenfalls zum 1.5 ab und unter Schilderung der Umstände (mein Einzug am 1.6) meldete ich den Strom und Internet auf meinen Namen wieder an. Ich setzte mich mit dem Vermieter in Verbindung und schilderte ihm ihn Vorkommnisse und er sprach mir die Erlaubnis aus, Zwecks Postempfang von den Stadtwerken, meinen Namen auf dem Briefkasten zu ergänzen. Hiervon setzten wir auch den Hauptmieter in Kenntnis.

Jetzt wird es tatsächlich etwas skurril. Ich besuche meine Freundin etwa zwei Mal die Woche, darunter fällt, dass ich ein Mal die Woche dort übernachte. Anders lässt es meine aktuelle Arbeit ohnehin nicht zu. Vom Hauptmieter gab es in der gesamten Zeit keine Einwände dagegen und unser Verhältnis war zwar nicht gut, aber wir hatten auch keine Probleme (ich kochte auch mal für ihn, oder half ihm Möbel zu holen, da er kein Auto besitzt). Er ist noch keine zwei Wochen aus der Wohnung und plötzlich standen am Samstag Morgen er und seine Eltern (ungebeten) vor dem Bett meiner Freundin und besonders die Mutter erhob Anschuldigungen, dass ich ja bereits in der besagten Wohnung ohne Erlaubnis wohnen würde und ihrem Sohn demnach 500€ schulden würde und er mir ein Hausverbot aussprechen würde, wenn ich die Summe nicht auf der Stelle bezahlen würde. Sollte ich mich dennoch in der Wohnung befinden, würde er die Polizei rufen und mich wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Sie filmten ihr Verhalten sogar und sprachen dabei von "erdrückenden Beweisen".

Ich widersprach natürlich der Anschuldigung, dass ich bereits dort wohnen würde, verwies erneut auf meine berufliche Situation, dass ich nur am mal Wochenende dort übernachte und dass sowohl der Hauptmieter als auch Vermieter bereits über die Ergänzung meines Namens am Briefkasten bescheid wüssten und eine Erlaubnis aussprachen. Ein Hausverbot stellte sich mir als Eingriff in die Privatsphäre meiner Partnerin dar, da sie ja als Untermieterin ebenfalls das Hausrecht genießt und der Hauptmieter ihr keinen Besuch verbieten darf.

Meine Versuche ein normales Gespräch zu führen scheiterten immer wieder daran, dass besonders die Eltern des Hauptmieters behaupteten irgendwelche Beweise dafür zu haben, dass ich bereits dort in der Wohnung wohne. Da sich von mir kein einziger Gegenstand in der Wohnung befindet und ich, wie erwähnt, nur zwei Mal die Woche zu Besuch bin und davon ein Mal die Woche dort schlafe, frage ich mich natürlich auf welche Beweise sie sich berufen. Ich lehnte die Zahlung des Geldes ab, da ich nichts dafür kann, dass er seine Eigentumswohnung bereits früher beziehen kann und ich das Verhalten von ihm und seiner Familie ziemlich erpresserisch finde (Geld, sonst darf ich meine Freundin nicht besuchen?). Tatsächlich bot ich ihm in der Vergangenheit mal Geld an, falls er früher ausziehen sollte, da es mir eben höflich erschien, was er damals allerdings dankend ablehnte.

Ich weiß nicht, was in seinem Kopf vorgeht, aber bei dem damaligen Einzug in die Wohnung (wo ich ihm sogar half) und auch bei den Vorkommnissen, schien es mir eher so, als wäre das ganze von seiner Mutter angeleiert, die irgendeine Ungerechtigkeit******rt, den Bogen aber maßlos überspannt.

Mir kam heute tatsächlich ein weiterer Verdacht, der vielleicht für die angekündigten "erdrückenden Beweise" sprechen könnte. Ich musste mich jetzt zwei Tage mit den Stadtwerken auseinandersetzen, da die Bestätigung und Aktivierung für Internet und Strom, also dem Grund weshalb es überhaupt zu der provisorischen Ergänzung meines Names auf dem Briefkasten kam, ausblieb. Mir wurde versichert, dass die Unterlagen bereits Anfang letzter Woche bzw. Ende April an die zukünftige Adresse geschickt worden wären. Bei dem bisherigen Auftreten des Hauptmieters und seiner Eltern kann ich mir gut vorstellen, dass diese die Briefe aus dem Postfach entwendeten und diese als "Beweise" vorsätzlich zurückhalten. Zugang hatten sie jedenfalls und sie bestätigten, dass sie auch von dem Namensschild als Beweis mehrere Fotos aufgenommen hätten. Das ist natürlich nur ein Verdacht, ich wüsste aber echt nicht, was sie sonst als Beweise nennen könnten.

Dem Vermieter hätten sie auch mitgeteilt, dass ich bereits dort wohnen würde und dieser hätte ihnen in diesem Fall das Hausrecht zugesichert. Dass er in diesem Fall von seinem Hausrecht Gebrauch machen könnte, bestreite ich überhaupt nicht, aber ich wohne nicht dort und dementsprechend kann er mir doch nicht das Besuchsrecht verwehren, oder?
Ich schrieb dem Vermieter gestern eine E-Mail und schilderte ganz kurz die Geschehnisse und bestritt natürlich die Vorwürfe. Da ich am Donnerstag zu meiner Freundin wollte, um eine Küchenlampe anzubringen, fragte ich ihn, ob das denn in Ordnung sei, oder der Hauptmieter eben Hausverbot erteilen kann. Bisher habe ich darauf leider noch keine Antwort erhalten.

Wie soll ich mich hier verhalten? Ist das betreten des Zimmers meiner Freundin und das Filmen von uns beiden ohne Erlaubnis, sowie das erpresserische Verhalten nicht auch ein Grund rechtliche Schritte einzuleiten? Ich möchte das natürlich vermeiden, aber die andere Partei wähnt sich absolut im Recht und schränkt dadurch ja eben die Freiheit meiner Partnerin vehement ein. Das Entwenden und Zurückhalten fremder Post, auch wenn es offiziell in dem Briefkasten von ihm und meiner Freundin lag, wäre doch absolut kein Beweis dafür, dass ich dort wohne und viel mehr noch, sogar eine Straftat, oder?

Achso, eine Sache noch zum Hausrecht: Es gibt keinen Vertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. Meine Freundin steht aber als Untermieterin im Mietvertrag der Wohnung und beteiligte sich bisher mit 50% an allen anfallenden Zahlungen. Die Mutter des Vermieters, die also ebenfalls eigentlich nichts zu sagen hat, sprach von sich allerdings als "ihre Vermieterin" und behauptete, dass er das alleinige Hausrecht besäße und sie genau so gut auf die Straße setzen könnte, da sie ja als Untermieterin keinen Mieterschutz hätte. Ich hatte da ein wenig im Mietrecht recherchiert und fand bisher nur gegenteiliges. Meine Partnerin mietete ja nicht nur ein unmöbliertes Zimmer an, sondern zahlte die Hälfte der Gesamtmiete der Wohnung. So oder so genießt sie doch ebenfalls Hausrecht dort und kann, da die Wohnung unmöbliert war, auch nicht vorher gekündigt werden, oder?

Beste Grüße und vielen Dank!

-- Editier von go465512-4 am 10.05.2017 17:30

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Viel Text aber der Absatz 1 sehr dünn.
Welches Rechtsverhältnis besteht denn eigentlich, wer mit wem ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung für den vielen Text. Wollte die Situation etwas erläutern.

Herrn N. ist der Hauptmieter, Frau J. Untermieterin.
Der Mietvertrag wurde zwischen Herr N. und dem Vermieter geschlossen, in diesem wird auch die Untervermietung an Frau J. schriftlich festgehalten.
Einen weiteren Untermietervertrag zwischen Herr N. und Frau J. gibt es nicht, da die Anmietung der Wohnung nur als Übergangslösung geplant wurde.

Herr N. befand sich schon damals auf der Suche nach einer Eigentumswohnung, wurde aber nicht fündig.
Seine damals beste Freundin Frau J. musste aus beruflichen Gründen umziehen. In diesem Sinne suchten beide eine Wohnung für den Übergang und einigten sich mündlich auf die Teilung aller anfallenden Kosten, aber auch der Wohnräume.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Für wann hat der alte Mieter denn gekündigt?

Darüberhinaus schreibst du leider insofern Unfug, weil die Wohnung offensichtlich zum 01.06 von gemietet wird. Insofern wird es etwas schwierig zu erklären, warum du jetzt dort nicht wohnst, während du in 3 Wochen der offzielle Mieter wird.

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#4
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Für wann hat der alte Mieter denn gekündigt?

Darüberhinaus schreibst du leider insofern Unfug, weil die Wohnung offensichtlich zum 01.06 von gemietet wird. Insofern wird es etwas schwierig zu erklären, warum du jetzt dort nicht wohnst, während du in 3 Wochen der offzielle Mieter wird.


Er hat zum 30.5 gekündigt und der Mietvertrag von mir und der bisherigen Untermieterin tritt am 1.6 in Kraft. Ich setzte mich in der Vergangenheit mit dem bisherigen Hauptmieter zusammen, da er meinte er wisse nicht, wann er auszieht (also in die Eigentumswohnung) und er die Wohnung am liebsten direkt an mich übergeben hätte, sobald er bescheid wisse (natürlich mit Kenntnis des Vermieters). Ich hätte nichts dagegen gehabt, aber der Zeitpunkt seines tatsächlichen Umzugs war für mich insofern ungünstig, als dass ich aktuell in einer anderen Stadt arbeite und in diesem Monat (also jetzt) meine Examensprüfungen habe, für die ich mich ausreichend vorbereiten wollte. Ein Umzug in diesem Monat kam für mich von Beginn an nicht in Frage. Hingegen habe ich den Juni komplett frei und starte am 1.7 in meinen neuen Beruf, der zudem auch wesentlich günstiger liegt. In diesem Sinne ist das ziemlich sicher kein Unfug, da ich das schriftlich so auch dem Vermieter und Hauptmieter mitgeteilt hatte.

Wie gesagt, ich wohne definitiv nicht in seiner Wohnung. Dort befinden sich keinerlei Sachen von mir. Mir geht es auch nicht darum Geld zu sparen, indem ich einfach vorgebe noch nicht dort zu wohnen. Die geforderte Summe könnte ich problemlos überweisen, aber mir geht es ums Prinzip, da er Wortbrüchig wurde und sich erdreistete uns zu filmen und es so irgendwie zu erpressen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Jemand der nicht dort wohnt, pflegt in der Regel weder einen Namen am Briefkasten zu haben, noch hat er Strom- und Internetverträge für diese Wohnung.



Zitat (von go465512-4):
sprach von sich allerdings als "ihre Vermieterin" und behauptete, dass er das alleinige Hausrecht besäße und sie genau so gut auf die Straße setzen könnte, da sie ja als Untermieterin keinen Mieterschutz hätte.

Das ist natürlich Unfug.



Zitat (von go465512-4):
Es gibt keinen Vertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. Meine Freundin steht aber als Untermieterin im Mietvertrag der Wohnung und beteiligte sich bisher mit 50% an allen anfallenden Zahlungen.

Dann dürfte Sie wohl eher Mitmieterin als Untermieterin sein.



Zitat (von go465512-4):
Ist das betreten des Zimmers meiner Freundin und das Filmen von uns beiden ohne Erlaubnis, sowie das erpresserische Verhalten nicht auch ein Grund rechtliche Schritte einzuleiten?

Sowohl für das betreten als bezüglich des Videos würde ich rechtliche Schritte einleiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go465512-4):
und er die Wohnung am liebsten direkt an mich übergeben hätte,

Und die Vereinbarung das das vollkommen kostenlos sein sollte, kann man jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von go465512-4):
Dort befinden sich keinerlei Sachen von mir.

Was nicht so wirklich relevant ist, wie viel Sachen sich dort befinden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Jemand der nicht dort wohnt, pflegt in der Regel weder einen Namen am Briefkasten zu haben, noch hat er Strom- und Internetverträge für diese Wohnung.


Ja, das stimmt irgendwie natürlich. Aber das kann ich recht einfach erklären. Meine Partnerin befindet sich aktuell im Anerkennungsjahr. Dort verdient sie noch nicht voll und stand jetzt weiß sie auch nicht, ob sie dort übernommen wird. Sie befindet sich aktuell in zahlreichen Bewerbungsverfahren.

Aus beruflichen Gründen und auch wegen den Bewerbungen ist sie auf Internet angewiesen und es musste schnell gehen. Da sie aber noch nicht weiß, wo die Reise hingeht und ich mir ein kleines finanzielles Polster angelegt hatte, übernehme ich vorerst die Kosten, bis sie weiß was Sache ist. Es ist doch auch eigentlich eher untypisch Strom und Internet abzumelden, obwohl noch jemand dort lebt. Wir haben keine Almosen erwartet und die paar Euro hätten wir wohl bezahlen können. Um Papierarbeit zu vermeiden empfahl man uns bei den Stadtwerken einfach schon die neue Adresse anzugeben und der Vermieter hat sein Einverständnis gegeben.

Vom Hauptmieter, der sich ja jetzt aus unerfindlichen Gründer quer stellt, habe/hatte ich zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis Internet anzumelden und im Verlauf der besagten Anschuldigungen drohte er uns ja den Strom abzustellen, obwohl dieser ja bereits über uns läuft.

Wie gesagt, empfinde die Situation als äußerst skurril und glaube, dass die Mutter des Hauptmieters einfach versucht etwas Geld zu schinden, da ihr Sohn sich mit dem Kauf der Eigentumswohnung übernommen hat. Aber das ist natürlich nur Vermutung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ok, die Erklärung ist brauchbar.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go465512-4):
und er die Wohnung am liebsten direkt an mich übergeben hätte,

Und die Vereinbarung das das vollkommen kostenlos sein sollte, kann man jetzt wie genau beweisen?



Oh, übersehen.

Es sollte nicht kostenlos sein. Er wollte, dass ich die Wohnung übernehme und sprach das bereits beim Vermieter an, damit er nicht doppelt zahlt (Restdauer der Wohnung und die neue Eigentumswohnung). Ich hätte dann natürlich auch die Kosten getragen. Ich sagte ihm aber explizit, dass ich nicht im Mai umziehen kann, aufgrund meiner Arbeit und den wichtigen Prüfungen.

Als absehbar war, dass er die neue Wohnung wohl schon vor dem 30.5 beziehen kann, bot ich ihm an, einen Teil seiner Miete zu übernehmen, obwohl ich dort noch nicht wohnen kann (aus reiner Höflichkeit). Er lehnte mein Angebot aber ab und verwies mich auf seine Kündigungsfrist.

Jetzt verlangt er quasi von mir, dass ich seine komplette Miete für den Monat Mai übernehme und das eben auf diese sehr unangenehme Art und Weise. Und das sehe ich eben absolut nicht ein.

Zitat (von go465512-4):
Zitat (von go465512-4):
Dort befinden sich keinerlei Sachen von mir.

Was nicht so wirklich relevant ist, wie viel Sachen sich dort befinden.

Aber was ist den relevant, ob jemand dort wohnt? Soweit ich weiß dürfte sich Besuch sogar bis zu 4 Wochen unangemeldet in der Wohnung aufhalten. Bei mir sind es 1 1/2 Tage in der Woche und das zumeist, um die Sachen zu ersetzen, die er in seine neue Wohnung gekarrt hat. Beauftragt meine Partnerin jetzt jemanden, der dieLampen für sie kauft und dort anbringt, wohnt derjenige ja auch nicht automatisch da.

-- Editiert von go465512-4 am 10.05.2017 21:48

-- Editiert von go465512-4 am 10.05.2017 21:49

-- Editiert von go465512-4 am 10.05.2017 21:50

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Herrn N. ist der Hauptmieter, Frau J. Untermieterin.
Der Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) wurde zwischen Herr N. und dem Vermieter geschlossen, in diesem wird auch die Untervermietung an Frau J. schriftlich festgehalten.
Einen weiteren Untermietervertrag zwischen Herr N. und Frau J. gibt es nicht, da die Anmietung der Wohnung nur als Übergangslösung geplant wurde.


Wie soll man dies nun verstehen ?
Vermieter und Hauptmieter vereinbaren dass Frau J. Untermieterin sei ?
Frau J. ist beim Vertragsabschluss völlig unbeteiligt ? Oder unterschreibt sie den Mietvertrag auch ?
Für mich hat Frau J. im Verhältnis zum Vermieter keinerlei Rechte. Ihr eigenes Mietverhältnis hat nach der Schilderung ja noch nicht begonnen.
Wenn der Hauptmieter sie in der Wohnung aufgenommen hat, ist er auch verpflichtet für ihren Auszug zu sorgen.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Hauptmieter und Frau J. ist nach der bisherigen Schilderung völlig unklar.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):

Wie soll man dies nun verstehen ?
Vermieter und Hauptmieter vereinbaren dass Frau J. Untermieterin sei ?
Frau J. ist beim Vertragsabschluss völlig unbeteiligt ? Oder unterschreibt sie den Mietvertrag auch ?
Für mich hat Frau J. im Verhältnis zum Vermieter keinerlei Rechte. Ihr eigenes Mietverhältnis hat nach der Schilderung ja noch nicht begonnen.
Wenn der Hauptmieter sie in der Wohnung aufgenommen hat, ist er auch verpflichtet für ihren Auszug zu sorgen.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Hauptmieter und Frau J. ist nach der bisherigen Schilderung völlig unklar.


Herr N. und Frau J. besichtigten damals beide zusammen die Wohnung und trafen sich ebenfalls mit dem Vermieter.
Dieser forderte von beiden üblicherweise eine Kopie des Ausweises.
Der Mietvertrag wurde zwischen Herr N. und dem Vermieter geschlossen, beinhaltet aber den Absatz Untervermietung in dem die Erlaubnis dafür erteilt wird, dass Frau J. als Untermieterin bei Herr N. wohnt. Unterschrieben wurde er von Frau J. aber nicht.

Zwischen Herr N. und Frau J. besteht kein schriftlicher Vertrag, wohl aber die mündliche Vereinbarung, dass alle anfallenden Kosten geteilt werden. Die Streitigkeiten begannen, als er trotz gültigen Mietvertrags die neue Eigentumswohnung bezog und von Frau J. verlangte einen Teil seiner Miete und die kompletten Nebenkosten zu übernehmen.


Da ja mehrere Rückfragen dazu kamen: Welche Informationen würden dazu dienen um das Rechtsverhältnis zwischen Frau J. und Herr N. zu klären? Wie erläutert unterschrieb sie den Mietvertrag nicht und fand nur im Unterpunkt "Untervermietung" eine Erwähnung, in dem Herr N. die schriftliche Erlaubnis erteilt wurde, Frau J. als Untermieterin aufzunehmen.
Frau J. bewohnte mit Herr N. die Wohnung vom ersten Tag an und überwies monatlich die Hälfte der Gesamtmiete an diesen.
In diesem Sinne wurde doch ein mündlicher Mietvertrag zwischen Frau J. und Herr N. geschlossen, oder irre ich mich?

-- Editiert von go465512-4 am 10.05.2017 23:46

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Da ja mehrere Rückfragen dazu kamen: Welche Informationen würden dazu dienen um das Rechtsverhältnis zwischen Frau J. und Herr N. zu klären?

Wer hat denn die polizeiliche Anmeldung als "Wohnungsgeber" unterschrieben.
Zitat:

Frau J. bewohnte mit Herr N. die Wohnung vom ersten Tag an und überwies monatlich die Hälfte der Gesamtmiete an diesen.
In diesem Sinne wurde doch ein mündlicher Mietvertrag zwischen Frau J. und Herr N. geschlossen, oder irre ich mich.

Wenn die Zahlung als Miete bezeichnet wurde, könnte dies reichen.
Also musste der Hauptmieter den mündlichen Mietvertrag fristgerecht schriftlich kündigen, wenn er aufgehoben werden sollte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#13
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Da ja mehrere Rückfragen dazu kamen: Welche Informationen würden dazu dienen um das Rechtsverhältnis zwischen Frau J. und Herr N. zu klären?

Wer hat denn die polizeiliche Anmeldung als "Wohnungsgeber" unterschrieben.


Polizeiliche Anmeldung? Ich weiß nicht, was du damit meinst.

Beide hatten vom Vermieter eine Meldebescheinigung für das Bürgeramt erhalten, um ihren Wohnsitz anzugeben. Ich weiß nicht, ob das jetzt damit gemeint ist.

Zu dem anderen. Nein, meine Partnerin wurde nicht gekündigt. In dieser Zeit war das Verhältnis zum Hauptmieter allerdings noch wesentlich kooperativer. Er hatte uns damals informiert, dass er eine Immobilie gefunden hätte, die er kaufen möchte, aber noch nicht weiß wann er dort einziehen kann.
Wenig später informierte er uns dann, dass er den Mietvertrag zum 1.6. gekündigt habe und dem Vermieter unser Interesse an der Nachmiete kundgetan hat. Mit diesem setzten wir uns dann in Verbindung und konnten uns einigen. Wir unterschrieben den Mietvertrag für den 1.6. und verblieben mit dem Hauptmieter und Vermieter so, dass wir ihn in Kenntnis setzen, sollte sich etwas ändern, da ich auch bereit gewesen wäre seinen Mietvertrag zu übernehmen. Mit dem Hauptmieter besprach ich dann, dass ich Anfang/Mitte April einziehen könnte, andernfalls aber erst zum Ablauf der Kündigungsfrist, da ich wichtige Prüfungen habe. Leider verzögerte sich der Kauf der Immobilie, da es wohl Finanzierungsschwierigkeiten und auch bauliche Mängel gab. Er teilte uns dann nur mit, dass er Anfang Mai umziehen werde (faktisch zog er aber schon Ende April um). Ich bot ihm darauf an, dass ich einen Teil seiner Miete übernehmen würde, weil ich es tatsächlich etwas doof fand, dass er die Miete weiterhin bezahlt. Das lehnte er ab und meinte halt nur sowas wie "Ach, ist doch dann nur der eine Monat und die Frist war mir ja bekannt".

Danach verschlechterte sich das Verhältnis zwischen dem Hauptmieter und meiner Partnerin immer mehr, da er sich wiederholt Zugang zu ihrem Zimmer verschaffte, während sie auf der Arbeit war und Dinge entwendete. Dabei handelte es sich zwar immer nur um Kleinkram, aber meine Freundin störte es sehr, da er ihre Privatsphäre missachtete und er sich zugleich immer mehr den Haushaltsaufgaben entzog.

Mit seinem Umzug in die Eigentumswohnung und bedingt durch seine Eltern nahm das ganze dann aber nochmal ganz andere Dimensionen an, da diese sich als ihre Vermieter aufspielen, unangekündigt auftauchen (was ja noch ok ist), aber eben auch nach belieben in ihr Zimmer spazieren und dann behaupten, dass sie sie ja auch auf die Straße hätten setzen können. Ihr armer Sohn hätte ja aktuell so viele Kosten und es wäre ja nur fair, wenn ich als Partner und regelmäßiger Besucher meiner Freundin (formuliert: Ich würde da ja schon wohnen und sie hätten uns schließlich beim Schlafen gefilmt) nun eine Zahlung an ihren Sohn tätige. Andernfalls, er hätte ja das alleinige Hausrecht, würde er mir ein Hausverbot erteilen, dies dem Vermieter mitteilen und die Polizei einschalten, sollte er mich bei meiner Freundin erwischen.

Von all dem sagte er selbst nichts, sondern stand nur nickend in der Ecke.

Dem Vermieter hatte er dann gestern eine E-Mail geschrieben. Ich habe ihm heute nur versichert, dass ich nicht dort wohne, woraufhin er verständlicherweise meinte, dass er sich aus solchen Angelegenheiten raushält.

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#14
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Polizeiliche Anmeldung? = Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (die Partnerin muss sich ja bei ihrem Einzug angemeldet haben und wahrscheinlich hat der Alt/Hauptmieter die Wohnungsgeberbescheinigung als Untervermieter unterschrieben)

Es scheint also ein mündliches Untermietverhältnis zu bestehen, dass ggf. auch durch die Zahlungen bewiesen werden kann.

Den Vermieter könnt ihr informieren wie ihr wollt - aber er hat natürlich nichts mit der Alt/Hauptmieter<>Untermieterin-Sache zu tun. Das müsst ihr schon untereinander regeln. Klingt irgendwie nach Kindergarten, wenn ihr und der Altmieter den armen Vermieter ständig mit eurem "Privatkrieg" nervt.

Die 2 Streitpunkte könntet ihr doch ganz einfach lösen:

Offensichtlich will der Hauptmieter anders als vorher nun doch schon bis zum 31.05.17 keine Miete mehr für die Wohnung zahlen müssen - also genau das, was auch ihr wolltet.
Warum macht ihr das nicht einfach mit einem sauberen Cut? d.h. Wohnung+Schlüssel übergibt der Altmieter zum Tag X an euch (besser wäre noch, wenn auch der Vermieter bei dieser Übergabe dabei wäre) und ab diesem Tag übernehmt ihr die gesamte Miete - am besten mit schriftlicher Vereinbarung
Natürlich kann der Tag X nur in der Zukunft liegen, weil er ja derzeit noch immer über die Wohnung+Schlüssel verfügt.

Derzeit hat der Altmieter tatsächlich noch (Mit)Besitzrecht an Wohnung+Schlüsseln - ebenso wie auch seine Untermieterin ein (Mit)Besitzrecht hat - d.h. auch Verfügungsrecht, Hausrecht. Ausgenommen sind jeweils die persönlichen Zimmer - da hat jeder das alleinige Besitzrecht.
Im persönlichen Zimmer der Untermieterin/Partnerin hat niemand außer ihr (oder mit ihrem Einverständnis) etwas verloren.
Warum hat sie nicht schon nach dem ersten Vorfall das Zimmertürschloss einfach ausgetauscht? oder wenigstens eine zusätzliche Sicherung von innen angebracht?

Die Untermieterin/Partnerin kann auch alle Personen, die sie nicht in ihrem Zimmer wünscht, aus ihrem Zimmer verweisen (nicht aber aus den Gemeinschaftsräumen) - als einfach "SOFORT RAUS aus meinem Zimmer" und das Gelaber der Fremden (Eltern des Hauptmieters) einfach ignorieren.

Die Eltern des Hauptmieters sind genauso Besucher eines Besitzberechtigten wie du selbst und haben die gleichen Rechte.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ok, die Erklärung ist brauchbar.


Eben nicht. Denn: er ist Mieter ab dem 01.06.2017; somit kann man davon ausgehen, dass er bereits jetzt dort wohnt, nachdem der Strom über seinen Namen läuft.

Ein guter Anwalt würde entsprechend so argumentieren. Zumal nirgends vereinbart wurde, dass die Überlassung kostenlos erfolgt.

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#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Aus Prinzip wollt ihr jetzt paar 100,- sparen mit ungewissen Ausgang, weil der alte Mieter wohl recht hat...

Wenn ihr euch deswegen streiten wollt, ok. Wundert euch aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von Harry van Sell):
Ok, die Erklärung ist brauchbar.


Eben nicht. Denn: er ist Mieter ab dem 01.06.2017; somit kann man davon ausgehen, dass er bereits jetzt dort wohnt, nachdem der Strom über seinen Namen läuft.

Ein guter Anwalt würde entsprechend so argumentieren. Zumal nirgends vereinbart wurde, dass die Überlassung kostenlos erfolgt.


Hallo, das würde ich gerne nochmal aufgreifen.

Ich bin Mieter ab dem 1.6., ja, vorher ist mir ein Umzug aber nicht möglich (oben erläutert). Dass wir Strom und Internet für den einen Monat ummelden, da er diese Kosten verständlicherweise nicht tragen wollte, können wir sogar beweisen, da ich eine ausgedruckte E-Mail von ihm habe, in der sowohl ich als auch meine Partnerin namentlich erwähnt werden, und auch einen von ihm unterschriebenen Portierungsantrag.

Ihm kann es doch eigentlich egal sein, wer Strom und Internet bezahlt.

Zu der Überlassung: Es findet doch eigentlich gar keine Überlassung statt? Es war vereinbart, dass ich früher einziehe, wenn es mit der Eigentumswohnung schnell geht. Sowohl er als auch der Vermieter waren über die Übernahmeverhandlungen informiert und wussten vom ersten Tag der Verhandlungen, dass mir ein Umzug im Monat Mai nicht möglich ist. Er hatte ja bereits im März gekündigt. Er könnte ja weiterhin in der Wohnung wohnen und es hat ihn niemand gezwungen, bereits Ende April auszuziehen.

Er hat den Strom ja gekündigt, oder besser ich in seinem Auftrag und er befindet sich dennoch noch regelmäßig in der Wohnung und nutzt in diesem Sinne ja dann auch den Strom, den ich schon bezahle. Das ist mir hingegen sogar egal. Er kann doch aber nicht ausziehen, fordern, dass der Strom nicht mehr über ihn läuft und es dann beanstanden, dass der Strom über mich läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Aus Prinzip wollt ihr jetzt paar 100,- sparen mit ungewissen Ausgang, weil der alte Mieter wohl recht hat...

Wenn ihr euch deswegen streiten wollt, ok. Wundert euch aber nicht.


In welcher Hinsicht soll er denn recht haben?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von Harry van Sell):
Ok, die Erklärung ist brauchbar.


Eben nicht. Denn: er ist Mieter ab dem 01.06.2017; somit kann man davon ausgehen, dass er bereits jetzt dort wohnt, nachdem der Strom über seinen Namen läuft.

Ein guter Anwalt würde entsprechend so argumentieren. Zumal nirgends vereinbart wurde, dass die Überlassung kostenlos erfolgt.


Umgekehrt ist es ein ganzer Stiefel: Wo ist denn vereinbart, dass es was kosten soll? Wenn jemand skurille Ansprüche haben will, bitte, darf er ja, aber er braucht zu deren Durchsetzung eine Anspruchsgrundlage: Wo soll die hier sein?

Eine Pflicht Miete zu zahlen gibt es seiten des TEs erst ab dem 01.06.2017 und dann auch nur an den VM.
Zwischen TE und aktuellem Hauptmieter gibt es doch kein Vertragsverhältnis aus dem sich ein Anspruch auf Zahlungen jeglicher Art ableiten lassen kann.

Und zum Thema wer nun wo wohnt, oder nicht , die beiden sind doch keine Bedarfsgemeinschaft, so dass irgend wen interessieren würde, wer wo wohnt.

Übrigens: wer für so ein Theater als Erwachsener Mann seine Mutter vorschickt..
-- Editiert von Akkarin am 11.05.2017 15:46

-- Editiert von Akkarin am 11.05.2017 15:49

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#20
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte mich hier nur schnell für alle Beiträge bedanken!

Viele der Beiträge ließen mich ohnehin schon etwas ruhiger schlafen und letztlich hätte der Hauptmieter schriftlich einen Anspruch stellen müssen, was bisher nicht geschah. Ich denke er ist sich seiner Situation bewusst und weiß, dass er keine Ansprüche anmelden kann.

Letztlich haben weder ich noch meine Partnerin etwas von ihm gehört. Sie berichtete mir nur, dass er wohl vor ein paar Tagen da gewesen sein muss, da sie ihre sämtlichen Schrankinhalte aus Küche und Abstellkammer in der Wohnung verteilt vorfand, als sie von der Arbeit nach Hause kam. Aber das ist kindischer Quatsch von dem wir uns nicht provozieren oder einschüchtern lassen.

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#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auf jeden Fall das Schloss an der Wohnungstür schnellstmöglich austauschen. Oder möchte sie den Kerl evtl mal des Nachts am Bett stehen haben? Sowas würde mich SEHR provozieren....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#22
 Von 
go465512-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Auf jeden Fall das Schloss an der Wohnungstür schnellstmöglich austauschen. Oder möchte sie den Kerl evtl mal des Nachts am Bett stehen haben? Sowas würde mich SEHR provozieren....

Ach nein, das ist nicht nötig. Er ist ja auch noch Hauptmieter. Meine Partnerin kann inzwischen auch ihr Zimmer abschließen und der Rest ist egal.

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