Gebrauchtwagenkauf vom Händler, erneut Mängel

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
atlas2727
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf vom Händler, erneut Mängel

Hallo, habe im Januar einen 2004er Gebrauchtwagen für 2000 Eur von einem Händler gekauft.
Der Wagen hatte bei der Rückfahrt einen Mangel Drosselklappengehäuse, woraufhin ich den Händler bat, mir eine Rückzahlung zu geben. Er wollte den Wagen erst zurücknehmen und nicht nachbessern in Form von Reparatur oder Rückzahlung. Ich konnte ihn dann doch überreden. Nun ist erneut etwas kaputt, der Klimakompressor nämlich macht laute Geräusche.
Bei der Besichtigung des Fahrzeugs habe ich gesehen, dass kein Riemen für den Klimakompressor aufgezogen war, also schrieb ich das genaus so in den Kaufvertrag.
Jetzt habe ich einen neuen Riemen aufgezogen und höre nun dass der Kompressor sehr laute Kratzgeräuche von sich gibt.

Ich werde ihn nun wieder um Nachbesserung bitten. Kann er weiterhin als seine erste Wahl den Wagen zurücknehmen und eine Rückzahlung bzw Nachbesserung in Form von Reparatur ausschlagen wollen?
Ich bin sogar so entgegenkommend, dass ich nur die Teilekosten von 130 Eur fordern würde.

-- Editier von atlas2727 am 22.04.2017 12:02

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von atlas2727):
Kann er weiterhin als seine erste Wahl den Wagen zurücknehmen und eine Rückzahlung bzw Nachbesserung in Form von Reparatur ausschlagen wollen?

Die Wahl der Nachbesserung liegt beim Kunden, nicht beim Händler.
Ausnahme: die Nachbesserung wäre "unzumutbar" für den Haändler. Die Hürde ist aber recht hoch.



Hier sehe ich aber ein anderes Problem:
Zitat (von atlas2727):
Bei der Besichtigung des Fahrzeugs habe ich gesehen, dass kein Riemen für den Klimakompressor aufgezogen war, also schrieb ich das genaus so in den Kaufvertrag.

Man hat offenbar ein Fahrzeug mit einem funktionsunfähgen Klimakompressor erworben, das auch so vertraglich vereinbart.
Was bitte soll da jetzt nach gebessert werden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen