Guten Tag,
in meiner Wohnung wurde im Rahmen eines Besuches der Polizei wegen zu lauter Musik ein Butterfly-Messer konfisziert.
Mit welcher Höhe bzgl. Geldstrafe kann man als arbeitsloser rechnen ?
Woran wird die Höhe der Geldstrafe fest gemacht? An der Höhe des Einkommens am Tag des Vorfalls oder an der Höhe des Einkommens am Tag des "Urteils"?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von Turbostuhl3000 am 29.03.2017 18:04
Butterfly-Messer in Wohnung konfisziert
29. März 2017
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Frage vom 29. März 2017 | 18:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Butterfly-Messer in Wohnung konfisziert
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#1
Antwort vom 29. März 2017 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32851 Beiträge, 17255x hilfreich)
An der Höhe des Einkommens am Tag des Vorfalls oder an der Höhe des Einkommens am Tag des "Urteils"? An der Einkommenshöhe, die bekannt ist. Wenn Sie in Ihren Anhörungsbogen "Hartz 4" schreiben oder das bei einer Vorladung angeben, dann ist halt das bekannt. Und wenn Sie nichts dazu sagen, wird geschätzt.
Mit welcher Höhe bzgl. Geldstrafe kann man als arbeitsloser rechnen ? Mehrere 100 Euro werden es schon werden...
-- Editiert von muemmel am 29.03.2017 18:13
#2
Antwort vom 8. Februar 2018 | 21:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Das Verfahren wurde eingestellt. Keine Geldstrafe oä.
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#3
Antwort vom 8. Februar 2018 | 22:09
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
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danke für Ihre Rückmeldung.
In diesem Fall haben Sie Glück gehabt, noch einmal mit einem "blauen Auge" davongekommen zu sein.
Grüße
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