Privatschule Gebühren trotz vorübergehenden Schulwechsel?

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Privatschule Gebühren trotz vorübergehenden Schulwechsel?

Hallo liebe Gemeinde!

Wäre dankbar für die Tipps, es geht um folgendes:

Mein Sohn besucht eine Privatschule, 3 Klasse. Monatliches Gebühr 300€.

Aufgrund des festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfes wird mein Sohn den nächsten halben Jahr in einer Fördergruppe auf einer anderen (staatlichen) Schule verbringen. Nominell bleibt er aber der Schüler seiner "ursprünglichen" Privatschule, dorthin kehrt er auch in die 4.Klasse zurück.

Nun die Frage:

Soll ich die Schulgebühren für die Privatschule weiter zahlen, obwohl mein Sohn da z.Z. weder zum Unterricht geht, noch nach der Schule betreuet wird noch dort das Essen bekommt?

Schüchterne Nachfrage bei der Privatschule fruchtete nicht - keine Antwort auf die zwei Mails. Ich wollte hier ein mal die Runde befragen, bevor ich ggf. einen Anwalt zu Klärung der Frage aufsuche ... Danke im voraus!

Beste Grüße,

Alya

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Mit der Privatschule wird man ja einen (schriftlichen?) Vertrag haben.
Was steht denn in dem Vertrag zu vorübergehender "Stillegung" oder Kündigungsmöglichkeit?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Hallo Ohadle,

danke für Ihre Antwort.

Zu "Stilllegung" gibt es im Schulvertrag keine Passage.

Um "Kündigung" geht es in dem Fall nicht, dass mein Sohn nach Beendigung der Fördergruppe auf die "alte" (Privatschule) zurückkehren soll.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Schüchterne Nachfrage bei der Privatschule fruchtete nicht - keine Antwort auf die zwei Mails.
Was für Mails? Du hast nie welche geschrieben! Wenn du anderer meinung bist, beweise erstmal, dass die Mails zum einen angekommen sind und zum anderen auch gelesen worden sind ;)

Zitat:
Soll ich die Schulgebühren für die Privatschule weiter zahlen, obwohl mein Sohn da z.Z. weder zum Unterricht geht, noch nach der Schule betreuet wird noch dort das Essen bekommt?
Im Allgemeinen heisst es, Verträge sind einzuhalten. Der Vertrag an sich bleibt ja auch weiter bestehen, so wie du schreibst. Es ist ja auch kein Verschulden der Privatschule, dass Euer Kind dort jetzt nicht mehr hingeht.

Wer hat den das mit der besonderen förderung fesstgestellt? Wer ha das veranlasst? Ihr oder die Privatschule?

Wie wäre es vor einem Gang zum Anwalt mal wirklich mit der Privatschule zu sprechen und auszuloten, ob die einem etwas anbieten...



2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich verstehe dein Problem nicht: Mach einen Termin in der Schule und kläre das ab.
Du hast einen Vertrag, die Schule ist dein Vertragspartner, du musst nicht "schüchtern" den "Bittsteller" machen.

Warum zurerst zum Anwalt?? Was ist so schwer an "Kommunikation"?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich verstehe dein Problem nicht
Es fällt mir gerade schwer zu beurteilen, ob das an Ihrem Unvermögen oder eher an Ihrem Unwillen liegt.

Zitat (von HeHe):
Mach einen Termin in der Schule und kläre das ab. (...) Warum zurerst zum Anwalt?? Was ist so schwer an "Kommunikation"?
Das Lesen des Eingangsbeitrags vor der Antwort erweist sich manchmal als hilfreich:

Die Schule bucht die Gebühren weiter ab und reagiert nicht auf die Mails mit der Bitte, mit mir darüber zu "kommunizieren". Also wollte ich ein Paar Meinungen hier abfragen, bevor ich ggf. einen Anwalt aufsuche, der über den Schulvertrag drüber schaut und mir eine verbindliche Auskunft über die Rechtslage gibt (Stichwort: "Argumentesammeln")


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wer hat den das mit der besonderen förderung fesstgestellt? Wer ha das veranlasst? Ihr oder die Privatschule?
Hallo lesen-denken-handeln, danke für Ihre Antwort. Den Besuch der Fördergruppe hat die Privatschule auf den Weg gebracht und auch initiiert.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Was für Mails? Du hast nie welche geschrieben! Wenn du anderer meinung bist, beweise erstmal, dass die Mails zum einen angekommen sind und zum anderen auch gelesen worden sind ;)
Das kann ich sehr wohl - die Schulsekretärin, die im CC war, nahm in einer Antwortmail an mich zwar keinen Bezug auf die Gebührenfrage, beantwortete aber eine Nebenfrage, die ebenfalls in der Email war.



-- Editiert von alya_teufelchen am 31.03.2017 12:51

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Die Schule bucht die Gebühren weiter ab und reagiert nicht auf die Mails mit der Bitte, mit mir darüber zu "kommunizieren".

Die Mails sind schlicht nicht angekommen.
Also mal ein anderes Mittel der Kommunikatin wählen, die Auswahl ist ja vorhanden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von alya_teufelchen):
Die Schule bucht die Gebühren weiter ab und reagiert nicht auf die Mails mit der Bitte, mit mir darüber zu "kommunizieren".

Die Mails sind schlicht nicht angekommen.
Also mal ein anderes Mittel der Kommunikatin wählen, die Auswahl ist ja vorhanden ...
PS: bei der telefonischen Nachfrage wurde ich gebeten, eine Mail zu schreiben.

Wie ich oben schon schrieb kann ich sehr wohl "beweisen", dass die Mails angekommen sind. Zumindest die eine :-) :

Die Schulsekretärin, die im CC war, nahm in einer Antwortmail an mich zwar keinen Bezug auf die Gebührenfrage, beantwortete aber eine Nebenfrage, die ebenfalls in der Email war.


-- Editiert von alya_teufelchen am 31.03.2017 13:02

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich verstehe, dass dir mein Vorschlag nicht gefällt, ist zu pragmatisch und zu salopp formuliert, aber nun!?

....bist du soweit wie im Einstiegsbeitrag, nur dass weitere Details "rausgekitzelt" wurden:
Status quo: 2 Mails - Zugangsnachweis für eine Mail - keine Antworten - weitere Abbuchungen

3 Möglichkeiten.

- Abbuchungen akzeptieren
- Abbuchungserlaubnis entziehen
- zum Anwalt gehen und den klären lassen
- in einem Forum weiter in die Welt hinaus fragen
...............oder vllt. einfach doch mal in der Schule vorsprechen?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
(...)
3 Möglichkeiten.
Ich habe 5 gezählt

:-)

Zitat (von HeHe):
(...)- Abbuchungen akzeptieren
- Abbuchungserlaubnis entziehen
- zum Anwalt gehen und den klären lassen
- in einem Forum weiter in die Welt hinaus fragen
...............oder vllt. einfach doch mal in der Schule vorsprechen?


Ja, ich bin hier im Forum, um die Meinungen anderer zu Fragestellung zu hören. Sonst hätte/wäre ich ja

a) Abbuchungserlaubnis entzogen
b) Abbuchungen akzeptiert
c) zum Anwalt gegangen
d) In der Schule vorgesprochen

:-)



-- Editiert von alya_teufelchen am 31.03.2017 14:03

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Ihr habt einen Vertrag mit der Schule. Warum soll die Schule darauf verzichten, das ihr das Schulgeld bezahlt? Sie halten ja auch den Platz für euer Kind weiterhin frei, damit es irgendwann wieder zurück kann.

Genauso könnten sie den Vertrag kündigen und den Platz an ein anderes Kind vergeben.

Das einzige was wohl nicht zu zahlen ist, ist das Essensgeld, da das Kind ja dort auch nicht verpflegt wird.

Aber die normalen Schulgebühren werden weiter fällig sein. Außer man findet im Gespräch mit der Schule eine andere Lösung oder kündigt den Vertrag mit der Folge, das das Kind dann eben auf eine andere Schule gehen muss

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Zu "Stilllegung" gibt es im Schulvertrag keine Passage.

Dann gibt es erst mal auch keine Möglichkeit einer unbezahlten Ausszeit.
Kulanz scheint es da auch nicht zu geben.

Mag sein, das sich das ändert, wenn man die ganzen vertraglichen Vereinbarungen im Kontext prüft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Harry, es geht doch nicht nur um die Schulgebühren. Es geht darum, dass in diesem Fall auch das Land seine Bezuschussung des Schulplatzes einstellt. Denn die Länder zahlen an Privatschulen pro Schüler den Betrag, den er an öffentlich-rechtlich organisierten Schulen kosten würde. Und die Privatschule kann in der Zeit den Schulplatz nicht neu besetzen. Ich weiss nicht, welcher Unternehmer sich so viel Kulanz leisten kann.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Die Geschichte hat ein gutes Ende genommen:

Die Schule hat zugestimmt, für die Zeit, in der mein Sohn eine auswärtige temporäre Lerngruppe besucht, keine Gebühren zu erheben. Außerdem haben wir von der Schule eine "Schulplatz-Zusicherung" erhalten - sprich mein Sohn kein jederzeit zurück, an der Warteliste vorbei, so zu sagen.

Dankenswerter weise sehr kulant, also.

2x Hilfreiche Antwort

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