Kündigungsfrist Horror Wohnung

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464520-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Horror Wohnung

Halli Hallo , ich bin neu hier
Ich hätte eine frage.
Ich bin am 1.6.2016 in eine neue Wohnung umgezogen. Wie so oft gab ed eine massenbesichtigung , wo mir und meiner Mutter nicht alle Mängel aufgefallen sind , da wir 13.Personen in einer 47qm2 Wohnung waren zur Besichtigung.
Nach Einzug hatten wir mit der Hausverwaltung ein Din A4 grosses blatt als Mängelliste. Nach Aufforderung, wurde man Ignoriert und als Lügnerin hingestellt. (Alles ist via Foto Dokumentiert), z.b. schimmel, nagetiere aufm Dachboden, 3. Monate Heizausfall in einem nicht Isoliertem Hausund einen Nervenzusammenbruch hatte ich auch zu der Zeit. ( Arbeitsunfähig für ca. 1Monat, Ärztlich Dokumentiert)
Nach langem Streit , wurde mir von der Hausverwaltung bestätigt OHNE Kündigungsfrist auszuziehen.
Aber....

" Dieses Angebot ist auf max. 4 Begrenzt."

Ein Tipfehler ?
"Max. 4 Begrenzt"
Es wurde kein Zeitraum genannt.

Jedoch habe ich nun 5. Monate später eine Hundefreundliche Wohnung gefunden und nun Verweist mich mein Vermieter das ich einen 2. Jährigen Mietvertrag hätte und selbst wenn ich spätestens erst nach 3. Monaten raus kann.
Kann ich mich auf den Tipfehler berufen ?
Da mein neues Mietverhältnis zum 1.7.2017 beginnen sollte.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb464520-33):
Da mein neues Mietverhältnis zum 1.7.2017 beginnen sollte.

Selbst wenn der VM auf den Kündigungsverzicht verzichtet, sind gesetzlich drei Monate Kündigungsfrist.
Wenn man jetzt wirksam kündigt ist man zum 1.09 aus dem Vertrag heraus.
Ansonsten wäre vielleicht das Schreiben im Original von der Hausverwaltung hilfreich, am besten einstellen.
Bei Tippfehlern kommt es auf den Sinn der Aussage an, wenn trotz Tippfehler heraus zu lesen ist, was der Gegenüber meinte, dann hat es auch Gültigkeit.

Zitat (von fb464520-33):
Nach langem Streit , wurde mir von der Hausverwaltung bestätigt OHNE Kündigungsfrist auszuziehen.
Aber....

" Dieses Angebot ist auf max. 4 Begrenzt."

Man selbst weis bestimmt was gesprochen wurde, der unbedarfte könnte 4 Stunden, 4 Tage oder 4 Monate interpretieren, 4 Jahre wohl kaum, da der Kündigungsverzicht nur 2 Jahre geht.
Man hat den neuen Mietvertrag hoffentlich noch nicht unterschrieben, denn im ungünstigsten Fall hat man sonst bis 30.09.2018 zwei Wohnungen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb464520-33):
und nun Verweist mich mein Vermieter das ich einen 2. Jährigen Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) hätte


Wieso muß man dich darauf verweisen? Du hast den Vertrag doch gelesen bevor Du ihn unterschrieben hast.

Zitat (von fb464520-33):
Nach langem Streit , wurde mir von der Hausverwaltung bestätigt OHNE Kündigungsfrist auszuziehen.


Ausziehen kann man immer ohne irgend eine Frist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb464520-33):
"Max. 4 Begrenzt"
Es wurde kein Zeitraum genannt.

Angesichts der Schilderung wären wohl 4 Wochen wahrscheinlich, eventuell noch 4 Monate.
Hier wäre allerdings beide Fristen abgelaufen.



Zitat (von Anitari):
Ausziehen kann man immer ohne irgend eine Frist.

Stimmt ...



Zitat (von fb464520-33):
z.b. schimmel, nagetiere aufm Dachboden, 3. Monate Heizausfall in einem nicht Isoliertem Hausund einen Nervenzusammenbruch hatte ich auch zu der Zeit. ( Arbeitsunfähig für ca. 1Monat, Ärztlich Dokumentiert)

Je nach dem was das für Schimmel ist, wäre eine außerordentliche Kündigung möglich. Auch bei den anderen Mängeln müsste man mal schauen (was genau, wann aufgetreten), ob da was in Richtung außerordentliche Kündigung möglich wäre.
Die Hürden für eine außerordentliche Kündigung sind jedoch nicht gerade niedrig.


Was ein Nervenzusammenbruch mit der Mängelliste zu tun hat erschließt sich mir jedoch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb464520-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

E-Mail Hausverwaltung am 26.10.2016

Was ihrem Wunsch entspricht eine Frühzeige Auflösung des Mietvertrages stimmen wir voll und ganz und mit voller Unterstützung zu ohne Kündigung Zeit.

Bitte nennen Sie uns einen verbindlichen Auszugstermin ich werde alles in die Wege leiten und den Vermieter informieren. Dieses Angebot ist auf max. 4 Begrenzt und ein reines Entgegenkommen ohne jegliches Schuldanerkenntnis, einfach des lieben frieden Willen und unsere Unterstützung für Ihre Gesundheit geschuldet.

Jedoch sind es jetzt nun 6. Monate her.
Ich habe auch einen großen Hund und um die Jahreszeit gab es kaum Wohnungen zur Vermietung MIT HUND.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Das würde man im üblichen Rechtsverkehr vermutlich als 4 Wochen interpretieren. Mit viel Phantasie noch als 4 Monate.

Da die Fristen beide abgelaufen sind, hat sich das Thema erledigt.

Für eine fristlose außerordentliche Kündigung sehe ich keinen Grund, du nimmst die Zustände ja schon seit 6 Monaten hin, daher ist es dir nicht unzumutbar, weiter in der Wohnung zu wohnen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Das (unklare) Angebot hätte aber ja auch alsbald angenommen werden müssen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb464520-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt mal in meinen Vertrag geschaut und einen absatz.

Absatz 2.2

Die Parteien verzichten beidseitig für die Dauer von 24 Monatrnbauf ihr recht zur Kündigung des Mietvertrages. Die Kpndigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit Gesetzlichen frist zulässig.


Jedoch habe ich noch einen

Absatz 2.4
Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den Gesetzlichen vorschriften.

Hebt Absatz 2.4 , nicht Absatz 2.2 auf ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb464520-33):
Hebt Absatz 2.4 , nicht Absatz 2.2 auf ?


Nein.

Absatz 2.2. besagt lediglich das eine ordentliche Kündigung, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (BGB § 573c ), frühestens nach 24 Monaten möglich ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von fb464520-33):
Ich habe jetzt mal in meinen Vertrag geschaut und einen absatz.

Absatz 2.2

Die Parteien verzichten beidseitig für die Dauer von 24 Monatrnbauf ihr recht zur Kündigung des Mietvertrages. Die Kpndigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit Gesetzlichen frist zulässig.


Jedoch habe ich noch einen

Absatz 2.4
Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den Gesetzlichen vorschriften.

Hebt Absatz 2.4 , nicht Absatz 2.2 auf ?


Das kann man als missverständlich ansehen, dann waere es tatsächlich beides ungültig.
Ich halte aber auch 2.2 fuer unwirksam, da er nicht nach ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterscheidet.

Aber nach dem obigen Schreiben würde ich die HV einfach fragen wie es aussieht wenn du jetzt noch mit gesetzlicher Frist zu Ende Juli kuendigst?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb464520-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun trotz allem die Kündigung zum 31.07.2017 abgesendet per Einschreiben.

Ich gebe zu das ich bei Umzug nicht auf den Absatz geachtet habe , jedoch gibt es immernoch viele Mängel die nicht behoben wurden.
Den ganzen Winter über ging die Heizung nicht im Bad - dato. Mein Ofen funtioniert nicht, die Küche ist in der Miete Inbegriffen. Schimmel zw. den Badfliesen. Schimmel im Treppenhaus. ( Wand ist noch Nass). Sprechanlage funktioniert nicht. ( Ich muss immer von 2. Stock runter zur Tür laufen um Besuch zu empfangen, unter mir Wohnt noch eine Familie mit Hund der bei jedem Windstroß ununterbrochen am Bellen ist uvm.
Gäbe es die Mängel nicht und würde mal jemand was machen von der Hausverwaltung, würde ich auch bleiben.
Ich konnte Tagelang nicht schlafen, da vom Dachboden Nagegeräuche kamen. 1.Monat u. 12.Tage hat es gedauert , bis mal der Kammerjäger angerufen wurde. Daher auch der Nervenzusammenbruch in der Zeit. Da obwohl alles per Video und Bilder festgehalten wurde, man auch aufs übelste beschimpft wurde. Man bildet sich das ein, man lüge, die Bilder hätte ich aus dem Internet. Einfach alles absurde Äußerungen.
Deshalb kann und will ich da nicht noch 1. Jahr leben müssen.
Ich habe nun nochmals ganz nett gefragt ob ein frühzeitiger Vertragsaustritt möglich wäre zum 31.7.

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