Eine Frage:
Man kann ja bei ziemlich vielen Darlehen eine Restschuldversicherung abschließen die im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Tod, etc. den restlichen Kreditbetrag für einen abbezahlt.
Jetzt habe ich mich gefragt:
Angenommen, Jemand der schon älter ist oder gesundheitlich schon angeschlagen ist, hat ein Grundstück.
Auf dieses würde er aus diversen Gründen gerne ein Grundschulddarlehen aufnehmen.
Nun ist es aber nicht suzuschließen dass er womöglich richtig krank wird oder gar verstirbt.
Nun hängt er selbst an diesem Grundstück und möchte nicht dass es in so einem Fall verkauft werden muss um die Grundschuld zu bezahlen.
Ebenso möchte er den Fall verhindern dass er womöglich vor Abzahlen des Darlehens verstirbt, damit eine Restschuld auf dem grundstück verbliebt und seine Erben dann mit dem grundstück zusammen Schulden erben, die sie bei Erbantritt mit bezahlen müssten.
Darum denkt Derjenige darüber nach, eine Art Restschuldversicherung abzuschließen, die insbesondere im Falle seine Todes die restlichen Schulden übernimmt und abbezahlt sodass seine Erben praktisch mit den zu zahlenden Schulden nichts zu tun haben.
Wäre so etwas irgendwie möglich?
Ginge diese bei einem Grundschulddarlehen?
Wie sähe es bei anderen Formen von Darlehen aus?
(Angepeilte Darlehenssumme sind 10000+ Euro, er will aus oben genannten Gründen unbedingt eine Restschuldversicherung ungeachtet der Mehrkosten)
Würde das Alter der Person (79 Jahre) etwas daran ändern ob da eine Restschuldversicherung machbar ist oder nicht?
Restschuldversicherung bei Grundschulddarlehen möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wäre das nicht eher eine Frage, die man den Anbietern von derlei Versicherungen stellen sollte?
In der Theorie wäre der Abschluss sicher möglich, da allein das Alter kein Ausschlusskriterium ist.
Es wird sich aber kein Anbieter finden, der einem 79jährigen noch eine Restschuldversicherung zu bezahlbaren Konditionen anbietet.
Berry
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Im Alter von 79 Jahren bekommt er das Darlehen schon nicht, da braucht er sich über die Restschuldversicherung keine Gedanken machen.
Also aus aktuellem Anlass kann ich sagen:
Doch, kriegt er bzw. sie!
Sind gerade am Verhandeln über ein Grundschulddarlehen über 25000 Euro (über Vermittler ********) und zu 90% wird das klappen.
Insofern bin ich mir betreffend dem Alter als hartes Ausschlusskriterium nicht so ganz sicher mehr :-)
-- Editiert von Moderator am 20.05.2017 21:45
ZitatAlso aus aktuellem Anlass kann ich sagen: :
Doch, kriegt er bzw. sie!
Zitatzu 90% wird das klappen. :
Wieder mal einer der den Unterschied zwischen 90% und 100% nicht kapiert hat ...
Tut dir nicht so langsam der Kopf weh vom vielen An-die-Wand-hauen
sodass du meine Aussage nicht einfach als
Annahme übernehmen kannst und unter dem Hintergrund auf die Frage antworten kannst? :-)
kann dir Aspirin empfehlen, gerade bei Kopfschmerzen hilft das extrem! ;-)
ZitatSind gerade am Verhandeln über ein Grundschulddarlehen über 25000 Euro (über Vermittler ********) und zu 90% wird das klappen. :
Wollen wir wetten das der "Vermittler" vom Kunden eine Provision möchte u. das unabhängig ob ein Vertrag zustande kommt od. nicht.
ZitatWollen wir wetten das der "Vermittler" vom Kunden eine Provision möchte u. das unabhängig ob ein Vertrag zustande kommt od. nicht. :
Klar das hat auch mit den Vorgaben der EU zu tun:
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article153507105/EU-erschwert-die-Vergabe-von-Immobilienkrediten.html
Zitat:ZitatSind gerade am Verhandeln über ein Grundschulddarlehen über 25000 Euro (über Vermittler ********) und zu 90% wird das klappen. :
Wollen wir wetten das der "Vermittler" vom Kunden eine Provision möchte u. das unabhängig ob ein Vertrag zustande kommt od. nicht.
Genau das ging mir auch durch den Kopf...
-- Editiert von fb367463-2 am 26.05.2017 22:06
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