Guten Tag,
ich fange zum 1.5.2017 einen neuen Job an und habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 3 Monate und keine Probezeit, da ich vorher Auszubildende im Betrieb war. Nun hatte ich einen Unfall und muss stationär für mehrere Wochen zur Reha. Gilt der Arbeitsvertrag und bekomme ich trotzdem meinen Gehalt? Oder wie wird das geregelt?
Liebe Grüße
Kur / Reha
18. April 2017
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Frage vom 18. April 2017 | 11:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kur / Reha
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#1
Antwort vom 18. April 2017 | 11:29
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Mit dem AV beginnt nach der Ausbildung sozusagen eine neues Zeitalter. Lohnfortzahlung wirst du in den ersten 4 Wochen wohl nicht bekommen (oder war's im 1. Monat?), aber Lohnersatzleistung von der KK.
#2
Antwort vom 18. April 2017 | 17:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank für die schnelle Antwort. könntest du mir noch erklären, warum nicht? Ich hatte mal was gelesen die ersten 6 Wochen, zahlt der AG, danach dann Krankengeld.
Liebe Grüße
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#3
Antwort vom 18. April 2017 | 17:28
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Generell schon. Aber nicht bei einem neuen Arbeitsverhältnis. Da zahlt die ersten vier Wochen die Krankenkasse.
Und jetzt?
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