Zeitausgleich für Wochenendarbeit mit gesetzl. Feiertagen?

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2017 22:39:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitausgleich für Wochenendarbeit mit gesetzl. Feiertagen?

Vertrag: vereinbarte Arbeitszeit von 40 Std./Woche, verteilt auf 5 WT mit je 8 Std.
Arbeitseinsatz ist firmenbedingt auch an Wochenenden und Feiertagen notwendig. Es wird für Samstag- und/oder Sonntagsarbeit Freizeitausgleich an festen Wochentagen vereinbart. So geht z.B. meine Arbeitswoche von Dienstag bis Samstag. Der Montag ist immer frei für den Samstag. Was wenn der Montag ein gesetzl. Feiertag ist, wie z.B. Ostermontag? Dann haben alle Kollegen, die nicht am Wochenende arbeiten eine 4-Tage-Woche und ich trotzdem eine 5-Tage-Woche, weil ja der Montag für alle frei ist. In diesem Jahr erhöht sich dadurch meine Jahresarbeitszeit um 4 Tage im Gegensatz zu den Kollegen, die nur Montag bis Freitag arbeiten. Somit werde ich für die Wochenenddienste, die ja im Sinne der Firma sind, bestraft. Ist das rechtens? Andere Vergütungen gibt es auch nicht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn die Verteilung deiner AZ auf die Wochentage regelmäßig Di-Sa ist, bist du an Feiertagen, die auf einen Montag fallen, nicht arbeitspflichtig. Insofern bist du in deinen Rechten auch nicht geschmälert, wenn du keinen Ausgleich bekommst. Dumm gelaufen, wenn man es so sehen will, aber kein Verstoß gegen deine Rechte.

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#2
 Von 
hunnie
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

In Ergänzung zu blaubär's Ausführungen sei die Hinweis erlaubt, dass Deine Kollegen mit einer Mo-Fr Arbeitswoche ja auch keinen Ausgleich für Feiertage erhalten, die auf ein Wochenende fallen...

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#3
 Von 
guest-12319.04.2017 22:39:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, wenn auch nicht wirklich hilfreich. Es geht mir darum, dass ich am Jahresende ganze 4 Tage mehr gearbeitet habe, als andere Kollegen mit den gleichen Wochenstunden. Und das ohne Ausgleich, einfach so ganz umsonst. Das soll rechtens sein? Kann ich nicht nachvollziehen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Die Feiertage liegen nun einmal, wie sie liegen. Wenn du nicht begreifen willst, dass dir kein Unrecht geschieht, dann ist dir halt nicht zu helfen.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Entgeltfortzahlung an Feiertagen gibt es nach dem EFZG nunmal nur dann, wenn die Arbeit aufgrund des Feiertage ausfällt. Bei Arbeitstagen Dienstag bis Samstag fällt die Arbeit an einem Montag erst gar nicht an und kann daher gar nicht aufgrund des Feiertage ausfallen.

Im Übrigen haben die Kollegen, die Montag bis Freitag arbeiten das gleiche "Problem" mit allen beweglichen Feiertagen, die z.B. auf einen Samstag fallen. Dafür bekommen diese Kollegen keinen Ausgleich. Der TS hat aber nach Schilderung seiner Arbeitszeiten bezahlt frei.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// ... wenn auch nicht wirklich hilfreich.

Was meinst du mit 'nicht hilfreich'? Die Antworten helfen dir, dich nicht auf etwas zu versteifen, worauf du keinen Anspruch hast. Sie unterstützen nicht deine Wahrnehmung einer 'Ungerechtigkeit', das allerdings.

/// Das soll rechtens sein? Kann ich nicht nachvollziehen.

Ob 'rechtens' oder nicht - da muss man in die Gesetzesbücher schauen und wenn das nicht hilft, ggf. ein Gericht entscheiden lassen. Du meinst aber anscheinend eine eher gefühlte Art Ungerechtigkeit. Da sag ich Mal: willkommen im Leben - es ist voll von Ungerechtigkeiten dieser und anderer Art. Hat aber dann nix mehr mit Arbeitsrecht zu tun.

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