1 Prozent Regelung nicht eingehalten

11. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Benny2304
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Prozent Regelung nicht eingehalten

Ich hatte durch meinen Arbeitgeber ca.3 Jahre lang einen Dienstwagen erhalten. Dieser hatte einen Bruttolistenpreis von 59000€. In meiner Dienstwagenvereinbarung wurde auch die 1% Regelung festgelegt mit Privatnutzung. Die Strecke zwischen meiner Wohnung und der Arbeit wurde versteuert. Jedoch habe ich die 1% des BLP nur vom Netto abgezogen bekommen ohne das der Arbeitgeber Brutto etwas dafür gezahlt hat. Ich war sehr blauäugig und ging davon aus, das alles seine Richtigkeit hat. Die GmBH wurde mittlerweile verkauft und ich habe einen neuen Arbeitgeber, er meint jedoch dass ich keinen Anspruch auf eine Rückzahlung habe. Wie verhält es sich nun? Hat es Sinn zu einem Anwalt zu gehen und die Differenz einzuklagen? Weil hätte der Arbeitgeber jeden Monat die 590€ aufs Brutto gezahlt wäre ja im gesamten Netto mehr herausgekommen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

M.E. handelt es sich eher um eine arbeitsrechtliche Frage. Fraglich ist, welche vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde. Steuerlich scheint es ja zutreffend behandelt worden zu sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es kommt auf die genaue Vereinbarung im Arbeitsvertrag an. Wenn dort geregelt ist, dass Du eine Eigenbeteiligung in Höhe des 1%-Wertes leisten musst, dann wäre das Ganze so OK.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Es kann auch sein, dass die Darstellung auf der Gehaltsabrechnung missverstanden wird bzw. unklar dargestellt ist!

Unterstellt sei vereinbartes Bruttogehalt 3.000, 1%-Regelung macht 590 pro Monat! Aus Vereinfachungsgründen (und weil ich es nicht weiß!) werden SozVers-Aspekte ausgeklammert!

Die Darstellung kann auf zwei unterschiedliche Arten geschehen:

Möglichkeit 1:

Bruttogehalt: 3.000,00
./. LSt: 593,16
./. SolZ: 32,62
./. KiSt: 47,45
./. SozVers. 765,57
= Nettogehalt 2.151,20


Möglichkeit 2:

steuerpflichtiges Bruttoeinkommen: 3.590,00
./. LSt: 593,16
./. SolZ: 32,62
./. KiSt: 47,45
:/. SozVers: 765,57
= Nettogehalt 2.741,20
davon 1%-Regelung 590,00
überweisen: 2.151,20

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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