Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage
Wir wohnen seit ca 10 Jahren in einem ehemaligen Schwimmbad, jeder in unsere Stadt weiß das die Wohnungen hier feucht sind bis Ende 2015 hat eine Verwaltung dieses Haus verwaltet. Im Jahr 2016 ist es verkauft worden.
So nun zu meinem Problem, ich habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt aufgrund des starken Schimmel befalls und den dadurch zu hoch entstandenen Heizkosten sowie der Gesundheit zum 01.06.2017.
Dem Verwalter habe ich das sehr oft nahe gelegt und immer wurde mir ein Eimer mit Fungizide Farbe da hingestellt mit den Worten sie sind Maler sie machen das....ja ich war blau äugig.... Es ist an jeder Aussenwand, salzausblühungen und schimmel.. Möbel habe ich schon viele ausgewechselt und in den Kinderzimmern habe ich nur noch altes stehen, weil es eh wieder weg geschmissen werden muss.
So heute rief der neue Vermieter an und sagte.... Sie haben mir einen Zettel geschickt in der sie sagen sie haben ein Problem mit schimmel..... Es war eine außerordentliche Kündigung.... Jetzt will er erstmal mit einem Maler schauen... Als ich ihn dann angesprochen habe das ich im das Problem mehrmals schon mitgeteilt habe, meinte er... Ich kann mich nur an einmal erinnern und das kam für mich so rüber als wäre es ein Problem von ihrerseits, wie beim Nachbarn falsch gelüftet....
Da Raste ich fast aus....
... Sie müssen mir ja eine Chance geben... Aber was ist mit uns..... Ich meine man sieht das der Schimmel nicht von gestern ist,
Alle Außenwände sind die voll man kann sogar von aussen Risse sehen wo die Feuchtigkeit rein kann... Im Treppenhaus riecht mann den Muff... Runter zum Keller da sieht man an der Wand Schimmel... Ich kann nicht mehr jahr für Jahr renovieren schimmel beseitigen, der sich dann wieder ein neuen Weg sucht...
Jetzt habe ich ein wenig Bammel das er die Kündigung nicht akzeptiert und ich plötzlich weiter Miete zahlen muss.... Hab zu. 1.6 eine neue Wohnung für meine Familie) Frau und 2 Kids)
Muss er die ablehnen?
Ich mochte ihm am 31.05 die Schlüssel übergeben, was mach ich wenn der ablehnt?
Ich hab Kopfweh...
-- Editier von Saschah am 29.03.2017 21:59
Außerordentlich gekündigt bringt gerade ein paar Probleme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatHallo zusammen, ich habe mal eine Frage :
Hi
Zitat:
Wir wohnen seit ca 10 Jahren in einem ehemaligen Schwimmbad, jeder in unsere Stadt weiß das die Wohnungen hier feucht sind bis Ende 2015 hat eine Verwaltung dieses Haus verwaltet. Im Jahr 2016 ist es verkauft worden.
So nun zu meinem Problem, ich habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt aufgrund des starken Schimmel befalls und den dadurch zu hoch entstandenen Heizkosten sowie der Gesundheit zum 01.06.2017.
Hä? Es war schon immer nass, und erst jetzt schimmelt es?
Oder war der Schimmel nicht doch schon immer da?
Feuchtigkeit an sich ist schon ein Mangel. Aber nachdem es ja sowieso "jeder" weiß, gilt gemietet wie gesehen...
War der Schimmel vorher da: Gemietet wie gesehen.
Trat er später auf, obwohl es schon immer feucht war (das weiß ja jeder...) liegt der Schimmelbefall offenkundig im verantwortungsbereich des Mieters.
Und Sie sind noch dazu Maler?
-- Editiert von Baldwin123 am 29.03.2017 22:10
Zitatch habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt (...) zum 01.06.2017. :
Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein Weiterwohnen in der Wohnung absolut nicht mehr zumutbar ist. Du willst aber offenbar bis 1.6. dort weiterwohnen. Das widerspricht sich. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Kündigung gültig ist.
Ich würde dir raten, schleunigst (bis spätestens Eingang morgens am 4.4. beim Vermieter) eine hilfsweise ordentliche Kündigung nachzuschieben. Dann endet das Mietverhältnis spätestens Ende Juni und du riskierst maximal einen Monat mit doppelter Mietzahlung. Die Kündigung bitte schriftlich und nachweisbar an den Vermieter senden. Notfalls frage einen Freund oder Nachbarn und bitte ihn, dass Ding zu lesen und beim Vermieter in den Briefkasten zu stecken. Dann kann der Zeuge Zugang und Inhalt des Briefes bezeugen.
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War schon immer nass, als wir die Wohnung damals angemietet hatten, sagte man uns alles wäre behoben in einem Kinderzimmer hat man auch eine Wand versiegelt, das zeigte man uns ganz stolz..
Ja ich bin Maler meine Frau auch aber seit ca 14 Jahren nicht mehr im Beruf...
Hab die Wohnung renoviert mit Fungizider Farbe, die Ausblühungen kamen erst nach ein paar Jahren...
Schimmel sucht sich halt einen neuen Weg um zum Vorschein zu kommen
Ich habe eine außerordentliche Kündigung zum 01.06, geschickt, bei einer außerordentlichen Kündigung kann ich den Termin doch selbst festlegen.
Starker Schimmelbefall ist ein Grund die Wohnung fristlos zu kündigen.
Hier gilt es aber zu beachten, dass Du den Zustand über Jahre geduldet (hingenommen) hast und zudem auch noch zu einem in der Zukunft liegenden Dir genehmen Termin kündigst.
Mit letzterem bringst Du zum Ausdruck, dass es so schlimm mit dem Schimmel nicht sein kann.
Weist der Vermieter die Kündigung zum Unzeitpunkt zurück, ist sie aber von ihm auf den richtigen Termin - also unter Beachtung der dreimonatigen Kü-Frist - zu akzeptieren.
Das Beste wäre wohl eine einvernehmliche Einigung.
Berry
Klär mich auf. Was ist eine außerordentliche Kündigung deiner Meinung nach? Da wird es doch sicher irgendeinen Paragraphen im BGB geben, auf den du dich beziehen möchtest.ZitatIch habe eine außerordentliche Kündigung zum 01.06, geschickt, bei einer außerordentlichen Kündigung kann ich den Termin doch selbst festlegen. :
ZitatWar schon immer nass, als wir die Wohnung damals angemietet hatten, sagte man uns alles wäre behoben in einem Kinderzimmer hat man auch eine Wand versiegelt, das zeigte man uns ganz stolz.. :
[/quZeigen und reden kann man viel. Hastz du das schriftlich? und selbst wenn- es ist 10 Jahre her. Was hat sich seit Verkauf NACHWEISLICH verändert?
Zitat:
Ja ich bin Maler meine Frau auch aber seit ca 14 Jahren nicht mehr im Beruf...
Hab die Wohnung renoviert mit Fungizider Farbe, die Ausblühungen kamen erst nach ein paar Jahren...
Schimmel sucht sich halt einen neuen Weg um zum Vorschein zu kommen
Das hättest du als Maler und auch deine Frau vorher schon wissen müssen.
ZitatStarker Schimmelbefall ist ein Grund die Wohnung fristlos zu kündigen. :
Hier gilt es aber zu beachten, dass Du den Zustand über Jahre geduldet (hingenommen) hast und zudem auch noch zu einem in der Zukunft liegenden Dir genehmen Termin kündigst.
Mit letzterem bringst Du zum Ausdruck, dass es so schlimm mit dem Schimmel nicht sein kann.
Weist der Vermieter die Kündigung zum Unzeitpunkt zurück, ist sie aber von ihm auf den richtigen Termin - also unter Beachtung der dreimonatigen Kü-Frist - zu akzeptieren.
Das Beste wäre wohl eine einvernehmliche Einigung.
Berry
Zuzstimmung
Zitat:Klär mich auf. Was ist eine außerordentliche Kündigung deiner Meinung nach? Da wird es doch sicher irgendeinen Paragraphen im BGB geben, auf den du dich beziehen möchtest.ZitatIch habe eine außerordentliche Kündigung zum 01.06, geschickt, bei einer außerordentlichen Kündigung kann ich den Termin doch selbst festlegen. :
Ach komm, lass es. Er möchte einfach nur kündigen. Musst du ihn deswegen gleich bloß stellen? Nur weil er Maler ist, oder warum?
Danke für eure Antworten... Ich sag ja bin zu blau äugig in die Sache damals rein....
Also im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ordentliche Kündigung angesehen, sehe ich das richtig?
Er kommt ja nun vorbei... Ja habe es geduldet... Dachte es wird besser.
ZitatDanke für eure Antworten... Ich sag ja bin zu blau äugig in die Sache damals rein.... :
Also im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ordentliche Kündigung angesehen, sehe ich das richtig?
Er kommt ja nun vorbei... Ja habe es geduldet... Dachte es wird besser.
Ganz einfach erklärt: Wenn du eh erst zum 1.6. ausziehen willst, kannst du auch ganz regulär kündigen. Das ist dein gutes Recht, und du musst nicht begründen warum. Ich würde dir diesen Weg empfehlen.
Ich schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen...
ZitatIch schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen... :
Musst du doch nicht! Wie kommst du darauf?
Wenn ich ordentlich kündige wäre es ja der 1.7
Quatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist.ZitatAch komm, lass es. Er möchte einfach nur kündigen. Musst du ihn deswegen gleich bloß stellen? Nur weil er Maler ist, oder warum? :
Du kannst auf ein Entgegenkommen hoffen. Nur wirst du das nicht unbedingt erwarten können. Ich rate nochmal dringend, eine hilfsweise ordentliche Kündigung nachzuschieben (s.o.). Das kostet nichts, damit machst du auch nichts kaputt. Aber du stellst sicher, dass zumindest am Ende Juni Schluß ist.ZitatIch schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen... :
Ich sehe nämlich nicht, ob eine fristlose Kündigung automatisch als fristgerechte uminterpretiert werden muss. Der Gefahr muss man sich aber auch wirklich nicht aussetzen, wenn man es durch ein einfaches Schreiben verhindern kann. Nur sollte das halt bis zum 3. Werktag des Monats (4.4.) beim Vermieter zu den üblichen Posteingangszeiten eintrudeln.
ZitatWenn ich ordentlich kündige wäre es ja der 1.7 :
Du meinst also diesen einen Monat Mietzahlingsüberschneidung? Das kommt dich sicher billiger als ein drohender Rechtstreit mit dem jetzigen Vermieter. Da kannst du dir sicher sein.
Zitatich habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt aufgrund des starken Schimmel befalls und den dadurch zu hoch entstandenen Heizkosten sowie der Gesundheit zum 01.06.2017. :
außerordentlich = fristlos
Zitat:
Hier gilt es aber zu beachten, dass Du den Zustand über Jahre geduldet (hingenommen) hast
Müsste man prüfen. Kann ja sein, das es sich jetzt drastisch verschlimmert hat.
ZitatAlso im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ordentliche Kündigung angesehen, sehe ich das richtig? :
Nö, es ist nur das:
ZitatSie haben mir einen Zettel geschickt :
Stimmt, das war keine Kündigung. Die Fristlose ist ungültig und eine fristgemäß gab es ja auch nicht. Oder hat man Hilfsweise fristgerecht gekündigt?
ZitatAls ich ihn dann angesprochen habe das ich im das Problem mehrmals schon mitgeteilt habe :
Das man jetzt wie genau beweisen könnte?
Nein! Der Begriff war schon vor deiner Erklärung außerordentlich. Erklärt hast du es aber nicht, sondern (was ja formal korrekt ist) die fristlose Kündigung versucht zu erklären. Und nur weil dein Erklärungsversuch nicht ankommt, machst du jetzt einen auf stur, und forderst eine Gegenerklärung für eine außerordentliche Kündigung. Das ist, sorry für den Ausdruck, die reinste Form von zur Schau gesteller Geilheit auf Rechthaberei.ZitatQuatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist. :
Ich muss das so drastisch sagen, damit du verstehst wie es bei Leuten ankommt, denen das BGB so egal ist wie die Thora, Bibel, Koran, was sonst auch immer.
Danke für die Antworten, ich bin also am ar... Hab ich verstanden, das passiert mir nie wieder...
ZitatDer Gefahr muss man sich aber auch wirklich nicht aussetzen, wenn man es durch ein einfaches Schreiben verhindern kann. Nur sollte das halt bis zum 3. Werktag des Monats (4.4.) beim Vermieter zu den üblichen Posteingangszeiten eintrudeln. :
Guter Ansatz, da es noch zeitlich möglich ist. Aber: birgt die Gefahr, dass der Vermieter nach Besichtigung den 31.05 nicht einvernehmlich akzeptiert.
Gilt abzuwägen.
Berry
Ok. Harry versucht es jetzt wenigstens zu erklären.
Was aber tatsächlich hilft, ist der Ratschlag eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Damit sind di Kosten überschaubar, und rechtlich kann dir niemand was ab.
ZitatDanke für die Antworten, ich bin also am ar... Hab ich verstanden, das passiert mir nie wieder... :
Nein, bist dun nicht. Du hast halt für einen Monat ne Doppelbelastung, wenn du alles richtig machst. Das wirst du schon verkraften. Toi toi toi
Zitatich bin also am ar... :
Eigentlich nicht ...
Zitat:Zitatich bin also am ar... :
Eigentlich nicht ...
Eben. Das Glas ist zu zwei drittel voll
Zitat:Quatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist.ZitatAch komm, lass es. Er möchte einfach nur kündigen. Musst du ihn deswegen gleich bloß stellen? Nur weil er Maler ist, oder warum? :
Du kannst auf ein Entgegenkommen hoffen. Nur wirst du das nicht unbedingt erwarten können. Ich rate nochmal dringend, eine hilfsweise ordentliche Kündigung nachzuschieben (s.o.). Das kostet nichts, damit machst du auch nichts kaputt. Aber du stellst sicher, dass zumindest am Ende Juni Schluß ist.ZitatIch schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen... :
Ich sehe nämlich nicht, ob eine fristlose Kündigung automatisch als fristgerechte uminterpretiert werden muss. Der Gefahr muss man sich aber auch wirklich nicht aussetzen, wenn man es durch ein einfaches Schreiben verhindern kann. Nur sollte das halt bis zum 3. Werktag des Monats (4.4.) beim Vermieter zu den üblichen Posteingangszeiten eintrudeln.
Ich stimme cauchy zu. Schieben Sie sofort die ordentliche Kündigung hinterher, damit der Auszug mindestens zum 30.06. gedeckelt ist. Parallel können Sie versuchen mit dem VM eine freidliche Einigung zu finden, zur Not machen SIe ihm den Vorschlag die letzte Miete ratenweise zu begleichen.
-- Editiert von AltesHaus am 30.03.2017 10:54
Alternativ könnte man auch einen Nachmieter suchen, welcher die Wohnung frühzeitig übernimmt. Der Vermieter muss natürlich einverstanden sein.
Keine gute Empfehlung. Das ist eine Schimmelbude und dies ist dem Mieter bekannt. Da kann sich durchaus eine Verpflichtung ergeben, dies dem Neumieter mitzuteilen. Wenn er dies tut, dann bekommt er sicher keinen Nachmieter. Wenn er das nicht tut, läuft er Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen.ZitatAlternativ könnte man auch einen Nachmieter suchen, welcher die Wohnung frühzeitig übernimmt. :
Zitat:Keine gute Empfehlung. Das ist eine Schimmelbude und dies ist dem Mieter bekannt. Da kann sich durchaus eine Verpflichtung ergeben, dies dem Neumieter mitzuteilen. Wenn er dies tut, dann bekommt er sicher keinen Nachmieter. Wenn er das nicht tut, läuft er Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen.ZitatAlternativ könnte man auch einen Nachmieter suchen, welcher die Wohnung frühzeitig übernimmt. :
Natürlich muss man das dem Neumieter mitteilen. Der Vermieter ist aber bereits über den Schimmelbefall informiert und muss diesen Mangel beseitigen. Auch darüber sollte man den Nachmieter dann informieren. Unmöpglich ist das also keineswegs. Ich wollte es der Vollständigkeit halber diese Möglichkeit nicht unerwähnt lassen.
Im übrigen sehe ich die Pflicht den Nachmieter über den Schimmel aufzuklären nicht allein beim Vormieter, sondern vielmehr als Pflicht des Vermieters vor vertragsabschluss.
Zitat:Nein! Der Begriff war schon vor deiner Erklärung außerordentlich. Erklärt hast du es aber nicht, sondern (was ja formal korrekt ist) die fristlose Kündigung versucht zu erklären. Und nur weil dein Erklärungsversuch nicht ankommt, machst du jetzt einen auf stur, und forderst eine Gegenerklärung für eine außerordentliche Kündigung. Das ist, sorry für den Ausdruck, die reinste Form von zur Schau gesteller Geilheit auf Rechthaberei.ZitatQuatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist. :
Ich muss das so drastisch sagen, damit du verstehst wie es bei Leuten ankommt, denen das BGB so egal ist wie die Thora, Bibel, Koran, was sonst auch immer.
Hörst du auf? Das ist total off-topic und stört den Lesefluß.
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