PKH abgelehnt, Rechnung vom Rechtsanwalt

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
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Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH abgelehnt, Rechnung vom Rechtsanwalt

Hallo, ich hatte Erstberatung beim Anwalt: das wurde auch über Prozesskostenhilfe bewilligt. Dem Rechtsanwalt habe ich gleich zu 1. Gespräch gesagt, dass ich nur die Leistungen haben möchte, die über PKH 100 % gedeckt sind. Ich bekomme Jobcenter-Leistungen, ich kann mir Rea nicht leisten. Jobcenter hat mich gezwungen Trennungsunterhalt gg. Ehemann, Kindesunterhalt gg. biolog. Vater gerichtlich durch zu setzen. Meine Rea versuchte alles gerichtlich anzuklagen- auch alleinige Sorgerecht, obwohl mein Ehemann nicht der Vater ist. So kam es zu Ablehnung vom AG die PKH für Sorgerecht. Darauf hat Rea mir Rechnung über 500 € gestellt. Ich habe sofort diese angefochten wegen Irrtum
Anfechtung wegen Täuschung
Wiederspruch gegen die Leistungen, die vorab mir nicht aufgeklärt wurden auch für die Zukunft. Darauf hat sie mir es einfach verziehen und zurück genommen.
Dann habe ich ihr mehrfach geschrieben und gesagt, dass ich nur die Sachen haben möchte, die über PKH laufen, ohne Risiko. sie hat mir es 100 % gesichert, dass wir die Trennungsunterhalt durch bekommen. Danach hat sie viel verkehrt gemach und viele Fehler bei Aufklärung beim AG, wer nun Trennungsunterhalt mir bezahlen soll: biolog. Vater, mit dem ich nicht verheiratet war, oder mein Ehemann? Wobei biolog. Vater schon Kindesunterhalt 250 € meiner Tochter bezahlt und noch 3 weiteren Kindern beim Einkommen 1500 € Netto. Nun laut Gesetz tritt eigentlich mein Ehemann in Verpflichtung die Trennungsunterhalt zu bezahlen, das hat aber AG nicht von meiner Rea deutlich bekommen. AG hat kein Erfolg gesehen, da ich erst Kindesunterhalt /Betreuungsunterhalt gg. biolog. Vater geltend machen muss, deswegen PKH Trennungsunterhalt abgelehnt. Meine Rea hat das nicht richtig angedeutet. Jetzt wo PKH abgeleht war schrieb sie mir, wir sollen Beschwerde anlegen und weiter kämpfen, wir gewinnen 100 %, wobei ich kein Vertrauen an ihr mehr habe. Gleichzeitig hat sie mir 2 Rechnungen ausgestellt: 1900 € für die Anlegung der Beschwerde und 2600 € für PKH-Antrag Trennungsunterhalt. Ist es überhaupt rechtend? Sie hat nicht mal PKH durch bekommen, sie hat auch keine Beratungen mir gegeben und wusste nach Anfechtung ganz genau, dass ich nicht zahlungsfähig bin und nur die Leistungen von ihr will, die nicht mit Risiko verbunden sind.
Danke für Ihre Hilfe

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30 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von vm123123):
Gleichzeitig hat sie mir 2 Rechnungen ausgestellt: 1900 € für die Anlegung der Beschwerde und 2600 € für PKH-Antrag


Wurde die Beschwerde durchgeführt?

Ist das eine Rechnung oder soll dass eine Vorauszahlung sein?

lg
edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Also bei so einem wirren Sachvortrag substantiiert helfen zu können, das ist schon schwierig. Es ist ja nicht mal klar, was alles anhängig ist, und was der Grund für die Ablehnung von VKH ist. Außerdem haben wir hier ja mehrere Verfahren.

Elterliche Sorge für das Kind, Unterhalt für das Kind, Unterhalt für die Frau von Ehemann, Betreuungsunterhalt für die Frau von Kindsvater.

Wäre schön, wenn die Fragestellerin das vielleicht auch mal so auftröseln würde. So als Einstieg. Und vielleicht auch mal sagen, wie alt das Kind ist, wieso der Ehemann das Sorgerecht hat.

wirdwerden

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von vm123123):
Danke für Ihre Hilfe


Dafür sollte man aber auch gezielte Fragen stellen und nicht einen Sachverhalt mit deutlich erkennbaren Falschaussagen völlig wirr darstellen.

Zitat (von vm123123):
Ist es überhaupt rechtend?


Rechtens schon, allerdings dürfte es sich um die Streitwerte und nicht den Rechnungsbetrag handeln.

Zitat (von vm123123):
Sie hat nicht mal PKH durch bekommen,
fürs alleinige Sorgerecht. Nicht verwunderlich, weil ein Anspruch nicht erkennbar ist.

Zitat (von vm123123):
Nun laut Gesetz tritt eigentlich mein Ehemann in Verpflichtung die Trennungsunterhalt zu bezahlen,
google mal nach Verwirkung wegen Ausbruch aus intakter Ehe. Ist aber nur eine Vermutung die jedoch aus den wenigen hilfreichen Infos naheliegt.

Zitat (von vm123123):
Jetzt wo PKH abgeleht war schrieb sie mir, wir sollen Beschwerde anlegen und weiter kämpfen, wir gewinnen 100 %, wobei ich kein Vertrauen an ihr mehr habe.
Dann lass es doch einfach. Die Erfolgsaussichten sind eh nur sehr gering.

Zitat (von vm123123):
Sie hat nicht mal PKH durch bekommen, sie hat auch keine Beratungen mir gegeben und wusste nach Anfechtung ganz genau, dass ich nicht zahlungsfähig bin und nur die Leistungen von ihr will, die nicht mit Risiko verbunden sind.


Jede Klage ist mit einem Risiko behaftet, auch wenn der Sachverhalt am Anfang sehr eindeutig scheint.

Die drei von Dir angesprochenen Themengebiete alleiniges Sorgerecht, Trennungsunterhalt wie auch der gegen den biologischen Vater gerichtete Kindesunterhaltsanspruch sind allesamt nicht so "sicher", wie Du Dir das erhoffst.

Beim KU kommt noch hinzu, dass der biologische Vater ja schon 250 € zahlt, obwohl er dass bei einem Einkommen von nur 1500 € und drei weiteren Kindern sicher nicht müsste.


Eine Rechnung kann der Rechnungsempfänger nicht anfechten!

Wenn Du gezielte Hilfe möchtest, stell bitte präzise Fragen, aber liefer dazu dann auch die Fakten.

Berry

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Im übrigen:
Das Einreichen eines PKH-Antrags löst bereits Anwaltskosten aus. D.h. wenn die Anwältin für eine Angelegehenheit einen PKH-Antrag gestellt hat und dieser abgeleht wurde, dann muss der Mandat trotzdem die Rechnung der Anwältin bezahlen, denn die Anwältin hat eine Leistung erbracht (nämlich den PKH-Antrag gestellt).
Ähnlich ist es, wenn man gegen die Ablehnung der PKH vorgehen möchte. Die "Beschwerde" gegen die PKH-Ablehnung löst auch wieder Anwaltskosten aus, da die Anwältin eine Leistung erbringt (nämlich die "Beschwerde" gegen die PKH-Ablehnung einreichen).

Der Fragestellerin schwebt ja irgendwie vor, dass möglichst alles über PKH abgerechnet werden soll - und die Sachen, die nicht über PKH gehen, will sie nicht bezahlen. So klappt das aber nicht.
Dann hätte sie selbst (ohne Anwalt) den PKH-Antrag stellen müssen und erst wenn der PKH-Antrag bewilligt wurde, zur Anwältin gehen dürfen. Wenn man aber die Anwältin schon mit der Erstellung des PKH-Antrags beauftragt, dann hat man halt das Risiko auf den Anwaltskosten für "Erstellen und Einreichen des PKH-Antrags" sitzen zu bleiben.

Ob die Höhe der Anwaltskosten richtig ist, oder ob die Fragestellerin da Steitwert und Zahlbetrag verwechselt - das steht auf einem anderen Blatt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also bei so einem wirren Sachvortrag substantiiert helfen zu können,

Leute, die das sauber und korrekt vortragen können, brauchen meist keine Hilfe..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich persönlich würde die ganzen Klagen etc. einfach sein lassen, und dem Jobcenter mitteilen, dass ich mir eine gerichtliche Verfolgung der Ansprüche nicht leisten kann, sie jedoch berechtigt sind, alle eventuell bestehenden Ansprüche auf sich überzuleiten und direkt beim möglicherweise Zahlungspflichtigen geltend zu machen.
Das sichert Mutter und Kind einerseits die Leistungen nach SGB II und stürzt sie andererseits nicht in finanzielle Risiken und ggf. Schulden, die dann von dem eh schon wenigen Geld abgetragen werden müssen.
Eigentlich sollte das beim Jobcenter auch das normale Vorgehen sein.
Für den Kindesunterhalt könnte man zusätzlich evtl. noch eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten - die ist ebenfalls kostenlos und wird dem Jobcenter dann schon mitteilen, dass vom KV nicht mehr zu holen ist, wie die aktuell gezahlten 250,--€
Viele Grüße
Künstlerin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also bei so einem wirren Sachvortrag substantiiert helfen zu können, das ist schon schwierig. Es ist ja nicht mal klar, was alles anhängig ist, und was der Grund für die Ablehnung von VKH ist. Außerdem haben wir hier ja mehrere Verfahren.

Elterliche Sorge für das Kind, Unterhalt für das Kind, Unterhalt für die Frau von Ehemann, Betreuungsunterhalt für die Frau von Kindsvater.

Wäre schön, wenn die Fragestellerin das vielleicht auch mal so auftröseln würde. So als Einstieg. Und vielleicht auch mal sagen, wie alt das Kind ist, wieso der Ehemann das Sorgerecht hat.

wirdwerden


Antwort:
Es war ein vorzeitiges Scheidungsverfahren am 18.08.2016 (Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen), das hat mein Ehemann verloren, da keine Härtefall war. Ich habe Tochter von anderem Mann während der Ehezeit bekommen, ich habe von meinem Ehemann getrennt, wir waren aber noch nicht geschieden.Meine Rea hat Geld bei meinem Ehemann dafür kassiert. PKH dafür war mir bewilligt. Rea hat gewusst dass mein Ehemann nicht der biolog. Vater ist, deswegen habe ich automatisch alleinige Sorgerecht. Aber meine Rea hat hinter meinem Rücken Sorgerechtverfahren eröffnet und wollte bstm. dafür Geld kassieren. PKH für Sorgerecht war abgelehnt aufgrund Unnötigkeit. Das war sinnlos, hat auch Gericht erkannt. Rea wollte von mir 500 € dafür. Ich habe die Rechnung angefochten und Recht bekommen.
Gleichzeitig habe ich in Anfechtung geschrieben, dass ich keine Leistungen von Rea haben möchte, die mit Risiko verbunden sind, wenn PKH nicht bewilligt wird. Sie hat mir 100 % garantiert, dass ich Anspruch auf Trennungsunterhalt gg. Ehemann durch bekomme und dafür auch PKH bewilligt bekomme. Sie hat Antrag gestellt.
Der Antrag wurde abgelehnt, weil kein Erfolgaussicht. Ich solle an biolog,. Vater mich wenden und Betreuungsunterh. und Kindesunterhalt durchsetzen. Aber ich bekomme schon Kindesunterhalt 250 € von biolog. Vater. Mehr kann er nicht bezahlen, da er 3 weitere Kinder hat und sein Nettoeinkommen 1500 € ist. Somit tritt mein Ehemann in Betracht und soll mir Trennungsunterhalt bezahlen.
Da für Trennungsunterhalt ich keine PKH bekamm, hat die Rea mir RG 2500 € gestellt für die angeblich PKH-Antrag und Termin am 18.08.2016 plus Gerichtgebühren. Ich soll es sofort bezahlen. Aber es ist sehr hoch und sie will doppelt kassieren, weil sie für Gericht 18.08.2016 schon von meinem Ehemann geld bekommen? Was soll es ? Muss ich noch mal ihr zahlen? Sie hat sonst nichts weiter gemacht.


Zweite Rechnung 1900 € soll Vorauszahlung sein, dass sie Beschwerde anlegt. Aber das habe ich abgelehnt, da ich ihr nicht mehr vertraue. Sie hat PKH für Trennungsunterhalt gg. meinem Ehemann nicht durch gekriegt, und die Tatsachen wg. biolog. Vater nicht mit Gericht ausführlich aufgeklärt. Das Gericht denkt, dass ich keine Ansprüche gg. biol. Vater gemacht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vm123123):
Zitat (von wirdwerden):
Also bei so einem wirren Sachvortrag substantiiert helfen zu können, das ist schon schwierig. Es ist ja nicht mal klar, was alles anhängig ist, und was der Grund für die Ablehnung von VKH ist. Außerdem haben wir hier ja mehrere Verfahren.

Elterliche Sorge für das Kind, Unterhalt für das Kind, Unterhalt für die Frau von Ehemann, Betreuungsunterhalt für die Frau von Kindsvater.

Wäre schön, wenn die Fragestellerin das vielleicht auch mal so auftröseln würde. So als Einstieg. Und vielleicht auch mal sagen, wie alt das Kind ist, wieso der Ehemann das Sorgerecht hat.

wirdwerden


Antwort:
Es war ein vorzeitiges Scheidungsverfahren am 18.08.2016 (Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen), das hat mein Ehemann verloren, da keine Härtefall war. Ich habe Tochter von anderem Mann während der Ehezeit bekommen, ich habe von meinem Ehemann getrennt, wir waren aber noch nicht geschieden.Meine Rea hat Geld bei meinem Ehemann dafür kassiert. PKH dafür war mir bewilligt. Rea hat gewusst dass mein Ehemann nicht der biolog. Vater ist, deswegen habe ich automatisch alleinige Sorgerecht. Aber meine Rea hat hinter meinem Rücken Sorgerechtverfahren eröffnet und wollte bstm. dafür Geld kassieren. PKH für Sorgerecht war abgelehnt aufgrund Unnötigkeit. Das war sinnlos, hat auch Gericht erkannt. Rea wollte von mir 500 € dafür. Ich habe die Rechnung angefochten und Recht bekommen.
Gleichzeitig habe ich in Anfechtung geschrieben, dass ich keine Leistungen von Rea haben möchte, die mit Risiko verbunden sind, wenn PKH nicht bewilligt wird. Sie hat mir 100 % garantiert, dass ich Anspruch auf Trennungsunterhalt gg. Ehemann durch bekomme und dafür auch PKH bewilligt bekomme. Allerdings ich habe selbst PKH-Antrag ausgefüllt und an Gericht geschickt. Rea hat mir nur Vordruck per Email geschickt. Darf sie dann es abrechnen?
Der Antrag wurde abgelehnt, weil kein Erfolgaussicht. Ich solle an biolog,. Vater mich wenden und Betreuungsunterh. und Kindesunterhalt durchsetzen. Aber ich bekomme schon Kindesunterhalt 250 € von biolog. Vater. Mehr kann er nicht bezahlen, da er 3 weitere Kinder hat und sein Nettoeinkommen 1500 € ist. Somit tritt mein Ehemann in Betracht und soll mir Trennungsunterhalt bezahlen.
Da für Trennungsunterhalt ich keine PKH bekamm, hat die Rea mir RG 2500 € gestellt für die angeblich PKH-Antrag und Termin am 18.08.2016 plus Gerichtgebühren. Ich soll es sofort bezahlen. Aber es ist sehr hoch und sie will doppelt kassieren, weil sie für Gericht 18.08.2016 schon von meinem Ehemann geld bekommen? Was soll es ? Muss ich noch mal ihr zahlen? Sie hat sonst nichts weiter gemacht.


Zweite Rechnung 1900 € soll Vorauszahlung sein, dass sie Beschwerde anlegt. Aber das habe ich abgelehnt, da ich ihr nicht mehr vertraue. Sie hat PKH für Trennungsunterhalt gg. meinem Ehemann nicht durch gekriegt, und die Tatsachen wg. biolog. Vater nicht mit Gericht ausführlich aufgeklärt. Das Gericht denkt, dass ich keine Ansprüche gg. biol. Vater gemacht habe.


-- Editiert von vm123123 am 21.04.2017 13:11

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn das Kind ehelich zur Welt kommt, hat der Ehepartner automatisch das Sorgerecht. Insoweit hat die Anwältin richtig gehandelt.

Es gibt keine Garantie von 100% für VKH. Bei dem Chaos bei Dir würde ich mich dem Ratschlag von Künstlerin anschliessen. Wobei noch ein weiteres Verfahren in die Sammlung dazu kommt. Hat der Ehemann die Vaterschaft angefochten?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.04.2017 15:52

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von vm123123):
Rea hat gewusst dass mein Ehemann nicht der biolog. Vater ist, deswegen habe ich automatisch alleinige Sorgerecht.


Dass die RAe von der Vaterschaft wusste, mag sein, aber die Schlussfolgerung zum Sorgerecht ist falsch.


Zitat (von vm123123):
Aber es ist sehr hoch und sie will doppelt kassieren, weil sie für Gericht 18.08.2016 schon von meinem Ehemann geld bekommen? Was soll es ? Muss ich noch mal ihr zahlen? Sie hat sonst nichts weiter gemacht.


Der Ehemann hat einen Scheidungsantrag gestellt (Härtefallscheidung). Dieser Antrag ist abgeleht worden. Er muss die Kosten auch die Deiner Anwältin bezahlen. Des Weiteren wurde offensichtlich vom Ehemann zu zahlender Trennungsunterhalt beantragt. Für diesen Unterpunkt gab es keine VKH, deshalb muss die Rechnung der RAin gezahlt werden.

Zitat (von Künstlerin):
sie jedoch berechtigt sind, alle eventuell bestehenden Ansprüche auf sich überzuleiten und direkt beim möglicherweise Zahlungspflichtigen geltend zu machen.

Geht nur bei feststehenden Ansprüchen. Deshalb ist der Titel wichtig.

Berry

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Berry, das ist so nicht ganz richtig. Gem. § 33 SGB II gehen Ansprüche über, nicht Titel. Das Job-Center kann die Ansprüche auch direkt geltend machen. Wird es in der Regel nicht tun, sondern das ganze als Auflage an den Betroffenen weiter geben. Nur hier hat jemand das alles ja nicht mal ansatzweise kapiert oder im Griff. Und da macht es natürlich Sinn, das ganze an das Job-Center abzugeben.

wirdwerden

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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Auch bei genehmigter VKH muss man, wenn man ein Verfahren verliert,
für die Kosten der Gegenseite aufkommen.

lg
edy

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#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von vm123123):
Ich habe Tochter von anderem Mann während der Ehezeit bekommen,


Ich will das nicht moralisch werten. Aber so ganz die feine Art ist das nicht.

Wichtig ist aber eins: weil das Kind während der Ehezeit gezeugt wurde, gilt es automatisch als LEIBLICHES Kind deines noch Ehemannes, mit allen rechtlichen Verpflichtungen. Das macht die Sache nicht gerade einfacher.

Der Ehemann dürfte die Vaterschaft anfechten. Wenn nicht, wäre er schön blöd, weil er dann haftbar bleibt. Damit ist die Gemengelage ganz schön kompliziert. Und auch wenn du das vielleicht nicht so gern hörst: du hast diese Situation maßgeblich zu verantworten.

Zitat:
Aber ich bekomme schon Kindesunterhalt 250 € von biolog. Vater. Mehr kann er nicht bezahlen, da er 3 weitere Kinder hat und sein Nettoeinkommen 1500 € ist. Somit tritt mein Ehemann in Betracht und soll mir Trennungsunterhalt bezahlen.


Na ja, das komplettiert dann das Bild einer großartigen Familienplanung. Der "biolog. Vater" ist aber erfreulicherweise immerhin so anständig und bezahlt auch ohne festgestellte Vaterschaft überobligatorischen Unterhalt. Denn mit seinem Einkommen ist er bei drei ehelichen Kindern ein Mangelfall.

Und weil nun bei dem "biolog. Vater" nicht so richtig was zu holen ist, soll der "noch Ehemann" Trennungsunterhalt zahlen. Dass der dazu nicht so richtig Lust hat kann ich nachvollziehen. Seinem nachvollziehbaren Wunsch nach vorzeitiger Scheidung hast du dich erfolgreich widersetzt. Dein gutes Recht ... auch wenn man da einen gewissen Beigeschmack haben kann.

Klar ... das Jobcenter sieht erst mal einen Anspruch auf Trennungsunterhalt und ehe die selber zahlen verweisen sie auf die Möglichkeit diesen einzuklagen. Und da dies gescheitert ist, bleibst du nun auf den Kosten sitzen.

Mein Mitgefühl hält sich in überschaubaren Grenzen. Wer sich so etwas einbrockt, muss die Sache hinterher eben auch auslöffeln.

Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kostennoten deiner Anwältin hast, dann kannst du bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde einlegen. Da wird man die Rechnungen prüfen. Das ist zunächst kostenlos. Ob da aber etwas dabei herauskommt, das kann ich nicht sagen. Nur, wenn du dein Anliegen derart wirr vorträgst wie hier im Forum, dann habe ich da wenig Hoffnung.

Ansonsten kann ich auch nur empfehlen, jede weitere sinnlose Klage sich erst mal zu verkneifen. Es ist genug Porzellan zerschlagen worden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja Marcus, es ist ja nirgendwo gesagt/geschrieben, dass der Ehemann nicht wusste, dass er nicht der Vater ist. Aber es kann dahingestellt bleiben. Du hast auf was sehr wichtiges hingewiesen. Selbst wenn man PKH/VKH bekommt, heisst das nicht, dass der Staat den Betroffenen das Prozessrisiko abnimmt. Hinsichtlich des eigenen Anwalts/Prozesskosten ist es ein Darlehen, was man gegebenenfalls binnen der nächsten vier Jahre zurückzahlen muss. Wenn man verliert, muss man unabhängig von der eigenen finanziellen Lage die gegnerischen Kosten tragen. Man sollte mit diesem Instrument also vorsichtig und verantwortungsvoll umgehen.

Ich bessere ungern nach, aber in Deinem Beitrag ging dieser Teil ein wenig unter. Und der ist doch ganz wichtig.

Und abgesehen davon noch ein Gedanke. Auch wenn die Scheidung ohne Trennungsjahr nicht durchgegangen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der Ehemann Trennungsunterhalt zahlen muss. Der kann nämlich verwirkt sein. Und irgendwas ganz gravierendes muss ja vorgefallen sein. Sonst hätte der Ehemann ja nicht die vorzeitige Scheidung begehrt. Mag sein, dass das, was vorgefallen ist, nicht für die Scheidung gereicht hat, wohl aber für die Verwirkung des Unterhalts.

wirdwerden

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Berry, das ist so nicht ganz richtig. Gem. § 33 SGB II gehen Ansprüche über, nicht Titel.


Hi, bitte lese, was ich geschrieben habe. "feststehende Ansprüche"

Wenn ich zur Zahlung nicht verpflichtet bin, weil es zum Beispiel keinen Titel gibt, widerspreche ich der Wirkung der Überleitungsanzeige und gut ist es.

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja Marcus, es ist ja nirgendwo gesagt/geschrieben, dass der Ehemann nicht wusste, dass er nicht der Vater ist.
Richtig, aber es lässt sich schlussfolgern, da man für eine Härtefallscheidung einen Grund angeben muss.

Zitat (von wirdwerden):
Und da macht es natürlich Sinn, das ganze an das Job-Center abzugeben.
In dem Punkt sind wir nicht einig. Zumindest das Jobcenter Dortmund wird sich erfahrungsgemäß davon absolut nichts annehmen. Ein Recht z.B. Unterhalt eigenständig einzuklagen, hat das JC nach meiner Kenntnis nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ja aber "feststehend" steht auch nicht im Gesetz.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Doch, das Jobcenter hat das Recht, Unterhalt eigenständig einzuklagen - die zeigen beim evtl. Unterhaltspflichtigen einfach den Übergang der Ansprüche an und fordern erstmal Auskunft zu Einkommen, Vermögen und evtl. bereits fließenden Zahlungen.
Kommt da keine Auskunft - dann müssen sie die eben einklagen.
Stellen sie eine Zahlungsfähigkeit fest, dann fordern sie die Zahlung eben direkt an das Jobcenter. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, dann pfänden sie eben - der Zahlungsbescheid vom Jobcenter ist soweit ich aus Erfahrung weiß direkt vollstreckbar.
Will sich ein Unterhaltspflichtiger dagegen wehren, muss er eben klagen.

Das Jobcenter ist übrigens nicht berechtigt, Leistungsempfänger dazu zu verpflichten, Gerichtsverfahren zu führen - ob jemand das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens eingehen möchte, ist immer die eigene Entscheidung des Betroffenen. Will er das (auf Grund des finanziellen Risikos beispielsweise) nicht, so bleibt dem Jobcenter nur noch die Überleitung der Ansprüche übrig.

Bei uns lehnt übrigens auch das Jugendamt die Beistandschaft ab, wenn die nur beantragt wird, weil das Jobcenter das gerne so hätte - mit dem deutlichen Hinweis, dass es dem Jobcenter frei steht, die Ansprüche ganz einfach selbst geltend zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn das Kind ehelich zur Welt kommt, hat der Ehepartner automatisch das Sorgerecht. Insoweit hat die Anwältin richtig gehandelt.

Es gibt keine Garantie von 100% für VKH. Bei dem Chaos bei Dir würde ich mich dem Ratschlag von Künstlerin anschliessen. Wobei noch ein weiteres Verfahren in die Sammlung dazu kommt. Hat der Ehemann die Vaterschaft angefochten?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.04.2017 15:52

Vaterschaftsanfechtung ist schon lange durch. Es war auch PKH bewilligt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn das Kind ehelich zur Welt kommt, hat der Ehepartner automatisch das Sorgerecht. Insoweit hat die Anwältin richtig gehandelt.

Es gibt keine Garantie von 100% für VKH. Bei dem Chaos bei Dir würde ich mich dem Ratschlag von Künstlerin anschliessen. Wobei noch ein weiteres Verfahren in die Sammlung dazu kommt. Hat der Ehemann die Vaterschaft angefochten?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.04.2017 15:52

Meine Rea hat Sorgerecht nicht beantragen müssen, da Vaterschaftsanfechtung klar war, weil mein Ehemann nicht der Vater war. Das war auch nicht der Hauptpunkt und nicht geforderte Leistung

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#20
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Künstlerin):
Ich persönlich würde die ganzen Klagen etc. einfach sein lassen, und dem Jobcenter mitteilen, dass ich mir eine gerichtliche Verfolgung der Ansprüche nicht leisten kann, sie jedoch berechtigt sind, alle eventuell bestehenden Ansprüche auf sich überzuleiten und direkt beim möglicherweise Zahlungspflichtigen geltend zu machen.
Das sichert Mutter und Kind einerseits die Leistungen nach SGB II und stürzt sie andererseits nicht in finanzielle Risiken und ggf. Schulden, die dann von dem eh schon wenigen Geld abgetragen werden müssen.
Eigentlich sollte das beim Jobcenter auch das normale Vorgehen sein.
Für den Kindesunterhalt könnte man zusätzlich evtl. noch eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten - die ist ebenfalls kostenlos und wird dem Jobcenter dann schon mitteilen, dass vom KV nicht mehr zu holen ist, wie die aktuell gezahlten 250,--€
Viele Grüße
Künstlerin

Das habe ich schon gemacht. Jobcenter will jetzt von mir nichts mehr. Ich bekomme Kindesunterhalt, das war ohne Rea geklärt. Biolog. Vater hat sich bereit erklärt, 250 zu bezahlen. Aber Trennungsunterhalt müsste ich machen. Die Frage ist, warum das Gericht meint, dass ich alle Ansprüche (Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt gg. biol. Vater) geltend machen soll.???? Das ist meiner Meinung nach, aussichtslos. Hier wäre PKH auch abgelehnt, da biol. Vater nicht zahlungsfähig ist. Dann würde ich noch mal Rea Rechnung bekommen?

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#21
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Zitat (von vm123123):
Gleichzeitig hat sie mir 2 Rechnungen ausgestellt: 1900 € für die Anlegung der Beschwerde und 2600 € für PKH-Antrag


Wurde die Beschwerde durchgeführt?

Ist das eine Rechnung oder soll dass eine Vorauszahlung sein?

lg
edy

ich möchte keine Beschwerde, da Jobcenter Gericht-Ablehnung akzeptiert hat. Außerdem möchte ich von mir aus nicht, dass mein Ehemann mir was bezahlt.

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#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mir ist nicht bekannt, wo "bei uns " ist.

Dein Beitrag gibt jedenfalls nicht die mir bekannte hier aktuelle Rechtslage wieder.

Zitat aus § 93 SGB XII

"für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches ist, kann der Träger der Sozialhilfe durch schriftliche Anzeige an den anderen bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf ihn übergeht."

Voraussetzung ist also, dass ein durchsetzbarer und nicht nur ein latenter Anspruch besteht.

Das das JC ein eigenständiges Klagerechtgegen einen Dritten hat, magst Du bitte mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage untermauern. Ich kenne es anders.

Zitat (von Künstlerin):
Das Jobcenter ist übrigens nicht berechtigt, Leistungsempfänger dazu zu verpflichten, Gerichtsverfahren zu führen - ob jemand das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens eingehen möchte, ist immer die eigene Entscheidung des Betroffenen.


Das ist grundsätzlich richtig, aber nicht zu Ende gedacht. Ein Hilfebedürftiger kann nicht rechtswirksam durch eigene Entscheidung auf die ihm vermeintlich zustehende Leistungen verzichten. Wird in der Praxis oft genug versucht um den/die Ex zu schonen.

Zitat (von Künstlerin):
Bei uns lehnt übrigens auch das Jugendamt die Beistandschaft ab, wenn die nur beantragt wird, weil das Jobcenter das gerne so hätte

Der Anspruch des Kindes auf Beistandschaft ist im § 1712 BGB normiert. Ablehnungsgründe der von Dir beschriebenen Art lassen sich weder aus dem BGB noch dem SGB VIII entnehmen.
Aber auch hierzu würde mich die rechtliche Begründung interessieren, wobei mir klar ist, das nicht alles was vom JC kommt, auch mit Recht und Gesetz im Einklang steht.

Berry

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#23
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Zitat (von vm123123):
Ich habe Tochter von anderem Mann während der Ehezeit bekommen,


Ich will das nicht moralisch werten. Aber so ganz die feine Art ist das nicht.

Ich habe mich von meinem Ehemann 29.12.2014 getrennt.
Am 31.12.2014 habe ich Silvester mit einem guten Freund gefeiert, er ist Solo und hat aus erste Ehe, was vor 6-7 Jahren war -3 Kinder
Wir haben am Silvesternacht geschützt geschlafen, Es ist zur ungeplanten Schwangerschaft gekommen.
Da ich in dem Moment noch OFFIZIELL verheiratet war - macht aus mir keine Verbrecherin!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
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Und abgesehen davon noch ein Gedanke. Auch wenn die Scheidung ohne Trennungsjahr nicht durchgegangen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der Ehemann Trennungsunterhalt zahlen muss. Der kann nämlich verwirkt sein. Und irgendwas ganz gravierendes muss ja vorgefallen sein. Sonst hätte der Ehemann ja nicht die vorzeitige Scheidung begehrt. Mag sein, dass das, was vorgefallen ist, nicht für die Scheidung gereicht hat, wohl aber für die Verwirkung des Unterhalts.

wirdwerden
Es war eine Verwirkung. Scheidung wollte er, weil Vaterschaftsanfechtung durch war, und er nicht der Vater war

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#25
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Mir ist nicht bekannt, wo "bei uns " ist.

Dein Beitrag gibt jedenfalls nicht die mir bekannte hier aktuelle Rechtslage wieder.

Zitat aus § 93 SGB XII

"für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches ist, kann der Träger der Sozialhilfe durch schriftliche Anzeige an den anderen bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf ihn übergeht."

Voraussetzung ist also, dass ein durchsetzbarer und nicht nur ein latenter Anspruch besteht.

Das das JC ein eigenständiges Klagerechtgegen einen Dritten hat, magst Du bitte mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage untermauern. Ich kenne es anders.

Zitat (von Künstlerin):
Das Jobcenter ist übrigens nicht berechtigt, Leistungsempfänger dazu zu verpflichten, Gerichtsverfahren zu führen - ob jemand das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens eingehen möchte, ist immer die eigene Entscheidung des Betroffenen.


Das ist grundsätzlich richtig, aber nicht zu Ende gedacht. Ein Hilfebedürftiger kann nicht rechtswirksam durch eigene Entscheidung auf die ihm vermeintlich zustehende Leistungen verzichten. Wird in der Praxis oft genug versucht um den/die Ex zu schonen.


Ich habe ein Job-Center Schreiben: gerichtliche Durchsetzung, wenn ich es nicht mache, kürzen sie mir die leistungen, oder werden diese komplett stereichen. Ich wollte von meinem Ex nicht mich schonen lassen, weil wir immer noch gute Verhältnisse und persönl. Kontakt haben.

-- Editiert von vm123123 am 21.04.2017 21:06

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#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von vm123123):
Ich habe ein Job-Center Schreiben: gerichtliche Durchsetzung, wenn ich es nicht mache, kürzen sie mir die leistungen, oder komplett stereichen


Es ist hilfreich, wenn Du Deine Antworten nicht mit ins Zitat hineinpackst.

Fast so, wie von Dir beschrieben, kenne ich es auch. Der Anspruch auf die Leistungen wird bei der Bedarfsfestlegung so behandelt, als wenn man den Betrag tatsächlich erhalten würde (fingierter Zufluss).

Zitat (von vm123123):
Da ich in dem Moment noch OFFIZIELL verheiratet war - macht aus mir keine Verbrecherin!
Richtig, hat auch keiner behauptet. Ehebrecherin wäre die passende Bezeichnung. Aber hier geht es nicht um moralisches Fehlverhalten.

Berry

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#27
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand sagen, wenn ich alle Leistungen von Rea 06.04.2016 angefochten habe und ihr geschrieben habe, sie soll mir keine Leistungen machen, die nicht über PKH gedeckt sind. Ist das gesetzlich geregelt?
Darf sie mir dann trotz der Anfechtung nach 06.04.2016 was abrechnen, was nach der Anfechtung passiert?
Darf meine Rea mir Gebühren für Gerichtstermin am 18,08.2016 abrechnen. Am 18.08.2016 war Scheidungstermin, und dort versuchte Richterin Trennungs-Unterhaltsansprüche kurz zu handeln, ich habe es abgelehnt. Für diesen Termin hat mein Ex-Ehemann an meine Rea bezahlt, da er verloren hat. Warum muss ich jetzt Terminkosten 960 € (lt. RG) bezahlen?

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#28
 Von 
guest-12322.04.2017 14:05:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von vm123123):
Da ich in dem Moment noch OFFIZIELL verheiratet war - macht aus mir keine Verbrecherin!
Richtig, hat auch keiner behauptet. Ehebrecherin wäre die passende Bezeichnung. Aber hier geht es nicht um moralisches Fehlverhalten.

Ich bin keine Ehebrecherin, wir haben uns vor Kindmachen getrennt, aber Gesetzt sagt 1 Jahr -Trennungsjahr. Wir waren plus offiziell nicht geschieden. Eure Urteile sind echt heftig. Obwohl sie meine Geschichte von Ehe nicht kennen, verurteilen sie mich. Das ist gravierend und ungerecht!

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#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Gebührenanspruch des Anwalts beginnt mit der Mandatserteilung.

Die Scheidung hat doch vermutlich der Mann eingereicht, den Antrag auf Trennungsunterhalt haben dagegen wohl eher Sie (vertreten durch die Anwältin) gestellt. Richtig. Ehesachen werden zusammengefasst, damit es nicht zu unbilligen Ergebnissen kommt.

Der Antrag des Mannes wurde abgewiesen, die den Streitwert entsprechenden Kosten der Härtefallscheidung muss er übernehmen und hat er ja wohl auch.

Ihr Antrag auf Trennungsunterhalt wurde wegen Verwirkung ebenfalls abgewiesen. Insoweit hat das Gericht einen Teilstreitwert festgelegt, die daraus abgeleiteten Kosten (Gerichtskosten wie auch Anwaltskosten) haben sie zu übernehmen.

Ich gehe davon aus, dass die Anwältin Ihre Tätigkeit vor dem 06.04.2016 aufgenommen und vermutlich sogar abgeschlossn hat. Können sie aus dem Schriftwechsel ans Gericht erkennen.

Insoweit bewirkt Ihre Anfechtung eigentlich bezogen auf diesen Punkt nichts. Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass Sie noch nicht mal wissen was Anfechtung bedeutet.

Das Schreiben bewirkt vermutlich nur die Klarstellung im Hinblick auf weitere Aktivitäten, die aber die Gebühren für die bisher schon erbrachten Tätigkeit nicht beeinflussen. Sie selbst haben den Antrag doch im Verhandlungstermin zurückgezogen

Zitat (von vm123123):
dort versuchte Richterin Trennungs-Unterhaltsansprüche kurz zu handeln, ich habe es abgelehnt.


Es kann natürlich sein, dass es für sie tatsächlich einen Anfechtungsgrund gab, aber das haben sie auch nichts ansatzweise dargelegt. Deshalb auch die Vermutung der völligen Planlosigkeit.

Lassen Sie sich das Ganze besser in einem persönlichen Gespräch von Ihrer Anwältin erklären.

Berry

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#30
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Lassen Sie sich das Ganze besser in einem persönlichen Gespräch von Ihrer Anwältin erklären.


Mir scheint, dass das Mandat der Rechtsanwältin inzwischen beendet ist. Und ob die Anwältin jetzt noch Interesse daran hat, mit der Mandantin ein (unbezahltes) Gespräch über die Kostennote zu führen, das halte ich für fraglich. Aber versuchen kann man es ja.

Ob die Rechnungen berechtigt sind oder nicht, das kann bei dieser konfusen Informationslage wohl niemand hier beurteilen. Wie schon früher von mir angemerkt: die Fragestellerin könnte sich diesbezüglich (freundlich) an die Anwaltskammer wenden. Die dürften die Anwältin um Klärung bitten und wenn es nix zu beanstanden gibt (was ich vermute), dann ist die Sache damit aus der Welt. Es sei denn die Fragestellerin möchte gegen die Kostennote gerichtlich vorgehen.

Ich verstehe schon, dass die Fragestellerin aufgrund ihrer eingeschränkten Deutschkenntnisse nicht unbedingt in der Lage ist, den Schriftverkehr wirklich zu verstehen.

Das grundlegende Missverständnis scheint mir aber darin zu liegen, dass die Fragestellerin meint, dass die Regelung der nachehelichen Angelegenheiten sowie die Vaterschaftanerkennung komplett über die PKH, also für 0 Euro abgewickelt werden kann.

Das ist ein Irrtum. Eine Scheidung kostet Geld. Und wenn man einen Anwalt beauftragt, dann arbeitet der nicht ohne Bezahlung. Die Höhe Gebühren sind in der Anwaltsgebührenordnung festgelegt.

Und noch etwas bleibt anzumerken:

Zitat (von vm123123):
Ich habe mich von meinem Ehemann 29.12.2014 getrennt.
Am 31.12.2014 habe ich Silvester mit einem guten Freund gefeiert, er ist Solo und hat aus erste Ehe, was vor 6-7 Jahren war -3 Kinder
Wir haben am Silvesternacht geschützt geschlafen, Es ist zur ungeplanten Schwangerschaft gekommen.


Zwischen Trennung und neuem Partner liegen gerade mal ZWEI Tage. Das ist halt für meinen Geschack ein bissl kurzfristig. Aber das ist meine private Meinung.

NIcht privat ist allerdings meine Meinung, dass man nicht im Handumdrehen schwanger wird, wenn man (wirklich) geschützt miteinander Verkehr hat. Und das ist besonders deshalb ärgerlich, weil der Kindesvater bei geringem Einkommen schon drei Kinder hat und die Fragestellerin wohl selbst über kein Einkommen verfügt. Wie wäre es, wenn man sich VORHER Gedanken macht, wovon die Kinder leben sollen, BEVOR man Kinder in die Welt setzt.

Wie schon gesagt, mein Mitgefühl für die Fragestellerin hält sich in Grenzen. Wie man sich bettet so liegt man eben.

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