Nasse Wände und Schimmel im Bad

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464078-98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nasse Wände und Schimmel im Bad

Guten Tag,

Am Karfreitag kam wegen eines Rohrbruchs Wasser durch die Decke. 2 Wände und die Decke sind jetzt großflächig feucht (oder eher nass). An der Wand gegenüber liegt die Badewanne (die Emailie war schon bei Einzug kaputt und aufgeraut und beim Baden wird das Wasser sofort kalt, weshalb nur duschen möglich ist). Da nur etwa bis zu hälfte der Raumhöhe gefliest ist läuft mitlerweile das Wasser hinter die Fliesen und schimmelt dort muter vor sich hin. Beide Schäden sind durch Wand in den jeweils abgrenzenden Räumen durch Wasserflecken sichtbar. Die Hausverwaltung war gestern zur Begutachtung der Schäden da. Der Rohrbruch wurde geflickt und soll heute richtig behoben werden. Die Renovierung des Schadens vom Wasserrohrbruch wird wohl durch die Hausverwaltung gemacht. Alles weitere soll ich selbst machen. Wenn ich jedoch neue Fliesen und eine Komplettrenovierung im Bad möchte, zieht das eine Mieterhöhung von 70 € nach sich. Das Bad ist aus den 50er Jahren und wurde nie renoviert oder saniert (der Abfluss der Toilette ist ebenfalls undicht, da es für das alte Bleirohr keine richtigen Aufsätze gibt).

Nun meine Frage: ist es richtig, dass ich die Beseitigung der Schäden zahlen muss? Wie ist hier die Rechtsgrundlage? Der Ich wohne seit November 15 in der Wohnung. Bei Einzug habe ich alles bis auf Badezimmer und Küche saniert (der Putz kam von den Wänden und alles musste neu verspachtelt werden). Hat jemand evtl. ein vergleichbares Gerichtsurteil zur Hand?

VG Anna

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Das ist das Unterforum Mietrecht. Von daher gehe ich jetzt mal davon aus, dass du Mieter bist. Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das ist typischerweise der Zustand bei Anmietung.

Zitat (von fb464078-98):
Die Renovierung des Schadens vom Wasserrohrbruch wird wohl durch die Hausverwaltung gemacht.

Zum Schaden vom Wasserrohrbruch gehört die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Wasserrohrbruch. Das muss der Vermieter in Auftrag geben und auch bezahlen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Beseitigung des Schimmels, das Trocken-Legen der Wände und wenn nötig auch die Wiederherstellung des Fliesenspiegels. Der Vermieter wird in aller Regel die Kosten von einer Versicherung ersetzt bekommen.

Sollten Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssen, so sind die Stromkosten dieser Geräte vom Vermieter zu zahlen. Sollte es zu Einschränkungen durch den Wasserrohrbruch oder die Schadensbeseitigung, so ist auch eine Mietminderung drin. Auch diese beiden Posten sind in der Regel durch eine Versicherung abgedeckt.

Die siehst, dass du einige Rechte hast. Und wenn die Kosten von einer Versicherung getragen werden, kostet das den Vermieter selber wahrscheinlich nichts. Du selber musst keine Renovierungsarbeiten oder Reparaturarbeiten übernehmen oder bezahlen, sofern du nicht Schuld bist.

Ich vermute bzw. hoffe mal, dass du die Hausverwaltung falsch verstanden hast. Eine Mieterhöhung darf durch reine Erhaltungsmaßnahmen nicht eintreten. Bei einer Modernisierungsmieterhöhung (wenn z.B. das komplette Bad auf den neuesten Stand gebracht wird) sähe das anders aus. Aber da gibt es diverse Voraussetzungen, sodass man sich damit erst beschäftigen sollte, wenn es soweit ist.

Ich würde dir raten, in einen Mieterverein einzutreten oder einen Anwalt für Mietrecht vor Ort zu konsultieren. Dann kannst du dich umfassend und individuell beraten lassen. Klar, das kostet Geld. Aber dann hast du wesentlich bessere Chancen, dass du keinen (finanziellen) Schaden durch diesen Wasserrohrbruch erleidest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fb464078-98):
Die Renovierung des Schadens vom Wasserrohrbruch wird wohl durch die Hausverwaltung gemacht.

Ist auch die Aufgabe der Hausverwaltung / des Vermieters.

Zitat:
Alles weitere soll ich selbst machen. Wenn ich jedoch neue Fliesen und eine Komplettrenovierung im Bad möchte, zieht das eine Mieterhöhung von 70 € nach sich.


Ist ja klar, dass ein modernisiertes Bad auch eine Mieterhöhung nach sich zieht. Dein Vermieter lässt dir ja die Wahl: Selber machen, oder im Rahmen der Renovierung mitmachen lassen und dann höhere Miete bezahlen.

Zitat:

Das Bad ist aus den 50er Jahren und wurde nie renoviert oder saniert (der Abfluss der Toilette ist ebenfalls undicht, da es für das alte Bleirohr keine richtigen Aufsätze gibt).


Gemietet wie gesehen. Lediglich bei einer extrem rauhen Badewanne gäbe es evtl. eine Chance darauf, dass das ein vom Vermieter zu behebender Mangel ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
Ist ja klar, dass ein modernisiertes Bad auch eine Mieterhöhung nach sich zieht.

Nein, ist überhaupt nicht klar. Die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Rohrbruch sind Erhaltungsmaßnahmen und dafür gibt es keine Mieterhöhung. Wenn z.B. zur Trocknung oder für die Reparatur Fliesen entfernt werden müssen, so muss der Vermieter diese auch wieder anbringen. Nur Modernisierungskosten, die darüber hinausgehen und die nicht durch den Rohrbruch nötig sind, können bei ausreichender Vorankündigung eine Modernisierungsmieterhöhung nach sich ziehen. Wobei dabei die notwendigen Reparaturkosten abzuziehen sind.

Zitat (von fb464078-98):
Nun meine Frage: ist es richtig, dass ich die Beseitigung der Schäden zahlen muss?
Nein. Das ist wie oben geschrieben Sache des Vermieters und folgt aus § 535 BGB . Wenn mehr als notwendig gemacht wird, dann kommen § 559ff BGB ins Spiel.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Beduine):
Ist ja klar, dass ein modernisiertes Bad auch eine Mieterhöhung nach sich zieht.

Nein, ist überhaupt nicht klar. Die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Rohrbruch sind Erhaltungsmaßnahmen und dafür gibt es keine Mieterhöhung.


Wenn du nicht lesen kannst ist das dein Problem. Ich habe nämlich das, was du hier zu unterstellen versuchst, nicht geschrieben.
Die Aussage war "die Schäden des Wasserrohrbruchs werden von der Hausverwaltung beseitigt". Alles andere ist Modernisierung!

Zitat:

Wenn z.B. zur Trocknung oder für die Reparatur Fliesen entfernt werden müssen, so muss der Vermieter diese auch wieder anbringen. Nur Modernisierungskosten, die darüber hinausgehen und die nicht durch den Rohrbruch nötig sind, können bei ausreichender Vorankündigung eine Modernisierungsmieterhöhung nach sich ziehen. Wobei dabei die notwendigen Reparaturkosten abzuziehen sind.


Bravo. Du hast es ja doch verstanden!



-- Editiert von Beduine am 19.04.2017 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von fb464078-98):
beim Baden wird das Wasser sofort kalt, weshalb nur duschen möglich ist). Da nur etwa bis zu hälfte der Raumhöhe gefliest ist läuft mitlerweile das Wasser hinter die Fliesen und schimmelt dort muter vor sich hin. Beide Schäden sind durch Wand in den jeweils abgrenzenden Räumen durch Wasserflecken sichtbar.

Wäre noch dass das Wasser sofort kalt wird > Mängelanzeige, Vermieter zur Beseitigung des Mangels auffordern
Falls noch nicht getan bzw. falls die Wichtigkeit einer Mängelanzeige und die Folgen eines Unterlassens nicht bekannt sind, dann ggf. selbst mal lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html

Aber über ein Selbstverschulden hinsichtlich des zweiten Wasserschadens sollte man durchaus mal nachdenken > "läuft mitlerweile das Wasser hinter die Fliesen und schimmelt dort muter vor sich hin"
Das kann doch nicht dein Ernst sein - man kann doch auch im Sitzen/Knien duschen!
Das LG Köln hat gerade erst am 24.02.2017 entschieden, dass das Stehend Duschen in einer Badewanne wo die Wand nur halbhoch gefliest ist keine vertragsgemäße Nutzung darstellt und dass damit der Mieter für die Beseitigung seiner dadurch verursachten Schäden aufzukommen hat.
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/stehend-duschen-noch-normal-oder-schon-ein-mietvertragsverstoss
https://www.anwalt.de/rechtstipps/im-stehen-duschen-verstoesst-gegen-mietvertrag_102443.html

Du hast zwar nach deiner Schilderung einen nicht-modernisierten Altbau gemietet, viel Arbeit reingesteckt - und man kann dir nur wünschen, dass der Mietpreis auch dem (niedrigen) Wohnungsstandard entspricht.
Aber wegen des Duschens-im-Stehen dürfte es angebracht sein, den Ball ganz flach zu halten, denn weder das kalte Wasser noch die halbhoch geflieste Wand sind eine Entschuldigung dafür das Haus zu fluten - oder befreien davon, die entsprechenden Schadensbeseitigungskosten tragen zu müssen.

Woran liegt es denn, dass das Wasser hinter die Fliesen läuft?
Gegebenenfalls wäre z.B. oben an den Fliesen eine Silikonversiegelung anzubringen und vielleicht zusätzlich die Wand mit Elefantenhaut/Lack schützen oder gleich eine wasserdichte Platte/PVC, damit da keine weiteren Schäden entstehen. Da gibt es sicher auch Lösungen ohne dass gleich das ganze Bad saniert werden muss (wenn du die Modernisierung samt entsprechender Mieterhöhung nicht möchtest)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb464078-98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich danke für die vielen Antworten. Bisher wurde der Schaden in der Wohnung über meiner behoben und das Bad saniert. Bei mir ist bisher weiter nichts passiert.

Zitat:
Woran liegt es denn, dass das Wasser hinter die Fliesen läuft?
Gegebenenfalls wäre z.B. oben an den Fliesen eine Silikonversiegelung anzubringen und vielleicht zusätzlich die Wand mit Elefantenhaut/Lack schützen oder gleich eine wasserdichte Platte/PVC, damit da keine weiteren Schäden entstehen. Da gibt es sicher auch Lösungen ohne dass gleich das ganze Bad saniert werden muss (wenn du die Modernisierung samt entsprechender Mieterhöhung nicht möchtest)
Die von dir vorgeschlagenen Maßnahmen sind alle (!) gemacht worden, als ich eingezogen bin: zuerst unde die Wand geglättet, dann eine feutigkeitsabweisende Lackschicht gestrichten und darüber wurde im Badewannenbereich PVC geklebt. Die Ränder wurden Abschließend mit Silikon versiegelt. Trotzdem sickert das Wasser hinter die Wand. Es läuft im übrigen nicht durch das ganze Haus, sondern nur in mein Wohnzimmer.

Der Vermieter hat Kenntnis aller Schäden und diese auch begutachten lassen. Ich habe dort um Info gebeten, was nun seitens der Hausverwaltung geplant ist. Bisher aber noch keine Antwort erhalten.

Ich denke, dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn ich bis zur nächsten Woche nichts gehört habe. Das ist zwar nicht schön, aber sich in einem Bad aufzuhalten, welches nach feuchtem Keller riecht ja auch nicht.

VG
Anna

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.708 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen