Heizkosten geschätzt und danach abgelesen

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sascha0601
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten geschätzt und danach abgelesen

Hallo Zusammen,

ich habe aktuell ein Problem und erhoffe mir hier einen Rat.
Ich bin 2013 in die Wohnung eingezogen und habe 2013 und 2014 stark geheizt in meiner Wohnung.
Für die beiden Jahre sollten ich dann Geld nachzahlen und mein monatlicher Beitrag dafür hat sich erhöht.
2015 habe ich dann so gut wie gar nicht mehr geheizt, weil mir die Abrechnungen zu hoch waren und ich auch mehr unterwegs war.
Zur Ablesung für 2015 war ich beim ersten Termin gebunden und nicht daheim, zum Zweiten war ich daheim aber die Firma zum Ablesen kam nicht.
Daraufhin wurde mein Verbrauch für 2015 geschätzt. Ich musste wieder fast 300 € nachzahlen, der monatliche Beitrag dafür hat sich erhöht und das obwohl ich wie gesagt fast gar nicht geheizt habe. Mir wurde eine Korrektur in Aussicht gestellt mit dem Jahr danach weil ich ja dann eine ganze Menge vorrausgezahlt habe.
2016 habe ich dann noch weniger geheizt.
Jetzt wurde im Januar abgelesen und die Firma hat diese Röhrchen getauscht. Letztens kam die Abrechnung und ich soll wieder 300 € nachzahlen, weil mein Verbrauch so extrem hoch war. Es macht für mich schlicht keinen Sinn und der Vermieter ist der Meinung das ist aber richtig so.
Ich habe die Kosten die er an mich berechnet hat und meine Nach- und Vorrauszahlungen für 2015 und 2016 zusammengerechnet und dann die Kosten die er hatte und die Heizkosten die jetzt abgelesen wurden abgezogen (die sollten ja dann für 2015 und 2016 gelten, da für 2015 nicht extra abgelesen wurde).
Demzufolge müsste ich fast 300 € zurück bekommen.
Was kann ich tun und gibt es da einen logischen Zusammenhang mit der Heizung der mir entgangen ist?

Vielen vielen Dank für die Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Sascha0601):
Daraufhin wurde mein Verbrauch für 2015 geschätzt. Ich musste wieder fast 300 € nachzahlen, der monatliche Beitrag dafür hat sich erhöht und das obwohl ich wie gesagt fast gar nicht geheizt habe. Mir wurde eine Korrektur in Aussicht gestellt mit dem Jahr danach weil ich ja dann eine ganze Menge vorrausgezahlt habe.


Für die Zukunft (2015 ist der Drops gelutscht):
1. Termine vorher absagen; 2. Nicht eingehaltene Termine bemängeln; 3. Schätzungen widersprechen


Zitat (von Sascha0601):
Was kann ich tun und gibt es da einen logischen Zusammenhang mit der Heizung der mir entgangen ist?


Die Abrechnungen mal anonymisiert einstellen.

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#2
 Von 
Sascha0601
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht-Erscheinen habe ich bemängelt, die meinten die waren da. Konnte deren Nicht-Erscheinen nicht beweisen.
Den Schätzungen habe ich widersprochen, aber die meinten das passt so und man könnte ja dann bei dem nächsten Ablesen korrigieren.

Werde ich Montag einstellen, habe erst dann wieder einen Scanner.
Vielen Dank schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)


Du schreibst es handelt sich um Messröhrchen.
Da liegt es in der Natur der Sache, dass wenn der Ablesetermin zum Endstichtag 2015 nicht erfolgt ist, auch kein verwertbares Verbrauchsergebnis für 2016 vorliegen kann. Denn dazu hätte ja zum Endstichtag 2015 die neuen Messröhrchen für 2016 eingesetzt werden müssen. Es MUSSTE also wieder geschätzt werden.
Einzig mögliche Ausnahme: der Vermieter hat eine Glaskugel und hat 2-Jahres-Messröhrchen verwendet ;)

Es geht jetzt also darum, wer das Nichtstattfinden des Termins zu vertreten hat.
"Zur Ablesung für 2015 war ich beim ersten Termin gebunden und nicht daheim, zum Zweiten war ich daheim aber die Firma zum Ablesen kam nicht."
Das ist zuwenig zur Sache, um dazu etwas sagen zu können.

Den 1. Termin hast du ja wohl unstrittig selbst platzen lassen.
Wie genau lief das ab?
Hast du den 1. Termin rechtzeitig abgesagt und um einen neuen Termin gebeten?
Oder warst du einfach nicht da und hast dich nicht darum gekümmert, die Folgen zu vermeiden?

Was war beim 2. Termin?
Wäre es möglich, dass du das Klingeln/Klopfen überhört hast? (spätestens wenn es um eine gerichtliche Klärung geht, könntest du dich vielleicht darüber wundern, dass der Ablesedienst seine Version z.B. durch Zeugen belegen kann)

Hast du zeitnah das Nichterscheinen der Firma zum angekündigten Termin bei deinem Vermieter reklamiert? Und kannst das auch nachweisen?
War vielleicht um eine Terminbestätigung gebeten worden? Falls ja: hattest du das getan? kannst das auch nachweisen?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Sascha0601):
... Jetzt wurde im Januar abgelesen und die Firma hat diese Röhrchen getauscht...

Was kann ich tun und gibt es da einen logischen Zusammenhang mit der Heizung der mir entgangen ist?


Den Zusammenhang gibt es... Ein - verwertbare - Ablesung ist nur möglich, wenn zu Beginn der Abrechnungsperiode ein neues Röhrchen eingesetzt wurde.
Bei Verdunsten führt eine Schätzung zwangslaeufig dazu, dass im Folgejahr erneut geschätzt werden muss.

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