Vermieter verweigert Mietschuldenrückzahlungsvereinbahrung

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
Vermieter verweigert Mietschuldenrückzahlungsvereinbahrung

Liebe User,
Person A ist Mieter. Es sind Mietschulden aufgelaufen. Der Vermieter kündigt ihm und beantragt eine Räumungsklage.
Person A sucht aktiv nach einer Ausweichwohnung. Durch die schlechte Bonität verläuft dies schleppend.
Person A findet schließlich eine Whg. deren Vermieter die schlechte Bonität akzeptiert, jedoch möchte er eine Mietschuldenrückzahlungsvereinbahrung sehen.

Zwischenzeitlich hat Person A auf die anhängige Räumungsklage reagiert und der Forderung allumfassend zugestimmt. Durch ALG2-Bezug ist die Miete gesichert.

Nun zur Frage. Die Anwalt des aktuellen Vermieters stellt sich quer. Er müsse erst das Urteil vom Amtsgericht ausgehändigt bekommen, eher könne er keine Mietschuldenrückzahlungsvereinbahrung schließen und er wäre auch nicht verpflichtet.
Person A hat jegliche Korrespondenz mit dem Amtsgericht paralell an den Anwalt weitergeleitet. Die Kanzlei wusste frühzeitig, dass der Beklagte die Forderung allumfassend anerkennt und die Wohnung auch beräumen möchte.

Telefonisch zeigte man sich im Amtsgericht verwundert, dass die Kanzlei nicht schon vorher den Vertrag aufsetzen könne. Denn im Grunde geht es ja darum, die Wohnung frei zu bekommen und das Anerkenntnis der Mietschulden zu erzielen. Beides ist der Kanzlei per FAX, telefonisch und per Mail mehrfach mitgeteilt worden. Nun fängt die Kanzlei auf telefonischen Druck hin, an Spiele zu Spielen, Person A solle doch einen Vorschlag unterbreiten. Kurzum, hier wird Zeit geschunden. Was kann Person A tun und folgt das Forum der telefonischen Einschätzung des MA des Amtsgerichts, dass die gegnerischen Parteien längst hätten tätig werden können, wenn der Mieter ausdrücklich zustimmt?
Am Ende ist doch auch ein Richter nicht ganz blöd und sieht, dass hier die offensichtlichen Bemühungen des Mieters - raus zu kommen und geregelt abzuzahlen, behindert werden.

PS: ohne eine solche Vereinbahrung ist es Person A nahzu unmöglich eine Wohnung zu erhalten, außer Notwohnungen der sozialen Wohnungsnothilfe.


Danke

-- Editier von Jasmin Phoenix am 20.04.2017 14:06

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
folgt das Forum der telefonischen Einschätzung des MA des Amtsgerichts, dass die gegnerischen Parteien längst hätten tätig werden können, wenn der Mieter ausdrücklich zustimmt?

Ob das Forum folgt wis ich nicht, aber ich folge der Meinung durchaus.
Das Problem liegt halt in dem Wort "können".

Von dahher sehe ich da keinen Anspruch eine Mietschuldenrückzahlungsvereinbahrung überhaupt durchszusetzen.



Zitat (von Jasmin Phoenix):
PS: ohne eine solche Vereinbahrung ist es Person A nahzu unmöglich eine Wohnung zu erhalten, außer Notwohnungen der sozialen Wohnungsnothilfe.

Person A erhält also auch ohne Mietschuldenrückzahlungsvereinbahrung eine Wohnung, womit sich der Anspruch noch weniger begründen liese.



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#2
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Danke sehr. Da Mietschulden aufgelaufen sind, mööchte natürlich jeder neue Vermieter sicher gehen, dass Person A kein Mietnomade ist. Daher kann ich die Aussage, dass es auch ohne Möglich sein müsste schwer nachvollziehen. PS: die alte Whg. war um einiges teurer. Grund war Trennung.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Da Mietschulden aufgelaufen sind, mööchte natürlich jeder neue Vermieter sicher gehen, dass Person A kein Mietnomade ist.

Die Frage ist ja, ob man das jedem Vermieter auf die Nase binden muss.



Zitat (von Jasmin Phoenix):
Daher kann ich die Aussage, dass es auch ohne Möglich sein müsste schwer nachvollziehen.

Die Aussage, das man auch ohne die Vereinbarung eine Wohnung bekommt, stammt doch von Dir?
Und wenn es diese Möglichkeit gibt, gibt es juristisch keine Begründung einer Notwendigkeit auf Abschluss so einer Vereinbarung.
Auch wenn es schlauer wäre vom Vermieter, weil er Dich schneller geräumt bekäme.

Den Vermieter schon mal darauf angesprochen?


Im übrigen hat derAnwalt ja nicht generell abgelehnt, er will nur warten bis er die offiziellen Dokumente vom Gericht hat.




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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

mieses Spiel....die ja wohl wirklich redlich sich bemühen schnell neue Wohnung .......
Verpflichtet hin verpflichtet her! #selbstzenzur#

-- Editiert von 3113 am 22.04.2017 22:37

Signatur:

3113

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ja klar, die große Verschwörung der Justiz und Vermietermafis gegen die armen Mieter ...
:banana:



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