Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber bestätigt

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
1713xy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber bestätigt

Hallo

Ich habe eine Frage bezüglich der fristlosen Kündigung.

Ich habe wieder mal mein Gehalt nicht pünktlich erhalten, wie es jetzt schon drei mal vorgefallen ist, und habe meinem Arbeitgeber jetzt gedroht, meiner Arbeitsleistung nicht mehr nachzukommen, sobald mein Geld nicht auf dem Konto ist und ich dadurch auch fristlos kündigen darf. Daraufhin meinte mein Arbeitgeber, dass ich, wenn ich möchte, meine fristlose kündigung gerne heute abgeben kann. Habe am dem 2.5 eh einen neuen Job, kann ich, dadurch das er mir quasi die fristlose kündigung bestätigt hat, auch Ende April fristlos kündigen? Er meinte ja ich darf fristlos kündigen, dann ist es doch quasi egal ob Ich es heute oder in einer bzw zwei Wochen mache oder? Im Recht bin ich ja so oder so, da im Vertrag steht, dass das Geld zum 15 eines Monats auf dem Konto ist, und das war nie der Fall, habe es immer erst am 20 ca bekommen und dicke überziehungszinsen gehabt, weil meine Miete etc pp alles abgegangen ist. Jetzt möchte ich halt nur wissen ob ich ende April auch noch mit dem Grund fristlos kündigen darf. Habe nämlich sonst eine zwei wochige Kündigungsfrist.. Die ich bis zum 2.5 nicht mehr einhalten kann. Habe es aber wie gesagt schwarz auf weiß dass mein arbeitgeber meinte dass ich die fristlose kündigung heute abgegeben kann.

LG und danke im voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Fristlos ist eben frist-los und eine Kündigung zum 30. April ist mit Frist. Du willst also den Monat und das Geld bis dahin mitnehmen. Das kann gutgehen, wenn dein AG mitspielt. Da wäre er nach deiner Ankündigung schon ziemlich großzügig. Aber du kannst es natürlich versuchen.
Vielleicht gilt es ja auch noch, Resturlaub einzubringen, um das Datum zu schieben.

-- Editiert von blaubär+ am 18.04.2017 13:43

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von 1713xy):
dann ist es doch quasi egal ob Ich es heute oder in einer bzw zwei Wochen mache oder?

Die Bedeutung des Wortes "fristlos" ist im Duden recht eindeutig definiert, die Rechtsprechung sieht das in solchen Fällen genauso.



Wenn der Chef Dich aber eh loswerden will, sollte es wohl kein Problem sein, das der die Kündigung zum 30.04 akzeptiert.
Wichtig: die Akzeptanz der Kündigung durch Unterschrift bestätigen lassen, nicht nur den Erhalt!




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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