Kellerschloss vom Vermieter ausgetauscht

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
rrrrr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)
Kellerschloss vom Vermieter ausgetauscht

Hallo zusammen,

ich habe ein dringendes Problem. Als ich heute meine Sachen aus dem Keller holen wollte, musste ich feststellen, dass mein Kellerschlüssel nicht mehr zur Eingangstür ins Keller passt. Der Schloss dort wurde ausgetauscht ohne mich darüber zu informieren.

Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die Nutzung der Keller gehört natürlich auch zu meinen Rechten.

Das Problem liegt daran, dass ich berufsbedingt ab morgen über mehrere Wochen weit verreisen werde und die im Keller eingesperrten Sachen für die Reise benötigte.

Von den anwesenden Nachbarn hat leider niemand diesen Schlüssel und der Vermieter besitzt auch keins sondern verweist mich auf die Hausverwaltung. Ich kann aber nicht warten bis diese öffnet, da ich in nächsten Stunden wegfahren soll.

Welche Rechte stehen mir zu, darf ich die Kellertür auf Kosten des Vermieters aufbrechen lassen?
Oder wird er gegenüber mich schadensersatzpflichtig, wenn ich später noch mal über mehrere hundert Kilometer anreisen werde, um meine Sachen zu holen?

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Man müsste abwägen.


Was sind das für Sachen, könnte man die auch unterwegs/am Zielort kaufen?

Geschäfts- oder Privatreise?

Wie ist das Preisverhältnis zwischen Neukauf - Wiederanreise - Türe durch Schlüsseldienst öffnen lassen? Denn im Schadenfall trifft den Mieter eine Schadenminderungspflicht, er müsste also sich bemühen die "preiswerteste" Methode zu wählen.


Dann käme beim Schadenersatz auch noch das mitverschulden den Mieters an der Situation zu tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Also erstens beisst sich die Beschreibung in den Punkten "private Sachen" und "Keller mit benutzen" dann doch irgendwie. Zweitens ist es doch seltsam, dass eine Hausverwaltung mal eben ein Schloss wechseln lässt, ohne dass dann andere Mieter hierfür einen Schlüssel erhalten hätten (was ja nur bei einem Gemeinschaftskeller Sinn macht), noch der Vermieter hierzu irgendwas sagen kann.

Nach dieser doch sehr eigenartigen Fallbeschreibung würde ich dazu raten, die Finger vom Schloss zu lassen, und die benötigten Dinge am Reiseziel neu zu kaufen.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Es könnte ja durchaus die Haupttüre zum Keller und zu den einzelnen Mieterkellerräumen gemeint sein.

Aber die Fragestellung ist derart unpräzise, dass sich ja nichtmal sagen lässt, ob das vom Mieter als "natürlich" angesehene Recht zur Nutzung "der Keller" überhaupt besteht:

Zitat (von rrrrr):
Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die Nutzung der Keller gehört natürlich auch zu meinen Rechten.

Es macht z.B. schon einen großen Unterschied, ob ein bestimmter Kellerraum vermietet oder nur zur Nutzung überlassen wurde. Außerdem klingt "die Nutzung der Keller" gar nicht nach einem bestimmten zugewiesenen Kellerraum und in einem Gemeinschaftskeller darf der Mieter gar nichts abstellen.

Da wäre zuerst einmal der Sachverhalt genauer zu beschreiben ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
rrrrr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke allen Nutzern für rasche Antworten.

Ich habe mich bemüht den Fall so detailliert wie möglich zu beschreiben und dachte mir kein Platz für Mehrdeutigkeit zu lassen.

Natürlich gehört mein Kellerraum zur Mietsache und er ist an mich alleine zugewiesen. Die besagte Tür sperrt den Haupteingang ins ganzes Keller. Ich denke es ist in fast allen Mehrfamilienhäusern so.

Ich wollte mir vom Keller die Sommerreifen holen um sie bald auf mein Auto zu montieren. Daher passt die Idee mit dem vor Ort kaufen schon mal gar nicht.

Ich habe mir geplant nach meiner berufsbedingter Abwesenheit gleich in den Urlaub mit dem Auto zu fahren, ohne noch mal an meinem Wohnort vorbeikommen zu müssen.

Und jetzt soll ich mir extra ein Urlaubstag nehmen, einige hundert Kilometer nach Hause fahren, bei der Hausverwaltung den neuen Kellerschlüssel holen und wieder an die Arbeit zurückkehren.

Ich finde so etwas mega ärgerlich, denn durch eine kurze Nachricht vom Vermieter konnte diese Situation gleich vermieden werden. Meiner Meinung nach ist es eine klare Pflichtverletzung von seiner Seite.

Daher frage ich nach rechtlichen Möglichkeiten mir den ganzen Aufwand und Unkosten vom Vermieter entschädigen zu lassen. Wie sieht ihr die ganze Sache so?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von rrrrr):
Wie sieht ihr die ganze Sache so?

Starke Tendenz gegen Null.
Schlicht weil Sommerreifen bei der derzeitigen******rung keine artgerecht Bereifung darstellen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Bei 20 Grad und Sonne sind Sommerreifen keine angemesse Bereifung?

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#7
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rrrrr):
Wie sieht ihr die ganze Sache so?

Starke Tendenz gegen Null.
Schlicht weil Sommerreifen bei der derzeitigen******rung keine artgerecht Bereifung darstellen.


Gerade heute, vor ein paar Stunden, sind bei mir um die Ecke 12! Autos aufeinander gedonnert, alle hatten bereits Sommerreifen aufgezogen.
Ich frage mich, warum man so etwas Verantwortungsloses und Leichtsinniges überhaupt macht. Weil die Niederquerschnitts-Sommerschlappen auf den überdimensionierten Alus cooler aussehen? Sind aber nicht so cool für coole Temperaturen.
Und dann noch das Schloss aufbrechen wollen, um an die Teile ran zu kommen :augenroll:

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Also derzeit haben wir hier gemütliche 0 Grad, Tendenz fallend und eine amtliche Warnung vor Frost.
Und Sonne sehe ich beim besten Willen keine ...



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#9
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Bei 20 Grad und Sonne sind Sommerreifen keine angemesse Bereifung?


Das hatten wir an Weihnachten auch schon. Würdest du deshalb deine Reifen wechseln?
Vor 2 Tagen hatten wir 22 Grad und Sonne. Wie nennt man das noch mal?


Nicht verraten, fällt mir gleich ein...


Ach ja! Aprilwetter! So heisst das.


Sommerreifen + Schnee = Bußgeld + Punkte
Und mit großer Wahrscheinlichkeit zahlt im Falle eines Unfalls dann auch keine Versicherung.

-- Editiert von Beduine am 18.04.2017 23:47

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Schnee mag es ja gerade im Sauerland geben, aber wir hatten die letzten 2 Wochen konstant um 20 Grad und für diese Woche sagt der Wetterbericht Temperaturen von 10-15 Grad voraus.
@ Harry : Mein Beileid, solange dein Post nicht ausschließlich für die Uhrzeit 23:37 Uhr galt

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#11
 Von 
rrrrr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Also wie schon geschrieben, ich habe geplant erst nach 3 bis 4 Wochen wieder zu Hause aufzutauchen, daher konnte man sich die Wetterberichte gleich sparen können.

Für jemanden der ständig an gleichem Ort wohnt, wäre der für paar Tage verschlossene Keller sicherlich kein relevantes Problem. Für mich bedeutet das jedoch eine immense Zeit- und Geldaufwand.

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von rrrrr):
Also wie schon geschrieben, ich habe geplant erst nach 3 bis 4 Wochen wieder zu Hause aufzutauchen, daher konnte man sich die Wetterberichte gleich sparen können.

Die Hinweise sind durchaus berechtigt, denn man will ja angeblich mit dem Auto im Straßenverkehr teilnehmen, und auf der anderen Seite kann man auch mit Winterreifen in den Urlaub fahren.
Es gibt eine Winterreifenpflicht, jedoch ist jetzt kein Land bekannt, welches eine Sommerreifenpflicht hat bekannt.

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Schnee mag es ja gerade im Sauerland geben, aber wir hatten die letzten 2 Wochen konstant um 20 Grad und für diese Woche sagt der Wetterbericht Temperaturen von 10-15 Grad voraus.


Schnee gibt es seit Montag in Lagen bis 500 m. Und auch eine 3-4 Wochen Abwesenheit ohne Sommerreifen sind kein Grund, wieder nach Hause zu fahren oder die Tür aufzubrechen.

Ich denke dafür gibt es keinen Schadensersatz.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Für mich bedeutet das jedoch eine immense Zeit- und Geldaufwand.

Schadensersatz muss immer in Geld ausgedrückt werden, um ihn geltend machen zu können. Für rein immaterielle Dinge ohne monetären Wert gibt es nach deutschem Recht keinen Schadensersatz.
Und für "ich muss mit Winterreifen statt mit Sommerreifen in den Urlaub fahren" fällt es mit recht schwer, einen monetären Wert zu finden ...

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#15
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Unklar ist bislang, warum das Schloss überhaupt gewechselt wurde.
Aber wenn jetzt jeder Mieter meint, er muss immer sofort einen Schlüsseldienst holen, und das Schloss aufbrechen lassen, wird sich an der beschriebenen Situation auch nichts ändern :devil:

Vor allem dann nicht, wenn man anschließend samt neuem Schlüssel für 3 oder 4 Wochen verschwindet :devilangel:

-- Editiert von Beduine am 19.04.2017 09:14

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#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es gibt eine Winterreifenpflicht

Wo ? Für wen?

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#17
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)
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#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn ich aus dem Fenster gucke, sehe ich weder Eis noch Schnee. Somit dürfte wohl aktuell in einigen Teilen Deutschlands keine Winterreifenpflicht bestehen.

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#19
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn ich aus dem Fenster gucke, sehe ich weder Eis noch Schnee. Somit dürfte wohl aktuell in einigen Teilen Deutschlands keine Winterreifenpflicht bestehen.


Und immer wenn gerade kein Schnee am Fenster zu sehen ist, ziehst du sofort die Sommerreifen auf? ja?
Wenn nicht, bringt diese Feststellung deinerseits nämlich garnichts.

-- Editiert von Beduine am 19.04.2017 16:35

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#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
Und immer wenn gerade kein Schnee am Fenster zu sehen ist, ziehst du sofort die Sommerreifen auf? ja?
Wenn nicht, bringt diese Feststellung deinerseits nämlich garnichts.

-- Editiert von Beduine am 19.04.2017 16:35

nein, danach entscheide ich welches Auto ich heute nehme ;-)

Natürlich hat die Aussage einen Sinn.
Zitat (von 0815Frager):

Die Hinweise sind durchaus berechtigt, denn man will ja angeblich mit dem Auto im Straßenverkehr teilnehmen, und auf der anderen Seite kann man auch mit Winterreifen in den Urlaub fahren.
Es gibt eine Winterreifenpflicht, jedoch ist jetzt kein Land bekannt, welches eine Sommerreifenpflicht hat bekannt.

Da nicht in allen Teilen Deutschlands gerade Schnee liegt, kann man nicht sinnvoll mit Winterreifenpflicht argumentieren.

Dafür müsste man wissen, wo der TE sich befindet.

Signatur:

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Dafür müsste man wissen, wo der TE sich befindet.

Das ist irrelevant wo er sich befindet, da die Bereifungspflicht mit dem Auto mit wandert.



Zitat (von Akkarin):
Da nicht in allen Teilen Deutschlands gerade Schnee liegt,

Es ist auch irrelevant, ob Schnee liegt, da es darauf gar nicht ankommt bezüglich der korrekten Bereifungswahl.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Es geht darum, ob es gerechtfertigt wäre, ein Schloss aufzubrechen, um Mitte April an die Sommerreifen zu kommen.
Wenn du der Meinung bist, das wäre ok, dann sag es auch offen.

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#23
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist irrelevant wo er sich befindet, da die Bereifungspflicht mit dem Auto mit wandert.


Es kommt auf die*Witterung an ob Winterreifen nötig sind. Es heisst bei Schnee, Eisesglätte, Schneematsch etc. müssen Winterreifen aufgezogen sein. Sollte einer bei dieser Witterung "ohne" fahren verliert er seinen Versicherungsschutz.Ob noch zusätzlich eine Ordnungsstrafe fällig wäre weiss ich nicht.
Ein Mensch, der jeden Tag das Auto in der "gefährlichen" Zeit benutzt/braucht, wird Winterreifen anbringen.

-- Editiert von Banane123 am 19.04.2017 18:33

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#24
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Ob noch zusätzlich eine Ordnungsstrafe fällig wäre weiss ich nicht.


Ja. Gibt ein Bußgeld und Punkte.

Zitat:

Ein Mensch, der jeden Tag das Auto in der "gefährlichen" Zeit benutzt/braucht, wird Winterreifen anbringen.


Und wenn ein Mensch Winterreifen angebracht hat, wird er die dann Anfang oder Mitte April wieder abmachen, wenn es gerade mal keinen Schnee oder Glätte hat? Oder doch erst Mitte / Ende Mai?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Ein Mensch, der jeden Tag das Auto in der "gefährlichen" Zeit benutzt/braucht, wird Winterreifen anbringen.

Einfach ein Autofahrer wird seine Winterreifen bis Mitte Mai drauf lassen, jedoch viel Entscheidender für den TE ist, es gibt keine Sommerreifenpflicht, also kann er leicht nach seiner Arbeit in den Urlaub fahren. Also gibt es keinen Grund einen Schaden geltend zu machen. Bestenfalls geht sein geglaubtes Image verloren, wenn er Stahlfelgen für die Winterräder hat, und nicht mit den hochglanzpolierten Alu herum fährt. Es soll ja zum Schein Autos geben, welche mit Alus den dreifachen Wert haben, wenn sie voll getankt sind dann sogar den vierfachen Wert, nur keiner schaut auf so was.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Mir kommt der Sachverhalt noch zu kurz. Die letzte Beschreibung lautet:

Zitat:
Natürlich gehört mein Kellerraum zur Mietsache und er ist an mich alleine zugewiesen. Die besagte Tür sperrt den Haupteingang ins ganzes Keller. Ich denke es ist in fast allen Mehrfamilienhäusern so.


So wie ich dies lese, wurde nicht das Schloss der Tür des Mieterkellers ausgewechselt, sondern einer Tür welche zu den Kellerräumen führte. Es war also keine Maßnahme welche nur den Fragesteller betraf, sondern alle Mieter/Bewohner.
Dazu steht nun auch:
Zitat:
Von den anwesenden Nachbarn hat leider niemand diesen Schlüssel

Das unterstellt, dass kein Mieter/Bewohner in seinen Keller kommen konnte. Jedoch konnten dazu nur die anwesenden Bewohner befragt werden.
Der Fragesteller hat nun nichts über die Vorgeschichte geschrieben, insbesondere ob er in den letzten Tagen in der Wohnung war oder ihm eine Nachricht vom Schlosswechsel zugehen konnte. Dies wäre natürlich Pflicht der Hausverwaltung gewesen. Mindestens ein Hinweisschild an der betreffenden Tür wäre notwendig gewesen.
Wenn dies alles nicht erfolgt ist, sehe ich den Fragesteller schon berechtigt, die Tür durch einen Schlüsseldienst auf Kosten der Hausverwaltung öffnen zu lassen, völlig unabhängig davon ob er an seine Sommerreifen wollte oder an andere Dinge.

-- Editiert von Spezi-2 am 19.04.2017 19:53

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Mir kommt der Sachverhalt noch zu kurz. Die letzte Beschreibung lautet:
Zitat:
Natürlich gehört mein Kellerraum zur Mietsache und er ist an mich alleine zugewiesen. Die besagte Tür sperrt den Haupteingang ins ganzes Keller. Ich denke es ist in fast allen Mehrfamilienhäusern so.


So wie ich dies lese, wurde nicht das Schloss der Tür des Mieterkellers ausgewechselt, sondern einer Tür welche zu den Kellerräumen führte. Es war also keine Maßnahme welche nur den Fragesteller betraf, sondern alle Mieter/Bewohner.
Dazu steht nun auch:
Zitat:
Von den anwesenden Nachbarn hat leider niemand diesen Schlüssel

Das unterstellt, dass kein Mieter/Bewohner in seinen Keller kommen konnte. Jedoch konnten dazu nur die anwesenden Bewohner befragt werden.
Der Fragesteller hat nun nichts über die Vorgeschichte geschrieben, insbesondere ob er in den letzten Tagen in der Wohnung war oder ihm eine Nachricht vom Schlosswechsel zugehen konnte. Dies wäre natürlich Pflicht der Hausverwaltung gewesen. Mindestens ein Hinweisschild an der betreffenden Tür wäre notwendig gewesen.
Wenn dies alles nicht erfolgt ist, sehe ich den Fragesteller schon berechtigt, die Tür durch einen Schlüsseldienst auf Kosten der Hausverwaltung öffnen zu lassen, völlig unabhängig davon ob er an seine Sommerreifen wollte oder an andere Dinge.

-- Editiert von Spezi-2 am 19.04.2017 19:53


Ich sehe das ja genau so.
Die Diskussion über die Sommerreifen betrifft ja nur die Frage, ob sich daraus ein Schadensersatzanspruch ergibt, weil der TE nicht vor hatte in 2 oder 3 Wochen noch mal zum Wohnort zu fahren um die Reifen zu holen, oder eben dort wechseln zu lassen.
Ich sehe das ganz klar so, dass da kein Anspruch in diese Richtung besteht.
Was die Schlosswechsel-Aktion betrifft wurden ja noch keine weiteren Details genannt.

Ich sehe aber auch keinen Anspruch darauf, das Schloss ohne begründete Dringlichkeit aufbrechen zu lassen. Denn die hausverwaltung wollte ja ganz offensichtlich die Tür öffnen. Nur eben nicht in der knappen Zeit, die dem TE für seine spontan Reifenwechsel-Aktion zur Verfügung gestanden hätte.

-- Editiert von Beduine am 19.04.2017 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von rrrrr):
Also wie schon geschrieben, ich habe geplant erst nach 3 bis 4 Wochen wieder zu Hause aufzutauchen, daher konnte man sich die Wetterberichte gleich sparen können.


Mal so nebenbei: Hast du denn einen Schlüssel für deine Wohnung beim Vermieter deponiert, oder beim Nachbarn / Vertrauensperson, und den Vermieter darüber informiert, wo dieser Schlüssel im Notfall abrufbar wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
Mal so nebenbei: Hast du denn einen Schlüssel für deine Wohnung beim Vermieter deponiert, oder beim Nachbarn / Vertrauensperson, und den Vermieter darüber informiert, wo dieser Schlüssel im Notfall abrufbar wäre?
Hat die Frage irgendwas mit dem Sachverhalt zu tun? Nein. Mal abgesehen davon, dass kein Mieter dazu verpflichtet ist, einen Schlüssel irgendwo zu deponieren. Sollte tatsächlich der Vermieter wegen eines Notfalls in die Wohnung müssen, so wäre der Mieter maximal verpflichtet, die dadurch notwendige Öffnung der Wohnungstür zu bezahlen. Wobei das nur extremst selten der Fall sein wird. Zumal bei einem echten Notfall eh niemand irgendwo nach einem Schlüssel suchen wird.

Auch ansonsten möchte ich mich Spezi anschließen. Winterreifen oder Wetterdiskussionen sind meiner Meinung nach nur sehr bedingt relevant. Interessanter wäre die Frage, wann der Schließzylinder zu den Kellerräumen gewechselt wurde und warum die Mieter nicht unverzüglich einen Schlüssel erhalten haben. Es wäre ja auch möglich, dass einer der anderen Bewohner da rumgefummelt und das niemandem mitgeteilt hat. Erst danach kann man sich um die Frage kümmern, ob und wer Schadensersatz zu leisten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Hat die Frage irgendwas mit dem Sachverhalt zu tun? Nein.


Nachdem du wieder einmal nicht lesen kannst, und sogar das "nebenbei" überliest, werde ich auf deine stumpfsinnigen Andeutungen nicht eingehen. Und zwar in der Absicht, deiner Glaubwürdigkeit keinen weiteren Schaden zu bescheren...

Du schadest dir selbst schon zur Genüge ;)

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