Erneute Vermögensauskunft

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Christina34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Vermögensauskunft

Hallo,
ich würde gerne eine erneute Vermögensauskunft nach Paragraph 802d beantragen.
Bei der ersten Vermögensauskunft hat der Schuldner angegeben, arbeitssuchend zu sein und Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies ist nun nicht mehr der Fall, wie man in zahlreichen Beiträgen auf seiner Facebook Seite verfolgen kann.
Im Formular steht nun, dass ich angegeben muss, warum sich die Vermögenverhältnis des Schuldners wesentlich geändert haben. Was gebe ich da am besten an?
Des Weiteren kann ich zur Glaubhaftmachung Anlage anfügen. Leider weiß ich auch nicht so recht, was ich hier anfügen kann. Screenshots aus dem Internet sind da ja sicher nicht mit gemeint.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Man muss begründen und möglichst belegen, dass sich die Vermögensverhältnisse geändert haben.
Wenn sich dies aus den Beiträgen auf der Facebook Seite zweifelfrei ergibt, kann man zur Glaubhaftmachung Ausdrucke von den Beiträgen als Anlage beifügen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Als Erklärung: Die Glaubhaftmachung ist eine schwächere Form des Beweises. Einfach ausgedrückt: Das bedeutet, dass man einen Richter bzw. Gerichtsvollzieher bloß von einer Meinung überzeugen muss. Du musst keine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen o.ä.

Wenn sich hinterher herausstellt, dass der Schuldner mit seinen Facebook-Einträgen von vorne bis hinten gelogen hat und nur anderen vorgetäuscht hat, wieder eine Arbeit zu haben, ist er halt selbst Schuld. Dein Antrag war deswegen trotzdem begründet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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