Hallo in das Forum,
letzte Woche ist meine unverheiratete und kinderlose Mieterin nach 12 Jahren Mietverhältnis plötzlich verstorben. Sie war unvermögend u. Hartz IV-Aufstockerin. Nach Rücksprache mit der Mutter wird das Sozialamt für die Bestattungskosten aufkommen. Sie wird das Erbe ausschlagen. Es bestehen keine Mietrückstände, allerdings steht die Nebenkostenabrechnung für 2016 noch aus. Der Mietvertrag
wurde zwischen mir und der Verstorbenen geschlossen.
Die Mutter der Verstorbenen will beim Gespräch mit dem Sozialamt verstanden haben, dass dieses nun auf die Wohnung zugreifen will und auch ein Recht darauf habe, die Gegenstände mit Gebrauchswert aus der Wohnung zu holen.
Das Haus liegt im Bundesland NRW wurde ohne öffentliche Mittel gebaut. Die vermietete Wohnung liegt im Erdgeschoss und ist Barrierefrei / Schwerbehindertengerecht.
Hätte die Stadt unter den geschilderten Umständen tatsächlich eine Möglichkeit, mir irgenwelche Leute in die Wohnung zu setzen, die ich gar nicht im Haus haben will?
Bereits an dieser Stelle meinen Dank für Antworten.
Zwangsvermietung?
19. April 2017
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Frage vom 19. April 2017 | 19:07
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Zwangsvermietung?
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#1
Antwort vom 19. April 2017 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120366 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatHätte die Stadt unter den geschilderten Umständen tatsächlich eine Möglichkeit, mir irgenwelche Leute in die Wohnung zu setzen, die ich gar nicht im Haus haben will? :
Nö, wie kommt man denn auf das schmale Brett?
#2
Antwort vom 19. April 2017 | 20:03
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatDie Mutter der Verstorbenen will beim Gespräch mit dem Sozialamt verstanden haben, dass dieses nun auf die Wohnung zugreifen will und auch ein Recht darauf habe, die Gegenstände mit Gebrauchswert aus der Wohnung zu holen. :
Da hat die Mutter sicher was falsch verstanden.
Wird das Erbe ausgeschlagen setzt das zuständige Amtsgericht einen Nachlaßverwalter ein. Der hat dann "Zugriff" auf die Wohnung um Verwertbares da raus zu holen. Mehr nicht.
Keinesfalls kann man dir Mieter vor die Nase setzen. Eigentümer bist immer noch Du und bestimmst allein an wen Du vermietest.
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#3
Antwort vom 19. April 2017 | 20:50
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Bitte beachte, dass das Mietverhältnis meines WIssens nach nicht automatisch mit dem Tod des Mieters beendet wird. Das BGB hat da diverse Paragraphen dazu. § 564 BGB
gibt dir die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen. Wobei mir nicht klar ist, wem gegenüber die Kündigung zu erklären ist. Möglicherweise gegenüber dem Staat, wenn alle anderen das Erbe ausschlagen.
Ich weise deshalb darauf hin, weil es vermutlich für dich sinnvoll ist, dass Mietverhältnis schnellstmöglich zu beenden. Wenn das Erbe überschuldet ist, gibt's nämlich keine Miete mehr. Von daher solltest du dich bemühen, den Zeitraum so kurz wie möglich zu halten.
#4
Antwort vom 19. April 2017 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120366 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWobei mir nicht klar ist, wem gegenüber die Kündigung zu erklären ist. :
Gegenüber dem/den Erben.
Wenn alle das Erbe ausschlagen, wird der Staat Erbe.
Es kann nur ein Problem werden, wenn es dauert bis die Erben ermittelt sind. Dann müsste man das notfalls über das Gericht laufen lassen.
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