Hallo Forengemeinde,
kurze Vorgeschichte, bevor ich zu meinem eigentlichen Anliegen komme.
Ich habe vor ein paar Monaten ein Kfz zur Reparatur in private Hand gegeben. Der Wagen musste am Unterboden geschweißt werden, eine ganz einfache Geschichte für den angeblichen Karrisseriebau-Meister.
Allerdings hat dieser den Wagen auf Grund absoluter Unfähigkeit den Kabelbaum in entflammt und anschließend mit Wasser gelöscht.
Auf mehrfache Anfrage, ob der Wagen fertig sei, wurden wir immer vertröstet, erst Oma gestorben, deswegen Pause gemacht, dann die Schwester und dann hatte er plötzlich Krebs.
In Wirklichkeit hat er sich nach dem Brand nicht mehr getraut an dem Wagen weiter zu machen.
Das Geld für die dadurch entstandene Reparatur wollte er mir immer überweisen, kam aber nie an.
Da ich darauf keine Lust hatte, bin ich zu einem Anwalt.
Die nette Anwältin hat mir dann ein paar Sachen erzählt, u.a, dass der Täter bereits angemahnt werden kann, da er mir immer zugesichert hat, das Geld überwiesen zu haben.
Insgesamt steht nun ein Betrag in Höhe von 2100€ im Rahmen.
Meine Frage nun:
Kann sich der Täter gegen die Forderungen vom Anwalt wehren, Bzw. Was passiert, wenn er folgenden nicht nachkommt?
Einen Anwalt wird er sich kaum nehmen können, da er kein Geld hat. Deswegen sehe ich mein Geld eigentl. auch in weiter Ferne.
Vielen Dank
Gruß Explor
Betrüger auf 2000€ verklagt, kann er sich wehren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kann sich der Täter gegen die Forderungen vom Anwalt wehren, Er kann sie ganz schlicht ignorieren.
Bzw. Was passiert, wenn er folgenden nicht nachkommt? Was ist jetzt "folgenden"? Ein Brief vom Anwalt ist völlig belanglos - ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil wäre es, womit man was anfangen könnte, wenn er denn Geld hätte...
-- Editiert von muemmel am 29.03.2017 18:18
Was muss ich denn tun, um einen Vollstreckungsbescheid wirksam machen zu können, bzw. der Anwalt?
Ein Urteil oder der Bescheid wäre natürlich super.
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Hallo,
Gegen Bezahlung?Zitat:Der Wagen musste am Unterboden geschweißt werden, eine ganz einfache Geschichte für den angeblichen Karrisseriebau-Meister.
ZitatHallo, :
Gegen Bezahlung?[/qoute]Zitat:Der Wagen musste am Unterboden geschweißt werden, eine ganz einfache Geschichte für den angeblichen Karrisseriebau-Meister.
Hallo, wie soll ich das verstehen?
Geld wurde nur für Teile ausgegeben, für die Arbeit gab es kein Geld.
Nur ist der entstandene Schaden ja um ein Vielfaches größer als zuvor.
Der Wagen wurde komplett auf links gedreht in einer späteren Werkstatt.
Meine Frage zielt im eigentlichen auf etwas ganz anderes hinaus.Zitat:Hallo, wie soll ich das verstehen?
DasnGanze hätte dich doch sicherlich etwas Geld gekostet, umsonst hätte dir dieser Jemand dein AUto nicht gerichtet, davon gehe ich mal aus. Da du ja selber schreibst in private Hände, kann man wohl von Schwarzarbeit ausgehen.
Dann wäre es so, dass das was du gemacht hast förderung der Schwarzarbeit darstellen würde (Straftat).
Auf was ich hinaus will ist folgendes. Du kannst natürlich einen Anwalt etwas schreiben lassen, aber auf ein Anwaltsschreiben muss er nicht reagieren, bzw wird es wohl nicht.
Wenn du dann weitergehen willst wie mit einem Vollstreckungsbescheit/Urteil, muss dies erst verhandelt werden. Bei einer solchen Verhandlung würde deine Straftat mit aufgedeckt werden und hätte ihre Konsequenzen.
Man sollte also vorher genau überegen wie weit man geht, bzw was man riskieren will. Am Ende hat man evtl kein Geld und dafür noch eine Anklage wegen förderung von Schwarzarbeit am Hals und ist dann irgendwann sogar noch vorbestraft...
Zitatund dafür noch eine Anklage wegen förderung von Schwarzarbeit am Hals :
Vor allem neigen Gerichte dazu bei Schawrazarbeit den Auftraggeber die Schadenersatzrechte abzusprechen.
ZitatWas muss ich denn tun, um einen Vollstreckungsbescheid wirksam machen zu können, bzw. der Anwalt? :
Man muss ihn verklagen und diesen Prozess dann auch gewinnen.
Dann wäre er zwar wirksam, aber nutzlos wenn der Verklagte kein Geld hat. Zusätzlich hat man dann noch die Kosten des Verfahrens am Hals.
ZitatEinen Anwalt wird er sich kaum nehmen können, da er kein Geld hat. :
Dafür gibt es Verfahrenskostenhilfe vom Staat.
Naja, schwarzarbeit war es nicht, denn er hat mir etwas von einem angemeldetem! Nebengewerbe erzählt und auch eine handschriftliche Quittung bzw. Kostenvoranschlag geschrieben.
Zitat:Naja, schwarzarbeit war es nicht, denn er hat mir etwas von einem angemeldetem! Nebengewerbe erzählt
Ein klein wenig wiederspricht sich das aber, würde ich jetzt mal so sagen.Zitat:Ich habe vor ein paar Monaten ein Kfz zur Reparatur in private Hand gegeben.
Gehen wir aber mal davon aus, es gab die oberererwähnte Aussage, könntest du diese irgendwie beweisen?
Sollte die erstgenannte Aussage stimmen, dann könnte eine Betriebshaftpflicht für deinen Schaden greifen, sollte eine vorhanden sein.
Dass kan jeder auch so schreiben, ohne eine Kleingewerbeanmeldung (Nebengewerbe).Zitat:und auch eine handschriftliche Quittung bzw. Kostenvoranschlag geschrieben.
Ich befürchte ber eher, dass es keine solche Anmeldung gibt, du selbige Aussage auch nicht beweisen könntest, somit sind wir wieder beim schon erwähnten Problem.
Es geht mir nicht darum, dir irgendwas auszureden, sondern darum, dich evtl vor einem grossen "Fehler" zu bewahren. Du solltest erstmal so würde wenigst ich sagen, genau abklären, bestand zum Zeitpunkt des Auftrages ein Gewerbe oder nicht. Anhand dieser Frage/Antwort würde ich mein weiteres Handeln fesstmachen.
Evtl ist es besser sich mit dem Auftragnehmer irgendwie aussergerichtlich zu einigen, oder spätestens nach einem Anwaltsschreiben die "Reissleine" zu ziehen...
Dass sich die beiden Aussagen beim lesen etwas beißen könnten, habe ich schon befürchtet.
Das doofe ist nur, dass sich das Gewerbe nach einem Besuch bei der Polizei als Fake herauskristallisierte.
Deswegen habe ich auch nichts von einem registriertem Betrieb geschrieben.
Dass ihr mich vor größeren Fehlern bewahren wollt glaube ich euch, dass ist auch wirklich super, ich habe nämlich kaum bzw nur ganz oberflächliche Kenntnisse vom Rechtssystem.
Ich mache halt ne Ausbildung als Maurer und nicht als Anwalt.
Nachher wohl noch selber den kürzeren zu ziehen, darauf kann ich verzichten.
-- Editiert von Explor am 30.03.2017 01:05
Wenn man denn Beweise hat, dass der Pfuscher behauptet hat ein Gewerbe angemeldet zu haben, dann ist es nicht von Relevanz, dass es effektiv gelogen war. Es ist lebensfern zu erwarten, dass sich der Kunde informiert, ob es wirklich als Gewerbe angemeldet ist. Der Kostenvoranschlag könnte ein Indiz sein.
Er hat mir ja auch vorgegaukelt die Teile besorgt zu haben, welche es aber nie gab. Er fragte mich sogar noch ganz dreist, ob ich mit einem VW Bulli komme, dafür habe er einen Teileständer, mit welchen er die Teile auch geholt haben wollte.
Da er mir die Übergabe der Teile 10x abgesagt hat- aus den aberwitzigsten Gründen- hat er zugegeben, gar keine Teile zu besitzen.
Zuvor hat er mir noch per SMS 1000€ zugesichert, falls die für den morgigen Tag geplante Übergabe platzen sollte.
Da ich ihm darauf nicht geantwortet habe hat er es mir extra noch mal per SMS geschrieben, damit ich es seiner Aussage nach schriftlich habe.
Um die teile zu besorgen hab es von mir auch 750€, das wäre nämlich ein völlig normaler Kurs für die besagten Teile gewesen.
Und da hätte ich ja auch noch keine Zweifel dran, dass sich das Ganze zu so einem Theater entpuppt, denn mein Auto war nicht das einzige dort auf dem Platz/der Bühne.
Und jetzt?
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