Rechtswirksames Verbot von Hunde und Katzenhaltung in Mietwohnung

6. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Rechtswirksames Verbot von Hunde und Katzenhaltung in Mietwohnung

Hallo zusammen,
ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen mit Hunde und Katzenhaltung in meiner Mietwohnung gemacht, wodurch eine Reihe von Schäden verursacht wurden, auf deren Kosten ich sitzen geblieben bin. So wurden z.B. die Türen verkratzt, die Tapeten beschädigt, die Teppichböden ruiniert. Des weiteren hat der Hund fast den ganzen Tag gebellt wodurch mir die anderen Mieter noch wegen Lärmbelästigung mit Mietminderung gedroht haben.
Der Mieter hat mir am Ende Gerichtsurteile gezeigt, welche besagen, dass es sich hierbei um bei Tierhaltung "übliche" Abnutzungen handelt, und da diese erlaubt war, er für die Schäden, da "bestimmungsgemäßer Gebrauch" nicht aufzukommen braucht.
Hunde und Katzen möchte ich bei zukünftigen Mietverträgen daher gezielt verbieten. Ich weiß, dass ich es nicht mit Hilfe eines Standardmietvertragsformulars verbieten kann. Wenn überhaupt bedarf es hierfür so wie ich gelesen habe, einer gesonderten Individualvereinbarung. Kann mir irgendjemand einen Tip geben, wie diese soweit möglich rechtswirksam abzufassen ist, damit es zumindest eine Chance gibt, Hunde und Katzenhaltung zu verhindern?
Ich weiß, viele können es einfach nicht verstehen, warum der Vermieter "so gemein" ist und einem das süße Haustier nicht gönnen will, aber für die Schäden die dadurch entstehen will kein Mieter am Ende aufkommen.
Vielen Dank und viele Grüße
Peter

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90 Antworten
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#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

1.: Tiere grundsätzlich raushalten geht nicht.
2.: Die Individualvereinbarung kannst du in die Tonne klopfen; wenn du sie nämlich jedem anbietest, ist es nicht mehr individuell.

-> Wenn du nicht vermieten willst mit den entsprechenden Pflichten, dann lass es lieber.

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#2
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke, die Antwort ist nicht wirklich hilfreich, ich dachte ich hätte mich klar ausgedrückt, es geht mir nicht darum Kleintiere zu verbieten die ich sowieso weder verbieten kann noch verbieten will, und die auch keinen Schaden anrichten den ich hinterher aus der eigenen Tasche bezahlen muss, sondern ich möchte lediglich genehmigungspflichtige Haustiere nicht erlauben, was nützt ein Mietvertrag wenn drin steht sie seien genehmigungspflichtig, ich die Genehmigung aber nicht verweigern kann?

Ich suche lediglich nach einer klaren rechtlichen Regelung die mir erlaubt genehmigungspflichtige Haustiere NICHT genehmigen zu müssen.

@ asd1971, ganz ehrlich, es würde mich mal interessieren wie Sie dazu stehen wenn Ihre Wohnung durch Mietnomaden verwüstet würde, ob Sie dann auch noch so viel Verständnis dafür aufbringen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Willst du eine ehrliche Meinung und Antwort oder einfach nur hören, was du willst? Wenn du das auch gegenüber den Mietern gebracht hast, ist es kein Wunder, dass es zu Konflikten kommt.

Dein Wunsch nach grundsätzlichem Verbot ist rechtswidrig. Und die Individualvereinbarung wird oft genug vor Gericht kassiert.

Außerdem ist deine Äußerung - milde ausgedrückt - Unfug. Was hat ein Mietnomade mit Haustieren zu tun? Zu viel geraucht?

Wenn dir das nicht passt - dann darfst halt nicht Vermieter sein.

P.S.: Was die Schäden betrifft durch Haustiere: Vertragsgemäßer Gebraucht ist natürlich nicht zu ersetzen. Eine Haustüre zu zerkratzen gehört dazu nicht. Und solche Urteile gibt es nicht. Wenn, dann betrifft es das Parkett oder Laminat. Allerdings können Absätze genauso - oder schlimmer - den Boden kaputt machen.


-- Editiert von asd1971 am 06.05.2017 17:05

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Pentane):
Ich suche lediglich nach einer klaren rechtlichen Regelung die mir erlaubt genehmigungspflichtige Haustiere NICHT genehmigen zu müssen.



Nachdem sich der BGH bei diesem Thema schon sehr schwer tut, wirst du höchstwahrscheinlich in einem
Laien - Forum für Rechtsthemen keine befriedigende Antwort erhalten die dir gefällt.


Zitat (von Pentane):
@ asd1971, ganz ehrlich, es würde mich mal interessieren wie Sie dazu stehen wenn Ihre Wohnung durch Mietnomaden verwüstet würde, ob Sie dann auch noch so viel Verständnis dafür aufbringen würden.


Zitat (von asd1971):
Außerdem ist deine Äußerung - milde ausgedrückt - Unfug. Was hat ein Mietnomade mit Haustieren zu tun? Zu viel geraucht?



Da muß ich asd Recht geben - das versteh ich auch nicht ganz.

Ein Mietnomade hat nichts mit einem Mieter zu tun, der Schäden durch die Tierhaltung hinterlässt.
Wenn ein Mieter dein Eigentum beschädigt, hast du natürlich das Recht dafür entschädigt zu werden.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Ich weiß, viele können es einfach nicht verstehen, warum der Vermieter "so gemein" ist und einem das süße Haustier nicht gönnen will, aber für die Schäden die dadurch entstehen will kein Mieter am Ende aufkommen.
Vielen Dank und viele Grüße


Der Tierhaltung entgegenzuwirken gibt es eine recht erfolgversprechende Indiv.Vereinbarung.
Nachdem der VM einen späteren Nachmieter nicht zumuten möchte, dass er in einer Wohnung leben soll wo zuvor Tiere wohnten, verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung einschliesslich Bodenbelag auf eigene Kosten bei Auszug zu renovieren bzw. den Bodenbelag zu erneuern.

Es wird keiner unterschreiben, denn soviel ist den Mietern ihr Tier nicht wert, und somit gibt es auch keinen Mietvertrag. Nur mal so eine Empfehlung von mir, aus Erfahrung.

-- Editiert von Banane123 am 06.05.2017 18:51

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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Bei einem Hausbesuch, natürlich vor Unterschrift unter den Mietvertrag, kannst du schon erkennen, ob die Interessenten irgendwelche Tiere haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Ganz einfach, man nimmt keine Standardklausel, und schließt nicht alle Haustiere aus, denn Individualklauseln müssen mit sehr viel Bedacht gewählt werden, und vor Abschluss mit einem RA besprechen.
Dabei möglichst genau alle Haustiere wo erlaubt sind beschreiben, wie z.B.:
Erlaubt sind:
Zierfische im Aquarium bis maximalem Inhalt von 80 l

Schildkröten der Rassen, sofern diese nicht unter Artenschutz oder Verbot der Haltung von Gesetzen steht, in einem entsprechendem geeigneten Terrarium
Tropische Landschildkröten
Schildkröten-Arten in der Übersicht
Halsberger-Schildkröten Cryptodira
Sumpf- und Landschildkröten Testudinoidea
Schlamm- und Tabascoschildkröten Kinosternoidea
Weichschildkröten Trionychoidea
Meeresschildkröten Chelonioidea

Folgende Ziervögel in geeignetem Käfig:
Rabenkakadu
Nymphensittich
Goffin's Kakadu
Rosakakadu
Palmkakadu
Molukkenkakadu

Der Mieter stimmt dieser einzeln vereinbarten Klausel zur Haustierhaltung zu, und wird während der Zeitdauer des Mietverhältnis keine anderen Tiere sich zulegen, welche er in der Wohnung halten wird, und akzeptiert das der Vermieter auch keine anderen Haustiere genehmigen wird.

So das ist nicht der Wortlaut de Vereinbarungen welche ich mit dem Mieter im Vertrag habe, jedoch sinngemäß nimmt man noch weitere harmlose Tiere in die Aufzählung mit rein, und bei jedem Mieter kommen ein wenig andere Arten rein, das eben die Klausel einzeln ausgehandelt wurde.
Und bloß die Finger weg von Hamster oder sonstigen Nagetieren, die können gewaltig Schaden anrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Wenn überhaupt bedarf es hierfür so wie ich gelesen habe, einer gesonderten Individualvereinbarung.

Korrekt.

Und schon bei der zweiten Verwendung dieser Formulierung ist es keine Individualvereinbarung mehr.



Zitat (von Pentane):
Kann mir irgendjemand einen Tip geben, wie diese soweit möglich rechtswirksam abzufassen ist, damit es zumindest eine Chance gibt, Hunde und Katzenhaltung zu verhindern?

Dafür gibt es Spezialisten, Rechtsanwalt genannt.
Idealerweise nimmt man einen Fachanwalt für Mietrecht der diese Individualvereinbarung dannmit Dir und dem potentiellen Mieter zusammen aushandelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von 0815Frager):
Ganz einfach, man nimmt keine Standardklausel,



Zitat (von Harry van Sell):
Dafür gibt es Spezialisten, Rechtsanwalt genannt.




Der Widerspruch an sich, verleitet einen fast zum schmunzeln. :grins:




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nur mal so als denkvariante. Was passiert eigentlich , wenn im MV steht, alles über Kleintier nur mit Zustimmung des VM und der diese bei Anfragen verweigert weil lt. Hausordnung keine Hunde und keine Katzen erlaubt sind?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

In welchem Teil der mietvertraglichen Vereinbarung die AGB stehen ist nicht relevant, wenn das Gericht den Rotstift ansetzt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)
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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür gibt es Spezialisten, Rechtsanwalt genannt.
Idealerweise nimmt man einen Fachanwalt für Mietrecht der diese Individualvereinbarung dannmit Dir und dem potentiellen Mieter zusammen aushandelt.


Und nach einem Jahr zieht der Mieter wieder aus und der VM rennt mit dem Nachmieter wieder zum Anwalt und zahlt die Gebühr für die richtige Indiv.-Vereinbarung. Käme langsam teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Käme langsam teuer.

Und? Niemand hat gesagt das Rechtsicherheit billig ist.


Im übrigen kann der Vermieter ja einen rechtswirksamen Kündigungsausschluss vereinbaren, das bietet auch eine gewisse Sicherheit.



Zitat (von Akkarin):
Wenn es da nicht unmöglich ist, was ist dann in einem ùngeteilten MFH mit nur 1 Eigentümer?

Da gilt § 21 Abs. 3 und 5 Ziff. 1 WEG (aus dem sich diese Beschlusskompetenz ergibt) nicht.

Lustigt wird es im übrigen wenn die WEG eine entdprechende Hausordnung aufstellt, die ein Eignetümer der vermietet aber wegen der Gesetzgebung/Rechtsprechung gar nicht umsetzen kann/darf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Es geht, nur eben muss man seine Kreativität walten lassen.


:bang:

Und dann wundert man sich, warum der Ton hier rau wird, weil schlussendlich es darum geht den Mieter zu verarschen.

Der BGH hat bereits zu den Tieren eindeutig seine Meinung dargelegt. Eine Individualvereinbarung, die dann alle Mieter (Folgemieter) betrifft ist keine mehr. Das ist der springende Punkt. Darauf gehst du ja nicht ein. Ich als Mieter würde mir die Kontaktdaten holen und ggf. den alten Mietvertrag anfragen. Dann kommt alles schnell raus.

Schade eigentlich, dass es für sowas keine Bußgelder gibt...Dann wäre das Problem der Kreativität schnell erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Und nach einem Jahr zieht der Mieter wieder aus und der VM rennt mit dem Nachmieter wieder zum Anwalt und zahlt die Gebühr für die richtige Indiv.-Vereinbarung. Käme langsam teuer.

Knappe 300€ für das erstellen eines Mietvertrages welcher auch bei anderen Dingen Rechtssicher ist, macht nicht die Welt aus, wenn sich beide Seite dadurch später Ärger ersparen, und nicht eine Hilfskraft vom Mieterbund das in Zweifel ziehen kann.
Jeder Mietvertrag wird eigens erstellt, somit gibt es bei vielen Dingen keine Standardklauseln.
Zitat (von asd1971):
Und dann wundert man sich, warum der Ton hier rau wird, weil schlussendlich es darum geht den Mieter zu verarschen.

Warum muss der Blutdruck vom Mieter gleich in die Höhe gehen, wenn ein Vermieter im Forum eine Frage zur Rechtssicherheit stellt?
Es gibt außer dem Mieter und Vermieter auch den Eigentümer als Mitglied einer WEG. In einer WEG gab es vor über 15 Jahren nun mal schon einen Beschluss, das im Haus keine Hunde mehr gehalten werden, für die Vermieter gab es eine Übergangsfrist bis jeweils die Mieter gewechselt haben.
Und bekanntlich gibt es Mieter welcher vor der Vermietung wohl buchstäblich lügen, denn ein Verbot ist ja bekannt, aber dann versucht der Mieter, ha der Vermieter kann mir nichts, ich putze kein Treppenhaus, ich hänge meine Satschüsel an die Wand, ich lasse mit gar nichts sagen, sonst gehe ich zum Mieterbund.
So und nun was soll Verarsche sein, wenn der Vermieter eben jeweils neue Verträge mit dem neuen Mieter vereinbart?
Bisher wurde wohl kein Meter genötigt einen Mietvertrag mit dem ihm bekannten Inhalt zu Unterschreiben. Der RA sichert nun mal damit beide Seiten, das auch nichts drin steht, was den Mieter benachteiligt.
Es gehört nun mal zur Fairness das im Forum keine Unterschiede gemacht werden, auch Vermieter stellen Fragen, und haben zum Teil bei falschen Formulierungen entscheidende finanzielle Nachteile.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Knappe 300€ für das erstellen eines Mietvertrages
Auch wenn der Teilnehmer möglicherweise schon abgeschaltet hat, dennoch eine Meinung von mir: Kein Anwalt wird eine rechtssichere Formulierung des Wunsches des Teilnehmers hinbekommen.

Begründung: Der Teilnehmer will Hunde- und Katzenhaltung komplett verbieten. Darüber will er ganz offensichtlich mit seinen zukünftigen Mietern nicht diskutieren. Individualvereinbarungen setzen aber gerade voraus, dass diese aus einer ergebnisoffenen, ernsthaften Verhandlung entstanden sind. Daher wird alles was ein Anwalt da zusammenschustert keine Individualvereinbarung mehr sein.

Möglicherweise schafft ein Anwalt es, das ganze so zu verschleiern, dass es nicht so einfach auffällt bzw. dass der Vermieter zumindest mal Argumente für eine Individualvereinbarung hat. Wenn die Klausel aber dann wirklich vor einem Richter landet und wenn der den Vermieter fragt, ob er wirklich ergebnisoffen mit dem Mieter darüber verhandelt hat, dann ist es an der Stelle aus. Dann muss der Vermieter die Wahrheit sagen (alles andere wäre Betrug) und damit die Klausel beerdigen.

So zumindest meine Meinung. Von daher kann man sich das Geld für den Anwalt schlicht sparen. Sinnvoller wäre es wohl, eine gültige Klausel als AGB-Klausel zu verwenden. Wenn dann ein Mieter wirklich eine Anfrage auf Hundehaltung stellt, so müsste man sich halt entweder eine gute Ausrede einfallen lassen oder z.B. aufgrund der schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit die Genehmigung an eine höhere Kaution knüpfen. Oder an den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche auch Schäden in der eigenen Wohnung abdeckt.

-- Editiert von cauchy am 08.05.2017 16:10

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Banane123):
Und nach einem Jahr zieht der Mieter wieder aus und der VM rennt mit dem Nachmieter wieder zum Anwalt und zahlt die Gebühr für die richtige Indiv.-Vereinbarung. Käme langsam teuer.

Knappe 300€ für das erstellen eines Mietvertrages welcher auch bei anderen Dingen Rechtssicher ist, macht nicht die Welt aus, wenn sich beide Seite dadurch später Ärger ersparen, und nicht eine Hilfskraft vom Mieterbund das in Zweifel ziehen kann.
Jeder Mietvertrag wird eigens erstellt, somit gibt es bei vielen Dingen keine Standardklauseln.
Zitat (von asd1971):
Und dann wundert man sich, warum der Ton hier rau wird, weil schlussendlich es darum geht den Mieter zu verarschen.

Warum muss der Blutdruck vom Mieter gleich in die Höhe gehen, wenn ein Vermieter im Forum eine Frage zur Rechtssicherheit stellt?
Es gibt außer dem Mieter und Vermieter auch den Eigentümer als Mitglied einer WEG. In einer WEG gab es vor über 15 Jahren nun mal schon einen Beschluss, das im Haus keine Hunde mehr gehalten werden, für die Vermieter gab es eine Übergangsfrist bis jeweils die Mieter gewechselt haben.
Und bekanntlich gibt es Mieter welcher vor der Vermietung wohl buchstäblich lügen, denn ein Verbot ist ja bekannt, aber dann versucht der Mieter, ha der Vermieter kann mir nichts, ich putze kein Treppenhaus, ich hänge meine Satschüsel an die Wand, ich lasse mit gar nichts sagen, sonst gehe ich zum Mieterbund.
So und nun was soll Verarsche sein, wenn der Vermieter eben jeweils neue Verträge mit dem neuen Mieter vereinbart?
Bisher wurde wohl kein Meter genötigt einen Mietvertrag mit dem ihm bekannten Inhalt zu Unterschreiben. Der RA sichert nun mal damit beide Seiten, das auch nichts drin steht, was den Mieter benachteiligt.
Es gehört nun mal zur Fairness das im Forum keine Unterschiede gemacht werden, auch Vermieter stellen Fragen, und haben zum Teil bei falschen Formulierungen entscheidende finanzielle Nachteile.


Tut es nicht. Ich finde nur, dass man keine falschen Behauptungen aufstellen soll.

Dem Mieter ist der WEG - Beschluss egal. Der kann weiterhin Hunde halten, sofern der Vermieter keine stichhaltige Argumenten dagegen hat - und der WEG-Beschluss ist keiner.

Darüberhinaus: was hat das mit dem Thread zu tun? Richtig - nichts. Wir schreiben hier über Mietverhältnisse, nicht über WEG. Vergleichst somit wieder Äpfel mit Birnen.

Und um deine falsch Schlüsse sachlich zu widerlegen: nicht alles was der Vermieter gerne vereinbart hätte ist legal. Eine Satschüssel darf gemäß richterlichen Beschluss ein Mieter installieren (sofern Ausländer), Der Putzdienst mag legal sein. Sofern der nicht überhand nimmt.

Und es ist durchaus verarsche, wenn man eine Individualklausel interpretieren will, die keine ist. Auch ein Anwalt, der das ganze verhandeln soll (und das 2 mal macht), ist der beste Zeuge, dass es keine Individualklausel mehr ist.

Anscheinend würdest du gern dem Mieter alles reinwürgen. Denke mal darüber nach, warum die Gesetz pro Mieter sind. Das kommt nicht davon, dass die Vermieter immer so löblich althruistisch waren...Das nur mal als Denkanstoss.

Ich hoffe, du bist kein Arbeitgeber... :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von 0815Frager):
Knappe 300€ für das erstellen eines Mietvertrages
Auch wenn der Teilnehmer möglicherweise schon abgeschaltet hat, dennoch eine Meinung von mir: Kein Anwalt wird eine rechtssichere Formulierung des Wunsches des Teilnehmers hinbekommen.

Begründung: Der Teilnehmer will Hunde- und Katzenhaltung komplett verbieten. Darüber will er ganz offensichtlich mit seinen zukünftigen Mietern nicht diskutieren. Individualvereinbarungen setzen aber gerade voraus, dass diese aus einer ergebnisoffenen, ernsthaften Verhandlung entstanden sind. Daher wird alles was ein Anwalt da zusammenschustert keine Individualvereinbarung mehr sein.

Möglicherweise schafft ein Anwalt es, das ganze so zu verschleiern, dass es nicht so einfach auffällt bzw. dass der Vermieter zumindest mal Argumente für eine Individualvereinbarung hat. Wenn die Klausel aber dann wirklich vor einem Richter landet und wenn der den Vermieter fragt, ob er wirklich ergebnisoffen mit dem Mieter darüber verhandelt hat, dann ist es an der Stelle aus. Dann muss der Vermieter die Wahrheit sagen (alles andere wäre Betrug) und damit die Klausel beerdigen.

So zumindest meine Meinung. Von daher kann man sich das Geld für den Anwalt schlicht sparen. Sinnvoller wäre es wohl, eine gültige Klausel als AGB-Klausel zu verwenden. Wenn dann ein Mieter wirklich eine Anfrage auf Hundehaltung stellt, so müsste man sich halt entweder eine gute Ausrede einfallen lassen oder z.B. aufgrund der schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit die Genehmigung an eine höhere Kaution knüpfen. Oder an den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche auch Schäden in der eigenen Wohnung abdeckt.

-- Editiert von cauchy am 08.05.2017 16:10


Der Vermieter kann das nicht verknüpfen mit einer Tierhalterhaftpflicht. Genausowenig, wie es für die private Haftpflicht gilt. Auch wenn manche Vermieter das gerne sehen täten...

Zumindest richtig wäre es zumindest für den Mieter im Schadenfall. Denn dann wehrt die Versicherung unberechtigte Schadenansprüche ab...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Eine Satschüssel darf gemäß richterlichen Beschluss ein Mieter installieren (sofern Ausländer),

Die Aussage ist ebenfalls mal so pauschal falsch!
Zum einen Mal steht das Mietrecht nicht überm Baurecht, Außenfassade unter Denkmalschutz, na das würde Spaßig, wenn es mal wirklich ein Mieteranwalt dann vor Gericht bringen würde.
Gemeinschaftsatanlage auf dem Dach zur Versorgung der Wohneinheit, nichts mit eigener Schüssel, sondern der Mieter zahlt nur die Nachrüstung des zusätzlichen LNB.
Zudem muss er nachweisen welche Programme er empfangen will, und ob dies überhaupt mit seiner eigenen kleinen Satanlage technisch realisieren könnte.
Zudem ist es nicht damit getan eine Schüssel aus dem Baumarkt für zweieurofünfzig dem Mieter zu installieren lassen, der Vermieter hat Anspruch auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, und dazu gehört unter anderem auch die VDE DIN 0185, womit der Mieter dann wohl ein Kostenproblem bekommt, denn das darf der Hobbybastler nicht machen und kann es auch nicht.

Zitat (von cauchy):
Der Teilnehmer will Hunde- und Katzenhaltung komplett verbieten. Darüber will er ganz offensichtlich mit seinen zukünftigen Mietern nicht diskutieren. Individualvereinbarungen setzen aber gerade voraus, dass diese aus einer ergebnisoffenen, ernsthaften Verhandlung entstanden sind. Daher wird alles was ein Anwalt da zusammenschustert keine Individualvereinbarung mehr sein.

Wer sagt denn nicht das der Vermieter nicht verhandelt?
Das Ergebnis bleibt ja im Gespräch der Klausel offen, wenn man beim Entwurf mit den Bewerbern über die Wünsche der erlaubten Tiere verhandelt. Wenn jetzt der Bewerber schon beim Verhandeln Hunde oder Katzen als Grundlage sieht, kann man sich ja offen aussprechen, und nachher das Ergebnis offen lassen. Der Mietverttrag wird bekannter Maße erst nach beiden übereinstimmenden Willenserklärungen unterzeichnet, ist damit gültig.
Passt einer de beiden Seiten das Verhandlungsergebnis nicht, dann kommt eben das Gespräch mit den nächsten Bewerber.
Oder gibt es einen Zwang den Bewerber XY zu nehmen?
Zudem nimmt ein Vermieter zu solchen Gesprächen immer den zuständigen Hausverwalter mit, damit ist auch ein Zeuge vorhanden, Der RA bringt es nur dann eben in der Formulierung noch entsprechend aufs Papier, bzw weist auf Unstimmigkeiten hin.
Zitat (von cauchy):
Von daher kann man sich das Geld für den Anwalt schlicht sparen.

Das sehe ich aus Erfahrung anders, bisher hatte ich in all den Jahren entweder ganz zufriedene Mieter eben, oder die Mietverträge sind eben doch relativ Wasserdicht.
Ich halte nun mal von H&G wenig, auch deren Verträge sind nicht gedacht, damit sich Mieter und Vermieter auf einer Augenhöhe sehen. Die von H&G sind auch zu leicht vor Gericht angreifbar, damit eröffnet man erst geschickten Mietern, welche mehr herausschlagen wollen als abgesprochen erst Tüt und Tor, siehe Renovierungsklauseln.

Zitat (von asd1971):
nscheinend würdest du gern dem Mieter alles reinwürgen.

Manche verstehen es nicht, oder wollen es nicht verstehen, stimmt´s?
Zitat (von asd1971):
Ich hoffe, du bist kein Arbeitgeber..

Und was wäre daran schlimm, ich bin sozial und human, also die besten Eigenschaften.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

@0815Frager: Mir ist es gleich. Meinetwegen soll der Teilnehmer zum Anwalt rennen und sich eine Klausel basteln lassen. Dann sollte er sich aber am besten vom Anwalt eine Garantie geben lassen, dass diese Klausel als Individualklausel gewertet werden wird. Wetten, das er die Garantie nicht bekommt? Der Vermieter will ganz offensichtlich nicht über die Hunde- und Katzenhaltung verhandeln. Er will sie auf jeden Fall verbieten. Und sobald er das zugibt, ist die Klausel meiner Meinung nach für die Tonne.

Zitat (von 0815Frager):
Passt einer de beiden Seiten das Verhandlungsergebnis nicht, dann kommt eben das Gespräch mit den nächsten Bewerber.
Oder gibt es einen Zwang den Bewerber XY zu nehmen?
Nein. Aber dein Verständnis von Individualklausel deckt sich offenbar nicht mit meinem. Individuell ausgehandelt heißt nicht, dass sich der Vermieter den Mieter sucht, der eine von ihm vorgegebene Klausel akzeptiert.

Aber klar kann er Mieter ablehnen, wenn diese von vornherein mit Hund einziehen wollen. Das schützt ihn nur nicht davor, dass sich irgendwann Mieter einen Hund anschaffen. Und eine Klausel, die ihn rechtssicher davor schützt, wird es meiner Meinung nach eben nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Er will sie auf jeden Fall verbieten. Und sobald er das zugibt, ist die Klausel meiner Meinung nach für die Tonne.

Jetzt mal die Frage, es ist wohl kaum an zu nehmen, das der Vermieter von Hause aus sagt, ich verbiete dies und jener oder ich setze voraus das der Gang zur Wohnung selbst gereinigt wird, weil den sonst keiner nützt, und er Hausgemeinschaft die Reinigungskosten nicht auferlegt werden können.
Zitat (von cauchy):
Individuell ausgehandelt heißt nicht, dass sich der Vermieter den Mieter sucht, der eine von ihm vorgegebene Klausel akzeptiert

Müssen wir nicht real sein, bei vielen Rechtsgeschäften gibt es ein Handeln, sei es man bestellt den Neuwagen nach Wunsch, dann hat man eine Preisvorstellung, der Händler eben auch, und weil der Nachbar gerade eben seinen 530 er für 70 tsd€ beim Händler bekommen hat, kann er bei mir auch nicht den Rabatt geben, wie will man klagen?
Macht man nicht, man geht zur nächsten Niederlassung und schaut was bietet der mir, unterm Strich vielleicht sogar 2000 weniger als mein Nachbar.
Und keiner vernietet dem Vermieter anstatt für 890€ wie ausgeschrieben die Wohnung für 800 € an ein junges Paar mit Kind zu vermieten, während bei den anderen Bewerbern nicht am Preis zu machen wäre, nur aus persönlicher Empathie. Und im Gegensatz den anderen Bewerber welche den Eindruck eines Korinten*****r erweckt und sogar 1000€ bezahlen würde, nie nehmen würde.
Sind wir nicht froh, das dies uns die Vertragsfreiheit alles ermöglichst, sonst würden wohl auch die finanzschwächeren Mieter auf der Strecke bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von cauchy):
Er will sie auf jeden Fall verbieten. Und sobald er das zugibt, ist die Klausel meiner Meinung nach für die Tonne.

Jetzt mal die Frage, es ist wohl kaum an zu nehmen, das der Vermieter von Hause aus sagt, ich verbiete dies und jener oder ich setze voraus das der Gang zur Wohnung selbst gereinigt wird, weil den sonst keiner nützt, und er Hausgemeinschaft die Reinigungskosten nicht auferlegt werden können.
Zitat (von cauchy):
Individuell ausgehandelt heißt nicht, dass sich der Vermieter den Mieter sucht, der eine von ihm vorgegebene Klausel akzeptiert

Müssen wir nicht real sein, bei vielen Rechtsgeschäften gibt es ein Handeln, sei es man bestellt den Neuwagen nach Wunsch, dann hat man eine Preisvorstellung, der Händler eben auch, und weil der Nachbar gerade eben seinen 530 er für 70 tsd€ beim Händler bekommen hat, kann er bei mir auch nicht den Rabatt geben, wie will man klagen?
Macht man nicht, man geht zur nächsten Niederlassung und schaut was bietet der mir, unterm Strich vielleicht sogar 2000 weniger als mein Nachbar.
Und keiner vernietet dem Vermieter anstatt für 890€ wie ausgeschrieben die Wohnung für 800 € an ein junges Paar mit Kind zu vermieten, während bei den anderen Bewerbern nicht am Preis zu machen wäre, nur aus persönlicher Empathie. Und im Gegensatz den anderen Bewerber welche den Eindruck eines Korinten*****r erweckt und sogar 1000€ bezahlen würde, nie nehmen würde.
Sind wir nicht froh, das dies uns die Vertragsfreiheit alles ermöglichst, sonst würden wohl auch die finanzschwächeren Mieter auf der Strecke bleiben.


Was vergleichst du wieder Äpfel mit Birnen? Das ist doch nur noch Unfug. Tierhaltung ist gesetzlich erlaubt. Das was hier passieren soll ist eine Einschränkung die für JEDEN Mieter gelten soll. Wenn du das Gesetz und die Rechte der Mieter beschneiden willst, tu das. Aber dann solltest du es tunlichst unterlassen deine gesetzwidrige Meinung anderen naiven Vermietern kund zu tun, die dann später sich wundern vor Gericht auf die Nase zu fallen. Ist im Übrigen wie im anderen Thread ein typischer Fall, weswegen es zu Streit zwischen Vermietern und Mieter kommt.

Ansonsten noch die SAT-Schüssel: natürlich greifst du 2 Ausnahmen an. Allerdings: So lange ich die Bausubstanz nicht angreife (wovon ich grundsätzlich ausgehe)ich die SAT-Schüssel gemäß meines Thread zu tolerieren. Deine pauschale Aussage, dass grundsätzlich SAT-Anlagen nicht erlaubt sind, ist somit FALSCH. Quod erat demonstrandum.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Deine pauschale Aussage, dass grundsätzlich SAT-Anlagen nicht erlaubt sind

Wo steht das geschrieben, nur eben das die VDE DIN 0185 zu tragen kommt, wo schon ein wenig mehr gefordert wird, Wenn der Mieter die Kohle ausgeben möchte dann gerne, wobei eine Erdung / Potentialausgleich zur Schüssel verlegen, damit es auch optisch an einer gedämmten Fassade passt, schon mal mehrere tausend Euronen kosten kann. Wer das Geld übrig hat, dem kann kein Vermieter seine Salatschüssel unter der Voraussetzung verweigern. Jedoch gilt eben die VDE auch für den Mieter ohne Ausnahme auch.
Zitat (von asd1971):
Das was hier passieren soll ist eine Einschränkung die für JEDEN Mieter gelten soll.

Nö nicht für jeden Mieter, der Mieter wo wohl in einem anderen Haus als dem des TE wohnt, gelten solche ausgehandelten Vereinbarungen doch nicht.

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#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von asd1971):
Deine pauschale Aussage, dass grundsätzlich SAT-Anlagen nicht erlaubt sind

Wo steht das geschrieben, nur eben das die VDE DIN 0185 zu tragen kommt, wo schon ein wenig mehr gefordert wird, Wenn der Mieter die Kohle ausgeben möchte dann gerne, wobei eine Erdung / Potentialausgleich zur Schüssel verlegen, damit es auch optisch an einer gedämmten Fassade passt, schon mal mehrere tausend Euronen kosten kann. Wer das Geld übrig hat, dem kann kein Vermieter seine Salatschüssel unter der Voraussetzung verweigern. Jedoch gilt eben die VDE auch für den Mieter ohne Ausnahme auch.
Zitat (von asd1971):
Das was hier passieren soll ist eine Einschränkung die für JEDEN Mieter gelten soll.

Nö nicht für jeden Mieter, der Mieter wo wohl in einem anderen Haus als dem des TE wohnt, gelten solche ausgehandelten Vereinbarungen doch nicht.


Das geht wieder am Thema vorbei. Auf dem Balkon oder Fenster ist es erlaubt. Aber glaub weiterhin an den Weihnachtsmann.

Und da du anscheinend unter Gedächtnisschwund leidest:

Post 16
Und bekanntlich gibt es Mieter welcher vor der Vermietung wohl buchstäblich lügen, denn ein Verbot ist ja bekannt, aber dann versucht der Mieter, ha der Vermieter kann mir nichts, ich putze kein Treppenhaus, ich hänge meine Satschüsel an die Wand, ich lasse mit gar nichts sagen, sonst gehe ich zum Mieterbund.
So und nun was soll Verarsche sein, wenn der Vermieter eben jeweils neue Verträge mit dem neuen Mieter vereinbart?


Deine Aussage ist so schlichtweg falsch. Sei froh, dass du keinen streitlustigen Mieter hast. Du wärst am dran, da es glücklicherweise Mieterrechte gibt.

Ansonsten hat es dir auch cauchy erklärt. Weitere Diskussionen hierzu sind einfach nur spam von deiner Seite.

-- Editiert von asd1971 am 08.05.2017 22:53

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#26
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Was haben eigentlich SAT Schüsseln und Tierhaltung miteinander zu tun?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#27
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Was haben eigentlich SAT Schüsseln und Tierhaltung miteinander zu tun?


Frage das mal 0815. Seit Post 16 wird inhaltlich nichts mehr beigetragen. Aber eine unsinnige Diskussion gehört, weil er schlichtweg stur ist - auch wenn seine Meinung überhaupt nicht der gesetzlichen Lage entspricht.

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Auf dem Balkon oder Fenster ist es erlaubt.

Auch dort müssen die gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften von Gesetzesrang und die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Auf dem Balkon oder Fenster ist es erlaubt.


Zitat (von Harry van Sell):
Auch dort müssen die gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften von Gesetzesrang und die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.



Das würde aber auch nur wieder gelten, wenn die Anlage im Blitzschutzbereich installiert wird.

Ob das so ist kann hier keiner wissen, aber der m.g. Obermeister schmeisst pauschall wieder mit DIN Normen rum
und das dies ja den Mieter zig tausen Euro kosten würde wenn der Vermieter dies so will.
DIN-Normen sind nun aber mal keine Gesetze, ausser der Gesetzgeber schreibt ihre Einhaltung zwingend vor.

Und diese pauschalen Aussagen sind zum Teil halt einfach falsch und gehen einem auf die Nerven.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#30
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
DIN-Normen sind nun aber mal keine Gesetze, ausser der Gesetzgeber schreibt ihre Einhaltung zwingend vor.

Ach man will wieder das letzte Wort haben und dabei kennt man die Gesetze nicht mal:
Das Energiewirtschaftsgesetz verweist auf die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Die NAV verweist auf anerkannte Regeln der Technik
Und es gibt außer dem DKE sprich VDE keine anerkannten Regeln der Technik.

Zitat (von charlyt4):
Das würde aber auch nur wieder gelten, wenn die Anlage im Blitzschutzbereich installiert wird.

Auch total daneben, es muss keine Erdung verlegt werden, sofern die Schüssel sich im geschützten Bereich befindet. Also keine Verbindung zur Erdungsanlage.
Trotzdem kommt jetzt wieder die 0100-410, 0100-540 zum Tragen, also fremd leitende Teile, welche zum Potentialausgleich führen müssen, darüber hinaus noch die 0855-1 welche mit die Zuleitung zum Receiver berücksichtigt.
Somit scheidet sogar die Satschüssel auf dem Sonnenschirmständer auf dem Balkon aus.

Zitat (von charlyt4):
schmeisst pauschall wieder mit DIN Normen rum

Es kann wohl hier niemand was dafür, das hier der Gesetzgeber auf Normen verweist, welche jeder käuflich erwerben kann, nur für lau lesen ist eben nicht. Jedoch wer geschickt manche Begriffe in Google eingibt, erhält Auszüge aus den Normen.
Wenn man es genau wissen will geht man zum Elektrofachbetrieb, oder zu planenden Ing Büros, die haben alle Normen im Regal oder auf dem PC. Grundsätzlich gilt eben noch der alte Spruch "Unwissenheit schützt vor....."

Nur müssen doch die meisten Mieter auch froh sein, das Regelwerke nicht frei im Netz sind, sonst kämen auch Vermieter und deren Rechtsanwälte auf diese Normen. So haben es nur die Fachleute für die Arbeit, und die Gutachter welche vom Gericht bestimmt werden.
Doch auch wenn kein Vermieter mangels Kenntnissen der anerkannten Regeln der Technik nichts gegen die Salatschüssel ohne diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen erlaubt, im Falle eines Schaden freuen sich die Versicherungen, Hausrat freut sich von der Leistung befreit zu sein, wenn der teure Flat eine Überspannung erhält, die Gebäudeversicherung wird einen Abzug machen,

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