Ich hatte durch meinen Arbeitgeber ca.3 Jahre lang einen Dienstwagen erhalten. Dieser hatte einen Bruttolistenpreis von 59000€. In meiner Dienstwagenvereinbarung wurde auch die 1% Regelung festgelegt mit Privatnutzung. Die Strecke zwischen meiner Wohnung und der Arbeit wurde versteuert. Jedoch habe ich die 1% des BLP nur vom Netto abgezogen bekommen ohne das der Arbeitgeber Brutto etwas dafür gezahlt hat. Ich war sehr blauäugig und ging davon aus, das alles seine Richtigkeit hat. Die GmBH wurde mittlerweile verkauft und ich habe einen neuen Arbeitgeber, er meint jedoch dass ich keinen Anspruch auf eine Rückzahlung habe. Wie verhält es sich nun? Hat es Sinn zu einem Anwalt zu gehen und die Differenz einzuklagen? Weil hätte der Arbeitgeber jeden Monat die 590€ aufs Brutto gezahlt wäre ja im gesamten Netto mehr herausgekommen.
1 Prozent Regelung nicht eingehalten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
M.E. handelt es sich eher um eine arbeitsrechtliche Frage. Fraglich ist, welche vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde. Steuerlich scheint es ja zutreffend behandelt worden zu sein.
Es kommt auf die genaue Vereinbarung im Arbeitsvertrag an. Wenn dort geregelt ist, dass Du eine Eigenbeteiligung in Höhe des 1%-Wertes leisten musst, dann wäre das Ganze so OK.
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Es kann auch sein, dass die Darstellung auf der Gehaltsabrechnung missverstanden wird bzw. unklar dargestellt ist!
Unterstellt sei vereinbartes Bruttogehalt 3.000, 1%-Regelung macht 590 pro Monat! Aus Vereinfachungsgründen (und weil ich es nicht weiß!) werden SozVers-Aspekte ausgeklammert!
Die Darstellung kann auf zwei unterschiedliche Arten geschehen:
Möglichkeit 1:
Bruttogehalt: 3.000,00
./. LSt: 593,16
./. SolZ: 32,62
./. KiSt: 47,45
./. SozVers. 765,57
= Nettogehalt 2.151,20
Möglichkeit 2:
steuerpflichtiges Bruttoeinkommen: 3.590,00
./. LSt: 593,16
./. SolZ: 32,62
./. KiSt: 47,45
:/. SozVers: 765,57
= Nettogehalt 2.741,20
davon 1%-Regelung 590,00
überweisen: 2.151,20
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