Herzlichen Dank für die Aufnahme in dieser Gruppe.
Ich wünsche allen ein schönes Osterfest!!!!
Nun habe Ich mal eine Frage in die Runde:
Wir haben im Oktober 2015 einen Mietvertrag zum 01.01.2016 unterschrieben und auch wie in der Praxis es auch üblich ist, die Kaution in Bar bei Abschluss übergeben.
Nun habe Ich den Vermieter aufgefordert, uns schriftlich nachzuweisen, wann und wie die Kaution angelegt wurde.
Er teilte uns mittels eines Schriftstück der Bank mit, wie derzeitig der Zinsertrag sei.
Bei 2190€ haben sich 0,22€ bei einem Zinssatz von 0,01% angespart. Daraus ergibt sich aber, dass das Geld erst seit 11 Monaten angelegt wurde und er unser Geld 7 Monate zweckentfremdet hatte.
Besteht aufgrund dieser Tatsache ein Straftatbestand gegen unseren Vermieter? Ich kann da nichts finden im Internet.
Wäre für jeden Tipp sehr dankbar, da wir sowieso vorhaben, auszuziehen!
Danke im voraus!!!!!!!
Mietkaution zweckentfremdet
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Daraus ergibt sich aber, dass das Geld erst seit 11 Monaten angelegt wurde und er unser Geld 7 Monate zweckentfremdet hatte.
Woraus ergibt sich dieses denn genau ?
Für mich ist der Schluss nicht zwingend.
Die Kaution kann doch auch anders angelegt worden sein ?
In der Bestätigung der Bank ist der Zinssatz und der derzeitige Zinsertrag ersichtlich. Wenn ich 2190€ mit 0,01% ausrechne, komme ich auf 11 Monate! Sowie ist zu sehen auf den Schreiben, wieviel Zinsertrag bis 31.12.2017 es gibt, nämlich 0,16€. Sind im Monat 0,02€
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDaraus ergibt sich aber, dass das Geld erst seit 11 Monaten angelegt wurde und er unser Geld 7 Monate zweckentfremdet hatte. :
Nö, daraus ergibt sich erstmal nur, das ein Nachweis für 7 Monate fehlt.
ZitatEr teilte uns mittels eines Schriftstück der Bank mit, :
Und daraus ergibt sich das
?Zitatschriftlich nachzuweisen, wann und wie die Kaution angelegt wurde. :
Es ging in meinen Beitrag einfach darum, den Vermieter strafrechtlich belangen zu können, wenn er die Mietkaution zunächst für sich zweckentfremdet hat! Vorausgesetzt, er hat die Mietkaution 7 Monate für sich benutzt!
ZitatEs ging in meinen Beitrag einfach darum, den Vermieter strafrechtlich belangen zu können, :
1. Dann wäre das im Forum Strafrecht wohl besser aufgehoben.
2. DU kannst gar niemanden strafrechtlich belangen, das ist Gerichten vorbehalten. Falls da überhaupt was in die Gänge kommt, denn die Ermittler sind in der Regel schon mit den schwereren Straftaten ausgelastet.
-- Editiert von Harry van Sell am 16.04.2017 21:59
Worin soll denn die angebliche "Zweckentfremdung" liegen ?
Und wo steht dass dies strafbar wäre ?
ZitatWorin soll denn die angebliche "Zweckentfremdung" liegen ? :
Und wo steht dass dies strafbar wäre ?
Nach § 266 StGB ist wegen Untreue strafbar, wer "die ihm ... kraft Gesetzes, ... Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt
Naja,
bis jetzt ist erstmal Fakt, dass in den ersten 7 Monaten keine Verzinsung stattfand. Habe selber ein Tagesgeldkonto mit sagenhaften 0% Zinsen...... Dennoch ist dort Geld "angelegt". Evtl. hat der Vermieter die Anlageform nach 7 Monaten gewechselt ?
ZitatNaja, :
bis jetzt ist erstmal Fakt, dass in den ersten 7 Monaten keine Verzinsung stattfand. Habe selber ein Tagesgeldkonto mit sagenhaften 0% Zinsen...... Dennoch ist dort Geld "angelegt". Evtl. hat der Vermieter die Anlageform nach 7 Monaten gewechselt ?
Es geht mir nicht um Vermutungen, sondern um Fakten bzw. wenn sich die Fakten bewahrheiten
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Vermieter wegen Verstoßes gegen § 551 Abs. 3 BGB
strafrechtlich belangt worden wäre.
Für den Fall bekannt, dass ein Vermieter aufgrund einer Insolvenz und nicht erfolgter Vermögenstrennung die Kaution bei Mietende nicht zurückzahlen konnte kann er strafrechtlich belangt werden (BGH-Urteil vom 23.08.1995, 5 StR 371/95
). Bei diesem Urteil ging es aber auch um einen Schaden von 687.000DM, der dadurch entstanden ist, dass Mietverwalter die Kaution vom Kautionskonto abgehoben und auf ein eigenes Konto eingezahlt hat.
Ob das Urteil auch auf nicht erfolgte Verzinsung ausgedehnt werden würde, ist mir nicht klar. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird so ein Verfahren ohnehin wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO
ohne Folgen für den Vermieter eingestellt.
Letztlich stellt sich die Frage, was man außer der massiven Beschädigung des Verhältnisses zum Vermieter mit einer Strafanzeige wegen eines Nachteils in Höhe von 12ct erreichen möchte. Alleine die Portokosten für den Brief, mit dem die Anzeige zur Staatsanwaltschaft geschickt wird sind ja schon höher.
Im Übrigen kann ich nicht ganz nachvollziehen, wo das Problem liegt. Das Geld ist idealerweise zu Mietbeginn am 01.01.2016 auf das Kautionskonto eingezahlt worden. Es gibt Zinsen in Höhe von 0,01%/Jahr, d.h. bei 2.190€ sind das 22ct für 12 (nicht 11) Monate.
Es hat bislang erst eine Zinsauszahlung zum 31.12.2016 gegeben, so dass bislang auf dem Konto 2.190,22€ sein müssten. Das enstpricht exakt den Angaben des Vermieters. Für 2017 werden erst am 31.12.2017 Zinsen auf Sparkonten gutgeschrieben.
Ich verstehe außerdem nicht, warum Du bei einer bisherigen Mietdauer von 15 Monaten schon Zinsen für 18 Monate erwartest.
Zitat:bis jetzt ist erstmal Fakt, dass in den ersten 7 Monaten keine Verzinsung stattfand.
Nicht einmal das ist Fakt.
Da das Geld noch da ist, fehlt es am Nachteil zu euren Lasten. => Nein keine Untreue.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
19 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten