Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage zu einem fiktiven Fall: Mal angenommen an einer vierspurigen innerstädtischen Straße steht auf der rechten Seite ein Halteverbotsschild ohne weitere Zusätze. Zusätzlich zu den Fahrspuren gibt es einen "Seitenstreifen", der über einen teilweise abgesenkten Bordstein zu erreichen ist, aber nicht gesondert befestigt ist, die Grasvegetation aber klar erkennen lässt, dass dort regelmäßig Autos geparkt werden und aktuell auch geparkt sind. Gilt dieses Halteverbotsschild dann automatisch auch für besagten "Seitenstreifen" oder müsste dies gesondert ausgewiesen sein? Zum Beispiel durch ein Zusatzschild: "Gilt auch für den Seitenstreifen".
Zusatzfrage: Angenommen das Parken ist auch auf besagten "Seitenstreifen" untersagt. Ist es rechtmäßig, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wird, dass auf diesem Seitenstreifen abgestellt ist, obwohl das Abstellen keine Verkehrsbehinderung darstellt?
Ich freue mich auf eure Meinungen.
Viele Grüße
Parken auf Seitenstreifen verboten
19. April 2017
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Frage vom 19. April 2017 | 21:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf Seitenstreifen verboten
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 20. April 2017 | 08:02
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Wenn der "Seitenstreifen" durch einen Bordstein abgetrennt ist, handelt es sich nicht mehr um einen Seitenstreifen im rechtlichen Sinne (OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.1994 - 3 Ss OWi 1215/93
).
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