Verjährung? Nicht titulierte Forderung aus 2009

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)
Verjährung? Nicht titulierte Forderung aus 2009

Hallo zusammen,

ich habe eine Schufaauskunft beantragt und überraschender Weise festgestellt, dass zwei Forderungen aus 2009, die in der Auskunft jährlich neu an die Schufa gemeldet wurden, über 652€ und 160€ bestehen.
Mal davon abgesehen, dass diese Bestellungen über meine damalige Lebensgefährtin ohne mein Wissen getätigt wurden (lässt sich hier nachträglich noch Anzeige erstatten, oder ist dies ebenfalls verjährt), hat die Universum Inkasso in diesem Fall sich nicht die Mühe gemacht, mich weiter anzuschreiben. Lt. telefonischer Auskunft wurden insgesamt 4 Schreiben an meine damalige Adresse verschickt, die jeweils von meiner Lebensgefährtin abgefangen wurden. Auch seien keine Mahnbescheide verschickt worden. Man wollte mir einen aktuellen Kontoauszug zusenden.

Meine Frage nun: Kommt hier nun die Verjährung zum Tragen? Oder was kann ich tun, um der Forderung zu widersprechen?

Danke schon mal!

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34 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Anzeige erstatten kannst du jederzeit. Ob das verjährt ist oder nicht, ist unwichtig dabei. Wenn die etwaige Strafe bereits verjährt ist, wird es halt von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Zitat:
Kommt hier nun die Verjährung zum Tragen?

Klar. Wenn nicht tituliert, ist es seit Ende 2012 verjährt.

Zitat:
Oder was kann ich tun, um der Forderung zu widersprechen?


Brief an die Schufa, das sofort wegen Verjährung und Bestreiten der Schuld gelöscht werden soll.

Brief ans Inkasso, dass die Forderung bestritten wird, dass es verjährt ist und sie sich die weiteren Briefe sparen können und dass sie aufgefordert werden, sämtliche Auskunftei-Einträge zu löschen und Neu-Meldungen zu unterlassen.

-- Editiert von mepeisen am 13.04.2017 18:00

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#2
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank!

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#3
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe heute Rückmeldung von Universum Inkasso erhalten.
Auf die Forderung über 160€ werde verzichtet, auf die über offensichtlich inzwischen sich auf 846,47€ belaufende NICHT.
Hier wurden ebenfalls keine gerichtlichen Mahnverfahren eingeleitet.
Der einzige Unterschied zur anderen Forderung ist, dass 2016 eine "GI-Wechsel Forderung" über 19,19€ gestellt wurde.
Zum Versanddatum des Schreibens hat es dann noch ein "GW Storno offener Kosten" über 23,80€.
Was hat es denn damit auf sich?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Ahnung. Beides ergibt für mich keinen Sinn. GL-Wechsel könnte "Gläubiger-Wechsel" bedeuten. hat auf eine Verjährung aber 0 Einfluss.
Für was GW steht, weiß ich nicht.

Gab es irgendeine Begründung, warum sie auf die zweite nicht verzichten wollen? Eine Begründung, warum es nicht verjährt sei? Verjährt ist verjährt. Ob sie verzichten oder nicht, ist egal. Einklagbar ist eine verjährte Forderung nicht mehr, wenn der Schuldner aufpasst bzw. sich bei Gericht wehrt.

Hast du mal direkt die Schufa angeschrieben und zur Löschung wegen Verjährung aufgefordert?

-- Editiert von mepeisen am 20.04.2017 15:45

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#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Der einzige Unterschied zur anderen Forderung ist, dass 2016 eine "GI-Wechsel Forderung" über 19,19€ gestellt wurde.
Zum Versanddatum des Schreibens hat es dann noch ein "GW Storno offener Kosten" über 23,80€.


Meines Erachtens auch künstlich erzeugte Kosten, welche Du nicht zu vertreten und zu zahlen hast.

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#6
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Eine Begründung gab es nicht.
Ich habe soeben nochmals mit der Schufa telefoniert. Mein Schreiben liegt vor und wird entsprechend bearbeitet.
Hoffen mir mal, dass alles enstprechend glatt läuft. Wie verhält es sich denn mit der Berechnung des Schufa Scores? Mit Sicherheit wird doch weiterhin ein Vermerk vorhanden sein, dass angeblich etwas vorgefallen sei. Ansonsten müsste ich ja nun automatisch einen Score von 90+ erhalten.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Löschungen bei unrichtigen oder verjährten Daten müssen so erfolgen, als seien sie nicht da gewesen. So will es das BDSG. Insofern müsste der Score automatisch wieder hoch sein, wenn nichts anderes vorliegt, ja.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von lawkid):
Zum Versanddatum des Schreibens hat es dann noch ein "GW Storno offener Kosten" über 23,80€.
Was hat es denn damit auf sich?

Das dürften die Kosten dafür sein, das man dir die 160 EUR erlassen hat.
So etwas nennt man "Unfug-Gebühr" und ist daher nicht zu erstatten.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Der aktuelle Stand lautet wie folgt:
Das entsprechende Inkassounternehmen hat der Schufa mitgeteilt, dass die Forderungen zu löschen seien und ich mich auf Verjährung berufe. Dass ich mich in meinem Schreiben gleichzeitig darauf berufen habe, dass die entsprechende Forderung nicht durch mich entstanden ist, wurde offensichtlich nicht mitgeteilt. Dies hat jetzt zur Folge, dass die Datensätze bei der Schufa zur Löschung vorgemerkt sind, aber die nächsten 4 Jahre weiterhin gespeichert bleiben.
Laut Schufa sind verjährte Forderungen keine beglichenen Forderungen und somit weiterhin zu speichern.
Im Internet habe ich dazu aber eine anders lautende Aussage gefunden:

Zitat:
Zu der Frage erging 2013 eine Rechtsprechung des OLG Frankfurt (AZ. 23 U 68/12 ), welche deutlich machte, dass wenn sich ein Verbraucher auf die Einrede der Verjährung beruft, ihm dieses ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehene Instrument, nicht anderweitig zum Nachteil gereichen darf. Daraus wird jedoch auch deutlich, dass ein SCHUFA Eintrag nicht schon allein deswegen unterbleiben muss, weil die Verjährungsfrist für die Forderung eingetreten ist. Der Betroffene muss sich ausdrücklich auf die Verjährung berufen, also die Einrede erhoben haben, damit dieses gesetzlich anerkannte Instrument auch einen SCHUFA Eintrag verhindern kann.


Quelle: https://www.recht-freundlich.de/schufa/schufa-eintrag-verjaehrung-wie-lange

Wie soll ich mich denn nun verhalten?

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wann haben Sie das erste Mal die Forderung gegenüber dem Gläubiger bzw. Inkassounternehmen nachweislich bestritten?
Wie viele Briefe mit Aufforderungen haben Sie vorher erhalten?

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#11
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wann haben Sie das erste Mal die Forderung gegenüber dem Gläubiger bzw. Inkassounternehmen nachweislich bestritten?
Wie viele Briefe mit Aufforderungen haben Sie vorher erhalten?


Ich habe nie eine Forderung erhalten. Wie oft diese versendet wurden, kann ich leider nicht sagen.
Meine damalige Lebensgefährtin (war leider nicht der erste Fall, daher habe ich sie in Verdacht) hatte die Briefe offensichtlich abgefangen. Durch eine Schufaauskunft für einen Autofinanzierung bin ich nun auf die offenen Forderungen aufmerksam geworden. Den untitulierten Forderung habe ich vor ca. 2 Wochen das erste mal widersprochen. Diese wurden daraufhin durch das Inkassounternehmen gelöscht.

-- Editiert von lawkid am 02.05.2017 14:10

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich mich denn nun verhalten?

Ich würde den Schufa-Ombudsmann anschreiben und bei ihm nochmals die sofortige rückstandslose Löschung begehren.

Schreiben, dass die Forderungen ansonsten auch unbekannt sind und bestritten werden. Dass man keinerlei Kenntnis über Mahnungen o.ä. hat und somit auch die Zulassungsvoraussetzungen für eine Eintragung bestritten werden. Dass man die Ex im Verdacht hat o.ä., würde ich nicht schreiben.

Das ganze ist 8 Jahre her und wenn sich der Gläubiger 8 Jahre lang nie um diese Forderungen bemüht hat, gibt es auch keinerlei berechtigtes Interesse, irgendetwas in der Schufa einzutragen.

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#13
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Das habe ich gestern noch getan und heute früh die Antwort erhalten, dass der Vorgang weiterhin bei der Schufa in Klärung sei und ich die entsprechende Antwort abwarten solle. Die Klärung findet nun bereits seit 3 Wochen statt und beinhaltet, dass die SCHUFA auf Rückantwort der Universum Inkasso wartet. Selbige hat die Vorgänge aber geschlossen und mir - nachweislich - versichert, dass entsprechende Meldungen an die SCHUFA gegangen seien. Gestern habe ich dann auch noch den Rechtsservice meiner Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen, der mir ebenfalls versichert hat, dass die entsprechenden Forderungen zu löschen seien. Die SCHUFA beruft sich hierbei allerdings immer wieder auf die ausstehende Klärung. Welchen Zeitraum muss ich dieser denn hier gewähren? Imo müsste unverzüglich gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde maximal 2 Wochen akzeptieren.
Das sind denke ich auch so gängige normale Fristen, die vor Gerichten existieren.

Wenn der Ombudsmann nichts machen will, ggf. den Datenschutzbeauftragten anschreiben und um Bußgeld bitten wegen verweigerter Löschung längst verjährter Forderungen.
Die Schufa kurz informieren, dass man dieses ständige Verströsten satt hat und nun ein Bußgeld beim Datenschutz beantragt hat. Manchmal geht's dann plötzlich ganz schnell.

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#15
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für den Hinweis, das werde ich so machen.
Ein bisschen Bammel habe ich aber schon, dass ich am Ende doch intern gebrandmarkt bin, durch meine aufdringliche Art.
Dann gehöre ich halt ganz plötzlich einer Personengruppe an, die im Durchschnitt schlechter die Kredite zurückgezahlt hat.
Dagegen wiederum kann man dann vermutlich nichts machen.

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#16
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Und noch ein Nachtrag: Da ich die Einrede der Verjährung geltend gemacht habe, gibt es absolut keine Möglichkeit, die Forderungen vorher löschen zu lassen. Ich habe es mir eben nochmals telefonisch von der SCHUFA bestätigen lassen.
In dem von mir aufgezeigten Urteil geht es auch darum, dass eine bereits verjährte Forderung nicht an die Schufa gemeldet werden darf. In meinem Fall wurde die Forderung aber offensichtlich bereits im Vorfeld gemeldet und erst jetzt die Verjährung geltend gemacht. An welchen Datenschutzbeauftragten wende ich mich denn? Den des Landes, in dem die Schufa sitzt oder in meinem Bundesland?

Hier noch der Wortlaut aus meinem Schreiben an die Schufa:

Zitat:
Bestreiten der Forderung / Verjährung – Referenznummer: XXXXXX Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihrer Schufa-Auskunft habe ich folgende, offenen Forderungen entnommen. Bzgl. der Forderungen XXXXXX teile ich Ihnen mit, dass ich die Forderung bestreite. Des Weiteren sind diese bereits verjährt, weshalb ich Sie dazu auffordere, sämtliche Einträge in Ihrer Auskunftei zu löschen. Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert von lawkid am 03.05.2017 17:50

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ein bisschen Bammel habe ich aber schon, dass ich am Ende doch intern gebrandmarkt bin, durch meine aufdringliche Art.

Bei wem? Bei dem Inkasso? Wäre mir egal. Vielleicht ist das sogar gut, um sie von gewissem Unfug in Zukunft abzuhalten...

Zitat:
Dagegen wiederum kann man dann vermutlich nichts machen.

Und die Schufa wird sich hüten, so etwas wie eine Liste "unbequemer Mensch" einzuführen. Wenn das rauskommt, dürfte das eine gewaltige Sau sein, die man durchs Dorf treibt ;-)

Wenn also nicht nachvollziehbare schlechte Scores trotz sauberer Schufa auftauchen, kann man sich wehren.

Zitat:
Und noch ein Nachtrag: Da ich die Einrede der Verjährung geltend gemacht habe, gibt es absolut keine Möglichkeit, die Forderungen vorher löschen zu lassen. Ich habe es mir eben nochmals telefonisch von der SCHUFA bestätigen lassen.

Das behauptet die Schufa vielleicht am Telefon. Korrekt ist das deswegen noch lange nicht.

Das Maximale, was man diskutieren kann, ist dass es mit Erreichen der Verjährung als erledigt gekennzeichnet werden muss. Also rechnen wir mal.
2009 ist die Forderung entstanden. 31.12.2012 verjährt bzw. erledigt.
Drei Jahre später (31.12.2015) musste sie somit regulär aus der Schufa raus.

Zitat:
und erst jetzt die Verjährung geltend gemacht

Das hast du deswegen erst jetzt gemacht, weil du auch erst jetzt zufällig davon erfahren hast.
Das ändert an den Fristen nichts.

Zitat:
An welchen Datenschutzbeauftragten wende ich mich denn? Den des Landes, in dem die Schufa sitzt oder in meinem Bundesland?

Ich würde mich an den des Landes Hessen wenden.

Signatur:

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#18
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat:

Bei wem? Bei dem Inkasso? Wäre mir egal. Vielleicht ist das sogar gut, um sie von gewissem Unfug in Zukunft abzuhalten...

Wenn also nicht nachvollziehbare schlechte Scores trotz sauberer Schufa auftauchen, kann man sich wehren.


Bei der Schufa. Mein Score ist ist derzeit 18% (!) und das bei zwei Forderungen... erklärt hat man mir das grob so, dass es so sei, dass bei geringen Forderungen, die schon lange Zeit bestehen davon ausgegangen wird, dass man sich nicht mal die Begleichung dieser leisten kann. Was ein absoluter Schwachsinn. Ich bin insgesamt 3x umgezogen, habe einen Mobilfunkvertrag, den ich bereits seit meheren Jahren bezahle, ein Konto bei der Sparkasse mit einem Dispo von 5000€. Mehr nicht.

Zitat:

Das behauptet die Schufa vielleicht am Telefon. Korrekt ist das deswegen noch lange nicht.

Das Maximale, was man diskutieren kann, ist dass es mit Erreichen der Verjährung als erledigt gekennzeichnet werden muss. Also rechnen wir mal.
2009 ist die Forderung entstanden. 31.12.2012 verjährt bzw. erledigt.
Drei Jahre später (31.12.2015) musste sie somit regulär aus der Schufa raus.


Da sich die Schufa hier aber quer stellt, bleibt mir vermutlich nur der Weg über einen Anwalt. Den Datenschutzbeauftragten habe ich informiert und ein Bußgeld beantragt. Der Ombudsmann möchte sich nicht weiter äußern. So unabhängig scheint dieser auch nicht zu sein...

-- Editiert von lawkid am 04.05.2017 12:34

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich den Anwalt beauftragen, auch direkt per Gericht eine einstweilige Verfügung zur rückstandslosen Löschung und Neu-Berechnung des Scores zu beantragen. Damit dann wenigstens auch die Kostenfrage gleich geklärt ist.

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#20
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann würde ich den Anwalt beauftragen, auch direkt per Gericht eine einstweilige Verfügung zur rückstandslosen Löschung und Neu-Berechnung des Scores zu beantragen. Damit dann wenigstens auch die Kostenfrage gleich geklärt ist.


Die ARAG übernimmt die kosten nicht, da es kein zivilrechtlicher Fall ist. Eine entsprechende Kanzlei hat mir die Übernahme des Falls für pauschal 350€ angeboten. Eigentlich sehe ich die Zahlung nicht wirklich ein, da ich mich absolut im Recht sehe.
Wenn aber sonst keiner tätig wird, werde ich wohl nicht drumrum kommen.

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
da es kein zivilrechtlicher Fall ist

Ähhhm. Wa bitte?
Was soll es denn sonst sein?
Oder sind es Schufa-Einträge aus einer Selbstständigkeit o.ä. heraus?

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#22
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
da es kein zivilrechtlicher Fall ist

Ähhhm. Wa bitte?
Was soll es denn sonst sein?
Oder sind es Schufa-Einträge aus einer Selbstständigkeit o.ä. heraus?


Da es sich um Falscheinträge handele, sei es etwas Datenschutzrechtliches

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#23
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde erstmal die Reaktion des Datenschutzbeauftragten abwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da es sich um Falscheinträge handele, sei es etwas Datenschutzrechtliches

Wie Retels schreibt mal abwarten. Sollte es soweit kommen, dass du dann doch den Anwalt brauchst, würde ich ihn bitten, da noch mal wegen einer Kostenübernahme bei der RSV nachzufragen.

Der gesamte Themenkomplex geht um die Abwehr einer verjährten Forderung und das ist erst mal Zivilrecht. Ansonsten mal in die Police schauen, ob da wirklich Datenschutzfragen explizit ausgeklammert sind. Das ist bei privaten RSV eher untypisch. Wenn da solche Dinge und vielleicht noch mehr ausgeschlossen sind, würde ich die Versicherung wechseln.

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#25
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

nach Information an den Datenschutzbeauftragtem sollte Die Schufa das löschen, dauert ca. 2 Wochen.

Gruß ré

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#26
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

So. Es ist Bewegung in die Sache gekommen.
Die Universum Inkasso hat die bei Ihnen verbliebene Forderung nun bei der Schufa löschen lassen.
Die letzte Forderung beliegt bei den Rechtsanwälten Neumeyer (Vertritt die Universum Inkasso, selbige verweist mich an den RA), die mir die kuriosesten Dinge vorgeworfen haben.
Wie es denn sein kann, dass jemand nicht mitbekommt, dass eine Bestellung getätigt wird und an die entsprechende Adresse geliefert wird usw. Ich habe den Wortlaut der unfreundlichsten Dame, mit der ich telefonisch je zu tun hatte, nochmals schriftlich angefordert. Ich solle die Sache mit meinen Nachbarn klären und nicht mit dem Rechtsanwalt.

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#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von lawkid):
.... mit der ich telefonisch je zu tun hatte....


Man telefoniert weder mit dem Inkasso, noch mit gegnerischen Anwälten!

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#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich solle die Sache mit meinen Nachbarn klären

Was hat denn dein Nachbar damit zu tun?
Wurde etwa an den Nachbarn ausgeliefert?

-- Editiert von mepeisen am 08.05.2017 16:06

Signatur:

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#29
 Von 
lawkid
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 15x hilfreich)

Die wären ja in dem Fall die Verursacher des Schadens, wenn ich persönlich die Lieferungen nicht angenommen habe.
Das Problem an der Sache ist der Wortlaut meines Schreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren, aus einer Schufa-Auskunft habe ich folgende, angeblich offenen Forderungen entnommen. Bzgl. der Forderungen XXXXXX teile ich Ihnen mit, dass ich die Forderung bestreite. Des Weiteren sind diese bereits verjährt, weshalb ich Sie dazu auffordere, sämtliche Einträge bei Auskunfteien zu löschen und Neumeldungen zu unterlassen. Dieses Schreiben geht Ihnen parallel als Einschreiben zu. Mit freundlichen Grüßen

Ich habe hier geschrieben, dass ich dir Forderungen aufgrund der Verjährung löschen sollen, nicht, weil ich sie bestritten habe.
:augenroll: (darauf beruft man sich bei Universum Inkasso)

-- Editiert von lawkid am 08.05.2017 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe hier geschrieben, dass ich dir Forderungen aufgrund der Verjährung löschen sollen, nicht, weil ich sie bestritten habe.

Ähhhhm. der Nebensatz "dass ich die Forderung bestreite" ist ein Bestreiten der Forderung. Deutlicher geht es nicht.

Zitat:
Die wären ja in dem Fall die Verursacher des Schadens, wenn ich persönlich die Lieferungen nicht angenommen habe.

Du hast oben geschrieben, dass du deine Ex im Verdacht hast. Konjunktive gibt es nicht. Ist aber alles auch vollkommen uninteressant.

Bestritten und zudem verjährt. Darüber hinaus haben die rund 8 Jahre lang gepennt und das nicht weiterverfolgt. Das sind mehr als genug Gründe, das rauszubekommen.

Wie auch immer: Unterm Strich ist die Schufa ja nun sauber, wenn ich dich richtig verstanden habe. Ziel erreicht. Ob das Inkasso dich nun super toll findet oder nicht und Vorwürfe formuliert oder nicht, wäre mir persönlich nicht mal einen feuchten Pupser wert.

-- Editiert von mepeisen am 08.05.2017 18:44

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