Aufenthaltserlaubnis nach Kündigung durch Arbeitsnehmer

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.05.2017 10:46:36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis nach Kündigung durch Arbeitsnehmer

Hallo an euch allen,

ich bin ein nicht EU-Bürger der in Deutschland seit 2009 wohne. Nach meinem Studium bin ich bei einer deutschen Firma mit einem unbefristeten Vertrag eingestellt.
Es handelt sich um eine Beratungsfirma die hauptsächlich deutsche Kunden hat. Bei diesem Unternehmen habe ich die letzte 1,5 Jahre gearbeitet und es gibt überhaupt keine Probleme mit/gegenüber meinen Vorgesetzten oder Kollegen. Durch gute Leistung habe ich eine frühzeitige Beendigung der Probezeit bekommen und bin nach dem ersten Jahr gefördert.
Allerdings sind die Anforderungen und Erwartungen so hoch (Beratung), dass ich trotz meinen besten Versuchen nicht mehr mich wohlfühlen kann und durch Müdigkeit auch nicht mehr wie bevor arbeiten kann.
Die letzte paar Monate waren insbesondere hart. Da war ich noch nicht soweit, dass ich ein Burn Out hatte, aber vielleicht war ich sehr kurz davon. Am Ende März habe ich deswegen meinen Vertrag gekündigt. Mein Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Mein aktueller Aufenthaltserlaubnis ist mit dieser Position verbunden (§2 Abs. 2 Nr. 3 BeschV) und ist es im Moment gültig bis Februar 2019.
Ich habe mich schon bei der Arbeitsagentur als Arbeitssuchend gemeldet, bislang habe ich mich nie als Arbeitslos gemeldet oder ähnliche Unterstützung von der Arbeitsagentur bekommen.
Jetzt bin ich aktiv bei der Suche nach einer neuen Position. Mir ist im Moment nicht klar was passieren wird, wenn mein Kündigungsfrist vorbei ist und ich keine andere Stelle gefunden habe. Muss ich Deutschland verlassen? Hat jemand hier vielleicht nützliche Informationen für mich bzw. ähnliche Erfahrungen erlebt?

Vielen Dank im Voraus


-- Editier von diegomoreno@live.com am 27.04.2017 17:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von diegomoreno@live.com):
Mir ist im Moment nicht klar was passieren wird, wenn mein Kündigungsfrist vorbei ist und ich keine andere Stelle gefunden habe.

Dann ist die Aufenthaltserlaubnis weg:
Zitat (von diegomoreno@live.com):
Mein aktueller Aufenthaltserlaubnis ist mit dieser Position verbunden




Zitat (von diegomoreno@live.com):
Muss ich Deutschland verlassen?

Das ist die Folge einer fehlenden Aufenthaltserlaubnis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ZoranK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Diego,

Ich hoffe alles ist am Ende für dich gut gelaufen. Ich befinde mich jetzt leider in die gleiche Situation. Kannst du mir bitte sagen wie war es bei dir? Musstest du Deutschland verlassen oder hattest du noch extra Zeit von der Ausländerbehörde bekommen um einen neuen Job zu finden? Vielen Dank für deine Antwort.

Beste Grüße,
Zoran

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ZoranK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Diego,

Ich hoffe alles ist am Ende für dich gut gelaufen. Ich befinde mich jetzt leider in die gleiche Situation. Kannst du mir bitte sagen wie war es bei dir? Musstest du Deutschland verlassen oder hattest du noch extra Zeit von der Ausländerbehörde bekommen um einen neuen Job zu finden? Vielen Dank für deine Antwort.

Beste Grüße,
Zoran

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von ZoranK):
Zoran

Bitte einen neuen Beitrag mit eigenen Fragen eröffnen.
Danke

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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