Betreuungsunterhalt rückwirkend?

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
doozey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt rückwirkend?

Schönen jutn Tag,

ich hab als Frischling ein paar viele Fragen.
Im Mai 2014 wurde ich ungewollt Vater, unehelich. Vom Amt kam ein Brief mit einem Formular um Auskunft über ein Einkommen zu erteilen. Da ich erstmal nicht wusste, ob ich tatsächlich der Vater war, bestand ich mithilfe eines Anwalts auf einen DNA Test, der dann positiv war.
Vorweg: Zu der Zeit war ich nicht leistungsfähig, da ich nur 450€ verdient habe und noch in einer Ausbildung steckte. Die Mutter ist ebenso nicht erwerbstätig und wird es meiner Vermutung auch nicht in nächster Zeit werden.
Dann kam eine lange Phase an Gerichtsverhandlungen, in denen es ausschliesslich um die Anerkennung der Vaterschaft ging.
Im April letzten Jahres kam dann das Amt auf mich zu und forderte Kindesunterhalt für den Zeitraum seit der Feststellung der Vaterschaft. Diese Auskunft gab ich mit dem Resultat, dass ich nicht leistungsfähig bin und die Sache war erstmal für mich erledigt. Meines Wissens nach beantragte die Mutter Unterhaltsvorschuss, welcher auch gewährt wurde.
kurz darauf schloss ich meine Ausbildung ab und fing ein Studium an. Dieses kostet pro Monat 215€ weiterhin mit einem Gehalt von 450€ monatlich als Nebenjob.

Nun ein Jahr später, habe ich durch Zufall einen guten Job gefunden, mache aber mein Studium weiter. Den Job fing ich im Februar an und verdiene ca. 2000 netto. Weitere erhöhte Kosten dank Wohnung genau zwischen Arbeitsstätte und Hochschule liegen bei rund 200€, Fahrtkosten schätze ich auf 250€.

Nun die Fragen:

1. Dass ich zu Unterhalt verpflichtet bin ist ziemlich klar, aber wie oft kann Kindesunterhalt vom Jugendamt "angefragt" werden? Ich rechne mal mit einer jährlichen Prüfung, also müssten die ja wohl in nächster Zeit auf mich zu kommen.

2: Ab Februar wäre dann der Vorschuss zurück zu zahlen - und ab Anfrage der nächsten Auskunft der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Richtig oder falsch?

3. Betreuungsunterhalt... Leidiges Thema, aber ich will keine schlafenden Hunde wecken. Wie soll ich mich hier am besten verhalten? Wer muss den Unterhalt anforden und ab wann wäre ich im Verzug? Und wie wird dies berechnet, wenn die Mutter bisher nichts verdient hat? Doch nicht tatsächlich nach dem Schema: alles was über 1200 + Kinderunterhalt übrig bleibt geht an die Mutter???
Im Mai wird die Kleine ja 3 und hat einen festen Kita-Platz, also fällt dies zumindest ab da weg. Ab wann muss man rückwirkend zahlen?

Gruß,

dooz

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

In Deinem Fall musst Du Änderungen Deines Einkommens, welche zur Leistungsfähigkeit im Bezug auf Kindesunterhalt führen eigenständig dem JA melden. Das solltest Du nun tun. Den bisher gezahlten Vorschuss wirst Du nicht erstatten müssen, weil Du bisher nicht leistungsfähig warst.

Von welchem Amt kam der anfängliche Brief? Das JA kann keinen Betreuungsunterhalt fordern. Das könnte eventuell das Jobcenter machen, wenn Leistungen seitens der KM bezogen wurden.

LG nero



-- Editiert von nero070 am 25.04.2017 19:52

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